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Altersvorsorge, Altersversorgung usw.


rince

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ich glaube man muss auseinanderhalten - private altersvorsrogen müssen kapitalgedeckt sein, staatliche nicht. das ist das erste problem. dh. generationen-vertrag nach schneeball-system. lediglich der erfinder der den schneeball ins rollen bringt profitiert. witzig auch dass schneeball-systeme in der finanz-industrie mw verboten und strafbewehrt sind, bei den renten juckt es aber niemanden.

das zweite hast du angesprochen, eine private kapitalgedeckte altersvorsorge ist eine investition in die zukunft mit hoffnung auf gewinn. sonst könnte man das geld ja unter die matraze legen und es im alter zum shoppen verwenden. vermutlich am besten wenn das kapital in häuser und grundstücke investiert wird. im gegensatz zu geld kann man dies nicht beliebig vermehren dh. solche investitionen sollten ihren wert erhalten und vermehren. alte chinesische denke. :)

Dieses Schneeballsystem der Solidargemeinschaft oder Generationenvertrag funktioniert aber schon seit einigen Jahrtausenden, ebenso wie die kapitalgedeckte Vorsorge und beides hat immer nebeneinander existiert und immer waren die eher armen mehr auf das Solidarsystem angewiesen. Die heutige (gierige) Rentergeneration vermacht ihren Nachkommen ein Vermögen und einen Wohlstand, so hoch wie noch nie.

Und da vernehme ich jetzt so die Unkenrufe, die den Untergang verkünden, wenn nicht alles anders gemacht wird als bisher. Und ich komme nicht drum rum mich zu fragen, wohin das gehen soll und was die Rufer eigentlich wollen.

 

Naja so aus meinen Rentenpunkten erhoffe ich mir ja auch, dass sie ihren Wert erhalten oder gar steigern :o, so für die Zukunft.

Um mal was klar zu stellen, ich finde es vernünftig auch privat vor zu sorgen und mache das auch ein wenig, aber sehe nicht ein mich verrückt machen zu lassen und nur noch panisch an meine "Rentenlücke" zu denken.

 

Ürigends, nur so am Rande, die meisten Reichen, haben ihren Wohlstand überwiegend zwei Dingen zu verdanken (das ist in China bestimmt auch nicht anders ;) ).

1. Das Geld bleibt in der Familie und wird zugeheiratet

2. Beziehungen

Da wird auch schon mal die Kindertante in den Aufsichtsrat berufen, wenn's denn sein muss (siehe Piech).

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Vielleicht habe ich ja da einen Denkfehler, aber muss bei einer kapitalgedeckten Rente, diese nicht auch immer von den gerade im Erwerbsleben stehenden erwirtschaftet werden? Das Geld liegt ja nicht physisch rum und dann kommen die Dividenden und Zinsen dazu, sondern es wird investiert und je nach Wirtschaftslage, mehr oder weniger erfolgreich (sehr vereinfacht ausgedrückt). Irgendwie sehe ich da nicht so recht den Unterschied.

 

Eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist nicht in gleicher Weise politischen Einflüssen ausgesetzt wie eine umlagenfinanzierte. Bei letzterer können leichter einmal Rentenerhöhungen unter Verweis auf die Sicherung der Nachhaltigkeit o.ä. ausgelassen werden. Auf dem Kapitalmarkt würde man solche Begründungen nicht akzeptieren.

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Ist hier aber wirklich off topic, oder nein, insofern nicht, als ich inzwischen mehrere jüngere und sehr leistungsfähige Einwanderer kennen, die unter anderem aus diesem Grund vorhaben, Deutschland, wenn irgend möglich, so schnell wie möglich den Rücken zu kehren. Sie fühlen sich um ihre Lebensträume betrogen.

 

Das Ganze nennt sich "Solidargemeinschaft", möglicherweise werden diese jungen leistungsfähigen Einwanderer nach dem AsylbLG finanzielle Hilfen erhalten haben, zusätzlich Kindergeld, Elterngeld, Ausbildungsbeihilfen und, und, und. Da ist es doch nur recht und billig wenn der Staat dann, wenn sie hier Fuß gefasst haben und gut verdienen, Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung verlangt. Ich habe seitdem ich berufstätig war auch für diese "Solidargemeinschaft" zahlen müssen, und heute da ich Rentner bin geht es weiter. Auch ich fühle mich um meine Lebensträume betrogen weil ich als Rentner immer noch meinen Beitrag zur "Solidargemeinschaft" leisten muss, während sich junge leistungsfähige Leute einen schönen Tag machen. :angry:

 

Welchen Beitrag zur "Solidargemeinschaft" musst du denn als Rentner noch zahlen?

 

Z.B. Krankenversicherung und Pflegeversicherung guckst du hier:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

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Die kapitalgedeckte Altersvorsorge geht davon aus, dass unabhängig vom Einkommen der Erwerbstätigen die Wirtschaft weiter wächst und somit Gewinne am Kapitalmarkt erzielt werden können. Das Gute ist, dass es ausreicht, dass die Gewinne während der Ansparfrist höher liegen als die Verluste durch die Inflation während Anspar- und Auszahlungszeitraum.

Richtig ist, dass jede Investition in die Zukunft mit einem Risiko behaftet ist. Wenn die Inflation unterm Strich höher ausfällt als die Gewinne am Kapitalmarkt, ist die Rente niedriger als erwartet.

 

Am Ende sehe ich aber das größte Problem einer Renten-Sozialversicherung darin, dass wir schon dann Auszahlungen aus dem System erhalten, wenn wir eigentlich noch arbeitsfähig sind. Mit z.B. 67 Jahren könnte ich noch in der Lage sein, meinen Beruf auszuüben. Trotzdem kann ich im Alter von X bzw. nach Y Beitragsjahren in den "wohlverdienten" Ruhestand eintreten, zahle keine Beiträge mehr, sondern beziehe Leistungen. Dieses Geld fehlt der Versicherung für die tatsächlich Bedürftigen.

Es wird doch keiner gezwungen mit 67 in Rente zu gehen, wer sich fit genug fühlt kann doch weiter arbeiten. Und was das "Nichtzahlen von Beiträgen" angeht, informier dich bitte mal.

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ich werde meine tochter auch nicht in dem sinne erziehen dass sie einen genrationen-vertrag zu erfüllen hätte. sie hat nämlich niemand gefragt.

 

Es ist richtig, dass Kinder nicht gefragt werden ob sie einen "Generationenvertrag" erfüllen wollen. Kinder werden auch nicht gefragt ob sie getauft, oder zur Schule gehen wollen. Andererseits profitieren Kinder aber auch von diesem "Generationenvertrag", denn Kinder kosten Eltern und der Solidargemeinschaft nun mal Geld. Ist es da nicht recht und billig wenn sie dann als geldverdienende Erwachsene mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sich am Generationenvertrag beteiligen? Wie sagte hier jemand so schön: "Die Solidargemeinschaft ist keine Einbahnstraße".

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OneAndOnlySon

 

 

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge geht davon aus, dass unabhängig vom Einkommen der Erwerbstätigen die Wirtschaft weiter wächst und somit Gewinne am Kapitalmarkt erzielt werden können. Das Gute ist, dass es ausreicht, dass die Gewinne während der Ansparfrist höher liegen als die Verluste durch die Inflation während Anspar- und Auszahlungszeitraum.

Richtig ist, dass jede Investition in die Zukunft mit einem Risiko behaftet ist. Wenn die Inflation unterm Strich höher ausfällt als die Gewinne am Kapitalmarkt, ist die Rente niedriger als erwartet.

 

Am Ende sehe ich aber das größte Problem einer Renten-Sozialversicherung darin, dass wir schon dann Auszahlungen aus dem System erhalten, wenn wir eigentlich noch arbeitsfähig sind. Mit z.B. 67 Jahren könnte ich noch in der Lage sein, meinen Beruf auszuüben. Trotzdem kann ich im Alter von X bzw. nach Y Beitragsjahren in den "wohlverdienten" Ruhestand eintreten, zahle keine Beiträge mehr, sondern beziehe Leistungen. Dieses Geld fehlt der Versicherung für die tatsächlich Bedürftigen.

Es wird doch keiner gezwungen mit 67 in Rente zu gehen, wer sich fit genug fühlt kann doch weiter arbeiten. Und was das "Nichtzahlen von Beiträgen" angeht, informier dich bitte mal.
Die Rentenversicherung ist aber gezwungen, jedem 67jährigen Exangestellten Leistungen zu zahlen, selbst wenn er noch arbeitsfähig ist. Genau das ist das Problem. Ansprüche sollten erst bei arbeitsunfähigkeit entstehen. bearbeitet von OneAndOnlySon
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Die Rentenversicherung ist aber gezwungen, jedem 67jährigen Exangestellten Leistungen zu zahlen, selbst wenn er noch arbeitsfähig ist. Genau das ist das Problem. Ansprüche sollten erst bei arbeitsunfähigkeit entstehen.

 

Auf eine solche Rentenversicherung würde ich dankend verzichten. Aktien wären da eine bessere Alternative, denn da gibt es die Dividenden sofort und vererbbar.

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Die Rentenversicherung ist aber gezwungen, jedem 67jährigen Exangestellten Leistungen zu zahlen, selbst wenn er noch arbeitsfähig ist. Genau das ist das Problem. Ansprüche sollten erst bei arbeitsunfähigkeit entstehen.

 

Die Rente kommt aber nicht automatisch nur weil jemand 67 geworden ist, es muss ein Rentenantrag gestellt werden! Was die Rente bei "Arbeitsunfähigkeit", du meinst wahrscheinlich "Erwerbsunfähigkeit", angeht dürfte eine solche Regelung problematisch wenn nicht gar gesetzwidrig sein. Denn es kann ja durchaus sein das jemand noch mit 80 "Arbeitsfähig" ist (siehe Geistliche der RKK), andere aber bereits mit 30 erwerbsunfähig sind. Deshalb wird ja zwischen Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente unterschieden.

bearbeitet von Katharer
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Vielleicht habe ich ja da einen Denkfehler, aber muss bei einer kapitalgedeckten Rente, diese nicht auch immer von den gerade im Erwerbsleben stehenden erwirtschaftet werden? Das Geld liegt ja nicht physisch rum und dann kommen die Dividenden und Zinsen dazu, sondern es wird investiert und je nach Wirtschaftslage, mehr oder weniger erfolgreich (sehr vereinfacht ausgedrückt). Irgendwie sehe ich da nicht so recht den Unterschied.

 

Eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist nicht in gleicher Weise politischen Einflüssen ausgesetzt wie eine umlagenfinanzierte. Bei letzterer können leichter einmal Rentenerhöhungen unter Verweis auf die Sicherung der Nachhaltigkeit o.ä. ausgelassen werden. Auf dem Kapitalmarkt würde man solche Begründungen nicht akzeptieren.

 

Letztendlch hängen beide von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, beide haben Vor- und Nachteile, deswegen halte ich es nicht für sinnvoll das Rad neu erfinden zu wollen und alles auf eine Karte zu setzen.

Nochmal, dass Geld muss investiert werden und ich brauche eine Investition, die den entsprechenden Ertrag abwirft. Momentan ist sehr viel mehr Geld auf dem Markt, als Investionsmöglichkeiten. Das führt dann eigentlich zwangsläufig zu Finanzblasen, also die Geldanleger puschen den Wert von Investments künstlich hoch, ohne das dieser realwirtschaftlich gedeckt wäre.

Mal ein Beispiel: Damit diese Gewerbeimmobilien die erwartete Rendite abwerfen, müssen sie auch entsprechend vermietet werden können. Steigende Gewerbemieten setzen aber normalerweise auch eine steigende Konjunktur voraus. Ich kann zukünftige Renditen erwarten wie ich lustig bin, wenn die wirtschaftliche Entwicklung nicht entsprechend ist, dann kann ich nur hoffen, dass ein anderer seine Kohle verliert und nicht ich, nur die Bank, die gewinnt immer. Oder besser gesagt, diejenigen, die die Anlageprodukte teuer verkaufen und verwalten.

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OneAndOnlySon

 

 

Die Rentenversicherung ist aber gezwungen, jedem 67jährigen Exangestellten Leistungen zu zahlen, selbst wenn er noch arbeitsfähig ist. Genau das ist das Problem. Ansprüche sollten erst bei arbeitsunfähigkeit entstehen.

 

Auf eine solche Rentenversicherung würde ich dankend verzichten. Aktien wären da eine bessere Alternative, denn da gibt es die Dividenden sofort und vererbbar.
Die Erlangung vererbbarer Gewinne ist aber nicht der Zweck einer staatlichen Sozialversicherung. Diese soll soziale Härten abfedern.
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Die Erlangung vererbbarer Gewinne ist aber nicht der Zweck einer staatlichen Sozialversicherung. Diese soll soziale Härten abfedern.

 

Eine Rentenversicherung soll keine sozialen Härten abfedern, sondern den Lebensunterhalt im Alter sichern. Man erwirbt für seine Beiträge einen Anspruch, für den man nicht erst einen Bedarf nachweisen muss. Wenn eine staatliche Rentenversicherung im Wettbewerb mit anderen Geldanlagen schlecht abschneidet, ist es für den Einzelnen sinnvoller, auf sie - soweit möglich - zu verzichten und seine Altersversorgung anderweitig zu regeln.

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Die Erlangung vererbbarer Gewinne ist aber nicht der Zweck einer staatlichen Sozialversicherung. Diese soll soziale Härten abfedern.

 

Eine Rentenversicherung soll keine sozialen Härten abfedern, sondern den Lebensunterhalt im Alter sichern. Man erwirbt für seine Beiträge einen Anspruch, für den man nicht erst einen Bedarf nachweisen muss. Wenn eine staatliche Rentenversicherung im Wettbewerb mit anderen Geldanlagen schlecht abschneidet, ist es für den Einzelnen sinnvoller, auf sie - soweit möglich - zu verzichten und seine Altersversorgung anderweitig zu regeln.

 

durch ihre sozialen komponenten schneidet sie grundsätzlich besser ab.

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Die Rentenversicherung ist aber gezwungen, jedem 67jährigen Exangestellten Leistungen zu zahlen, selbst wenn er noch arbeitsfähig ist. Genau das ist das Problem. Ansprüche sollten erst bei arbeitsunfähigkeit entstehen.

 

Auf eine solche Rentenversicherung würde ich dankend verzichten. Aktien wären da eine bessere Alternative, denn da gibt es die Dividenden sofort und vererbbar.

 

ja? immer?

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Ist hier aber wirklich off topic, oder nein, insofern nicht, als ich inzwischen mehrere jüngere und sehr leistungsfähige Einwanderer kennen, die unter anderem aus diesem Grund vorhaben, Deutschland, wenn irgend möglich, so schnell wie möglich den Rücken zu kehren. Sie fühlen sich um ihre Lebensträume betrogen.

 

Das Ganze nennt sich "Solidargemeinschaft", möglicherweise werden diese jungen leistungsfähigen Einwanderer nach dem AsylbLG finanzielle Hilfen erhalten haben, zusätzlich Kindergeld, Elterngeld, Ausbildungsbeihilfen und, und, und. Da ist es doch nur recht und billig wenn der Staat dann, wenn sie hier Fuß gefasst haben und gut verdienen, Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung verlangt. Ich habe seitdem ich berufstätig war auch für diese "Solidargemeinschaft" zahlen müssen, und heute da ich Rentner bin geht es weiter. Auch ich fühle mich um meine Lebensträume betrogen weil ich als Rentner immer noch meinen Beitrag zur "Solidargemeinschaft" leisten muss, während sich junge leistungsfähige Leute einen schönen Tag machen. :angry:

 

Welchen Beitrag zur "Solidargemeinschaft" musst du denn als Rentner noch zahlen?

 

Z.B. Krankenversicherung und Pflegeversicherung guckst du hier:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

 

niedrige beiträge für eine ev. große familie.

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Vielleicht habe ich ja da einen Denkfehler, aber muss bei einer kapitalgedeckten Rente, diese nicht auch immer von den gerade im Erwerbsleben stehenden erwirtschaftet werden? Das Geld liegt ja nicht physisch rum und dann kommen die Dividenden und Zinsen dazu, sondern es wird investiert und je nach Wirtschaftslage, mehr oder weniger erfolgreich (sehr vereinfacht ausgedrückt). Irgendwie sehe ich da nicht so recht den Unterschied.

 

Eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist nicht in gleicher Weise politischen Einflüssen ausgesetzt wie eine umlagenfinanzierte. Bei letzterer können leichter einmal Rentenerhöhungen unter Verweis auf die Sicherung der Nachhaltigkeit o.ä. ausgelassen werden. Auf dem Kapitalmarkt würde man solche Begründungen nicht akzeptieren.

 

nein, der kapitalmarkt ist von der wirtschafts- und finanzpolitik und deren auch mißerfolgen und von spekulationen abhängig.

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Ich weiss nicht mal wie das in Deutschland mit der Krankenversicherung funktioniert. Wie bekommt ein freiberuflicher Musiker die?
ich habe mich als selbständiger freiwillig pflichtversichert in den gesetzlichen kranken- und rentenversicherungen und lebe auf kleiner flamme, aber sehr gesichert.
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weil Künstler genau wie Arbeitnehmer nur die halbe Sozialversicherung bezahlen müssen.
arbeitnehmer zahlen letzten endes voll. kalkulatorisch ist auch die andere hälfte in den preisen drin. der überweisungsvorgang ist nur technisch ein anderer.
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durch ihre sozialen komponenten schneidet sie grundsätzlich besser ab.

 

Wo siehst du da eine soziale Komponente?

 

ein rentner unterstützt mit seinen niedrigen krankenkassenbeiträgen eine ganze sonst unversicherte familie.

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OneAndOnlySon

 

Die Erlangung vererbbarer Gewinne ist aber nicht der Zweck einer staatlichen Sozialversicherung. Diese soll soziale Härten abfedern.

 

Eine Rentenversicherung soll keine sozialen Härten abfedern, sondern den Lebensunterhalt im Alter sichern. Man erwirbt für seine Beiträge einen Anspruch, für den man nicht erst einen Bedarf nachweisen muss. Wenn eine staatliche Rentenversicherung im Wettbewerb mit anderen Geldanlagen schlecht abschneidet, ist es für den Einzelnen sinnvoller, auf sie - soweit möglich - zu verzichten und seine Altersversorgung anderweitig zu regeln.

 

Korrekt. Ich bin eben nicht der Meinung, dass der Staat dafür zuständig ist, dass jeder Angestellte nach x Arbeitsjahren bzw. in einem bestimmten Alter ohne eigene Erwerbstätigkeit versorgt wird. Eine entsprechend hohe Erwerbsunfähigkeitsrente würde aus meiner Sicht vollkommen genügen. Wie und ob sich der Einzelne dann privat einen früheren Eintritt ins Leben als Privatier finanziert, sollte freigestellt sein. Da fände ich es wichtiger, auch die heutigen Nichtmitglieder einer Pflichtversicherung mit in den Kreis der Erwerbsunfähigkeitsversicherten einzubeziehen.

 

Eins wäre aber auch klar: Man müsste die Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente anpassen. Mir schwebt kein System vor, bei dem jemand, der nach Jobverlust mit 65 (tatsächlich) keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, als Regaleinräumer beim Discounter zum Hungerlohn bis zum Umkippen schuften muss. Worum es mir geht ist ein System, bei dem die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Das sehe ich bei einer klassischen Rente nicht als gegeben.

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niedrige beiträge für eine ev. große familie

 

Was bedeutet "ev."? Evangelisch oder eingetragener verein? Es soll ja auch rk. große Familien geben.

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Eins wäre aber auch klar: Man müsste die Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente anpassen. Mir schwebt kein System vor, bei dem jemand, der nach Jobverlust mit 65 (tatsächlich) keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, als Regaleinräumer beim Discounter zum Hungerlohn bis zum Umkippen schuften muss.

 

Da stimme ich dir aus eigener Erfahrung zu! Es ist nicht ganz einfach die Voraussetzungen für den Bezug einer EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) zu erfüllen. Außerdem gibt es bei der Bemessung der "Erwerbsminderung" auch noch Abstufungen.

Beispiel: Ein leitender Angestellter, Geburtsjahrgang 1962 oder jünger, kann zwar seine bisherigen Managementaufgaben nicht mehr ausüben, aber noch eine Tätigkeit als Packer sechs Stunden täglich. Er ist nicht erwerbsgemindert. Er hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verminderte_Erwerbsf%C3%A4higkeit#Abstrakte_Verweisung

 

Ein leitender Angestellter als Packer, eine wirklich "abstrakte Verweisung"! Aber so sieht die Wirklichkeit in unserem Land nun mal aus. Mein Fall war ähnlich gelagert, ich war zwar kein "leitender" Angestellter sondern nur ein Sachbearbeiter und aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen nicht mehr in der Lage meinen Beruf auszuüben. Mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde mit der Begründung abgelehnt ich könnte ja noch die Position eines Pförtners ausüben. Nur in welchem Betrieb gibt es noch den klassischen Pförtner der dann auch nur sechs Stunden am Tag arbeiten kann? Die Folge war, vier Jahre Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Hartz IV-Leistungen da meine Frau zu der Zeit noch berufstätig war. Und siehe da, nach 5 Jahren und einem weiteren Rentenantrag dann EU-Rente mit Abschlägen da ich das 63. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte.

bearbeitet von Katharer
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Die Erlangung vererbbarer Gewinne ist aber nicht der Zweck einer staatlichen Sozialversicherung. Diese soll soziale Härten abfedern.

 

Eine Rentenversicherung soll keine sozialen Härten abfedern, sondern den Lebensunterhalt im Alter sichern. Man erwirbt für seine Beiträge einen Anspruch, für den man nicht erst einen Bedarf nachweisen muss. Wenn eine staatliche Rentenversicherung im Wettbewerb mit anderen Geldanlagen schlecht abschneidet, ist es für den Einzelnen sinnvoller, auf sie - soweit möglich - zu verzichten und seine Altersversorgung anderweitig zu regeln.

 

Korrekt. Ich bin eben nicht der Meinung, dass der Staat dafür zuständig ist, dass jeder Angestellte nach x Arbeitsjahren bzw. in einem bestimmten Alter ohne eigene Erwerbstätigkeit versorgt wird. Eine entsprechend hohe Erwerbsunfähigkeitsrente würde aus meiner Sicht vollkommen genügen. Wie und ob sich der Einzelne dann privat einen früheren Eintritt ins Leben als Privatier finanziert, sollte freigestellt sein. Da fände ich es wichtiger, auch die heutigen Nichtmitglieder einer Pflichtversicherung mit in den Kreis der Erwerbsunfähigkeitsversicherten einzubeziehen.

 

Eins wäre aber auch klar: Man müsste die Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente anpassen. Mir schwebt kein System vor, bei dem jemand, der nach Jobverlust mit 65 (tatsächlich) keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, als Regaleinräumer beim Discounter zum Hungerlohn bis zum Umkippen schuften muss. Worum es mir geht ist ein System, bei dem die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird. Das sehe ich bei einer klassischen Rente nicht als gegeben.

 

Dann aber bitte auch deutlich weniger "Beiträge". Wenn ich mal durchrechne, was ich da bisher eingezahlt habe und das mal 2 nehme (meine AG haben ja nochmal das gleiche einbezahlt), dann könnte ich von dem bisher eingezahlten Geld (und ich hab noch einige Jahre vorher) ab 65 in Sauß und Braus leben, sofern ich nicht deutlich älter als 100 Jahre werde.

 

Werner

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Mein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente wurde mit der Begründung abgelehnt ich könnte ja noch die Position eines Pförtners ausüben. Nur in welchem Betrieb gibt es noch den klassischen Pförtner der dann auch nur sechs Stunden am Tag arbeiten kann?

Mir sagte ein Jurist mal ähnliches: So viele Pförtnerstellen, auf die abstrakt verwiesen wird, gibt es ja garnicht.

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Dieses Schneeballsystem der Solidargemeinschaft oder Generationenvertrag funktioniert aber schon seit einigen Jahrtausenden

 

 

Und Strom kommt aus der Steckdose...

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