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Zulassung zu den Sakramenten "nach Prüfung im Einzelfall"


Udalricus

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Das Ergebnis ist das Gleiche.

 

 

Vielleicht allerdings mit der für das System peinlichen Pointe 2 Seelen dem Risiko auszusetzen dem Teufel anheim zu fallen. Aber am Ende wird jeder seinen Lohn bekommen.

bearbeitet von Flo77
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1) Mir ist inzwischen deutlich geworden, dass der Begriff Einzelfall-Entscheidung eigentlich einen ausgemachten Etikettenschwindel darstellt:

 

Hallo grüß euch.

Ich hab mich mit dem Thema in der letzten Zeit vor allem durch die Diskussionen mit Bischof Oster auf Facebook genauer beschäftigt. Dabei hab ich eigentlich erst verstanden, mit welchen 'Gehirnverrenkungen' letztendlich argumentiert werden muss, um das zu sagen - bzw. nicht zu sagen, was man eigentlich meint.

Dass das letztendlich auf einen Etikettenschwindel hinausläuft war dort mein erster Kommentar - wenn auch anders formuliert. Denn noch viel schlimmer finde ich die Annullierungspraxis, die sich in der letzten Zeit in der kath. Kirche eingeschlichen hat. Nicht zu sprechen von der Empfehlung, die er als die einzige Möglichkeit sieht, dem Dilemma zu entkommen.

 

Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

 

sofan

bearbeitet von sofan
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Ja - es ist derselbe Unterschied wie der zwischen der erlaubten Abtreibung und der rechtwidrigen Abtreibung, die unter Vorliegen bestimmter Bedingungen nicht verfolgt wird.

 

Hm, kann man so sehen. Heisst das im Endeffekt, ich trage durch meine Praxis dazu bei, dass es so aussieht, als gäbe es gar keinen Ausschluss von Wiederverheirateten Geschiedenen?

 

Darüber muss ich wirklich mal nachdenken ....

 

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Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

 

Du darfst mir glauben, dass mir dieser Vergleich auch schon oft durch den Kopf gegangen ist.

Persönlich finde ich, dass zweiteres Paar moralisch auch nicht wesentlich besser dasteht als ersteres.

 

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das gerechter in kirchenrechtlich regeln sollte.

Auch einfach so zusammenlebende Pärchen sind ja "foro interno" vom Kommunionempfang ausgeschlossen.

 

 

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4) Ich weiß einen Fall, wo ein Paar seitdem nicht mehr zur Messe kommt, weil sie meine Position kennt.

Kommen sie nicht mehr zur Messe - oder kommen sie nicht mehr zu dir in die Messe?
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1) Mir ist inzwischen deutlich geworden, dass der Begriff Einzelfall-Entscheidung eigentlich einen ausgemachten Etikettenschwindel darstellt:

Das sehe ich anders.

 

Den meisten Geschiedenen ist die Lehre der Kirche vollkommen schnuppe. Entweder, sie gehen nie in die Messe, oder sie gehen ohne einen Gedanken zur kirchlichen Regelung zur Kommunion.

 

Nach einer Einzelfall-Entscheidung werden nur die wiederverheirateten Geschiedenen fragen, die der Kirche nahe stehen und ihre Regeln im Grunde genommen akzeptieren wollen. Also solche, die in kirchlichen Dingen sehr reflektiert handeln. In diesen Fällen kann es tatsächlich so sein, daß eigentlich immer eine pastorale Ausnahme gemacht wird (werden muß, wenn man das Ende vom CIC ernst nimmt, daß dem Heil der Seelen Vorrang einräumt).

 

Auch wenn dir der Vergleich nicht gefällt: Es ist wie mit der Beichte. Es kommen nur die reuigen Sünder, so daß die Einzelfallentscheidung über die Absolution in aller Regel positiv ausfällt/ausfallen muß. Die, die keine Absolution bekämen, die kommen wohl erst gar nicht zur Beichte.

 

Und es ist noch mal was anderes als eine generelle Freigabe. So, wie es keine Generalabsolution gibt*, so wird es auch keine Generalzulassung geben, die jeden Wiederverheirateten ungeprüft zulässt.

(*außer in Lebensgefahr - Ups, sogar da gibt's 'ne Asunahme!)

bearbeitet von Moriz
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Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

Du darfst mir glauben, dass mir dieser Vergleich auch schon oft durch den Kopf gegangen ist.

Persönlich finde ich, dass zweiteres Paar moralisch auch nicht wesentlich besser dasteht als ersteres.

 

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das gerechter in kirchenrechtlich regeln sollte.

Auch einfach so zusammenlebende Pärchen sind ja "foro interno" vom Kommunionempfang ausgeschlossen.

 

Warum willst du ausschließen? Sollte es dir, guter Hirt, nicht vielmehr ums (re)integrieren gehen?

 

Es wurde, hier im Thread wars glaube ich, angesprochen das der Ausschluss Wiederverheirateter keine Wertung im moralischem Sinne, keine Strafe sei. Aber genau so wird das von den Menschen empfunden.

 

In diesem Threat hatte ich es schon mal angesprochen:

Begehe ich einen Mord, beichte bei dir, bereue und verspreche dies nie wieder zu tun - Falls nicht schon geschehen, wirst du mir als Busse auf erlegen mich bei der Polizei zu stellen, kannst mir die Absolution erteilen und der Weg zu den Sakramenten wäre wieder offen.

Beichte ich bei dir meine Beziehung - "Sorry, tut mir leid, keine Absolution, keine Sakramente!"

 

Ja, es stimmt was mir auf diesen Vergleich geantwortet wurde: Gott sind alle Gebote gleich viel wert. Die Nummerierung ist kein Ranking nach Dringlichkeit.

Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wie bringt das die Menschen näher zu Gott? Wo nutzt das den Menschen, wo der höheren Ehre Gottes?

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Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

Du darfst mir glauben, dass mir dieser Vergleich auch schon oft durch den Kopf gegangen ist.

Persönlich finde ich, dass zweiteres Paar moralisch auch nicht wesentlich besser dasteht als ersteres.

 

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das gerechter in kirchenrechtlich regeln sollte.

Auch einfach so zusammenlebende Pärchen sind ja "foro interno" vom Kommunionempfang ausgeschlossen.

 

Warum willst du ausschließen? Sollte es dir, guter Hirt, nicht vielmehr ums (re)integrieren gehen?

 

Es wurde, hier im Thread wars glaube ich, angesprochen das der Ausschluss Wiederverheirateter keine Wertung im moralischem Sinne, keine Strafe sei. Aber genau so wird das von den Menschen empfunden.

 

In diesem Threat hatte ich es schon mal angesprochen:

Begehe ich einen Mord, beichte bei dir, bereue und verspreche dies nie wieder zu tun - Falls nicht schon geschehen, wirst du mir als Busse auf erlegen mich bei der Polizei zu stellen, kannst mir die Absolution erteilen und der Weg zu den Sakramenten wäre wieder offen.

Beichte ich bei dir meine Beziehung - "Sorry, tut mir leid, keine Absolution, keine Sakramente!"

 

Ja, es stimmt was mir auf diesen Vergleich geantwortet wurde: Gott sind alle Gebote gleich viel wert. Die Nummerierung ist kein Ranking nach Dringlichkeit.

Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wie bringt das die Menschen näher zu Gott? Wo nutzt das den Menschen, wo der höheren Ehre Gottes?

 

Und? Versprichst Du auch, die Beziehung zu beenden?

Oder betätigst Du Dich weiterhin als (Auftrags-)killer?

In einem Fall ist die gebeichtete Aktion Vergangenheit, im anderen nicht.

Und genau darum und nur darum geht es.

 

Wo siehst Du also mangelnde Gleichbehandlung?

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Ja - es ist derselbe Unterschied wie der zwischen der erlaubten Abtreibung und der rechtwidrigen Abtreibung, die unter Vorliegen bestimmter Bedingungen nicht verfolgt wird.

Hm, kann man so sehen. Heisst das im Endeffekt, ich trage durch meine Praxis dazu bei, dass es so aussieht, als gäbe es gar keinen Ausschluss von Wiederverheirateten Geschiedenen?

 

Darüber muss ich wirklich mal nachdenken ....

 

Du tust doch ohnehin nur genau das, was Du einzig zu tun hast - das haben wir aber schon öfter diskutiert.

Die einzig zukünftige Frage wäre, ob es nicht nur toleriert wird, sondern im Einzelfall akzeptiert.

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...

In diesem Threat hatte ich es schon mal angesprochen:

Begehe ich einen Mord, beichte bei dir, bereue und verspreche dies nie wieder zu tun - Falls nicht schon geschehen, wirst du mir als Busse auf erlegen mich bei der Polizei zu stellen, kannst mir die Absolution erteilen und der Weg zu den Sakramenten wäre wieder offen.

Beichte ich bei dir meine Beziehung - "Sorry, tut mir leid, keine Absolution, keine Sakramente!"

 

Ja, es stimmt was mir auf diesen Vergleich geantwortet wurde: Gott sind alle Gebote gleich viel wert. Die Nummerierung ist kein Ranking nach Dringlichkeit.

Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wie bringt das die Menschen näher zu Gott? Wo nutzt das den Menschen, wo der höheren Ehre Gottes?

Und? Versprichst Du auch, die Beziehung zu beenden?

Oder betätigst Du Dich weiterhin als (Auftrags-)killer?

In einem Fall ist die gebeichtete Aktion Vergangenheit, im anderen nicht.

Und genau darum und nur darum geht es.

 

...

 

Sorry, das ist doch Quatsch!

In beiden Fällen liegt "die Tat" in der Vergangenheit. Und in beiden "Fällen" wirken die Konsequenzen in die Gegenwart nach. Oder hast du eine Idee wie man den ermordeten wieder lebendig macht? hast du eine Idee wie man die geschiedene Ehe wieder lebendig macht, vor allem dann, wenn man nach dieser zerbrochenen Beziehung noch einmal heiratet.

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Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wo will ich das?

 

Es geht ja um den Umkehrwillen. Einen Mörder, der sagt: "Ich bringe morgen mein nächstes Opfer um!", würde ich auch nicht lossprechen.

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Es geht ja um den Umkehrwillen. Einen Mörder, der sagt: "Ich bringe morgen mein nächstes Opfer um!", würde ich auch nicht lossprechen.

Aha und was ist bei der gebrochenen Ehe "mein nächstes Opfer"?
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Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wo will ich das?

 

Es geht ja um den Umkehrwillen. Einen Mörder, der sagt: "Ich bringe morgen mein nächstes Opfer um!", würde ich auch nicht lossprechen.

 

Verstehe ich das jetzt richtig? Du stellst Menschen, die in einer festen Beziehung leben und Geschlechtsverkehr pflegen, auf dieselbe Stufe wie einen Serienmörder, der das Morden nicht sein lassen will?

 

@Frank: Ich verstehe nicht, weswegen der junge Mann, der mit seiner Freundin vorehelichen Geschlechtsverkehr pflegt oder der wiederverheiratete Geschiedene, der mit seiner zweiten Frau schläft und bereits drei gemeinsame Kinder hat, überhaupt eine "Sünde" gegen das sechste Gebot beichtet? Entweder ich habe ein "schlechtes Gewissen" und fühle mich ob solchen Tuns ständig als Sünder - dann lasse ich halt die "Sünde" sein, wenn ich nicht dauernd Udals Beichtstuhl belagern will, oder es fehlt mir zu Udals Betrübnis das Schuldbewusstsein, dann leuchtet mir nicht ein, weswegen ich z.B. vor der Hochzeit zerknirscht beichten soll, dass ich mit der Freundin, die ich möglicherweise in absehbarer Zeit heiraten will, vorehelich geschnackselt habe und das auch nicht einzustellen gedenke, oder dass ich, als wiederverheirateter Geschiedener, kürzlich mit meiner zweiten Frau möglicherweise ein viertes Kind gezeugt habe. ... :engel:

bearbeitet von Julius
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Hm, kann man so sehen. Heisst das im Endeffekt, ich trage durch meine Praxis dazu bei, dass es so aussieht, als gäbe es gar keinen Ausschluss von Wiederverheirateten Geschiedenen? Darüber muss ich wirklich mal nachdenken ....

 

Vielleicht kannst du beim Nachdenken auch berücksichtigen, dass Bischof Oster selber berichtet, dass er einem Wiederverheirateten Geschiedenen die Absolution und damit die Erlaubnis zur Kommunion erteilt hat, obwohl er in dieser Situation ist

 

"Nehmen wir also an, er sieht seine eigene Unvollkommenheit im Blick auf das Gebot der

Unauflöslichkeit der Ehe, nehmen wir weiterhin an, er bringt dieses Thema und das Be­wusstsein um die eigene Unvollkommenheit in die Beichte. Und nehmen wir nun an, er sieht beispielsweise auch nicht sofort, wie er diese Situation ändern könnte, etwa weil kleine Kinder da sind, oder weil der neue Partner/die Partnerin keinerlei Verständnis für ein Leben in Enthaltsamkeit hätte oder ähnliches."

 

Freilich rät er ihm nach der Lossprechung und der Erlaubnis zum Kommunionempfang:

"Vermutlich würde ich aber raten: „Geh nicht in der eigenen Gemeinde, um kein Ärgernis zu geben."

 

(http://www.bistum-passau.de/sites/default/files/user/8/Versuch%20%C3%BCber%20Wiederverheiratete%20Geschiedene.pdf) - man muss ein bissl suchen nach der Stelle.

 

Es geht dir ja um dein Gewissen. Und da hat dir Chryso jetzt sozusagen "ein Ei gelegt", indem er dir gezeigt hat, dass du dem Konflikt nicht so leicht auskommst. Mein Verweis auf Bischof Oster ist nicht als Vorbild gedacht, wie man es machen soll. Sondern als Hinweis darauf, dass auch Bischof Oster leidet unter dieser Spannung zwischen Pastoral und ""göttlichem"" Gesetz. Und: Dass sich auch Bischof Oster nicht platt nur für "Handeln nach dem Gesetz und dann ist mein Gewissen rein" entscheidet, sondern Wege sucht.

bearbeitet von fragerin
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Verstehe ich das jetzt richtig? Du stellst Menschen, die in einer festen Beziehung leben und Geschlechtsverkehr pflegen, auf dieselbe Stufe wie einen Serienmörder, der das Morden nicht sein lassen will?

Und wie notorische Lügner, wie chronische Falschparker,...

 

Das Kriterium ist die fehlende Reue, die sich darin zeigt, daß der Pönitent sein Fehlverhalten bewusst und willentlich weiterführen will. (Julius, stell dich nicht dümmer als du bist. Das nimmt dir nämlich keiner ab.)

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Sorry, das ist doch Quatsch!

In beiden Fällen liegt "die Tat" in der Vergangenheit.

 

Äh, nein.

Eine Zweitehe liegt nicht nur in der Vergangenheit, sondern sie wirkt in die Zukunft fort.

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Mir ist inzwischen deutlich geworden, dass der Begriff Einzelfall-Entscheidung eigentlich einen ausgemachten Etikettenschwindel darstellt:

 

Starke Aussage. Ich nehme sie, wie ich das schon mal gerne mache, persönlich.

 

Wer schwindelt? Und warum?

 

Immer gerne etwas lernen wollend

 

ThomasB.

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Es gibt aber auch ein paar Fälle, die sehr gelegentlich zur Messe kommen, und die ungeniert zur Kommunion gehen, obwohl sie meine Position kennen dürften.

 

Woher weißt Du, dass diese Menschen sich nicht der Akte enthalten, die Eheleuten vorbehalten sind?

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Das Kriterium ist die fehlende Reue, die sich darin zeigt, daß der Pönitent sein Fehlverhalten bewusst und willentlich weiterführen will. (Julius, stell dich nicht dümmer als du bist. Das nimmt dir nämlich keiner ab.)

 

Danke für das Kompliment, aber der Sinn für die Pointe geht mir hier tatsächlich ab.

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Es gibt aber auch ein paar Fälle, die sehr gelegentlich zur Messe kommen, und die ungeniert zur Kommunion gehen, obwohl sie meine Position kennen dürften.

 

Woher weißt Du, dass diese Menschen sich nicht der Akte enthalten, die Eheleuten vorbehalten sind?

 

Weil sie so entspannt reinkommen.

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Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

Du darfst mir glauben, dass mir dieser Vergleich auch schon oft durch den Kopf gegangen ist.

Persönlich finde ich, dass zweiteres Paar moralisch auch nicht wesentlich besser dasteht als ersteres.

 

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das gerechter in kirchenrechtlich regeln sollte.

Auch einfach so zusammenlebende Pärchen sind ja "foro interno" vom Kommunionempfang ausgeschlossen.

 

Warum willst du ausschließen? Sollte es dir, guter Hirt, nicht vielmehr ums (re)integrieren gehen?

 

Es wurde, hier im Thread wars glaube ich, angesprochen das der Ausschluss Wiederverheirateter keine Wertung im moralischem Sinne, keine Strafe sei. Aber genau so wird das von den Menschen empfunden.

 

In diesem Threat hatte ich es schon mal angesprochen:

Begehe ich einen Mord, beichte bei dir, bereue und verspreche dies nie wieder zu tun - Falls nicht schon geschehen, wirst du mir als Busse auf erlegen mich bei der Polizei zu stellen, kannst mir die Absolution erteilen und der Weg zu den Sakramenten wäre wieder offen.

Beichte ich bei dir meine Beziehung - "Sorry, tut mir leid, keine Absolution, keine Sakramente!"

 

Ja, es stimmt was mir auf diesen Vergleich geantwortet wurde: Gott sind alle Gebote gleich viel wert. Die Nummerierung ist kein Ranking nach Dringlichkeit.

Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wie bringt das die Menschen näher zu Gott? Wo nutzt das den Menschen, wo der höheren Ehre Gottes?

 

es ist doch klar, dass ein einzelner mord weniger wiegt als das einmal wiederholte und ausdrücklich beabsichtigte poppen.

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Udalricus,

 

Wie würdest du folgenden Fälle beurteilen:

Ein Pärchen heiratet nach relativ kurzer Zeit. Doch die Ehe geht in die Brüche und jeder findet dann einen neuen Partner, mit denen sie nicht in wilder Ehe, sondern rechtlich korrekt leben möchten?

 

Ein anderes Paar wagt lange den Schritt der Ehe nicht, obwohl sie bereits miteinander leben. Auch diese Beziehung geht zu Bruch. Beide können danach ganz problemlos heiraten.

Du darfst mir glauben, dass mir dieser Vergleich auch schon oft durch den Kopf gegangen ist.

Persönlich finde ich, dass zweiteres Paar moralisch auch nicht wesentlich besser dasteht als ersteres.

 

Ich wüsste allerdings nicht, wie man das gerechter in kirchenrechtlich regeln sollte.

Auch einfach so zusammenlebende Pärchen sind ja "foro interno" vom Kommunionempfang ausgeschlossen.

 

Warum willst du ausschließen? Sollte es dir, guter Hirt, nicht vielmehr ums (re)integrieren gehen?

 

Es wurde, hier im Thread wars glaube ich, angesprochen das der Ausschluss Wiederverheirateter keine Wertung im moralischem Sinne, keine Strafe sei. Aber genau so wird das von den Menschen empfunden.

 

In diesem Threat hatte ich es schon mal angesprochen:

Begehe ich einen Mord, beichte bei dir, bereue und verspreche dies nie wieder zu tun - Falls nicht schon geschehen, wirst du mir als Busse auf erlegen mich bei der Polizei zu stellen, kannst mir die Absolution erteilen und der Weg zu den Sakramenten wäre wieder offen.

Beichte ich bei dir meine Beziehung - "Sorry, tut mir leid, keine Absolution, keine Sakramente!"

 

Ja, es stimmt was mir auf diesen Vergleich geantwortet wurde: Gott sind alle Gebote gleich viel wert. Die Nummerierung ist kein Ranking nach Dringlichkeit.

Warum willst du dann den Verstoß gegen das 6. Gebot härter bestrafen als den gegen das fünfte?

Wie bringt das die Menschen näher zu Gott? Wo nutzt das den Menschen, wo der höheren Ehre Gottes?

 

es ist doch klar, dass ein einzelner mord weniger wiegt als das einmal wiederholte und ausdrücklich beabsichtigte poppen.

 

Es kommt nicht auf das Delikt an sondern auf Reue und Umkehr.

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Mir ist inzwischen deutlich geworden, dass der Begriff Einzelfall-Entscheidung eigentlich einen ausgemachten Etikettenschwindel darstellt:

Starke Aussage. Ich nehme sie, wie ich das schon mal gerne mache, persönlich.

 

Wer schwindelt? Und warum?

 

Immer gerne etwas lernen wollend

 

Der Schwindel liegt darin, dass der Begriff "Einzelfall-Entscheidung durch einen erfahrenen Seelsorger"2 Dinge suggeriert:

 

1) Es handelt sich nur um ganz wenige Einzelfälle, grundsätzlich bleibt die bisherige Regelung aufrecht.

2) Die Entscheidung trifft der Priester.

 

In Wirklichkeit ist aber gemeint: Jeder, der zur Kommunion gehen will, soll auch gehen dürfen.

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Es gibt aber auch ein paar Fälle, die sehr gelegentlich zur Messe kommen, und die ungeniert zur Kommunion gehen, obwohl sie meine Position kennen dürften.

Woher weißt Du, dass diese Menschen sich nicht der Akte enthalten, die Eheleuten vorbehalten sind?

 

Dass ich das nicht wissen kann, ist ein Grund, dass ich sie auch nicht zur Rede stelle.

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In Wirklichkeit ist aber gemeint: Jeder, der zur Kommunion gehen will, soll auch gehen dürfen.

Das ist eine böswillige Unterstellung und das exakte Gegenteil zur Behauptung, die Anhänger der Gegenposition wollten nur Menschen unterdrücken und ihre Macht genießen.

 

 


Dass ich das nicht wissen kann, ist ein Grund, dass ich sie auch nicht zur Rede stelle.

Und auch jeden zulässt, der will. Wo ist der Unterschied? Denn genau das Argument ist es, dass zB Klaus Lüdicke seid 20 Jahren durch die Gegend trägt und an dem die gesamte Begründung von Ratzinger, Müller, Burke & Co. zerschellt: Die sprechen sich nämlich für Eucharistieausschluß bei Verdacht aus.

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