Kulti Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Ist "Vogel sein" eigentlich ein Ehehindernis?"Vogel haben" ist jedenfalls weder ein Ehe- noch ein Weihehindernis. Werner Wenn es sich um eine Vogelfrau handelt, könnte ich mir schon vorstellen dass ein Weihehindernis vorliegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Ist "Vogel sein" eigentlich ein Ehehindernis?"Vogel haben" ist jedenfalls weder ein Ehe- noch ein Weihehindernis. Werner Wenn es sich um eine Vogelfrau handelt, könnte ich mir schon vorstellen dass ein Weihehindernis vorliegt. Also in Rom gibt es mit Sicherheit Geweihte, die eine Meise haben. Und die Meise ist nun unbestreitbar feminin (jedenfalls ohne Genderismus) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kulti Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Ist "Vogel sein" eigentlich ein Ehehindernis?"Vogel haben" ist jedenfalls weder ein Ehe- noch ein Weihehindernis. Werner Wenn es sich um eine Vogelfrau handelt, könnte ich mir schon vorstellen dass ein Weihehindernis vorliegt. Also in Rom gibt es mit Sicherheit Geweihte, die eine Meise haben. Und die Meise ist nun unbestreitbar feminin (jedenfalls ohne Genderismus) Werner Ach so - deswegen heißt es vermutlich auch "Die" Sukzession. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Also in Rom gibt es mit Sicherheit Geweihte, die eine Meise haben. Und die sind mit der verheiratet? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kulti Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Also in Rom gibt es mit Sicherheit Geweihte, die eine Meise haben. Und die sind mit der verheiratet? Bei dem Einfluß den die Meise hat könnte man das annehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. Mai 2015 Autor Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 Was für Irre sind denn in dieser Hütte zugange? Den ließe ich doch glatt die Kündigung einbringen; die Verhandlung kann nach fünf Minuten (werden für die formalen Sätze im Protokoll benötigt) wegen Spruchreife geschlossen werden, und das Urteil belehrt zudem genau so gut, aber unter der schönen Überschrift: Im Namen der Republik. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 27. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 (bearbeitet) Ich hätte die Hausverwaltung bereits wegen Nötigung angezeigt. Aber man kann leider nicht sicher sein, dass es für dergleichen nicht doch Rückendeckung gibt. Um sicher zu gehen, sollte der Mieter die Flagge und die Mesusa als Symbole des marsianischen Schwulenbewegung ausgeben, dann hat die Hausverwaltung aber Hexensabbat. Antisemitismus ist ja nicht so schlimm, aber Homophobie? Da werden Köpfe rollen. bearbeitet 27. Mai 2015 von ThomasB. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. Mai 2015 Autor Melden Share Geschrieben 27. Mai 2015 (bearbeitet) Ich hätte die Hausverwaltung bereits wegen Nötigung angezeigt. . Klappt nicht. Nötigung § 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet. Und das tut es nicht, weil eine Kündigungsdrohung zum Zweck der Kündigung nicht den guten Sitten widerstreitet, sondern genau das ist, was das Gesetz vorsieht. Gefährliche Drohung wäre: entweder Sie entfernen das, oder ich zeige Sie bei der Finanz an, weil Sie ... (selbst wenn die Anzeige als solche gerechtfertigt ist, weil sie eben nicht zu dem Zweck dient). Gefährliche Drohung wäre: entweder Sie zahlen Ihre Schulden bei meinem Freund (auch wenn die tatsächlich bestehen) oder ich kündige Sie (weil das Gesetz für Eintreibung von irgendwelchen Schulden bei irgendjemandem nicht die Kündigung zur Durchsetzung der Zahlung vorsieht.) Die Kündigung könnte er nur auf § 30 Abs 2 Z 3 MRG stützen (erheblich nachteiliger Gebrauch und unleidliches Verhalten). Und beides kannst Du vergessen, weil eine Fahne IN der Wohnung (Innenfenster) weder noch ist und die Mesusa ebenfalls nicht. Die ist auch an der Außentüre (Türstock) und festgeschraubt ortsüblich (so wie ein Namensschild). Es ist keine Nötigung, so eine Kündigung zu versuchen, es ist nur völlig aussichtslos. P.S: Dafür gibt es sicher keine Rückendeckung, glaube mir. Den Bestandrichter in Wien, den ich nicht kenne, gibt es vermutlich nicht. Die am zuständigen Gericht kenne ich auf jeden Fall, und die Rechtsmittelsenate (ZRS wie OGH) kenne ich auch. Welche private Meinung die zu Israel und Mesusa auch hätten (wenn sie denn eine negative haben sollten): das ist rechtlich absoluter Nonsens. Ich finde es nur zum Aus-der-Haut-Fahren, dass so etwas überhaupt abläuft. Es ist ok, wenn man den Mieter höflich fragt, ob er bitte... weil ein anderer hat da irgendwelche traumatischen... etc. Aber wenn der "Nein" sagt, dann war es das. bearbeitet 27. Mai 2015 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 31. Mai 2015 Autor Melden Share Geschrieben 31. Mai 2015 Ich bin ja gespannt, ob irgendjemand in der Bundesregierung den Schuss gehört hat. Zwei Landtagswahlen - Steiermark und Burgenland. In der Steiermark hat es die rot-schwarze "Reformpartnerschaft" aufgeschleudert. SPÖ, ÖVP und FPÖ sind nahezu gleich stark. Im Burgenland hat die SPÖ die Absolute verloren. Drastische Zugewinne für die FPÖ, massive Einbrüche bei Rot und Schwarz. Wahlbeteiligung auf Rekordtief. http://derstandard.at/ Dabei sind die Wähler mit den Landesregierungen gar nicht so unzufrieden, denen gaben sie eher gute Noten. Das alte Lied: Landtagswahlen werden im Land gewonnen, aber im Bund verloren. Die ÖVP sollte langsam den Schüttelfrost bekommen. Faymann ist der schwächste Kanzler der 2. Republik, aber die ÖVP schafft es bei jedem Thema im Liegen umzufallen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2015 Ich bin ja gespannt, ob irgendjemand in der Bundesregierung den Schuss gehört hat. Zwei Landtagswahlen - Steiermark und Burgenland. In der Steiermark hat es die rot-schwarze "Reformpartnerschaft" aufgeschleudert. SPÖ, ÖVP und FPÖ sind nahezu gleich stark. Im Burgenland hat die SPÖ die Absolute verloren. Drastische Zugewinne für die FPÖ, massive Einbrüche bei Rot und Schwarz. Wahlbeteiligung auf Rekordtief. http://derstandard.at/ Dabei sind die Wähler mit den Landesregierungen gar nicht so unzufrieden, denen gaben sie eher gute Noten. Das alte Lied: Landtagswahlen werden im Land gewonnen, aber im Bund verloren. Die ÖVP sollte langsam den Schüttelfrost bekommen. Faymann ist der schwächste Kanzler der 2. Republik, aber die ÖVP schafft es bei jedem Thema im Liegen umzufallen. Ich bin ja gespannt, ob irgendjemand in der Bundesregierung den Schuss gehört hat. Zwei Landtagswahlen - Steiermark und Burgenland. In der Steiermark hat es die rot-schwarze "Reformpartnerschaft" aufgeschleudert. SPÖ, ÖVP und FPÖ sind nahezu gleich stark. Im Burgenland hat die SPÖ die Absolute verloren. Drastische Zugewinne für die FPÖ, massive Einbrüche bei Rot und Schwarz. Wahlbeteiligung auf Rekordtief. http://derstandard.at/ Dabei sind die Wähler mit den Landesregierungen gar nicht so unzufrieden, denen gaben sie eher gute Noten. Das alte Lied: Landtagswahlen werden im Land gewonnen, aber im Bund verloren. Die ÖVP sollte langsam den Schüttelfrost bekommen. Faymann ist der schwächste Kanzler der 2. Republik, aber die ÖVP schafft es bei jedem Thema im Liegen umzufallen. Die Ähnlichkeit mit den letzten deutschen Wahlen, wenn auch die Parteienlandschaft ein bißchen anders ist, legt nahe, daß es hier Trends gibt, die übernational sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 (bearbeitet) Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. bearbeitet 3. Juni 2015 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kulti Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kulti Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Ist das juristisch machbar? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Ist das juristisch machbar? Natürlich nicht. Gläubige ins Arbeitslager schicken, das gibt es nur bei den Stalinisten. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kulti Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Ist das juristisch machbar? Natürlich nicht. Gläubige ins Arbeitslager schicken, das gibt es nur bei den Stalinisten. Werner Ich vermute mal wenn man das anders nennt geht es wieder. Zum Beispiel: Gutmenschenfreies Reservat zur Ausübung der Religionsfreiheit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonGato Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Wenn es Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaft wären, sollte die Ausweisung doch möglich sein, oder? Es gibt doch nur eine Verpflichtung zur Vermeidung des Zustandes der Staatenlosigkeit. Einem mit Doppelstaatsbürgerschaft könnte man die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen ohne dass er staatenlos wird. DonGato. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Einem mit Doppelstaatsbürgerschaft könnte man die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen ohne dass er staatenlos wird. Das hängt davon ab, wie er zu der deutschen Staatsbürgerschaft gekommen ist. Hat er bei der Einbürgerung beschissen, dann kann man innerhalb eines gewissen Zeitraumes etwas tun. Hat er allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, dann geht überhaupt nichts. Auch bei korrekter Einbürgerung und späterer Straffälligkeit kann man nichts machen. Die meisten Doppelstaater in DE haben zwei Staatsbürgerschaften, weil sie von Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit abstammen und diese über das Abstammungsprinzip "geerbt" haben. Es gibt auch in DE Regelungen, die unfreiwillige Ausbürgerungen weitgehend verhindern. Das dürfte aber in allen EU-Ländern inzwischen ähnlich sein (ein Grund dafür wäre der Eintritt in eine ausländische Armee außerhalb der EU ohne vorherige Genehmigung). Naturalisierte Deutsche sind genauso Deutsche wie die übrigen Deutschen, und eine zweite Staatsbürgerschaft hat die deutschen Behörden grundsätzlich nicht zu interessieren, da sie hier faktisch nicht wirksam sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Einem mit Doppelstaatsbürgerschaft könnte man die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen ohne dass er staatenlos wird. Das hängt davon ab, wie er zu der deutschen Staatsbürgerschaft gekommen ist. Hat er bei der Einbürgerung beschissen, dann kann man innerhalb eines gewissen Zeitraumes etwas tun. Hat er allerdings die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, dann geht überhaupt nichts. Auch bei korrekter Einbürgerung und späterer Straffälligkeit kann man nichts machen. Die meisten Doppelstaater in DE haben zwei Staatsbürgerschaften, weil sie von Eltern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit abstammen und diese über das Abstammungsprinzip "geerbt" haben. Es gibt auch in DE Regelungen, die unfreiwillige Ausbürgerungen weitgehend verhindern. Das dürfte aber in allen EU-Ländern inzwischen ähnlich sein (ein Grund dafür wäre der Eintritt in eine ausländische Armee außerhalb der EU ohne vorherige Genehmigung). Naturalisierte Deutsche sind genauso Deutsche wie die übrigen Deutschen, und eine zweite Staatsbürgerschaft hat die deutschen Behörden grundsätzlich nicht zu interessieren, da sie hier faktisch nicht wirksam sind. Man verliert die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man eine andere annimmt, ohne sich das vorher von der deutschen Behörde genehmigen zu lassen, oder wenn man freiwillig ins Militär eines Landes eintritt, dessen Staatsbürgerschaft man neben der deutschen besitzt. Ausgenommen davon sind die EU-Länder und die Schweiz. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Man verliert die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man eine andere annimmt "aktiv annimmt..." Da wird inzwischen ziemlich gestritten. Beispiel: Wenn jemand mit 50 Jahren prüfen lässt, ob er einen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft durch Abstammung hat, und das Ergebnis dieser Prüfung (durch Behörden des anderen Landes) ist, dass derjenige bereits ab Geburt die Staatsbürgerschaft (unwissend) hat, dann ist das unproblematisch. Wenn aber festgestellt wird, dass jemand aufgrund seiner Abstammung zwar die Staatsbürgerschaft hätte bereits zu seiner Geburt haben können, er sie aber nicht hat (weil ein Verwaltungsakt fehlt), er aber jetzt das Recht auf bedingungslose Naturalisation hat, dann ist das problematisch (betrifft die ungarische, slowakische, tschechische Gesetzgebung, spielt allerdings derzeit für Deutsche keine Rolle, weil diese Länder in der EU sind). Wenn jemand eine fremde Staatsangehörigkeit nicht durch einen Einbürgerungsantrag bekommt, sondern aufgrund eines sonstigen Rechtes (z.B. wenn eine Frau einen Iraner heiratet, bekommt sie automatisch die iranische Staatsangehörigkeit, soviel ich weiß, gilt das auch umgekehrt, wenn der ausländische Ehemann Moslem ist und die Ehe im Iran geschlossen wird). Das wird nicht mehr als aktive Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit verstanden. Ebenso verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, wenn man die israelische Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Alyah annimmt, da braucht man auch keine Beibehaltungsgenehmigung. Ebenso darf man auch ohne Konsequenzen in die IDF eintreten, wenn man israelisch-deutscher Doppelstaater ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 OK, das Kleingedruckte hat die Dame bei der Einbürgerung nicht dazugesagt, sondern es auf meine obige Aussage reduziert. Wobei ich rein vom Gefühl her das "annehmen" schon als aktiv interpretiert hätte, und nicht als einen Fall, wo ich eine bekomme ohne dass ich mich darum bemühe. Was fast niemand weiß: das gilt auch für Geburtsdeutsche, nicht nur für Eingebürgerte. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Ich meine gehört zu haben, das es nach US-Recht reicht im Luftraum der USA geboren zu werden um Amerikaner qua Geburt zu sein. Ob das stimmt weis ich, da das nicht wirklich was zu Sache tut nehmen wie mal an es wäre so. Dann nehmen wir mal an Ich hätte nicht in Neustadt am Rübenberge sondern beim überflug von New York das Licht der Welt erblickt Wenn ich dann sagen würde: "Ach der amerikanische Pass gehört ja zu meiner Biographie, den will ich jetzt auch." Dann würde das gehen weil es nicht "aktives annehmen einer anderen Staatsbürgerschaft" im Sinne des Gesetzes ist. Da ich ja nach amerikanischem Recht seit Geburt Amerikaner bin. Jetzt bin ich allerdings in Deutschland geboren, deutsche Eltern... Wenn ich jetzt die US-Staatsbürgerschaft beantrage bin ich den deutschen Pass los. Hab ich das so richtig verstanden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Alles wird gut, das Pilot-Projekt startet (oder so). Die "desillusionierten" Jungverbrecher werden kultursensibel betüddelt. Wie kann man nur so blöd sein? Das ist dann wieder Wasser auf die Mühlen von PEGIDA & Co. Mir persönlich ist das lieber das mich so jemand mit dem Taxi fährt, als dass er Halt bei der Scharia Polizei sucht. Wenn man solche Leute aufgrund der idiotischen Einbürgerungsgesetze schon nicht ausweisen kann, wären sie in einem Gefängnis mit verschärfter Arbeitspflicht gut aufgehoben. Ist das juristisch machbar? Natürlich nicht. Gläubige ins Arbeitslager schicken, das gibt es nur bei den Stalinisten. Werner Nein, in den USA gibts das auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Ich meine gehört zu haben, das es nach US-Recht reicht im Luftraum der USA geboren zu werden um Amerikaner qua Geburt zu sein. Ob das stimmt weis ich, da das nicht wirklich was zu Sache tut nehmen wie mal an es wäre so.Wahrscheinlich stimmt es. Wenn man "in den USA" geboren wird, und die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt amerikanischen Recht unterliegen, dann ist man automatisch Amerikaner. Das hängt nicht davon ab, ob die Eltern legal in den USA sind. Die Frage ist, ob ein Flugzeug im Luftraum der USA auch Teil der USA ist, oder extraterritorial. Wenn das Flugzeug einer amerikanischen Fluggesellschaft gehört (sagen wir mal United oder American), dann ist das sicher der Fall. Wo es komplizierter ist: Ein Flugzeug der Air France im Luftraum von Chicago? Oder ein Flugzeug von United Airlines im Luftraum von Paris? Keine Ahnung. Das mit dem "Amerikanischen Recht unterliegen" bedeutet, dass Kinder von Diplomaten, die legal (und mit diplomatischem Pass und falls nötig Visum) in den USA sind, nicht automatisch US-Bürger sind, weil die Eltern nicht der amerikanischen Justiz verantwortlich sind. In der Realität wird hier natürlich unzulässig vereinfacht: Selbst Diplomaten sind teilweise Rechts-Subjekte, zum Beispiel wenn sie im Supermarkt einkaufen gehen, funktioniert das nach dem örtlichen Zivilrecht. Aber sie haben mit Straf- und Steuer-Recht weniger am Hut. Das sind halt alles Grauzonen. Jetzt bin ich allerdings in Deutschland geboren, deutsche Eltern... Wenn ich jetzt die US-Staatsbürgerschaft beantrage bin ich den deutschen Pass los.Im Prinzip ja. In der Praxis nein. Weil man einfach eine Beibehaltungsgenehmigung stellen kann, und wenn man die Gebühr zahlt und genug Gewäsch schreibt, wird die in allen praktischen Fällen sowieso genehmigt. Wir haben hier also etwas, was in der Praxis de-fakto ein Recht ist, aber mit genug Kosten und Papierkram verbunden ist, dass Justizirrtümern, Bürokratie-Fehlern und Amtsmissbrauch Tür und Tor geöffnet sind. Also die schlimmste Kombination. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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