Mecky Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 In der Praxis hat das manchmal schreckliche Auswirkungenwelche denn? Klerikalismus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 (aber jede Berichterstattung vermeiden). Das hätte ich auch für die sinnvollere Lösung erachtet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. September 2014 Autor Melden Share Geschrieben 11. September 2014 Ja.Klick Bei Demann war nicht absehbar, daß er die vermutlich kürzeste Amtszeit der Geschichte haben würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 Bei Demann war nicht absehbar, daß er die vermutlich kürzeste Amtszeit der Geschichte haben würde. Na ja, der erste Weihetermin wurde auch wg. Herzanfalls verschoben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 (bearbeitet) Im Jahre 1956 war nach einem allen Anschein schweren Herzinfarkt nicht davon auszugehen, dass dem Bischof eine lange Amtszeit beschieden sein würde. Trotzdem wurde die Weihe nicht abgesetzt, sondern eben verschoben. Ein Franz-Xaver Linsenmann starb an dem Kurort, an den er sich wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes vor der Bischofsweihe begeben hatte.. Statt zum Bischof geweiht zu werden, wurde er dann in der Grablege der Rottenburger Bischöfe begraben. Wahrscheinlich hat man bei seiner Ernennung auch nicht nach einem Gesundheitszeugnis gefragt. bearbeitet 11. September 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 Wie wäre es denn, wenn es sich um eine Bischofsweihe gehandelt hätte? Wärt Ihr da auch so großzügig? Einerseits: Wer Bischof wird ist schon lange vorher zu Priester und noch früher zum Diakon geweiht worden. Ob die dritte Stufe des einen Weihesakramentes einem Kandidaten noch so viel geben kann weiß ich nicht. Andererseits: Ein Geweihter, gerade ein zum Bischof geweihter, ist Zeuge der Auferstehung Christi. Folgender Satz von Mecky gefällt mir in dem Zusammenhang sehr gut: Es ist ein Bild des zur Bewegungsunfähigkeit an das Kreuz genagelten Jesus. Da sind jetzt keine großen Taten, nicht einmal Worte mehr dran. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 Im Jahre 1956 war nach einem allen Anschein schweren Herzinfarkt nicht davon auszugehen, dass dem Bischof eine lange Amtszeit beschieden sein würde. Trotzdem wurde die Weihe nicht abgesetzt, sondern eben verschoben. Kann die Weihe eines zum Bischof ernannten Kandidaten so einfach abgesagt werden? Vielleicht war die Verschiebung um ein halbes Jahr ja ein eigentlich sinnvoller Kompromiss: Wenn er dieses halbe Jahr wirklich überlebt wird es vielleicht doch nicht ganz so schlimm um ihn stehen. Das er dann unmittelbar im Anschluß an die Weihe verstarb war einfach Pech. Und in Rom wählt man ganz gerne mal Leute zum Bischof, die nur noch eine überschaubare Lebensspanne haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 11. September 2014 Melden Share Geschrieben 11. September 2014 (bearbeitet) Kann die Weihe eines zum Bischof ernannten Kandidaten so einfach abgesagt werden? Weiss ich nicht. Ich weiss nur, dass jemandem, der im Jahre 1956 einen schweren Herzinfarkt erlitt, keine sonderlich große Lebensspanne mehr eingeräumt wurde: der wurde, sofern er nicht Kleriker war, bestenfalls Frührentner. Viele Therapie- und Reha-Maßnahmen, die heute selbstverständlich sind, gab es damals noch nicht (z.B. eine Lysetherapie, die bei Anwendung innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach dem Infarkt die Schädigung des Herzmuskels begrenzt, oder später eine Dauerbehandlung mit gerinnungshemmenden Medikamenten). Im übrigen kam es hin und wieder mal vor, dass angehende Priester an Leukämie erkrankten und auch dann noch geweiht wurden, wenn abzusehen war, dass keine Therapie mehr greifen würde. Diesen hier habe ich beim Googeln auf Anhieb gefunden, er wurde gleichfalls im Krankenbett geweiht und hat die Weihe um gerade mal eine Woche überlebt. Dass man einen als inkurabel geltenden Leukämiekranken zum Bischof ernennen würde, bezweifle ich allerdings. Das hier liegt ein paar Jährchen länger zurück. bearbeitet 11. September 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Florianklaus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Wie wäre es denn, wenn es sich um eine Bischofsweihe gehandelt hätte? Wärt Ihr da auch so großzügig? Bischof wird man völlig unvorbereitet plötzlich über Nacht. Daher ist eine solche Konstellation äußerst unwahrscheinlich. Werner Wieso unwahrscheinlich? Es wäre doch theoretisch ohne weiteres denkbar, daß bei einem erwählten Bischof eine unheilbare Krankheit ausbricht, die zu einer rapiden Verschlechterung seines Zustandes und Bettlägerigkeit führt. Dann stellt sich eben genau die Frage, ob ihm drei Bischöfe auf dem Sterbelager die Weihe erteilen sollten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Florianklaus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) Ich glaube, dass Du Dich da beim Geist und bei den anderen verschätzt, Florianklaus. Wenn Du provozieren willst, dann stelle lieber die Frage, ob nicht dieselben Gründe für einen Weihewunsch auch in einer Frau vorliegen können. Da würden sich die Geister wohl eher spalten. Ja ne, is klar, ich werde gerade der Unbarmherzigkeit bezichtigt, aber bin derjenige, der provozieren will. Gehts` noch Hochwürden? Der Korpsgeist des "harten Kerns" dieses Forums funktioniert ja mal wieder prächtig. bearbeitet 12. September 2014 von Florianklaus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Florianklaus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Die Weihe hingegen ist wesentlich eine Aufnahme in einen Stand des Dienstes, in dem der Einzelne dann an der Heiligung der Welt mitwirken kann. Selbst wenn er noch einmal hätte zelebrieren können, sähe ich das kaum anders.Das ist eigentlich genau mein Punkt. (Davon mal ab, daß meiner Meinung nach schon nur eine einzige Zelebration meiner Meinung nach der Welt Heil bringt.) Wäre es um die Aufnahme in einen Orden gegangen, hätte ich vollstes Verständnis dafür, daß derjenige "in der Kutte seiner Gemeinschaft" begraben werden will. Ich schließe mich dem an, daß schon eine einzige Zelebration der Messe der Welt Heil bringt. Deshalb beziehen sich meine Bedenken auch nur auf den Fall einer Weihe auf dem Sterbebett und nicht auf den sel. Karl Leisner und ähnliche Fälle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) Es wäre doch theoretisch ohne weiteres denkbar, daß bei einem erwählten Bischof eine unheilbare Krankheit ausbricht, die zu einer rapiden Verschlechterung seines Zustandes und Bettlägerigkeit führt. Dann stellt sich eben genau die Frage, ob ihm drei Bischöfe auf dem Sterbelager die Weihe erteilen sollten. Warum nicht?Wenn er mal ernannt ist, wird er ja selbst dann als soundsovielter Bischof von XYZ begraben und in der Chronik weitergeführt, auch wenn er noch nicht zum Bischof geweiht worden ist. Der Unterschied zum todkranken Priesteramtskandidaten ist: der Bischof ist schon Priester. Und weswegen man einem Priesteramtskandidaten, der - u.U. schon erkrankt - jahrelang auf das Ziel Priesterweihe zugearbeitet hat und zugestrebt ist, die Weihe verweigern soll, weil er kurz vor Erreichen des Ziels sterbenskrank geworden ist, erschließt sich mir nicht. Bei den von mir verlinkten "anderen Fällen" waren die Neugeweihten übrigens auch nicht mehr in der Lage, die eine einzige Messe zu feiern, die seine Weihe Deiner Meinung nach rechtfertigen würde. bearbeitet 12. September 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Mactafledis Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Die Weihe hingegen ist wesentlich eine Aufnahme in einen Stand des Dienstes, in dem der Einzelne dann an der Heiligung der Welt mitwirken kann. Selbst wenn er noch einmal hätte zelebrieren können, sähe ich das kaum anders.Das ist eigentlich genau mein Punkt. (Davon mal ab, daß meiner Meinung nach schon nur eine einzige Zelebration meiner Meinung nach der Welt Heil bringt.) Wäre es um die Aufnahme in einen Orden gegangen, hätte ich vollstes Verständnis dafür, daß derjenige "in der Kutte seiner Gemeinschaft" begraben werden will. Ich schließe mich dem an, daß schon eine einzige Zelebration der Messe der Welt Heil bringt. Deshalb beziehen sich meine Bedenken auch nur auf den Fall einer Weihe auf dem Sterbebett und nicht auf den sel. Karl Leisner und ähnliche Fälle. Die Welt ist nicht heil. Was bedeutet das "schon eine einzige Zelebration der Messe bringt der Welt Heil"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Ich schließe mich dem an, daß schon eine einzige Zelebration der Messe der Welt Heil bringt. Deshalb beziehen sich meine Bedenken auch nur auf den Fall einer Weihe auf dem Sterbebett und nicht auf den sel. Karl Leisner und ähnliche Fälle. Selbst dann stellte sich mir die Frage (und weder kann ich sie beantworten noch will ich es), inwieweit hier eine Indienstnahme angestrebt wird und nicht nur eine persönliche Erfüllung und Selbstverwirklichung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Ich verstehe die Grundlagendiskussion hier nicht ganz. Für mich sieht das so aus: Ein "Abgang in Würde" ist eine äußerst wichtige Sache. Für den Sterbenden ebenso wie - wenn nicht noch mehr - für die Übriggebliebenen. Wenn nun einer vier Jahre lang Priester gelernt hat, dann ist es eine würdige Abrundung seines Lebens, wenn er dann auch noch den zugehörigen Abschluss, also die Weihe, bekommt (sakramentale Überhöhung dieses Abschlusses hin oder her). Und als solcher würdiger Abschluss ist es auch Mahnung und Symbol für seine Kollegen, die die noch geweiht werden, ebenso wie für die, die es schon sind. Und womöglich werden sogar durch die anrührende Zeremonie ein paar Nachwuchsleute geworben, sorry, ich meine berufen, die andernfalls nicht auf die Idee gekommen wären. Mit solch einem Ansatz, der Wirkung über den Tod hinaus, kann man sehr wohl das Argument entkräften, der Neu-Priester habe nicht mehr gewirkt, weil er nur zwei Tage gelebt hat. Dazu muss man auch keinen "Klerikalismus im Jenseits" annehmen, sondern reine Diesseitigkeit. Der Pfarrer von Ars hat auch mehr nach seinem Tod gewirkt als vorher, der soll ja zu Lebzeiten ein ziemlicher Nerd gewesen sein. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) (sakramentale Überhöhung dieses Abschlusses hin oder her). Ich frage mich, worin die "sakramentale Überhöhung" tatsächlich besteht: darin, dass einer, der auf die Weihe hingelebt hat, sie zu Lebzeiten nun auch noch empfangen möchte - oder darin, dass andere dieser Weihe nur dann "Sinn" zusprechen wollen, wenn der Sterbenskranke wenigstens noch eine einzige Messe gelesen kriegt. bearbeitet 12. September 2014 von Julius 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Ich verstehe die Grundlagendiskussion hier nicht ganz. Für mich sieht das so aus: Ein "Abgang in Würde" ist eine äußerst wichtige Sache. Für den Sterbenden ebenso wie - wenn nicht noch mehr - für die Übriggebliebenen. Wenn nun einer vier Jahre lang Priester gelernt hat, dann ist es eine würdige Abrundung seines Lebens, wenn er dann auch noch den zugehörigen Abschluss, also die Weihe, bekommt (sakramentale Überhöhung dieses Abschlusses hin oder her). Ich sehe hier zwei Aspekte, die mich bedenklich stimmen: Die in der Tat in Teilen der Kirche vorhandene Überhöhung der Weihe. Ihm die Freude zu machen ist OK, aber wenn und wo der Eindruck aufkommt, er sei nun als besserer Mensch gestorben, habe ich mehr als nur leichte theologische Bedenken. Der Abschluss der Ausbildung ist das Diplom, die Prüfung, wie immer man das dort nennen mag. Auf diese hat man einen klaren Anspruch, weil man eine Reihe von Bedingungen erfüllt hat, unter anderem erfolgreich bestandene Prüfungen.Die Weihe aber ist kein Ausbildungsabschluss - sie ist Aufnahme in das Presbyterium und Indienstnahme, und auf sie gibt es keinen subjektiven Anspruch, auch wenn es kein subjektives Recht des Bischofs gibt, sie al gusto zu erteilen oder zu verweigern. Und wenn die Sehnsucht des Kandidaten alleine hier der Grund ist, dann frage ich mich in der Tat, wie man dann dem sich nach der Weihe sehnenden Familienvater, der sich nach der Weihe sehnenden Ordensfrau und der sich nach der Weihe sehenden verheirateten Pastoralreferentin diese grundsätzlich verweigern kann. Die Sehnsucht ist nicht kleiner, die Bereitschaft nicht geringer - und zumindest im Fall des Familienvaters müssen nicht mehr Regeln "übersehen" werden als im Fall der hier besprochenen Weihe: C. 1011 ist da ziemlich verbindlich - man kann aus seelsorgerischen Gründen in eine andere Kirche oder Kapelle gehen (Aachen machte das lange Zeit aus praktischen Gründen so), aber eine Weihe in einem Krankenzimmer ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Weihen sollen so öffentlich wie nur möglich sein, sie sind Feiern der ganzen Kirche, keine Familienevente. Und auch der Ritus musste erheblich verändert werden, weil der Sterbende anders nicht hätte teilhaben können - also tiefe Eingriffe in die liturgischen Bestimmungen. Würde der Bischof nun die Zölibatspflicht vergessen, das wäre ein weit geringerer Eingriff in die Rechtsordnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ennasus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Würde der Bischof nun die Zölibatspflicht vergessen, das wäre ein weit geringerer Eingriff in die Rechtsordnung. Und wahrscheinlich ist das der Punkt: dass eine solche Weihe auf die Rechtsordnung pfeift und statt dessen einen Menschen ernst nimmt und ihn dabei unterstützt, sein Leben, so wie er es sich erträumt hat und wie es für ihn stimmt, "rund" zu machen. (Dass man das andern nicht ermöglicht, spricht dafür, da was zu überdenken, aber nicht dafür, es für falsch zu erklären, wenn es irgendwo geschieht.) Abgesehen davon finde ich diese Vorstellung "jede Messe bringt der Welt Heil" absurd, wenn das so mechanistisch verstanden wird, wie das hier klingt. Der Welt Heil bringen tut es, wenn ein Mensch sein Leben gut abschließen kann. (Diese Einstellung führt zu so abstrusen Vorstellungen und Aussagen, wie der des Regens eines slowakischen Priesterseminars, der sich gegen die Einführung eines pastoralen Praktikumsjahrs in der Priesterausbildung mit der Begründung aussprach, dass man - obwohl "jede Heilige Messe unendlichen Wert hat" - damit jemanden um 365 Heilige Messen ärmer mache. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dem Heil der Welt dient, wenn jemand ohne jegliche pastorale Erfahrung in die Pastoral geschickt wird.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 (bearbeitet) Kann die Weihe eines zum Bischof ernannten Kandidaten so einfach abgesagt werden? Ja. Beispiel: Pfarrer Wagner aus Windischgarsten in Oberösterreich der als Weihbischof für Linz schon ernannt war. Seine Ernennung hat einen Aufstand bis hinauf zum Kardinal ausgelöst. (Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Wagner_%28Priester%29 ) bearbeitet 12. September 2014 von gouvernante Link funktionstüchtig gemacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Ich sehe hier zwei Aspekte, die mich bedenklich stimmen: Ja, aber das sind nur Vermutungen. Die Überhöhung der Weihe und die Annahme, dass ein Priester ein "besserer Mensch" sei, trifft den Verstorbenen so wie alle anderen Priester, die leben, auch. Das spricht nicht gegen diese konkrete Weihe. Woher die Annahme, der Bischof hätte sich von fachfremden Argumenten leiten lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Ich sehe hier zwei Aspekte, die mich bedenklich stimmen: Ja, aber das sind nur Vermutungen. Die Überhöhung der Weihe und die Annahme, dass ein Priester ein "besserer Mensch" sei, trifft den Verstorbenen so wie alle anderen Priester, die leben, auch. Das spricht nicht gegen diese konkrete Weihe. Woher die Annahme, der Bischof hätte sich von fachfremden Argumenten leiten lassen? Ich weiß über die Beweggründe des Bischofs hier nichts - es sind eher Bedenken, die ich von außen an diese Geschichte herantrage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Florianklaus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Die Weiehe dürfte doch wohl gegen Can. 1029 verstoßen haben: Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Die Weiehe dürfte doch wohl gegen Can. 1029 verstoßen haben: Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen. Fiat iustitia et pereat mundus...schon wieder der tötende Buchstabe....der freimachende Geist ist den Superfrommen kein Anliegen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 Nun das Bischof hat hier einen Ermessensspielraum - ob er den überdehnt hat, das müssten andere beurteilen. Im Licht von c. 1752 wohl eher nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 12. September 2014 Melden Share Geschrieben 12. September 2014 ...C. 1011 ist da ziemlich verbindlich - man kann aus seelsorgerischen Gründen in eine andere Kirche oder Kapelle gehen (Aachen machte das lange Zeit aus praktischen Gründen so), aber eine Weihe in einem Krankenzimmer ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Weihen sollen so öffentlich wie nur möglich sein, sie sind Feiern der ganzen Kirche, keine Familienevente. Das muß ein ungewöhnliches Krankenzimmer gewesen sein, daß 200 Leute fasst... Ich vermute, die Weihe fand in der Krankenhauskapelle statt, was unter den gegebenen Umständen wohl mit diesem Canon vereinbar wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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