Werner001 Geschrieben vor 14 Stunden Melden Share Geschrieben vor 14 Stunden Jemandem, der nur schnell pro Forma beichtet, um den Beichtvater zu knebeln, wird auch nicht durch die Auflage der Selbstanzeige in Gewissenskonflikte kommen. Wahrscheinlich wird er sagen „so what“ Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben vor 14 Stunden Melden Share Geschrieben vor 14 Stunden Aber da tut sich eine weitere Frage auf: angenommen, jemand geht zur Beichte, aufrichtig, nicht als Trick wie oben, und bekommt eine Buße aufgebrummt, die er nicht erfüllen kann oder begründet will ( also mehr als nur „100 Vaterunser ist mir zu öde“) - Ist er die Sünden dann trotzdem los - kann er dann zu einem anderen Beichtvater gehen in der Hoffnung auf eine andere Buße? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben vor 13 Stunden Melden Share Geschrieben vor 13 Stunden (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Merkur: Über den Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, sollte ein Beichtvater sich nicht hinwegsetzen. Das persönliche Sündenbekenntnis, die persönliche "Beichte" von Einzelsünden, ist ja eine ganz spezifische Form, sich selber zu belasten. Zur Beichte gehört ja auch die aufrichtige Reue. Zur ehrlichen und "aufrichtigen" Reue gehört wohl auch, dass man bereit ist, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen...etc.... Wenn nun einer einen Mord beichtet, wie sollte da im Ansatz eine "Absolution" stattfinden, ohne dass der Täter selbstverständlich bereit ist, sich der Justiz zu stellen.... ? Im Falle einer Tötung wird wohl die "aufrichtige" Reue und das versprechen, dies nie wieder zu tun, zur Lossprechung nicht genügen..... alles andere wäre ja ein inhaltsloses reines "Ritual"..... bearbeitet vor 13 Stunden von Cosifantutti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben vor 13 Stunden Melden Share Geschrieben vor 13 Stunden Wie wäre es denn, wenn ein Arzt beichtet, dass ein Patient durch seine Schuld eine Niere verloren hat. Dürfte ein Beichtvater dem aufgeben, dem Patienten eine Niere zu spenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kara Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden vor 2 Minuten schrieb Cosifantutti: Wenn nun einer einen Mord beichtet, wie sollte da im Ansatz eine "Absolution" stattfinden, ohne dass der Täter selbstverständlich bereit ist, sich der Justiz zu stellen.... ? Der Wille zur Wiedergutmachung reicht aber. Wenn der Täter nach der Beichte den Vorsatz hat, zur Polizei zu gehen, dann aber kalte Füße bekommt... sind ihm die Sünden trotzdem vergeben. Falls ich da nicht was falsch verstanden habe. vor 4 Minuten schrieb Merkur: Wie wäre es denn, wenn ein Arzt beichtet, dass ein Patient durch seine Schuld eine Niere verloren hat. Dürfte ein Beichtvater dem aufgeben, dem Patienten eine Niere zu spenden? Öhm... davon hätte der Patient aber nix 😉. Lieber hat er nur eine eigene, als eine zweite eines Fremden. Für Wiedergutmachung gibt es aber ja meistens auch mehrere Wege, denke ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden (bearbeitet) leer bearbeitet vor 12 Stunden von Wunibald doppelt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden vor einer Stunde schrieb iskander: wo hat @Chrysologus sich denn geäußert? Wenn ich seine letzten Beiträge lese, finde ich nichts. Dazu kann keiner etwas sagen? Mit der Suchfunktion findet man im Archiv noch einen Thread Beichtgeheimnis. Ich kann mich da an einige seiner Beiträge erinnern. Die konkrete Suche nach gezielten Beiträgen kann/will ich mir momentan nicht antun, bringt auch für Father Browns Problem keine direkte Antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden vor 11 Minuten schrieb Kara: Öhm... davon hätte der Patient aber nix 😉. Lieber hat er nur eine eigene, als eine zweite eines Fremden. Mir fiel kein plausibleres Beispiel ein, es ging mir aber weniger darum, ob das medizinisch sinnvoll ist, sondern ab welcher Grenze eine Buße unzumutbar wird. Ich vermute, dass solche Fälle durchaus vorkommen und dass es dafür kirchliche Regelungen gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kara Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden Gerade eben schrieb Merkur: Mir fiel kein plausibleres Beispiel ein, es ging mir aber weniger darum, ob das medizinisch sinnvoll ist, sondern ab welcher Grenze eine Buße unzumutbar wird. Ja, weiß ich doch. Ich konnt's halt nich einfach so stehen lassen 😉. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden In den Schadensersatztabellen findet man durchaus Anhaltspunkte, wie der Verlust einer Niere wenigstens zum materiellen Schadensausgleich gewertet werden kann. Und dann darf man davon ausgehen, dass der Arzt auch eine Berufshaftpflichtversicherung haben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben vor 12 Stunden Melden Share Geschrieben vor 12 Stunden vor 41 Minuten schrieb Cosifantutti: Wenn nun einer einen Mord beichtet, wie sollte da im Ansatz eine "Absolution" stattfinden, ohne dass der Täter selbstverständlich bereit ist, sich der Justiz zu stellen.... ? Im Falle einer Tötung wird wohl die "aufrichtige" Reue und das versprechen, dies nie wieder zu tun, zur Lossprechung nicht genügen..... alles andere wäre ja ein inhaltsloses reines "Ritual"..... Gilt dies auch in Jurisdiktionen mit Todesstrafe für den Mord? Kann ein Priester als Beichte aufgeben, sich quasi selbst in die Todeszelle einzuweisen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleachim Geschrieben vor 11 Stunden Melden Share Geschrieben vor 11 Stunden vor einer Stunde schrieb Wunibald: vor 2 Stunden schrieb iskander: wo hat @Chrysologus sich denn geäußert? Wenn ich seine letzten Beiträge lese, finde ich nichts. Dazu kann keiner etwas sagen? Mit der Suchfunktion findet man im Archiv noch einen Thread Beichtgeheimnis. Ich kann mich da an einige seiner Beiträge erinnern. Die konkrete Suche nach gezielten Beiträgen kann/will ich mir momentan nicht antun, bringt auch für Father Browns Problem keine direkte Antwort. Ich glaube, es ging @iskander darum, dass Chryso sich angeblich irgendwo im Forum zu seinem Abschied/Auszeit geäußert hätte. Dazu hat er nichts gefunden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben vor 11 Stunden Melden Share Geschrieben vor 11 Stunden vor 4 Minuten schrieb Aleachim: Ich glaube, es ging @iskander darum, dass Chryso sich angeblich irgendwo im Forum zu seinem Abschied/Auszeit geäußert hätte. Dazu hat er nichts gefunden... Ich übrigens auch nicht. Keine Ahnung, wo das stehen soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleachim Geschrieben vor 11 Stunden Melden Share Geschrieben vor 11 Stunden Am 10.10.2024 um 13:08 schrieb rorro: Am 9.10.2024 um 19:06 schrieb iskander: Von @Chrysologus habe ich schon lange nichts mehr gehört. Er hat ja seinen Ausstieg hier kundgetan. Rorro hat das geschrieben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben vor 9 Stunden Melden Share Geschrieben vor 9 Stunden (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Kara: Der Wille zur Wiedergutmachung reicht aber. Wenn der Täter nach der Beichte den Vorsatz hat, zur Polizei zu gehen, dann aber kalte Füße bekommt... sind ihm die Sünden trotzdem vergeben. Falls ich da nicht was falsch verstanden habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Mord die Sünden durch den Priester ( im Namen Gottes ) so einfach "vergeben" werden können.... wie sollte in dem Fall von "Mord" eine "Wiedergutmachung" stattfinden ? Und wäre es nicht ein starkes Zeichen aufrichtiger "Reue", sich aus eigenen Stücken der Justiz zu stellen ? ( "Ich bin's, ich sollte büßen .... ) bearbeitet vor 8 Stunden von Cosifantutti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cosifantutti Geschrieben vor 8 Stunden Melden Share Geschrieben vor 8 Stunden vor 3 Stunden schrieb Aristippos: Gilt dies auch in Jurisdiktionen mit Todesstrafe für den Mord? Kann ein Priester als Beichte aufgeben, sich quasi selbst in die Todeszelle einzuweisen? Das ist natürlich ein absoluter Grenzfall, der Film "Dead man walking" spielt die ganze Thematik von "Beichte", Übernahme von Verantwortung im Kontext der Todesstrafe durch.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben vor 7 Stunden Melden Share Geschrieben vor 7 Stunden (bearbeitet) Ich habe erst eben bemerkt, dass hier zwischen dem eigentlichen Threadthema eine Sonderdiskussion über die Beichte läuft. Vielleicht sollte man ein paar grundsätzliche Prinzipien nochmal darlegen. Aus der Beichte gewonnenes Wissen ist absolut durch das sigillum confessionis, das Beichtsiegel oder auch Beichtgeheimnis geschützt. Also ist es einem Priester nicht erlaubt, ja im Gegenteil durch das Recht verboten, Beichtwissen preiszugeben. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur automatischen Exkommunikation des Priesters. Eine an zusätzliche Bedingungen oder Vorbehalte gebundene Absolution ist nicht vorgesehen. Ähnliches habe ich hier gelesen. Der Priester hat, wenn er einen Pönitenten vor sich hat, nur die Option zu absolvieren oder nicht zu absolvieren. Er kann nicht etwa sagen: "Ich spreche Dich los von deinen Sünden unter der Voraussetzung, dass Du Dich der Polizei stellst..." o. ä. Er spricht los oder nicht. Die moralische Überzeugung, dass beim Beichtkind echte Reue vorliegt und eventuell das Einwirken auf es, sich z. B. der weltlichen Strafverfolgung zu stellen, muss vor der Entscheidung, ob die Absolution erteilt wird oder nicht, erfolgen. Wertet ein Beichtvater die Weigerung eines Mörders, sich zu stellen, als Zeichen mangelnder oder fehlender Reue, wird er nicht absolvieren. Ob die gewissenhafte und vollständige Verrichtung des Bußwerks zur kanonischen Gültigkeit der Beichte notwendig ist, das kann ich gerade nicht quellenbelegt sagen. Ich tendiere zu Nein. Wenn man in der klassischen Spur der Scholastik bleibt, dann besteht ein Sakrament aus Materie und Form. Als Materie der Beichte wurden gemeinhin die Sünden, genauer das reuevolle Bekenntnis derselben nach Art und Zahl durch den Pönitenten angenommen. Die Form ist die priesterliche Lossprechung in der von der Kirche festgelegten Form (Ego te absolvo usw.). Und weiter ist wohl darauf zu achten, dass man den kirchlichen Rechtskreis nicht allzu sehr mit dem weltlichen Rechtskreis vermengt. Was in der Beichte vor sich geht, ist in erster Linie ein Geschehen zwischen Jesus Christus und der einzelnen Seele, vermittelt durch den Priester und nach den Vorgaben der Kirche. Mit der weltlichen Strafjustiz hat dieser genuine kirchliche richterliche Akt erst einmal nicht zwingend etwas zu tun. bearbeitet vor 7 Stunden von Studiosus 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.