ThomasB. Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Ausschluss von der Kommunion ist natürlich keine Exkommunikation. Wie kommt man denn auf so was. Weil es Seelsorger gibt, die zu bösartig, zu dumm oder faul sind, WvG über ihre Situation aufzuklären? *einfachmalvermute* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Wobei der Witz darin besteht, dass schon das Hinterlegen von Annulierungsgründen an sich wie es so schön heißt ehevernichtende Wirkung hat. Das ist ja wiederum egal, denn bekanntlich gilt jede Ehe als existent, deren Inexistenz nicht amtlich festgestellt wurde. Wäre das nicht so, würde einen guten Teil des höchsten Klerus auf der Stelle der Schlag treffen bei der Vorstellung, dass ein großer Teil der Menschheit unbewusst außerehelichen Sex hat. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Vielleicht liegt die Wurzel des Misverständnisses darin, dass "Exkommunikation" und "Kommunion" so ähnlich klingen und man meint, dass "ex-kommuniziert" bedeutet, man sei ein ein Ex-Kommunizierender oder so ähnlich. Übrigens ist es ein Ehehinderungsgrund, wenn man seinen vorherigen Ehepartner getötet hat. Can. 1090 § 2. Ungültig schließen auch jene miteinander die Ehe, die durch physisch oder moralisch gemeinsames Betreiben den Tod eines Gatten verursacht haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Dann lass uns da mal einen Fall konstruieren. Ein Mann und seine Geliebte bringen die Ehefrau des Mannes um. Sie machen das so geschickt, dass kein Verdacht auf sie fällt. Ein Jahr später heiraten sie kirchlich. Nach zwei weiteren jahren, kommt durch Zufall heraus, dass sie beide die Frau getötet haben. Wird dann die neue Ehe von Amts wegen anulliert oder bleibt sie bestehen, solange die beiden keinen Antrag auf Anullierung stellen (dem dann natürlich stattgegeben würde)? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Ein Hinweis jedoch an Mecky: Der Kirchenrechtler freut sich in der Situation gar nicht und der CIC wird nicht inzensiert - die beharrlichsten Vertreter der Auffassung, WvG dürften keineswegs zur Eucharistie hinzutreten sind Moraltheologen (Johannes Paul II. - der sich Ausnahmen vorstellen konnte) und vor allem Dogmatiker (Ratzinger & Müller). Hätte man auf die Kanonisten gehört, dann wäre das Thema längst durch!Die Kombination von Dogmatik, Moraltheologie und Kirchenrecht kann lebendige Vollzüge ebenso wenig fassen, wie das Kirchenrecht alleine. Eher - wie Du schon angemerkt hast - noch weniger, weil es zu Reibungsverlusten kommt. Das Problem besteht jeweils in den Vorgaben und Verpflichtungen. Würden Dogmatik und Moraltheologie nicht als verpflichtend, sondern als beratende und impulsgebende Disziplinen gesehen, könnte man sich vielleicht eine seeehr weitmaschige rechtliche Regelung zurecht legen. Alles, was über 2 DIN-A4 Seiten hinausgeht, wäre dann aber eher schädlich und verwirrend. Wenn schon nicht die Engel den Kirchenrechtlern (speziell gemeint habe ich die kirchlichen Eherechtler) zujauchzen und den CIC inzensieren, wer denn dann? Ein paar Exoten nehmen das noch ernst. Das war's dann schon. Wenn man die Vorteile des Eherechtes auf eine Waagschale legt und auf die andere Waagschale die Verprellungen, die Verachtung, das kopfschüttelnde Unverständnis, die Verletzungen loyaler wiederverheirater Geschiedenen, dann muss man einen sehr ausgeklügelten Wiegemechanismus erfinden, damit sich die Waagschale zugunsten des Eherechts neigt. Der einzige für mich erlebbare Vorteil des Eherechts besteht in dem Schutz des Anliegens von Brautpaaren. Die WOLLEN nämlich wirklich lebenslang Seite an Seite sein. Und die WOLLEN sich darauf verpflichten. Aus diesem Grund bin ich auch gegen eine kirchliche Wiederverheiratung. In Brautgesprächen stoße ich da immer auf offene Ohren - selbst, wenn einer der Partner schon mal verheiratet war (aber Formpflichtverletzung ... blablabla). Hier liegt ein schützenswertes Gut. Das geht so weit, dass mir einige WvG's gesagt haben, dass sie keine neue kirchliche Eheschließung wollen. Die zweite Ehe ist was anderes. Und das, was sie früher erlebt haben, schätzen sie konsequent als Ehe ein und fassen die kirchlichen Ausredepakete (insbesondere Formpflichtverletzung) als einen ziemlich verlogenen Versuch auf, etwas für nichtexistent zu deklarieren, was für sie höchst existent ist. Allerdings teilt nur eine exotische Minderheit diese Auffassung. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Dann lass uns da mal einen Fall konstruieren. Ein Mann und seine Geliebte bringen die Ehefrau des Mannes um. Sie machen das so geschickt, dass kein Verdacht auf sie fällt. Ein Jahr später heiraten sie kirchlich. Nach zwei weiteren jahren, kommt durch Zufall heraus, dass sie beide die Frau getötet haben. Wird dann die neue Ehe von Amts wegen anulliert oder bleibt sie bestehen, solange die beiden keinen Antrag auf Anullierung stellen (dem dann natürlich stattgegeben würde)? Werner Da kommt dann sicher der übliche Trick : Da die Voraussetzungen nicht gegeben waren, wurde keine Ehe geschlossen .. fertig ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Vielleicht liegt die Wurzel des Misverständnisses darin, dass "Exkommunikation" und "Kommunion" so ähnlich klingen und man meint, dass "ex-kommuniziert" bedeutet, man sei ein ein Ex-Kommunizierender oder so ähnlich. Übrigens ist es ein Ehehinderungsgrund, wenn man seinen vorherigen Ehepartner getötet hat. Can. 1090 § 2. Ungültig schließen auch jene miteinander die Ehe, die durch physisch oder moralisch gemeinsames Betreiben den Tod eines Gatten verursacht haben. "gemeinsames betreiben" steht hier. natürlich mache ich dieses allein. vielleicht ein wortloses verständnis? was sagt der cic dazu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Übrigens ist es ein Ehehinderungsgrund, wenn man seinen vorherigen Ehepartner getötet hat. Nein, das ist kein Ehehinderungsgrund. Nur: Wenn man mit seinem geplanten Partner gemeinsam den vorherigen Partner getötet hat, kann man diesen geplanten Partner nicht mehr heiraten. Wenn ich meinen Partner getötet habe, dann kann ich natürlich wieder heiraten, wenn ich später jemanden kennenlerne. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Wenn schon nicht die Engel den Kirchenrechtlern (speziell gemeint habe ich die kirchlichen Eherechtler) zujauchzen und den CIC inzensieren, wer denn dann? Ein paar Exoten nehmen das noch ernst. Das war's dann schon. Wenn man die Vorteile des Eherechtes auf eine Waagschale legt und auf die andere Waagschale die Verprellungen, die Verachtung, das kopfschüttelnde Unverständnis, die Verletzungen loyaler wiederverheirater Geschiedenen, dann muss man einen sehr ausgeklügelten Wiegemechanismus erfinden, damit sich die Waagschale zugunsten des Eherechts neigt. Dann schau mal etwas weiter, zeitlich und räumlich. Es ist noch nicht soooo lange her, da wurden Ehen aus finanziellen und/oder genealogischen Gründen geschlossen. Auf Wunsch der Eltern, der Verwandten, der Herrschenden. Dagegen setzte die Kirche schon immer die absoltue Freiwilligkeit. Auch 'mit Schnaps abfüllen und so vor den Altar zerren' funktioniert deshalb nicht. In anderen Gegenden der Welt (Ägypten) werden auch heute noch Ehen vom Staat geschieden wenn dieser es für opportun hält, ohne die Eheleute nach ihrer Meinung zu fragen (Salman Rushdi z.B.). Gut, daß das laut CIC nicht möglich ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Es ist noch nicht soooo lange her, da wurden Ehen aus finanziellen und/oder genealogischen Gründen geschlossen.und priesterlich gesegnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eifelgeist Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Eine katholische Jungfrau heiratet standesamtlich einen katholisch-verheirateten und geschiedenen Mann.Darf sie zum allerheiligsten Altarsakrament hinzutreten?Hätte eine Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber Aussicht auf Erfolg? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Eine katholische Jungfrau heiratet standesamtlich einen katholisch-verheirateten und geschiedenen Mann. Darf sie zum allerheiligsten Altarsakrament hinzutreten? Hätte eine Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber Aussicht auf Erfolg? Es dürfen immer beide nicht, wenn sie unerlaubt/ungültig verheiratet sind. Aber dazu hat der Papst ja gerade am Mittwoch in der Generalaudienz etwas gesagt: Um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet achte die Kirche darauf, wie die der heilige Johannes Paul II. unterstrichen habe (vgl. Familiaris consortio, 84), die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden und die Person, die die Trennung hinnehmen müsse, anders zu beurteilen als die, welche sie hervorgerufen habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 7. August 2015 Melden Share Geschrieben 7. August 2015 Wenn schon nicht die Engel den Kirchenrechtlern (speziell gemeint habe ich die kirchlichen Eherechtler) zujauchzen und den CIC inzensieren, wer denn dann? Ein paar Exoten nehmen das noch ernst. Das war's dann schon. Wenn man die Vorteile des Eherechtes auf eine Waagschale legt und auf die andere Waagschale die Verprellungen, die Verachtung, das kopfschüttelnde Unverständnis, die Verletzungen loyaler wiederverheirater Geschiedenen, dann muss man einen sehr ausgeklügelten Wiegemechanismus erfinden, damit sich die Waagschale zugunsten des Eherechts neigt. Dann schau mal etwas weiter, zeitlich und räumlich. Es ist noch nicht soooo lange her, da wurden Ehen aus finanziellen und/oder genealogischen Gründen geschlossen. Auf Wunsch der Eltern, der Verwandten, der Herrschenden. Dagegen setzte die Kirche schon immer die absoltue Freiwilligkeit. Auch 'mit Schnaps abfüllen und so vor den Altar zerren' funktioniert deshalb nicht. In anderen Gegenden der Welt (Ägypten) werden auch heute noch Ehen vom Staat geschieden wenn dieser es für opportun hält, ohne die Eheleute nach ihrer Meinung zu fragen (Salman Rushdi z.B.). Gut, daß das laut CIC nicht möglich ist. Von wegen "absolute Freiwilligkeit". Das mag theoretisch gegolten haben. Aber in der Praxis sah das anders aus. Da wusste der Pfarrer sehr wohl, dass das Paar, dass er da traute nicht unbedingt freiwillig zusammen war, sondern aus genealogischen oder wirtschaftlichen Gründen (Hof zu Hof und Fabrik zu Fabrik) vor dem Altar stand. Eine meiner weiblichen Verandten (Großmuttergeneration) wurde sogar mit Hife des Pfarrers unter Druck gesetzt. Sie war jenseits der 25 und noch immer nicht verheiratet. Ihre Eltern und auch der Pfarrer haben ihr klar gemacht, dass sie entweder den von den Eltern ausgesuchten Mann heiraten muss oder ins Kloster gehen muss. Soviel zur "Freiwilligkeit" !!! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 Wenn schon nicht die Engel den Kirchenrechtlern (speziell gemeint habe ich die kirchlichen Eherechtler) zujauchzen und den CIC inzensieren, wer denn dann? Ein paar Exoten nehmen das noch ernst. Das war's dann schon. Wenn man die Vorteile des Eherechtes auf eine Waagschale legt und auf die andere Waagschale die Verprellungen, die Verachtung, das kopfschüttelnde Unverständnis, die Verletzungen loyaler wiederverheirater Geschiedenen, dann muss man einen sehr ausgeklügelten Wiegemechanismus erfinden, damit sich die Waagschale zugunsten des Eherechts neigt. Dann schau mal etwas weiter, zeitlich und räumlich.Es ist noch nicht soooo lange her, da wurden Ehen aus finanziellen und/oder genealogischen Gründen geschlossen. Auf Wunsch der Eltern, der Verwandten, der Herrschenden. Dagegen setzte die Kirche schon immer die absoltue Freiwilligkeit. Auch 'mit Schnaps abfüllen und so vor den Altar zerren' funktioniert deshalb nicht. In anderen Gegenden der Welt (Ägypten) werden auch heute noch Ehen vom Staat geschieden wenn dieser es für opportun hält, ohne die Eheleute nach ihrer Meinung zu fragen (Salman Rushdi z.B.). Gut, daß das laut CIC nicht möglich ist. Von wegen "absolute Freiwilligkeit". Das mag theoretisch gegolten haben. Aber in der Praxis sah das anders aus. Da wusste der Pfarrer sehr wohl, dass das Paar, dass er da traute nicht unbedingt freiwillig zusammen war, sondern aus genealogischen oder wirtschaftlichen Gründen (Hof zu Hof und Fabrik zu Fabrik) vor dem Altar stand. Eine meiner weiblichen Verandten (Großmuttergeneration) wurde sogar mit Hife des Pfarrers unter Druck gesetzt. Sie war jenseits der 25 und noch immer nicht verheiratet. Ihre Eltern und auch der Pfarrer haben ihr klar gemacht, dass sie entweder den von den Eltern ausgesuchten Mann heiraten muss oder ins Kloster gehen muss. Soviel zur "Freiwilligkeit" ! Damit war ihre Ehe laut CIC annulierbar wenn später mal der Richtige aufgetaucht wäre. Das die Praxis nicht immer dem CIC folgt gilt wohl in beide Richtungen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 (bearbeitet) Eine meiner weiblichen Verandten (Großmuttergeneration) wurde sogar mit Hife des Pfarrers unter Druck gesetzt. Sie war jenseits der 25 und noch immer nicht verheiratet. Ihre Eltern und auch der Pfarrer haben ihr klar gemacht, dass sie entweder den von den Eltern ausgesuchten Mann heiraten muss oder ins Kloster gehen muss. Und für welches Übel hat sie sich dann entschieden? Ich hege übrigens den Verdacht, dass bei den von Dir geschilderten Gepflogenheiten regionale Besonderheiten eine Rolle gespielt haben könnten. Da die Pfarrherren meist aus demselben "Milljöh" kamen wie die Schäfchen, haben sie ihre dann herausgehobene Machtstellung halt auch dazu benutzt, auf die Bewahrung der alten Traditionen in Sachen "wer-darf-wen-oder-auch-nicht-heiraten" hinzuwirken. Vielleicht hielten sie sie für gottgewollt. Es gibt ja solche Ecken und Winkel, die als einigermaßen zurückgeblieben verschrien sind. In meiner Ecke haben sie (die Eltern, nicht die Pfarrer) im allgemeinen die Töchter auch nicht bis zum 25. Lebensjahr im Dorf behalten, sondern sie mit 14/15 Jahren aus dem Nest geschubst und sie in die Schweiz als "Dienstmädchen" abgeschoben. Da sind die dann erwachsen geworden, haben geheiratet, ohne dass ihnen die Eltern da groß reinfunken konnten, oder sind auf eigene Faust ins Kloster gegangen, ohne die Meinung der Familie dazu einzuholen ("ich wollte schon immer eine Klosterfrau werden" habe ich mal eine erzählen hören). Kaum eine von diesen Töchtern ist aus der Schweiz zurück gekommen. Ausnahme: eine meiner beiden Großmütter, um mit 35 Jahren den Mann zu heiraten, der ihr bis dahin noch nicht über den Weg gelaufen war und ihr die Möglichkeit geboten hat, eigene Ideen zu entfalten und umzusetzen. - Ein gefühltes Drittel meiner zahlreichen weiteren Verwandtschaft sitzt darum in der Schweiz. Meine Großeltern-/Großonkel- und Großtantengeneration ist so zwischen 1870 und 1890 geboren, die haben alle schon sehr frei- und auch eigenwillig den selbst gewählten Partner geheiratet, auch die andere meiner Großmütter mit 19 Jahren (ihre fast schon "unstandesgemäße" große Liebe, die sie dickköpfig durchgesetzt hat), die zahlreichen Geschwister haben gleichfalls freiwillig geheiratet, sind freiwillig ins Kloster gegangen (und manche sind auch wieder ausgetreten), manche sind auch unfreiwillig ledig geblieben wie Großtante Anna, die als Damenschneiderin selbständig war und ein gutes Auskommen hatte (da hatte der Erste Weltkrieg und weniger der Pfarrer eine Rolle gespielt). bearbeitet 8. August 2015 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 (bearbeitet) Moritz' Hinweis, dass das kirchliche Eherecht eine einsame Verteidigerin der Freiwilligkeit in freiheitsfeindlichen Zeiten war, ist korrekt. Da muss man wirklich mal den Hut ziehen vor dem standfesten Charakter und vor dem Einsatz für Freiheit. Das sollte man durchaus auch denen mal sagen, die die Kirche pauschal als Gegnerin der Freiheit sehen. Allerdings war dieser Respekt vor der Eigenbestimmung von untergeordneter Bedeutung. In einer Gesellschaft, die die persönliche Freiheit des gemeinen Volkes nicht nur beargwöhnt, sondern sogar diese Freiheit verhindern möchte, wirkte diese kirchenrechtliche Bestimmung wie der einäugige König unter den Blinden. Gesellschaft und Kirche waren sich insgesamt einig in der Förderung der Unfreiheit. Auf der praktischen Seite kam dann die französische Revolution mit ihren Freiheitsgedanken. Und Papst Pius VI hat fleißig einen solchen Freiheitsgedanken als Irrsinn abgetan. Die profane Gesellschaft hat sich weiterentwickelt. Freiheit wurde mehr und mehr zu einem Grundgedanken und zu einem Grundrecht. Und die Kirche hat diese Entwicklung größtenteils abgelehnt. Sehr viele kirchliche Strukturen und Gepflogenheiten orientieren sich immer noch am Weltbild der Monarchie mit ihrem Obrigkeitsdenken. Besonders im ländlichen Bereich wurde weiterhin Druck ausgeübt - und zwar im Bewusstsein, dieser Druck sei katholisch. Da wurde Druck ausgeübt auf den Bräutigam, weil die Braut schwanger war. In Ehenichtigkeitsverfahren wurde dann den druckausübenden Eltern erklärt, dass der Druck, den sie im vermeintlichen Sinne der katholischen Kirche ausübten, die Ehe ihres Kindes ungültig gemacht hat. Verwunderung und Enttäuschung und Desorientierung kam auf. Bis hin zum Ende des 20. Jahrhunderts, also 200 Jahre nach der französischen Revolution. Dass ausgerechnet die katholische Kirche Wert auf freie Eigenentscheidung legt, ist ein Fremdkörper. Allerdings ein guter, den man immer mal wieder erwähnen sollte. Und man muss sich eben die Riposte gefallen lassen, dass die Kirche 200 Jahre lang diesem Fremdkörper nur sehr zögerlich nachkam. Solange die Kirche noch was zu sagen hatte, hat sie die Menschen genau andersrum geprägt. Relikte dieser Fehlprägung bekomme ich sogar heute noch mit. bearbeitet 8. August 2015 von Mecky Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sofan Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 Gibt es irgendwo eigentlich eine Statistik, die aufführt, wie viele Ehen pro Jahr tatsächlich annulliert werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 Die Rota gibt die Statistik heraus, wo man die findet, weiß ich nicht auswendig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 (bearbeitet) Es gibt ein Statistisches Jahrbuch der katholischen Kirche, in das ich allerdings noch nie reingeschaut habe: Demzufolge seien die US-Amerikaner Spitzenreiter bei den Eheannullierungsgesuchen, gefolgt von den Italienern. Über 90 % würden positiv beschieden, wobei es zwischen den Ländern deutlich ins Gewicht fallende Unterschiede gäbe: In Polen kämen 75 % der Antragsteller "durch", in Deutschland 84 % (in Mexiko sogar 99 %) ... Die Zahlen hier sind zwar nicht taufrisch, aber da dürfte sich seit ihrer Erhebung nichts wesentliches geändert haben. http://www.30giorni.it/articoli_id_3837_l3.htm bearbeitet 8. August 2015 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 8. August 2015 Melden Share Geschrieben 8. August 2015 Dass ausgerechnet die katholische Kirche Wert auf freie Eigenentscheidung legt, ist ein Fremdkörper. Allerdings ein guter, den man immer mal wieder erwähnen sollte. Und man muss sich eben die Riposte gefallen lassen, dass die Kirche 200 Jahre lang diesem Fremdkörper nur sehr zögerlich nachkam. Solange die Kirche noch was zu sagen hatte, hat sie die Menschen genau andersrum geprägt. Relikte dieser Fehlprägung bekomme ich sogar heute noch mit. Dieser "Fremdkörper" ist ganz einfach zu erklären. Bis in die frühe Neuzeit, und in bestimmten Kreisen auch darüber hinaus, war die Eheschließung ein Angelegenheit zwischen zwei Familien, Sippen oder Clans. Dabei gab es immer zuerst ein Eheversprechen, die Verlobung oder oft auch Trauung genannt, als Abschluß der Vertragsverhandlungen zwischen den Familien, und die anschließende Hochzeit mit der realen Übergabe der Braut an die Familie des Bräutigams (die nicht selten Jahre später stattfand), besonders in Kreisen des mittelalterlichen Kriegeradels nicht selten mit Absicherungen, die einen eher an eine Geiselübergabe zwischen zwei Mafia-Sippen denken läßt. Zwischen dem 13. und 14. Jh. wird diese Übergabe durch ein Ritual ergänzt, das ein neutraler Dritter leitet, meistens ein Priester. Hier wird dann auch zunehmend das gegenseitig Ja-Wort der Eheleute bedeutsam, was sicherlich als Schwächung der Position des Brautvaters und seiner Familie gedeutet werden kann. 'Als Zeichen dieser Machtverlagerung ist dann offenbar auch das Wort "Trauung" vom Verlöbnis, das an Bedeutung verliert, zur Hochzeit gewechselt. Wir haben also einen sozialen Prozeß, in dessen Verlauf, die Position der Familie und der weiteren Verwandtschaft im Eheschließungsprozeß geschwächt, und die des Bräutigams auf der einen und der Kirche auf der anderen Seite gestärkt wird, angezeigt durch den Bedeutungszuwachs des dann kirchlichen Hochzeitsrituals. Da es sich hierbei wesentlich um aristokratische Familien handelt (bürgerlich wie großbäuerliche gibt es noch wenige), geht es dabei wesentlich um dynastische Fragen, und damit ist auch das Interesse der Kirche erklärt, die über die Eheschließung Einfluß nehmen wollte auf Eheleben und Erziehung des adeligen Nachwuchses. Was die Kirche hier fördert, ist also nicht eigentlich die größere Freiheit der Eheleute (was ja auch die Beobachtung ist, die du bis heute machst), sondern, über die Schwächung des Einflusses der Familien, deren Individualisierung - was ein bißchen etwas anderes ist als Freiheit. Hier trifft sich das Interesse der Kirche übrigens mit dem der entstehenden Staaten, denen ebenfalls an der Schwächung besonders der aristokratischen Sippen gelegen war. So ist es nicht verwunderlich, daß Kirche und Staat sich später über die Verfügung über die Eheschließung in die Haare geraten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 9. August 2015 Autor Melden Share Geschrieben 9. August 2015 ich fange noch mal von vorne an. Danke, für Eure Geduld. Also, ein Beispiel: Wenn ich vor dem Standesamt aus der Kirche austrete, bin ich (automatisch) exkommuniziert. Korrekt? Das heißt, ich darf nicht mehr zur Kommunion gehen. Korrekt? Damit heißt doch Exkommunikation, daß ich nicht mehr zur Kommunion gehen darf. Korrekt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 9. August 2015 Melden Share Geschrieben 9. August 2015 Das ist richtig, aber es gibt auch andere Gründe, nicht zur Kommunion gehen zu dürfen, etwa mangelndes Alter. Mathematisch gesehen haben die Menge der Exkommunizierten und die Menge der von den Sakramenten Ausgeschlossenen eine beachtliche Schnittmenge, sie sind aber nicht identisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 9. August 2015 Autor Melden Share Geschrieben 9. August 2015 (bearbeitet) Das ist richtig, aber es gibt auch andere Gründe, nicht zur Kommunion gehen zu dürfen, etwa mangelndes Alter. Mathematisch gesehen haben die Menge der Exkommunizierten und die Menge der von den Sakramenten Ausgeschlossenen eine beachtliche Schnittmenge, sie sind aber nicht identisch. hmm ... heißt das - mathematisch gesehen - wir bekämpfen diesen "Priestermangel" dadurch, daß wir immer mehr Menschen von der Kommunion ausschließen? bearbeitet 9. August 2015 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 9. August 2015 Melden Share Geschrieben 9. August 2015 ich fange noch mal von vorne an. Danke, für Eure Geduld. Also, ein Beispiel: Wenn ich vor dem Standesamt aus der Kirche austrete, bin ich (automatisch) exkommuniziert. Korrekt? Das heißt, ich darf nicht mehr zur Kommunion gehen. Korrekt? Damit heißt doch Exkommunikation, daß ich nicht mehr zur Kommunion gehen darf. Korrekt? zu 1.: Korrekt. Zu 2.: Ja, aber das ist nicht die einzige Folge der Exkommunikation. Zu 3.: Nicht nur. Zum einen: Der Kommunionempfang ist jedem verboten, der rechtlich gehindert ist (sprich exkommuniziert wurde). Nicht zur Kommunion hinzutreten sollen außerdem alle, die nicht im Stand der Gnade sind (sprich Menschen die nicht bereuend und ohne Absolution in eine schweren Sünde verharren). Ebenso sind nicht zugelassen Kinder, das Alter der Unterscheidung noch nicht erreicht haben (lt. Papst Pius sind Kinder ab 7 Jahren ebenso wie die Erwachsenen zur jährlichen Beichte und Kommunion verpflichtet, was in den deutschen Bistümern auch weitgehend ignoriert wird). Ich bin mir im Moment nicht sicher, aber ich glaube auch geistig behinderten Menschen, bei denen nicht festgestellt werden kann, daß sie den Leib Christi von anderer Speise unterscheiden können, sind nicht zuzulassen. Zum anderen: Die Exkommunikation besteht nicht allein aus dem Ausschluss von der Kommunion. Der Exkommunizierte darf auch zu keinem anderen Sakrament (Beichte, Firmung, Weihe, Krankensalbung) zugelassen werden (Ausnahmen sind die Ehe, die mit Dispens geschlossen werden kann, die Beichte, Kommunion und Krankensalbung bei Lebensgefahr). Außerdem darf der Exkommunizierte keine liturgischen Dienste ausüben. Auch alle anderen Ämter in der Gemeinde darf der Exkommunizierte nicht mehr innehaben. In früherer Zeit gehörte zu einer ordentlichen Exkommunikation auch der Ausschluss aus der Lebensgemeinschaft Gemeinde. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 9. August 2015 Melden Share Geschrieben 9. August 2015 (bearbeitet) ... Der Kommunionempfang ist jedem verboten, der rechtlich gehindert ist (sprich exkommuniziert wurde). Nicht zur Kommunion hinzutreten sollen außerdem alle, die nicht im Stand der Gnade sind (sprich Menschen die nicht bereuend und ohne Absolution in eine schweren Sünde verharren). Ebenso sind nicht zugelassen Kinder, das Alter der Unterscheidung noch nicht erreicht haben (lt. Papst Pius sind Kinder ab 7 Jahren ebenso wie die Erwachsenen zur jährlichen Beichte und Kommunion verpflichtet, was in den deutschen Bistümern auch weitgehend ignoriert wird). Ich bin mir im Moment nicht sicher, aber ich glaube auch geistig behinderten Menschen, bei denen nicht festgestellt werden kann, daß sie den Leib Christi von anderer Speise unterscheiden können, sind nicht zuzulassen. Zum anderen: Die Exkommunikation besteht nicht allein aus dem Ausschluss von der Kommunion. Der Exkommunizierte darf auch zu keinem anderen Sakrament (Beichte, Firmung, Weihe, Krankensalbung) zugelassen werden (Ausnahmen sind die Ehe, die mit Dispens geschlossen werden kann, die Beichte, Kommunion und Krankensalbung bei Lebensgefahr). Außerdem darf der Exkommunizierte keine liturgischen Dienste ausüben. Auch alle anderen Ämter in der Gemeinde darf der Exkommunizierte nicht mehr innehaben. In früherer Zeit gehörte zu einer ordentlichen Exkommunikation auch der Ausschluss aus der Lebensgemeinschaft Gemeinde. Ich fasse zusammen: Jeder der exkummuniziert ist darf nicht zur Kommunion, aber nicht jeder der nicht zu Kommunion darf (soll) ist auch exkommuniziert. Darüberhinaus beinhaltet die Exkommunikation weitere "Ausschlüsse" bearbeitet 9. August 2015 von Frank 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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