Lothar1962 Geschrieben 29. Juli 2015 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2015 Das ist nicht erforderlich. Erforderlich ist es nicht. Allerdings ist eine öffentliche Urkunde sehr praktisch, denn die beanstandet dann praktisch niemand. Sie wird üblicherweise ohne weitere Rückfragen bei Banken akzeptiert. Man kann natürlich eine "normale" Vollmacht und zusätzlich die Bankvollmachten einrichten. Und dann hat man doch irgendwo was vergessen. Ich habe sie oft gebraucht, die notarielle Vollmacht für meinen Vater. Jeder hat sie sehen wollen - teilweise sogar die "originale Ausfertigung", die man allerdings sofort zurückgegeben hat, nachdem deren Einsichtnahme dann auf der Kopie vermerkt wurde. Betreuungsbestellungen gehen beim mir bekannten Amtsgericht extrem schnell - wenn ein geeigneter Betreuer zur Verfügung steht, dann geht das innert Minuten per Fax direkt an das Seniorenheim, wo man schon drauf wartet. Aber ich brauchte es nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 30. Juli 2015 Autor Melden Share Geschrieben 30. Juli 2015 erstmal: danke Euch. ich lese noch. Peter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 2. August 2015 Autor Melden Share Geschrieben 2. August 2015 patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben? Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt.Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. hallo kam, hättest Du dann gerne mal ein Formular, was alles oder vieles abdeckt? gern auch per pn. Peter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 2. August 2015 Melden Share Geschrieben 2. August 2015 (bearbeitet) patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben?Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt.Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. hallo kam, hättest Du dann gerne mal ein Formular, was alles oder vieles abdeckt? gern auch per pn. Peter. Ich war zwar nicht angesprochen aber: [link] auf dem [link] zu finden ist. Rechtsanwalt Putz, zu dem der erst link führt, hatte ich als Rechtskunde-Dozent in meinem Palliativ-Kurs... Mein Chef mag ihn gar nicht, weil "der will nur alles abschalten", ich finde ihn Top, weil er, also Putz, ganz nüchtern feststellt: Auch am Lebensende hast du noch Rechte... Das zu vertiefen wäre jetzt allerdings wahrscheinlich OT. Führt mich aber zu der Antwort auf diesen Threat die ich schon längst geben wollte. Endlich kann ich nämlich mal im Petrus- oder Helmut-Stil antworten: Patientenverfügung? Unbedingt machen! Nachtrag: Der zweite Link enthält nur ein Formular für die Patientenverfügung. RA Putz hat aber auch ein Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ins Netz gestellt... über den ersten Link zu finden bearbeitet 2. August 2015 von Frank 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gohner Geschrieben 2. August 2015 Melden Share Geschrieben 2. August 2015 (bearbeitet) patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben?Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt.Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. hallo kam, hättest Du dann gerne mal ein Formular, was alles oder vieles abdeckt? gern auch per pn. Peter. Ich war zwar nicht angesprochen aber: [link] auf dem [link] zu finden ist. Rechtsanwalt Putz, zu dem der erst link führt, hatte ich als Rechtskunde-Dozent in meinem Palliativ-Kurs... Mein Chef mag ihn gar nicht, weil "der will nur alles abschalten", ich finde ihn Top, weil er, also Putz, ganz nüchtern feststellt: Auch am Lebensende hast du noch Rechte... Das zu vertiefen wäre jetzt allerdings wahrscheinlich OT. Führt mich aber zu der Antwort auf diesen Threat die ich schon längst geben wollte. Endlich kann ich nämlich mal im Petrus- oder Helmut-Stil antworten: Patientenverfügung? Unbedingt machen! Nachtrag: Der zweite Link enthält nur ein Formular für die Patientenverfügung. RA Putz hat aber auch ein Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ins Netz gestellt... über den ersten Link zu finden Ich habe noch keine Patientenverfügung gefunden wo Tracheo- und Kolostoma drin ist. In anderen als der hier gibts wenigstens noch Platz für eigene Worte. Wachkomapatienten müssen z.b. mit Kanüle im Hals dahinsiechen. Was mit sowas hinsichtlich Patientenverfügung geht, würde mich mal interessieren. bearbeitet 2. August 2015 von Gohner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 2. August 2015 Melden Share Geschrieben 2. August 2015 patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben?Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt.Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. hallo kam, hättest Du dann gerne mal ein Formular, was alles oder vieles abdeckt? gern auch per pn. Peter. Ich war zwar nicht angesprochen aber: [link] auf dem [link] zu finden ist. Rechtsanwalt Putz, zu dem der erst link führt, hatte ich als Rechtskunde-Dozent in meinem Palliativ-Kurs... Mein Chef mag ihn gar nicht, weil "der will nur alles abschalten", ich finde ihn Top, weil er, also Putz, ganz nüchtern feststellt: Auch am Lebensende hast du noch Rechte... Das zu vertiefen wäre jetzt allerdings wahrscheinlich OT. Führt mich aber zu der Antwort auf diesen Threat die ich schon längst geben wollte. Endlich kann ich nämlich mal im Petrus- oder Helmut-Stil antworten: Patientenverfügung? Unbedingt machen! Nachtrag: Der zweite Link enthält nur ein Formular für die Patientenverfügung. RA Putz hat aber auch ein Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ins Netz gestellt... über den ersten Link zu finden Ich habe noch keine Patientenverfügung gefunden wo Tracheo- und Kolostoma drin ist. In anderen als der hier gibts wenigstens noch Platz für eigene Worte. Wachkomapatienten müssen z.b. mit Kanüle im Hals dahinsiechen. Was mit sowas hinsichtlich Patientenverfügung geht, würde mich mal interessieren. Schau dir das verlinkte Formular doch nochmal an! Da ist sowohl der Wachkoma Fall , wie die Lebensverlängernden Maßnahmen (dazu gehört auch der Tracheostoma) abgedeckt als auch Raum gegeben für persönliche Erklärungen (S. 6). Natürlich ist dieser Raum eher Knapp gehalten, aber er reicht aus für wichtige Ergänzungen. Du sollst aus deiner Patientenverfügung keine zehnbändige phiosophische Abhandlung machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 2. August 2015 Melden Share Geschrieben 2. August 2015 (bearbeitet) Ich habe noch keine Patientenverfügung gefunden wo Tracheo- und Kolostoma drin ist. In anderen als der hier gibts wenigstens noch Platz für eigene Worte. Wachkomapatienten müssen z.b. mit Kanüle im Hals dahinsiechen. Was mit sowas hinsichtlich Patientenverfügung geht, würde mich mal interessieren. Dann schreib's halt dazu. Oder muss Dir gar alles vor-geschrieben werden? Formulare sind eine Hilfestellung, beim Erstellen Deiner Patientenverfügung bist Du nicht an ein Formular gebunden. bearbeitet 2. August 2015 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tojak Geschrieben 2. August 2015 Melden Share Geschrieben 2. August 2015 (bearbeitet) Patientenverfügung? Muss ich unbedingt machen! Ich will meinen Kindern nicht zumuten, das eines Tages mal entscheiden zu müssen. Das Satz von Informationsmaterial liegt auf meinem Schreibtisch, in einem Stapel unerledigter Dinge. Den Arzt, mit dem ich das dann durchsprechen will, habe ich vor drei Jahren zum letzten Mal gesehen, als der Rücken gezwickt hat. Ich hoffe, er lebt und praktiziert noch. bearbeitet 2. August 2015 von Tojak Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. August 2015 Melden Share Geschrieben 3. August 2015 patientenverfügung? soll ich dann alles der kirche überschreiben?Wichtiger ist eine Vorsorgefollmacht, die über den Tod hinaus gilt.Dann darf derjenige oder diejenige, die Du bevollmächtigt hast, darüber entscheiden. Und ob Du das der Kirche überschreiben solltest? Das weiß ich doch nicht. Ich neige eher zu Zustiftungen, also zu einer Zuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Die Vorsorgevollmacht hat auch Tücken. Wenn zwischendurch in Unkenntnis der Vorsorgevollmacht doch ein Betreuer bestellt wird, kann der die Vorsorgevollmacht widerrufen. Es ist also sehr zweckmäßig, die gesamte Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eigentliche Patientenverfügung) bei dem dafür bestehenden Register zu hinterlegen. Das fragen Betreuungsgerichte nämlich ab. - Die Verfügung über das hinterlassene Vermögen gehört nicht zum Aufgabenkreis des Vorsorgebevollmächtigten, das wäre im Testament festzulegen. Die gleiche Person könnte dann auch Testamentsvollstrecker sein. hallo kam, hättest Du dann gerne mal ein Formular, was alles oder vieles abdeckt? gern auch per pn. Peter. Oben hatte ich Muster der Bischofskonferenz und des BM der Justiz verlinkt. Im Netz findet sich so einiges mehr. Aber ehe du so ein Formular schreibst, solltest du mit der ausgewählten Person deines Vertrauens darüber sprechen. Denn die Vielfalt der möglichen Geschehensabläufe ist so groß, da kann man eh nicht für jeden denkbaren Fall etwas aufschreiben. - Auf der anderen Seite ist es so (so habe ich es erlebt), daß die große Entscheidung ausschalten oder nicht, nicht häufig vorkommt, einmal hatte ich zu überlegen, ob noch zusätzlich künstlich ernährt werden sollte. Es sind sonst eher kleinere Dinge, denn für den Arzt ist man ja auch Ansprechpartner für die Aufklärungsgespräche, wenn der Patient nicht ansprechbar ist. Vor 20 Jahren galt ein Bevollmächtigter oft noch als Störenfried am Krankenbett, heute sind Ärzte froh, wenn sie einen Ansprechpartner haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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