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Wie eine Minderheit versucht eine Mehrheit zu unterdrücken


Der Geist

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Da fangen die Probleme an. Warum soll man Leuten zweifelhaft erfolgreiche aber teure Kuren finanzieren, wenn sie doch nach längerem Hinhalten erwartbar willensmängelfrei den preiswerten Selbstmord begehren?

 

Die willensmängelfreiheit sehe ich bei einem psychisch kranken, dem die "teuren Kuren" verweigert werden, als nicht gegeben an.

 

Dann dürftest du auch bei dem belgischen Sexualstraftäter keine Willensmängelfreiheit als gegeben ansehen:

 

Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nach eigenen Angaben nicht ausreichend therapiert wurde, will er sterben.

 

(…)

 

Van Den Bleeken selbst bat im vergangenen Jahr im belgischen Fernsehen um Verständnis: „Ich bin ein Mensch. Und was immer ich auch getan habe, ich bleibe ein Mensch. Und deswegen sage ich: Gewährt mir Sterbehilfe.“ Mit 20 Jahren hatte er eine Frau vergewaltigt und ermordet. Die Richter ordneten seine Zwangseinweisung an. Weil es zu wenige Behandlungsangebote gab, landete der Mann in einer herkömmlichen Zelle.

 

Seine Versuche, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis mit Therapieplatz verlegt zu werden, blieben in all den Jahren erfolglos. Als Ausweg sah er nur, sich das Recht auf Sterbehilfe zu erstreiten. „Dies ist sein absoluter Wille, er hat keinerlei Zweifel“, betont sein Anwalt.

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/belgien-sexualstraftaeter-darf-sterben/10771368.html

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Ich denke, dass dieser Fall aus Belgien wirklich zeigt, wie es nicht gehen darf. Aber daran würde ich nicht die grundsätzliche Entscheidung hängen wollen, aktive Sterbehilfe zu erlauben oder nicht. Nur weil Adolf Hitler durch demokratische Wahlen an die Regierung gekommen ist, sind demokratische Wahlen per se ja nicht schlecht...

bearbeitet von rince
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Es ist faszinierend, dass die Holländer offensichtlich nicht in der Lage sind, so brilliant ökonomisch zu denken wie ihr.

Sind eben keine Schotten oder Schwaben ....
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Ich denke, dass dieser Fall aus Belgien wirklich zeigt, wie es nicht gehen darf. Aber daran würde ich nicht die grundsätzliche Entscheidung hängen wollen, aktive Sterbehilfe zu erlauben oder nicht.

 

Die Frage wäre allerdings, wie ich das Recht so fassen kann, dass ein solcher Fall eben nicht denkbar wird.

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Es ist faszinierend, dass die Holländer offensichtlich nicht in der Lage sind, so brilliant ökonomisch zu denken wie ihr.

Sind eben keine Schotten oder Schwaben ....

 

Mal wieder eine typische Udalricus-Antwort: vermutlich mit Humor verwechselt, deshalb gründlich misslungen, und darum ungewollt dumm geraten, dreist und Schotten und Schwaben beleidigend. :D

Mich würde übrigens immer noch interessieren, wie Du Dich "normal" mit einem "künstlich beatmeten" sterbenskranken Patienten unterhalten hast. :a050:

bearbeitet von Julius
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Ich denke, dass dieser Fall aus Belgien wirklich zeigt, wie es nicht gehen darf. Aber daran würde ich nicht die grundsätzliche Entscheidung hängen wollen, aktive Sterbehilfe zu erlauben oder nicht. Nur weil Adolf Hitler durch demokratische Wahlen an die Regierung gekommen ist, sind demokratische Wahlen per se ja nicht schlecht...

 

Ganz konkret scheint mir in Deutschland die Gefahr eines "belgischen Weges" auch eher gering, momentan scheint sich die Diskussion zur Gesetzgebung konkret zwischen diesen beiden Polen zu bewegen:

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gesundheitsminister-groehe-jede-form-der-organisierten-selbsttoetungshilfe-muss-verboten-werden-12759394.html

 

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sterbehilfe-gesetzesentwurf-mediziner-assistiert-suizid-strafrecht/

 

Ich würde in Deutschland gegenwärtig weniger fürchten aus Kostengründen vorzeitig eingeschläfert zu werden, sondern eher als willenlos konservierter Kadaver zu den langfristig berechenbaren Einkünften eines billigen Pflegeheims beizutragen.

 

Von der Gesetzgebung erhoffe ich mir, dass beide Zustände als menschenunwürdig so gut wie möglich ausgeschlossen werden.

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Ich würde in Deutschland gegenwärtig weniger fürchten aus Kostengründen vorzeitig eingeschläfert zu werden, sondern eher als willenlos konservierter Kadaver zu den langfristig berechenbaren Einkünften eines billigen Pflegeheims beizutragen.

Von der Gesetzgebung erhoffe ich mir, dass beide Zustände als menschenunwürdig so gut wie möglich ausgeschlossen werden

 

:daumenhoch:

bearbeitet von Julius
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... ABER wer zieht die Grenze? ...

Derjenige, der sterben will. Wer denn sonst? Ich empfände es als Zumutung, mir meinen Sterbewunsch erst genehmigen lassen zu müssen.

Wenn er das noch sagen kann, klar im Kopf ist, "zurechnungsfähig ist", was auch immer und da war sie schon wieder, die Grenze...

Wenn jemand sich noch selbst umbringen kann, braucht er keine Sterbehilfe.

Doch natürlich. Wenn er dies auf schmerzfreie, unkomplizierte und sichere Weise tun will, ohne das Risiko abgehalten zu werden, mit bleibenden Schäden aufzuwachen oder in die Psychatrie zu kommen schon.

Eben da muss eine sagen: Ja, ab diesem Punkt darfst du sterben. Und diese Grenze wird keiner ziehen. Ab wann darf ich das? "Wenn ich es will"? Weiß ich das immer? Bin ich vielleicht depressiv und weiß es nicht? Muss man mich vor mir selbst schützen oder nicht? Drängt mich jemand in den Tod, den außer mir keiner kennt? Wer entscheidet das?
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Eben da muss eine sagen: Ja, ab diesem Punkt darfst du sterben. Und diese Grenze wird keiner ziehen. ...

Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

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Eben da muss eine sagen: Ja, ab diesem Punkt darfst du sterben. Und diese Grenze wird keiner ziehen. ...

Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

DAnn kannst du einfach jedes Gift an jeden aushändigen und gut ist.
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Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

 

Kannst Du Dich mal kurzzeitig in die Rolle von jemandem versetzen, der einem Menschen, der erklärt, sterben zu wollen, dies nicht nur "erlauben", sondern ihn möglicherweise auch noch eigenhändig töten soll?

Würdest Du das machen? Erstens, einem solchen Menschen die Erlaubnis erteilen, sich von einem anderen töten zu lassen, und zweitens, wärest Du bereit, einen Menschen auf dessen Verlangen hin zu töten?

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Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

 

Kannst Du Dich mal kurzzeitig in die Rolle von jemandem versetzen, der einem Menschen, der erklärt, sterben zu wollen, dies nicht nur "erlauben", sondern ihn möglicherweise auch noch eigenhändig töten soll?

Würdest Du das machen? Erstens, einem solchen Menschen die Erlaubnis erteilen, sich von einem anderen töten zu lassen, und zweitens, wärest Du bereit, einen Menschen auf dessen Verlangen hin zu töten?

Die Frage ist nicht, ob Merkur oder ich das tun würden oder uns zu tun vorstellen könnten, sondern ob man jemandem straffrei ermöglichen soll dies zu tun. In der Geschichte haben sich immer und überall Henker und Folterknechte gefunden; es ist absurd anzunehmen, dass es keine freiwilligen Sterbehelfer gebe. Wobei die Beihilfe zum Suizid bereits jetzt straffrei ist; es ginge nur noch darum, eine Art humanen Organisationsrahmen dafür zu schaffen.

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Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

 

Kannst Du Dich mal kurzzeitig in die Rolle von jemandem versetzen, der einem Menschen, der erklärt, sterben zu wollen, dies nicht nur "erlauben", sondern ihn möglicherweise auch noch eigenhändig töten soll?

Würdest Du das machen? Erstens, einem solchen Menschen die Erlaubnis erteilen, sich von einem anderen töten zu lassen, und zweitens, wärest Du bereit, einen Menschen auf dessen Verlangen hin zu töten?

Die Frage ist nicht, ob Merkur oder ich das tun würden oder uns zu tun vorstellen könnten, sondern ob man jemandem straffrei ermöglichen soll dies zu tun. In der Geschichte haben sich immer und überall Henker und Folterknechte gefunden; es ist absurd anzunehmen, dass es keine freiwilligen Sterbehelfer gebe. Wobei die Beihilfe zum Suizid bereits jetzt straffrei ist; es ginge nur noch darum, eine Art humanen Organisationsrahmen dafür zu schaffen.

 

Das ist wieder so ein Satz; Henker, Folterknecht....Sterbehelfer! Irgendwie fällt es mir schwer, zu glauben, dass man über diese Argumentationsschiene zu einem "humanen Organisationsrahmen" kommt.

 

Wäre es nicht besser, den Expertenvorschlag zur Grundlage einer Diskussion zu nehmen, der u.a. vom stellvertretenden Leiter des Heidelberger Instituts für Medizinrecht kommt?

Das ist immerhin schon als Reaktion auf den Gröhe-Vorschlag in der semi-offiziellen Debatte.

 

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sterbehilfe-gesetzesentwurf-mediziner-assistiert-suizid-strafrecht/

 

Grundzug: Beihilfe zum Selbstmord wird strafbewehrt, um keine kommerzielle oder sonstige Dienstleistung daraus werden zu lassen.

Ausnahmen der Strafbarkeit werden für Ärzte und nahe Angehörige/Freunde des Sterbewilligen gesetzlich verankert.

(Es ist also keine "Dienstleistung", zu der ein Arzt verpflichtet werden kann, sondern er kann es allenfalls freiwillig auf sein Gewissen nehmen.)

 

Mir scheint das überzeugender, als irgendwelche professionellen Folterknecht-Sterbehelfershenker zu institutionalisieren, die gerne gegen klingende Münze hauptberuflich (in wessen Auftrag?) tätig werden.

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Warum? Welche Gehorsamspflichten hat der Sterbende gegenüber demjenigen, der ihm das erlaubt oder verbietet?

 

Kannst Du Dich mal kurzzeitig in die Rolle von jemandem versetzen, der einem Menschen, der erklärt, sterben zu wollen, dies nicht nur "erlauben", sondern ihn möglicherweise auch noch eigenhändig töten soll?

Würdest Du das machen? Erstens, einem solchen Menschen die Erlaubnis erteilen, sich von einem anderen töten zu lassen, und zweitens, wärest Du bereit, einen Menschen auf dessen Verlangen hin zu töten?

Nun, wenn das ein wildfremder auf der Strasse wäre, würd ich auch blöd schauen. Wenn es ein guter Freund oder Familienangehöriger wäre, dessen Lebensweg ich nun über Jahrzehnte hinweg begleitet habe und um dessen Schicksal/Situation ich weiss, ja, dann kann ich mir durchaus Situationen vorstellen, wo ich das machen würde.

 

Bei Stiefmutterns sogar ohne grossartig nachzufragen, bevor sie es sich am Ende noch anders überlegt :ninja:

bearbeitet von rince
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Bei Stiefmutterns sogar ohne grossartig nachzufragen, bevor sie es sich am Ende noch anders überlegt :ninja:

:lol: Du liest meine verborgensten Gedanken. B)
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Die Frage ist nicht, ob Merkur oder ich das tun würden oder uns zu tun vorstellen könnten, sondern ob man jemandem straffrei ermöglichen soll dies zu tun. In der Geschichte haben sich immer und überall Henker und Folterknechte gefunden; es ist absurd anzunehmen, dass es keine freiwilligen Sterbehelfer gebe. Wobei die Beihilfe zum Suizid bereits jetzt straffrei ist; es ginge nur noch darum, eine Art humanen Organisationsrahmen dafür zu schaffen.

 

Doch, das ist sehr wohl die Frage! Wenn Du erst Deine "Art humanen Organisationsrahmen" geschaffen hast, wirst Du nämlich darauf bestehen, dass es innerhalb dieses Organisationsrahmens jemanden gibt, der Dich auf Verlangen aus dieser Welt befördert. Immerhin scheint Dir nicht vorzuschweben, automatisch Ärzte dazu zu verpflichten, weil die gelernt haben, Injektionen zu setzen, sondern einen eigenen Berufsstand "Sterbehelfer" zu schaffen, dessen Angehörige Dich dann nach den Vorgaben Deines Organisationsrahmens zu beseitigen haben. Was müssen die eigentlich können? Damit wären wir übrigens schon einen Schritt weiter, und Du kannst Du Dich ganz elegant damit aus der Affäre ziehen, dass Du Dich für den Job als nicht geeignet bezeichnest. ;)

bearbeitet von Julius
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Nun, wenn das ein wildfremder auf der Strasse wäre, würd ich auch blöd schauen. Wenn es ein guter Freund oder Familienangehöriger wäre, dessen Lebensweg ich nun über Jahrzehnte hinweg begleitet habe und um dessen Schicksal/Situation ich weiss, ja, dann kann ich mir durchaus Situationen vorstellen, wo ich das machen würde.

Bei Stiefmutterns sogar ohne grossartig nachzufragen, bevor sie es sich am Ende noch anders überlegt :ninja:

 

 

Ich weiss nicht, ob das Beseitigen von Stiefmüttern im "Organisationsrahmen" von Xamanoth Platz fände - vielleicht würdest Du als berufsmäßiger Sterbehelfer und Stiefsohn da ja für befangen und nicht zuständig erklärt.

Im übrigen gab's und gibt's das immer wieder: Menschen, die in extremen Situationen den Mut haben, einen ihnen nahestehenden Menschen zu töten, von dem sie wissen, dass es sein dringlichster Wunsch wäre, von seinem Leiden erlöst zu werden, der es aber nicht mehr selber tun kann - die, z.B. den berühmten "Stecker ziehen". Die rechnen damit, deswegen angeklagt zu werden und drücken sich auch nicht darum, die haben tatsächlich den Mut, sich danach einem Gericht zu stellen - und meistens, wenn sie überzeugende Beweggründe geltend machen können, kommen sie auch einigermaßen ungeschoren davon (bei Stiefmüttern könnte es allerdings Schwierigkeiten bereiten, Richter und Schöffen von Deiner Uneigennützigkeit zu überzeugen).

bearbeitet von Julius
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Die Frage ist nicht, ob Merkur oder ich das tun würden oder uns zu tun vorstellen könnten, sondern ob man jemandem straffrei ermöglichen soll dies zu tun. In der Geschichte haben sich immer und überall Henker und Folterknechte gefunden; es ist absurd anzunehmen, dass es keine freiwilligen Sterbehelfer gebe. Wobei die Beihilfe zum Suizid bereits jetzt straffrei ist; es ginge nur noch darum, eine Art humanen Organisationsrahmen dafür zu schaffen.

 

Doch, das ist sehr wohl die Frage! Wenn Du erst Deine "Art humanen Organisationsrahmen" geschaffen hast, wirst Du nämlich darauf bestehen, dass es innerhalb dieses Organisationsrahmens jemanden gibt, der Dich auf Verlangen aus dieser Welt befördert. Immerhin scheint Dir nicht vorzuschweben, automatisch Ärzte dazu zu verpflichten

So wie ich es verstehe, schwebt sowas auch dem Gesetzgeber vor, der ja in der aktuell diskutierten Vorlage für alle anderen keine Straffreiheit mehr vorsieht...

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article132760817/Sterbehilfe-fuer-Unheilbare-soll-erlaubt-werden.html

 

Neben einem neuen Strafrechtsparagrafen zum Verbot organisierter Suizid-Assistenz gäbe es nach den Plänen dieser Gruppe dann noch im betreuungsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung, wonach Ärzte, aber nur Ärzte, Hilfen bei der Selbsttötung leisten können.

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Nun, wenn das ein wildfremder auf der Strasse wäre, würd ich auch blöd schauen. Wenn es ein guter Freund oder Familienangehöriger wäre, dessen Lebensweg ich nun über Jahrzehnte hinweg begleitet habe und um dessen Schicksal/Situation ich weiss, ja, dann kann ich mir durchaus Situationen vorstellen, wo ich das machen würde.

Bei Stiefmutterns sogar ohne grossartig nachzufragen, bevor sie es sich am Ende noch anders überlegt :ninja:

 

 

Ich weiss nicht, ob das Beseitigen von Stiefmüttern im "Organisationsrahmen" von Xamanoth Platz fände - vielleicht würdest Du als berufsmäßiger Sterbehelfer und Stiefsohn da ja für befangen und nicht zuständig erklärt.

Im übrigen gab's und gibt's das immer wieder: Menschen, die in extremen Situationen den Mut haben, einen ihnen nahestehenden Menschen zu töten, von dem sie wissen, dass es sein dringlichster Wunsch wäre, von seinem Leiden erlöst zu werden, der es aber nicht mehr selber tun kann - die, z.B. den berühmten "Stecker ziehen". Die rechnen damit, deswegen angeklagt zu werden und drücken sich auch nicht darum, die haben tatsächlich den Mut, sich danach einem Gericht zu stellen - und meistens, wenn sie überzeugende Beweggründe geltend machen können, kommen sie auch einigermaßen ungeschoren davon (bei Stiefmüttern könnte es allerdings Schwierigkeiten bereiten, Richter und Schöffen von Deiner Uneigennützigkeit zu überzeugen).

Ich vermute STIEFmütter wären im Vergleich zu SCHWIEGERmutter-Problematik geradezu eine Randgruppe...

bearbeitet von Flo77
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Nun, wenn das ein wildfremder auf der Strasse wäre, würd ich auch blöd schauen. Wenn es ein guter Freund oder Familienangehöriger wäre, dessen Lebensweg ich nun über Jahrzehnte hinweg begleitet habe und um dessen Schicksal/Situation ich weiss, ja, dann kann ich mir durchaus Situationen vorstellen, wo ich das machen würde.

Bei Stiefmutterns sogar ohne grossartig nachzufragen, bevor sie es sich am Ende noch anders überlegt :ninja:

 

 

Ich weiss nicht, ob das Beseitigen von Stiefmüttern im "Organisationsrahmen" von Xamanoth Platz fände - vielleicht würdest Du als berufsmäßiger Sterbehelfer und Stiefsohn da ja für befangen und nicht zuständig erklärt.

Im übrigen gab's und gibt's das immer wieder: Menschen, die in extremen Situationen den Mut haben, einen ihnen nahestehenden Menschen zu töten, von dem sie wissen, dass es sein dringlichster Wunsch wäre, von seinem Leiden erlöst zu werden, der es aber nicht mehr selber tun kann - die, z.B. den berühmten "Stecker ziehen". Die rechnen damit, deswegen angeklagt zu werden und drücken sich auch nicht darum, die haben tatsächlich den Mut, sich danach einem Gericht zu stellen - und meistens, wenn sie überzeugende Beweggründe geltend machen können, kommen sie auch einigermaßen ungeschoren davon (bei Stiefmüttern könnte es allerdings Schwierigkeiten bereiten, Richter und Schöffen von Deiner Uneigennützigkeit zu überzeugen).

Ich vermute STIEFmütter wären im Vergleich zu SCHWIEGERmutter-Problematik geradezu eine Randgruppe...

Uups, erst jetzt meinen Freudschen Verleser entdeckt. :a050:
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http://www.welt.de/politik/deutschland/article132760817/Sterbehilfe-fuer-Unheilbare-soll-erlaubt-werden.html

 

Neben einem neuen Strafrechtsparagrafen zum Verbot organisierter Suizid-Assistenz gäbe es nach den Plänen dieser Gruppe dann noch im betreuungsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung, wonach Ärzte, aber nur Ärzte, Hilfen bei der Selbsttötung leisten können.

Können oder müssen.

 

Mich erinnert das sehr an die Querelen, ob nun Arzt und Krankenschwester im Krankenhaus aus Gewissensgründen die Mithilfe bei einer Abtreibung verweigern können dürfen...

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Die Frage ist nicht, ob Merkur oder ich das tun würden oder uns zu tun vorstellen könnten, sondern ob man jemandem straffrei ermöglichen soll dies zu tun. In der Geschichte haben sich immer und überall Henker und Folterknechte gefunden; es ist absurd anzunehmen, dass es keine freiwilligen Sterbehelfer gebe. Wobei die Beihilfe zum Suizid bereits jetzt straffrei ist; es ginge nur noch darum, eine Art humanen Organisationsrahmen dafür zu schaffen.

 

Doch, das ist sehr wohl die Frage! Wenn Du erst Deine "Art humanen Organisationsrahmen" geschaffen hast, wirst Du nämlich darauf bestehen, dass es innerhalb dieses Organisationsrahmens jemanden gibt, der Dich auf Verlangen aus dieser Welt befördert. Immerhin scheint Dir nicht vorzuschweben, automatisch Ärzte dazu zu verpflichten

So wie ich es verstehe, schwebt sowas auch dem Gesetzgeber vor, der ja in der aktuell diskutierten Vorlage für alle anderen keine Straffreiheit mehr vorsieht...

 

http://www.welt.de/p...ubt-werden.html

 

Neben einem neuen Strafrechtsparagrafen zum Verbot organisierter Suizid-Assistenz gäbe es nach den Plänen dieser Gruppe dann noch im betreuungsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung, wonach Ärzte, aber nur Ärzte, Hilfen bei der Selbsttötung leisten können.

 

Was daran wäre neu? Ausser dass jetzt auch noch jemand ein Approbation als Arzt vorweisen müsste, um jemandem ein Glas Wasser mit aufgelösten tödlichen Substanzen in ausreichender Dosierung bereitzustellen. Um es zu verdeutlichen: Ärzte, aber nur Ärzte, sollen "Hilfen bei der Selbsttötung" leisten können. Jetzt mal ohne näher zu eruieren, wie diese "Hilfen zur Selbsttötung" aussehen könnten (es müssen ja "Hilfen zur Selbsttötung" und keine aktive Tötung sein) ist es genau das, was ich einen Kilometer weiter oben bereits angesprochen habe: Werden "Ärzte, aber nur Ärzte" ermächtigt, straffrei "Hilfen zur Selbsttötung" zu leisten, wird der einzelne Sterbewillige halt so lange laufen müssen, bis er einen Arzt findet, der sich dazu bereit erklärt. Und es wird nicht lange dauern bis gefordert wird, dass Ärzte diese Hilfen gefälligst auch zu leisten hätten - weil es dann schon als Einschränkung der menschlichen Freiheit empfunden wird, dass jemand halt herumlaufen muss, bis er einen Arzt findet, der ihm bei der Realisierung seines Sterbewunsches be-hilf-lich ist.

bearbeitet von Julius
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Was daran wäre neu? Ausser dass jetzt auch noch jemand ein Approbation als Arzt vorweisen müsste, um jemandem ein Glas Wasser mit aufgelösten tödlichen Substanzen in ausreichender Dosierung bereitzustellen. Um es zu verdeutlichen: Ärzte, aber nur Ärzte, sollen "Hilfen bei der Selbsttötung" leisten können. Jetzt mal ohne näher zu eruieren, wie diese "Hilfen zur Selbsttötung" aussehen könnten (es müssen ja "Hilfen zur Selbsttötung" und keine aktive Tötung sein) ist es genau das, was ich einen Kilometer weiter oben bereits angesprochen habe: Werden "Ärzte, aber nur Ärzte" ermächtigt, straffrei "Hilfen zur Selbsttötung" zu leisten, wird der einzelne Sterbewillige halt so lange laufen müssen, bis er einen Arzt findet, der sich dazu bereit erklärt. Und es wird nicht lange dauern bis gefordert wird, dass Ärzte diese Hilfen gefälligst auch zu leisten hätten - weil es dann schon als Einschränkung der menschlichen Freiheit empfunden wird, dass jemand halt herumlaufen muss, bis er einen Arzt findet, der ihm bei der Realisierung seines Sterbewunsches be-hilf-lich ist.

 

Die Frage ist, ob es hier um ein Anspruchs- oder um ein Abwehrrecht geht. Deine Befürchtung, bei Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids könne aus dem eigentlich gemeinten Abwehrrecht (niemand darf mich hindern, mir durch einen Arzt beim Suizid helfen zu lassen) bald der Ruf nach einem Anspruchsrecht (der Arzt muss mir beim Suizid helfen) laut werden, teile ich nicht - aber ich frage mich, was nun eigentlich Ärzte in besonderer Weise befähigen soll, Menschen dabei zu helfen, sich selbst aus dem Leben zu befördern.

 

 

In den Diskussionen hier werden mal wieder assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe fröhlich vermengt. Das sind zweierlei Dinge (Julius, hier beziehe ich mich natürlich nicht auf Dich, mir ist völlig klar, dass Dir diese Unterscheidung mehr als geläufig ist). Um letzteres geht es in Deutschland aber gar nicht (während in Belgien und den Niederlanden Euthanasie, nicht aber AS zulässig ist).

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Doch, das ist sehr wohl die Frage! Wenn Du erst Deine "Art humanen Organisationsrahmen" geschaffen hast, wirst Du nämlich darauf bestehen, dass es innerhalb dieses Organisationsrahmens jemanden gibt, der Dich auf Verlangen aus dieser Welt befördert. Immerhin scheint Dir nicht vorzuschweben, automatisch Ärzte dazu zu verpflichten

So wie ich es verstehe, schwebt sowas auch dem Gesetzgeber vor, der ja in der aktuell diskutierten Vorlage für alle anderen keine Straffreiheit mehr vorsieht...

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article132760817/Sterbehilfe-fuer-Unheilbare-soll-erlaubt-werden.html

 

Neben einem neuen Strafrechtsparagrafen zum Verbot organisierter Suizid-Assistenz gäbe es nach den Plänen dieser Gruppe dann noch im betreuungsrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Regelung, wonach Ärzte, aber nur Ärzte, Hilfen bei der Selbsttötung leisten können.

 

Soweit ich den Artikel verstehe, läuft es auf eine massive Verschärfung des Verbots zur Suizid-Beihilfe hinaus, sehr im Gegensatz zum von mir zitierten Experten-Vorschlag. Denn das Verbot soll relativ unumstritten im Strafrecht verankert werden, die Ausnahme von der Strafbarkeit käme später, nur eventl. und nur für Ärzte, nicht jedoch aber für nahe Angehörige/Freunde.

 

Das läuft in meinen Augen auf den bequemen Verbotsweg hinaus: moralisches Dilemma "Sterbehilfe" strafrechtlich behoben, Verbesserung von Palliativmedizin und Pflege - irgendwann, vielleicht, wenn mal Geld über ist.

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