rince Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 Frage: Ich kenne da jemanden, der nur wieder in die rkK eintriten will, um Pate für einen Täufling zu werden. Ich will an dieser Stelle nicht darüber diskutieren, dass das aus theologischer Sicht Quatsch mit Sauce ist und das den Sinn des Taufpaten aus kirchlicher Sicht ad absurdum führt. Geschenkt. Was für Formalismen kommen da auf den Betreffenden zu? Ich hab ihm schon den Zahn gezogen, dass er im Gegensatz zum Kirchenaustritt das ganze nicht als Erklärung auf dem Amt hinterlegen kann. Ich vermute, es wird ein Gespräch beim zuständigen Pfarrer geben bezüglich der Beweggründe? Sonst noch was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 Sofern der Betreffende in Deutschland wohnt, muss der Pfarrer einen entsprechenden Antrag ausfüllen und an das Ordinariat senden,, dann erst erfolgt die Aufnahme. Kurz dargestellt hier, auch wenn das eine Münchener Pfarrei ist, der Weg ist überall derselbe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 27. Oktober 2014 Autor Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 Merci Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hurricane49 Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 In meiner Gemeinde geht das problemlos als Taufzeuge und man wird vom Geistlichen als Pate angesprochen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 (bearbeitet) Frage: Ich kenne da jemanden, der nur wieder in die rkK eintriten will, um Pate für einen Täufling zu werden. Sonst noch was? ja. Der Wiedereingetretene sollte seinem Arbeitgeber melden, dass (Lohnsteuerkennzeichen: "rk"), der Wiedereingetretene wieder kirchensteuerpflichtig ist. bearbeitet 27. Oktober 2014 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 Der Wiedereingetretene sollte seinem Arbeitgeber melden, dass (Lohnsteuerkennzeichen: "rk"), der Wiedereingetretene wieder kirchensteuerpflichtig ist. Das geht automatisch. Die Eintrittsstelle schickt die Information an die entsprechenden Stellen, das wird in die ELStAM eingepflegt und spätestens beim nächsten Pflichtabruf rückwirkend korrekt berechnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonGato Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 (bearbeitet) Sofern der Betreffende in Deutschland wohnt, muss der Pfarrer einen entsprechenden Antrag ausfüllen und an das Ordinariat senden,, dann erst erfolgt die Aufnahme. Kurz dargestellt hier, auch wenn das eine Münchener Pfarrei ist, der Weg ist überall derselbe. Ich verstehe das nicht ganz. Muss der Bekannte von Rince wirklich wieder in die rkK eintreten, um ein Pate sein zu könne? Reicht es nicht aus, einen Eintrag in einen Taufregister zu haben? Nur einer der beiden Paten muss doch die Konfession haben, in der das Kind hineingetauft wird. Wenn also der andere Pate bereits katholisch ist, kann der Bekannte von Rince auf den Wiedereintritt verzichten. DonGato. bearbeitet 27. Oktober 2014 von DonGato Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 27. Oktober 2014 Melden Share Geschrieben 27. Oktober 2014 Das wäre die Alternative. Grundsätzlich muss aber ein katholischer Pate mit "Vollmitgliedschaft" gegeben sein. Es gibt einige Gegenden in denen nur ein Pate beigegeben wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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