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neues Arbeitsrecht in der Kirche - aber nicht für Alle


Petrus

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Ich habe ein Gewissen, bilde mir ein, zwischen Gut und Böse unterscheiden zu können. Demnach wäre auch ich religiös?

So wollte ich das nicht verstanden wissen. Das Gewissen, das Gut und Böse unterscheiden kann, ist Voraussetzung für Religion, das heißt nicht, dass diese Fähigkeit automatisch zu Religion führt.

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Gefühlt die Hälfte seiner Postings besteht aus nichts anderem als sich darüber zu echauffieren, wie böswillig doch bestimmte Foranten seien.

 

:D:lol::D Nur die Hälfte? Du hast die Dunkelziffer vergessen! Da kommst Du bei konservativer Betrachtung leicht auf 120 Prozent.

 

 

Wenn Petrus jetzt also bestimmen Bischöfen unlautere Motive für die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsrechts unterstellt, hat er vielleicht nur bei Thomas gelernt und ist jetzt natürlich nicht bereit,sich ausgerechnet vor ihm zu rechtfertigen.

 

Manchmal ist es nützlich, wenn man erst liest, worum es geht, bevor man einen Beitrag schreibt. In diesem Fall ging es nicht (mehr) darum, welche Motive den Bischöfen unterstellt, sondern welche Haltung mir (und vielen anderen) untergeschoben werden sollte. Und zwar ohne dass irgendjemand dafür einen Anlass geboten hätte.

bearbeitet von ThomasB.
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Die Naturgesetze gelten auch für Gott, er hat sie ja aufgestellt. ;)

 

Steile These! Die Verfasser der Bibel scheinen das im Allgemeinen nicht so zu sehen.

Auch in lehramtlichen Texten ist mir diese Sichtweise unbekannt.

 

Woher hast du diese Theorie? :blink:

Das näher auszuführen wäre hier OT. Deshalb nur ganz kurz und nicht ausführlich

  1. Der Satz war in der Hauptsache Ironie, hätte nicht gedacht dass den überhaupt jemand ernst nimmt.
  2. Keine Ironie ohne ernsthaften Kern: Wenn es stimmt das Die Welt, mit seiner belebten und unbelebten Natur, von Gott geschaffen ist, dann hat er sie samt der ihr zugrunde liegenden Naturgesetzlichkeiten geschaffen
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Manchmal ist es nützlich, wenn man erst liest, worum es geht, bevor man einen Beitrag schreibt.

 

 

 

Da hast Du recht, ThomasB.

 

in meinem allerersten Beitrag in diesem Forum hatte ich nicht gelesen, worum es da ging, bevor ich den Beitrag schrieb. nuja - ich wollte halt da auch mal was schreiben.

 

Ungeachtet dessen wurde ich in diesem Forum freundlich empfangen. Dafür, nach ca. fünfzehn Jahren, nachträglich Allen einen herzlichen Dank. !

 

übrigens:

 

diesen Artikel zum Thema habe ich noch gefunden:

 

http://www.welt.de/print/wams/muenchen/article144445536/Ziemlich-schlechte-Freunde.html

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Zufällig beim Stöbern auf der kath.de Hauptseite entdeckt:

 

Das Arbeitsrecht gilt jetzt (bzw. ab 1. Januar 2016) für alle

 

:daumenhoch: kirch

 

 

Und schon gibt es Probleme mit dem neuen Dienstrecht, die Trägerdiözesen der katholischen Hochschule NRW verweigertem dem neugewählten Rektor der Hochschule die Zustimmung, da er wiederverheirateter Geschiedener ist:

 

http://www.fr-online.de/panorama/katholische-kirche-rektor-hat-einmal-zu-oft-geheiratet,1472782,33853086.html

 

Neuer Kandidat ist nun der an der Hochschule in Paderborn lehrende Pastoraltheologe Hans Hobelsberger

 

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-02/36584209-koelner-stadt-anzeiger-theologe-hans-hobelsberger-soll-rektor-der-katholischen-hochschule-nrw-werden-streit-zwischen-hochschule-und-kirche-beigelegt-007.htm

 

 

und das katholische Linzer selbsternannte "Nachrichtenportal" verbreitet rufschädigend dieser sein in zweiter Ehe mit der Vizepräsidentin des ZdK verheiratet

bearbeitet von fmchay
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und das katholische Linzer selbsternannte "Nachrichtenportal" verbreitet rufschädigend dieser sein in zweiter Ehe mit der Vizepräsidentin des ZdK verheiratet

 

Das haben sie wahrscheinlich in Übereile bei Wikipedia abgeschrieben. Von zweiter Ehe habe ich bei Wikipedia allerdings nichts gelesen. Aber dass ein Herr Hobelsberger mit einer Frau Kortmann verheiratet ist, stimmt wohl.

bearbeitet von Julius
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und das katholische Linzer selbsternannte "Nachrichtenportal" verbreitet rufschädigend dieser sein in zweiter Ehe mit der Vizepräsidentin des ZdK verheiratet

 

Das haben sie wahrscheinlich in Übereile bei Wikipedia abgeschrieben. Von zweiter Ehe habe ich bei Wikipedia allerdings nichts gelesen. Aber dass ein Herr Hobelsberger mit einer Frau Kortmann verheiratet ist, stimmt wohl.

 

 

Rufschädigend bezog sich auch auf "in zweiter Ehe verheiratet" sorry das hatte ich vergessen zu schreiben, da die beiden ja schon seit 1994 verheiratet sind, und beide im kirchlichen Dienst gearbeitet haben, kann man davon auszugehen, dass es für beide die erste Ehe ist

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und das katholische Linzer selbsternannte "Nachrichtenportal" verbreitet rufschädigend dieser sein in zweiter Ehe mit der Vizepräsidentin des ZdK verheiratet

 

Das haben sie wahrscheinlich in Übereile bei Wikipedia abgeschrieben. Von zweiter Ehe habe ich bei Wikipedia allerdings nichts gelesen. Aber dass ein Herr Hobelsberger mit einer Frau Kortmann verheiratet ist, stimmt wohl.

 

 

Rufschädigend bezog sich auch auf "in zweiter Ehe verheiratet" sorry das hatte ich vergessen zu schreiben, da die beiden ja schon seit 1994 verheiratet sind, und beide im kirchlichen Dienst gearbeitet haben, kann man davon auszugehen, dass es für beide die erste Ehe ist

 

 

"In zweiter Ehe verheiratet" ist auch bei Katholens nicht zwingend rufschädigend, sondern nur dann, wenn Erstehemann oder Erstehefrau noch am Leben sind.

:evil:

 

Aber egal, wer immer da in Linz den Ruf von Herrn Hobelsberger und Frau Kortmann geschädigt hat, war eh nicht richtig bei der Sache und vielleicht noch nicht ganz ausgeschlafen: die schreiben ja auch, der Hobelsberger sei von den Bischöfen abgelehnt worden.

bearbeitet von Julius
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Einen vergleichbaren Fall gab es an der Kasperlesuniversität (KU) Eichstätt.

 

Vergleichbar? Nicht ganz.

 

War für mich jetzt aber ein Grund nachzuschauen, ob sie jetzt endlich einen neuen Präsidenten haben. Nö, haben sie nicht, sie haben eine Präsidentin.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/eichstaett-in-die-spitze-kommt-bewegung-1.2735519

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Uni-Eichstaett-setzt-auf-christliches-Profil-id33794232.html

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Das mit dem sich im Verlaufe seines Arbeitsverhältnisses geschieden und wiederverheiratet habenden Chefarzt geht jetzt zum Europäischen Gerichtshof:

http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kirchliches-arbeitsrecht-bald-vor-europaischem-gerichtshof?utm_content=buffer3263f&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer

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Ich verstehe das Theater in Deutschland zu dem Thema absolut nicht:
In Österreich mag es die Bestimmungen am Papier noch geben , aber sie werden ewig nicht mehr angewendet, da sonst die Ordensspitäler und Caritas Einrichtungen zu sperren könnten

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In Deutschland werden diese Bestimmungen rein willkürlich angewendet. Es gibt genügend KH in kirchlicher Trägerschaft, in denen Scheidung und 2. Ehe kein Problem sind. Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

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Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Das ist in der Tat der entscheidende Punkt.

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Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Das ist in der Tat der entscheidende Punkt.

 

 

Vielleicht ist das auch nur die halbe Wahrheit. Wie sagte Mao so schön: Einen bestrafen und hundert erziehen. Vielleicht dient das alles auch nur zur Diszipinierung, im Sinne von: du weißt, wir könnten, wenn wir nur wollten. Insofern wären die kirchlichen Träger gar nicht so unglücklich über möglichst viele Mitarbeiter, bei denen sie diesen zusätzlichen "Hebel" besitzen.

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In Deutschland werden diese Bestimmungen rein willkürlich angewendet. Es gibt genügend KH in kirchlicher Trägerschaft, in denen Scheidung und 2. Ehe kein Problem sind. Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Dem ist ja auch so ...

Und das wurde vor Gericht ja bemängelt

 

http://express.de/duesseldorf/vor-gericht-chefarzt--48--gewinnt-gegen-die-kirche-17699352

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In Deutschland werden diese Bestimmungen rein willkürlich angewendet. Es gibt genügend KH in kirchlicher Trägerschaft, in denen Scheidung und 2. Ehe kein Problem sind. Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Dem ist ja auch so ...

Und das wurde vor Gericht ja bemängelt

 

http://express.de/duesseldorf/vor-gericht-chefarzt--48--gewinnt-gegen-die-kirche-17699352

 

 

Das eigentliche Übel ist allerdings, daß es für Betriebe, die ansonsten wie ganz normale Betriebe geführt und auch finanziert werden und damit ja auch mit ganz normalen Betrieben in Konkurrenz stehen, überhaupt ein gesondertes Arbeitsrecht gibt. Das gilt nicht nur für Kirchen. Es ist eine Fehlentwicklung, die möglichst schnell beendet werden sollte.

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In Deutschland werden diese Bestimmungen rein willkürlich angewendet. Es gibt genügend KH in kirchlicher Trägerschaft, in denen Scheidung und 2. Ehe kein Problem sind. Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Dem ist ja auch so ...

Und das wurde vor Gericht ja bemängelt

 

http://express.de/duesseldorf/vor-gericht-chefarzt--48--gewinnt-gegen-die-kirche-17699352

Das eigentliche Übel ist allerdings, daß es für Betriebe, die ansonsten wie ganz normale Betriebe geführt und auch finanziert werden und damit ja auch mit ganz normalen Betrieben in Konkurrenz stehen, überhaupt ein gesondertes Arbeitsrecht gibt. Das gilt nicht nur für Kirchen. Es ist eine Fehlentwicklung, die möglichst schnell beendet werden sollte.

Das wird in unserem GottesStaat nicht passieren ... Selbst wenn der EuGH entsprechend entscheiden sollte.
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In Deutschland werden diese Bestimmungen rein willkürlich angewendet. Es gibt genügend KH in kirchlicher Trägerschaft, in denen Scheidung und 2. Ehe kein Problem sind. Manchmal hab ich den Eindruck, diese Karte wird nur gespielt, um einen unliebsamen Mitarbeiter bequem los zu werden. Dieser Willkürsituation muss ein Riegel vorgeschoben werden.

Dem ist ja auch so ...

Und das wurde vor Gericht ja bemängelt

 

http://express.de/duesseldorf/vor-gericht-chefarzt--48--gewinnt-gegen-die-kirche-17699352

Das eigentliche Übel ist allerdings, daß es für Betriebe, die ansonsten wie ganz normale Betriebe geführt und auch finanziert werden und damit ja auch mit ganz normalen Betrieben in Konkurrenz stehen, überhaupt ein gesondertes Arbeitsrecht gibt. Das gilt nicht nur für Kirchen. Es ist eine Fehlentwicklung, die möglichst schnell beendet werden sollte.

Das wird in unserem GottesStaat nicht passieren ... Selbst wenn der EuGH entsprechend entscheiden sollte.

 

 

Ich habe auch nur eine politische Zielvorstellung formuliert, nicht behauptet, ich würde ihre Realisierung für wahrscheinlich halten. ;)

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