Chrysologus Geschrieben 14. April 2015 Melden Share Geschrieben 14. April 2015 C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. IBAN? BIC? Barzahlungen werden auch genommen und können regulär allsonntäglich zu den bekannten Zeiten gegeben werden. Fremdwährungen werden auch akzeptiert. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 14. April 2015 Melden Share Geschrieben 14. April 2015 C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. IBAN? BIC? Dazu braucht es weder IBAN noch BIC. Unser alter ehemaliger Pfarrer hat dazu (sonntägliche Kollekte) immer angemerkt: " Ich will es rascheln und nicht klimpern hören" ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. April 2015 Melden Share Geschrieben 15. April 2015 C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. IBAN? BIC? Barzahlungen werden auch genommen und können regulär allsonntäglich zu den bekannten Zeiten gegeben werden. Fremdwährungen werden auch akzeptiert. schon. aber wo geht da dann hin? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 15. April 2015 Melden Share Geschrieben 15. April 2015 Die Steuer wird doch automatisch abegzogen, warum soll man da noch was in den Klingelbeutel werfen (zumindest nicht wegen "Finanzierung des kirchlichen Betriebs"). Ich finde es gut, wenn vor der Messe gesagt wird, wofür die Kollekte gedacht ist, dann kann man entsprechend geben. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 15. April 2015 Melden Share Geschrieben 15. April 2015 (bearbeitet) C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. IBAN? BIC? Barzahlungen werden auch genommen und können regulär allsonntäglich zu den bekannten Zeiten gegeben werden. Fremdwährungen werden auch akzeptiert. schon. aber wo geht da dann hin? Steht im Kollektenplan, z.B. diesem: http://www.erzbistum-freiburg.de/html/media/dl.html?i=126110, oder auch in diesem: http://www.erzbistum-muenchen.de/Pfarrei/Page026860.aspx bearbeitet 15. April 2015 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 16. April 2015 Melden Share Geschrieben 16. April 2015 C.222 § 1 CIC stellt die Pflicht der Gläubigen fest, den kirchlichen Betrieb zu finanzieren. IBAN? BIC? Barzahlungen werden auch genommen und können regulär allsonntäglich zu den bekannten Zeiten gegeben werden. Fremdwährungen werden auch akzeptiert. ah! danke Dir. endlich kapiert. "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt" ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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