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Und sie bewegt sich doch?


Katharer

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Hab ich auch schon vorgeschlagen, aber das scheint mit Schwierigkeiten verbunden zu sein.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

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@admins: Ich beantrage, dass die Software automatisch nur eine Zitationsebene einfügt. Wer im Einzelfall mehr braucht, kann die übrigen Zitate ja von Hand einfügen.

 

Das geht leider nicht. Alle Versuche in dieser Richtung führten zu Problemen.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html ?

 

Eine niedliche Erläuterung zum "öffentlich" findet man hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/2768/

 

Und dabei muss selbstverständlich "öffentlich" klar sein, dass dies nicht mit dem angetrauten Partner geschieht. Ich empfehle daher ein Schild mit einem eindeutigen Hinweis, dass es sich bei dem Partner nicht um den Ehepartner handelt. Nur dann ist es auch wirklich "öffentlich nachvollziehbarer Ehebruch" ;-)

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Ja da hab ich wohl auf englisch gedacht! Aber dort steht nur was von öffentlichem Ehebruch, jedoch nichts von objektiver Sünde. Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Nun interpretiesrt du aber ziemlich so, dass es in dein Weltbild passt, statt Johannes Paul II. zu glauben.

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Warum hat anscheinend bisher kein Bistum sich die Mühe gemacht und mal eine Befragung in kircheneigenen Krankenhäusern bei den Patienten(!) nachgefragt was für sie ein katholisches Krankenhaus ausmachen würde?

 

Weil es keine "kircheneigenen" bzw. "bistumseigenen" Krankenhäuser (mehr) gibt: Diözesen als Träger von Krankenhäusern dürften mittlerweile ausgestorben sein. ..

 

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich habe angefangen über die diversen Seiten zu surfen. Da tut sich mir eine ganz neue Welt an wissenschaftlicher Beschäftigung mit diesem Thema auf. Wenn man so über die Dissertationstitel schaut, dann ist dieses Thema schon recht lange ein Thema. Und eine Lösung nicht in Sicht?

 

Vielleicht kommt es mir nur so vor, aber bei etlichen Titeln und Dokumenten habe ich den Eindruck, dass es letztlich darauf hinausläuft, dass die Beschäftigung damit, wie man durch das vorhandene (weltliche) Personal eine katholische Positionierung erreichen kann wesentlich wichtiger ist als die Frage, wie Patienten dies sehen?

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Ja da hab ich wohl auf englisch gedacht! Aber dort steht nur was von öffentlichem Ehebruch, jedoch nichts von objektiver Sünde. Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Nun interpretiesrt du aber ziemlich so, dass es in dein Weltbild passt, statt Johannes Paul II. zu glauben.

 

Tu ich das? Ich sage genau das, was auch JP !! sagt.

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Tu ich das? Ich sage genau das, was auch JP !! sagt.

 

Und was machst du mit dem Widerspruch zum KKK?

 

Ich sehe keinen. Der KKK spricht ja nicht von objektiv schwerer Sünde, sondern nur von öffentlichem Ehebruch.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html ?

 

Eine niedliche Erläuterung zum "öffentlich" findet man hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/2768/

 

Und dabei muss selbstverständlich "öffentlich" klar sein, dass dies nicht mit dem angetrauten Partner geschieht. Ich empfehle daher ein Schild mit einem eindeutigen Hinweis, dass es sich bei dem Partner nicht um den Ehepartner handelt. Nur dann ist es auch wirklich "öffentlich nachvollziehbarer Ehebruch" ;-)

 

Wenn man in der Pfarre bekannt ist, dann kriegen die Leute es ja mit das man wieder "geheiratet" hat.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html ?

 

Eine niedliche Erläuterung zum "öffentlich" findet man hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/2768/

 

Und dabei muss selbstverständlich "öffentlich" klar sein, dass dies nicht mit dem angetrauten Partner geschieht. Ich empfehle daher ein Schild mit einem eindeutigen Hinweis, dass es sich bei dem Partner nicht um den Ehepartner handelt. Nur dann ist es auch wirklich "öffentlich nachvollziehbarer Ehebruch" ;-)

 

Wenn man in der Pfarre bekannt ist, dann kriegen die Leute es ja mit das man wieder "geheiratet" hat.

 

Eine standesamtliche Hochzeit bedeutet aber nicht einen Vollzug der Ehe gemäß katholischem Kirchenrecht. Das kann auch eine reine Josephsehe zwecks Versorgung nach Ableben sein.

 

Oder ganz fies: Mann hat die eigenen Kinder zwecks Undankbarkeit satt und dann heiratet man nochmal standesamtlich und die Kinder schauen - je nach Testament - ziemlich in die Röhre.

 

Das ist dann katholisch gesehen kein Ehebruch, da Ehe u. U. nicht vollzogen wurde trotz standesamtlicher Wiederverheiratung.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html ?

 

Eine niedliche Erläuterung zum "öffentlich" findet man hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/2768/

 

Und dabei muss selbstverständlich "öffentlich" klar sein, dass dies nicht mit dem angetrauten Partner geschieht. Ich empfehle daher ein Schild mit einem eindeutigen Hinweis, dass es sich bei dem Partner nicht um den Ehepartner handelt. Nur dann ist es auch wirklich "öffentlich nachvollziehbarer Ehebruch" ;-)

 

Wenn man in der Pfarre bekannt ist, dann kriegen die Leute es ja mit das man wieder "geheiratet" hat.

 

Eine standesamtliche Hochzeit bedeutet aber nicht einen Vollzug der Ehe gemäß katholischem Kirchenrecht. Das kann auch eine reine Josephsehe zwecks Versorgung nach Ableben sein.

 

Oder ganz fies: Mann hat die eigenen Kinder zwecks Undankbarkeit satt und dann heiratet man nochmal standesamtlich und die Kinder schauen - je nach Testament - ziemlich in die Röhre.

 

Das ist dann katholisch gesehen kein Ehebruch, da Ehe u. U. nicht vollzogen wurde trotz standesamtlicher Wiederverheiratung.

 

Als Außenstehender geht man in dieser Situation von einem Ehebruch aus. Darum geht es. Man erregt Ärgernis wenn man sich dann auch noch zur Kommunion präsentiert. Überhaupt erlaubt die Kirche nur dann mit dem neuen Partner zusammen zu bleiben (ohne Sex natürlich) wenn Kinder im Spiel sind oder wenn aus einem anderen Grund die Trennung nicht möglich ist.

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Als Außenstehender geht man in dieser Situation von einem Ehebruch aus.
Du solltest nicht von Dir auf andere schließen.
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Als Außenstehender geht man in dieser Situation von einem Ehebruch aus. Darum geht es.

 

Wer bitte ist "man"? Du? Es kann ja wohl nicht sein, dass es um Deinen Eindruck und um das geht, was Du unterstellst.

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Mit "öffentlicher Ehebruch" - würde ich sagen - ist gemeint, dass es nach außen hin nach einem Ehebruch aussieht (und daher ein Ärgernis für andere).

 

Ich frage mich immer noch wie wohl ein "öffentlicher Ehebruch" aussieht um ein Ärgernis für andere zu sein.

 

http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html ?

 

Eine niedliche Erläuterung zum "öffentlich" findet man hier: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/verkehrsrecht/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/2768/

 

Und dabei muss selbstverständlich "öffentlich" klar sein, dass dies nicht mit dem angetrauten Partner geschieht. Ich empfehle daher ein Schild mit einem eindeutigen Hinweis, dass es sich bei dem Partner nicht um den Ehepartner handelt. Nur dann ist es auch wirklich "öffentlich nachvollziehbarer Ehebruch" ;-)

 

Wenn man in der Pfarre bekannt ist, dann kriegen die Leute es ja mit das man wieder "geheiratet" hat.

 

Eine standesamtliche Hochzeit bedeutet aber nicht einen Vollzug der Ehe gemäß katholischem Kirchenrecht. Das kann auch eine reine Josephsehe zwecks Versorgung nach Ableben sein.

 

Oder ganz fies: Mann hat die eigenen Kinder zwecks Undankbarkeit satt und dann heiratet man nochmal standesamtlich und die Kinder schauen - je nach Testament - ziemlich in die Röhre.

 

Das ist dann katholisch gesehen kein Ehebruch, da Ehe u. U. nicht vollzogen wurde trotz standesamtlicher Wiederverheiratung.

 

Als Außenstehender geht man in dieser Situation von einem Ehebruch aus. Darum geht es. Man erregt Ärgernis wenn man sich dann auch noch zur Kommunion präsentiert. Überhaupt erlaubt die Kirche nur dann mit dem neuen Partner zusammen zu bleiben (ohne Sex natürlich) wenn Kinder im Spiel sind oder wenn aus einem anderen Grund die Trennung nicht möglich ist.

 

Und Tschüss Reinkarnation meines Vaters ;-)))

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Es genügt also nicht, zu vermuten, dass da zwei Sex miteinander haben, und zu wissen, dass dieser unterstellte Sex miteinander haben, dieser den Geboten Gottes widerspricht - man muss auch noch wissen, dass die beiden spüren, dass dieser Sex sie von ihrem Lebensprinzip abschneidet. Das weiß aber wenn überhaupt nur deren Beichtvater - und der macht sich strafbar, wenn er sie zurückweist, weil er da etwas aus der Beichte weiß.

Es genügt völlig, wenn es ein öffentliches Ärgernis gibt. Du klingst so, als könnte gar kein Priester irgendwem die Kommunion verweigern. In der Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte heißt es jedoch: "Wenn es jedoch zu Situationen kommt, in denen solche Vorsichtsmaßnahmen keine Wirkung erzielt haben oder nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist."

Der Mensch muss in seinem Gewissen erkennen, dass Gott diese neue Beziehung ablehnt (das kann man formell denken - der KKK spricht von einem Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz, wenn zwei eine zivile Verbindung eingehen, obwohl sie anderweitig gebunden sind). Und er muss spüren, dass das Handeln gegen diese Ablehnung ihn von seinem Lebensprinzip abschneidet. Dann - und nur dann - ist es eine Todsünde. Den Begriff der schweren Sünde lehnt Johannes Paul II ausdrücklich ab, weil es zwischen Leben und Tod keinen Weg gebe. Eine sündige Tat ist entweder läßliche oder Todsünde, tertium non datur.

Sind nicht Todsünde und schwere Sünde Synonyme?

Aber selbst wenn wir mal annehmen, dass die beiden Sex hatten und dass sie diesen entsprechend begriffen, sie sich jedoch aus moralischen Gründen nicht trennen können und fürderhin wie Bruder und Schwester zusammen leben wollen (was der natürliche Funktion der gelebten Sexualität als Bindungsstabilisierung widerspricht) - dann kann man sie wieder zulassen. Davon weiß außerhalb allerdings auch niemand etwas und glaubt dann, die Kirche akzeptiere die zweite Eheschließung und das eheähnliche Zusammenleben.

Es könnte z.B. Fälle geben, bei denen niemand in der Gemeinde etwas über frühere Ehen der betroffenen Personen weiß.

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Sind nicht Todsünde und schwere Sünde Synonyme?

 

Lies Reconciliatio et paenitentia - Johannes Paul II. lehnt den Begriff der schweren Sünde ausdrücklich ab.

Es könnte z.B. Fälle geben, bei denen niemand in der Gemeinde etwas über frühere Ehen der betroffenen Personen weiß.

 

Ich spreche von Situationen, in denen die Gemeinde das weiß. Wenn niemand etwas weiß, dann hat es ohnehin keine Folgen.

bearbeitet von Chrysologus
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Es genügt also nicht, zu vermuten, dass da zwei Sex miteinander haben, und zu wissen, dass dieser unterstellte Sex miteinander haben, dieser den Geboten Gottes widerspricht - man muss auch noch wissen, dass die beiden spüren, dass dieser Sex sie von ihrem Lebensprinzip abschneidet. Das weiß aber wenn überhaupt nur deren Beichtvater - und der macht sich strafbar, wenn er sie zurückweist, weil er da etwas aus der Beichte weiß.

Es genügt völlig, wenn es ein öffentliches Ärgernis gibt. Du klingst so, als könnte gar kein Priester irgendwem die Kommunion verweigern. In der Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte heißt es jedoch: "Wenn es jedoch zu Situationen kommt, in denen solche Vorsichtsmaßnahmen keine Wirkung erzielt haben oder nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist."

Der Mensch muss in seinem Gewissen erkennen, dass Gott diese neue Beziehung ablehnt (das kann man formell denken - der KKK spricht von einem Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz, wenn zwei eine zivile Verbindung eingehen, obwohl sie anderweitig gebunden sind). Und er muss spüren, dass das Handeln gegen diese Ablehnung ihn von seinem Lebensprinzip abschneidet. Dann - und nur dann - ist es eine Todsünde. Den Begriff der schweren Sünde lehnt Johannes Paul II ausdrücklich ab, weil es zwischen Leben und Tod keinen Weg gebe. Eine sündige Tat ist entweder läßliche oder Todsünde, tertium non datur.

Sind nicht Todsünde und schwere Sünde Synonyme?

M.W. ist "Schwere Sünde" kirchenrechtlich kein eindeutiger Begriff. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es synonym gebraucht, was aber nichts heißt. Da gibt es auch "Mariä Himmelfahrt" oder "Speisenweihe" an Ostern.

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......
Es genügt völlig, wenn es ein öffentliches Ärgernis gibt.

...........

 

Es könnte z.B. Fälle geben, bei denen niemand in der Gemeinde etwas über frühere Ehen der betroffenen Personen weiß.

 

Wie sieht das denn nun konkret aus mit dem öffentlichen Ärgernis?

Wie viele Personen braucht es, die von dem Ärgernis wissen, damit dieses als öffentlich gilt?

Und wie ist es zu bewerten, wenn die Personen das gar nicht als Ärgernis sehen?

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Franciscus non papa

vor allem stellt sich die Frage, was ist das genau, dieses Ärgernis?

 

Da fallen mir etliche Dinge ein, die andere ganz harmlos finden mögen.

 

Das Privatleben anderer Menschen geht mich jedenfalls nichts an.

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Sind nicht Todsünde und schwere Sünde Synonyme?

 

Lies Reconciliatio et paenitentia - Johannes Paul II. lehnt den Begriff der schweren Sünde ausdrücklich ab.

Das sehe ich nicht so.

"Wenn man den Gegenstand der Sünde betrachtet, so verbindet sich der Gedanke des Todes, des radikalen Bruches mit Gott, dem höchsten Gut, der Abkehr vom Weg, der zu Gott führt, oder der Unterbrechung des Weges zu ihm (lauter Weisen, um die Todsünde zu bestimmen) mit dem Gedanken der Schwere des objektiven Inhaltes: Deshalb wird in Lehre und Pastoral der Kirche die schwere Sünde praktisch mit der Todsünde gleichgesetzt."
"Das persönliche und vollständige Bekenntnis der Sünden mit individueller Lossprechung ist der einzige ordentliche Weg, auf dem der Gläubige, der sich schwerer Schuld bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird. Aus dieser Bestätigung der Lehre der Kirche ergibt sich eindeutig, daß jede schwere Sünde stets in persönlicher Beichte unter Angabe ihrer bestimmenden Umstände bekannt werden muß."

 

Wenn der Begriff abgelehnt wird, warum wird er dann dennoch verwendet?
Es könnte z.B. Fälle geben, bei denen niemand in der Gemeinde etwas über frühere Ehen der betroffenen Personen weiß.

 

Ich spreche von Situationen, in denen die Gemeinde das weiß. Wenn niemand etwas weiß, dann hat es ohnehin keine Folgen.

 

Wenn die Gemeinde weiß, dass die Ehe ungültig ist und es ein öffentliches Ärgernis gibt weil die beiden zusammenleben, weiß ich nicht, es überhaupt möglich ist, sie zur Kommunion zuzulassen.

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Wenn die Gemeinde weiß, dass die Ehe ungültig ist und es ein öffentliches Ärgernis gibt

 

"Die Gemeinde" pflegt das nicht beurteilen zu können und sollte es sich darum verkneifen, sich öffentlich zu ärgern.

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vor allem stellt sich die Frage, was ist das genau, dieses Ärgernis?

 

 

Also, dieses zu finden, habe ich im Moment so gar kein Problem. :ninja:

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