mn1217 Geschrieben 7. November 2018 Melden Share Geschrieben 7. November 2018 Naja, lieben ist zuviel gesagt. Er ist abwechslungsreich und ich empfinde ihn als sinnvoll. Ich habe organisatorische und Lehrende Aufgaben, was gut für mich ist. Ich kann meine bisherigen beruflichen Erfahrungen einbringen und lerne noch was dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
duesi Geschrieben 7. November 2018 Melden Share Geschrieben 7. November 2018 Ich denke, dass ich mit meinem Beruf etwas sinnvolles für mein Land tun kann. Es ist außerdem interessant, immer wieder mit neuen Erfindungen in Berührung zu kommen. Weiterhin sind die Verdienstaussichten überdurchschnittlich gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 7. November 2018 Melden Share Geschrieben 7. November 2018 Nein, ich liebe meinen Beruf nicht. Ich wäre lieber an der Uni oder Schauspielerin oder Regisseurin oder Künstlerin oder würde mein Geld damit verdienen, kreative Dinge herzustellen, Krippen zum Beispiel. Ich wäre auch gerne Schriftstellerin. Also muss ich diese Dinge mit meinem Beruf verbinden. Das geht, teilweise, aber man muss auch so doofe Sachen tun wie Lehrerkonferenzen beiwohnen, Pausenaufsichten machen oder Diskussionen führen, wo die Herrschaften wieder mal ihr Reli-Heft gelassen haben, oder darüber, dass betreffende Person nicht neben XYZ sitzen sollte usw. Das Ganze in kurzen leicht verständlichen Sätzen, bitte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 7. November 2018 Melden Share Geschrieben 7. November 2018 (bearbeitet) Welcher meiner Berufe? Gelernt habe ich Software-Entwicklung. Lieber hätte ich Sozialpädagogik studiert, aber das haben mir meine Eltern nicht erlaubt, hätten mir das nicht finanziert. Als ich dann später E-Technik studieren wollte, nebenberuflich, meinte mein damaliger Freund, heute seit Jahrzehnten bereits mein Ehemann, er würde sich dann mal in ein paar Jahren wieder melden, wenn ich fertig sei, denn ihm war das zu zeitaufwändig, als dass ich Beruf, Beziehung und Studium zusammen kriegen könnte. Ich nahm ihm das Versprechen ab, dass ich das dann irgendwann mal nachholen dürfe. Denn eines wusste ich schon damals mit Sicherheit, dass ich nicht den Rest meines Lebens Software entwickeln wollte. Vor etwas über 20 Jahren wollte ich dann den großen Heilpraktiker machen, allerdings wurde ich dann schwanger und so wurde da nichts draus, weil dadurch weiterhin hoher Finanzbedarf bestand und so machte ich über 10 Jahre als Freelancerin in der Softwarebranche weiter. Allerdings lies ich dann irgendwann alle Projekte auslaufen und ging als kaufmännische Leitung in die Firma meines Mannes. Ich brachte den Servicemenschen unseres Rechungs- und Lagerhaltungsprogramm zum Weinen, weil ich darauf bestand, dass die Software zuverlässig zu funktionieren hatte, was sie nie tat. Irgendwann tauschte ich das dann gegen eine andere aus, nachdem ich sehr ernsthaft der Versuchung widerstanden habe, mir eine eigene Software zu schreiben. Seit etwas über 2 Jahren mache ich eine Ausbildung zum christlichen Berater, die läuft noch ein Jahr, der kleine Heilpraktiker kommt im Anschluss. Ich habe auch schon einige Klienten, teilweise auch Ehepaare. Um die wirklich professionell beraten zu können, macht auch mein Mann den Einstiegskurs zur Beraterausbildung. Wir haben auch schon gemeinsam eine Fortbildung besucht, und das coolste ist, mein Mann ist mir hier eine absolut geniale Ergänzung. Ich liebe diesen neuen Beruf, weil er endlich das ist, was ich immer machen wollte. Es ist spannend mit anderen Menschen zu arbeiten, in der Supervision Fälle zu reflektieren, und zu erleben, wie Familiensysteme heilen. Im Rückblick war der kaufmännische Teil meines Lebens der langweiligste. Und der nervenaufreibendste. Mein Mann ist ein fanatischer Marketingmensch und damit mein größter Feind im Unternehmen. Er will Geld für irgendwelches Zeug ausgeben, das sich nicht rechnet. Schönes Zeug, keine Frage, aber wenn er mir keinen Nutzen versprechen kann, kann er das knicken. Die Tatsache, dass unsere Ehe dieses Spannungsfeld überlebt hat, zeugt davon, dass wir wirklich gut miteinander können. Da wir vor einigen Jahren das Unternehmen drastisch verkleinert haben und auch keine eigene Produktion mehr am laufen haben, ist mein Arbeitsaufwand nur mehr einige Stunden pro Woche. Das geht mittlerweile nebenher. bearbeitet 7. November 2018 von Higgs Boson Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
duesi Geschrieben 8. November 2018 Melden Share Geschrieben 8. November 2018 @Higgs Boson: Beeindruckende Biographie! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 10. November 2018 Autor Melden Share Geschrieben 10. November 2018 Ich brauche mal euer juristisches Schwarmwissen! In einer Facebookgruppe, auf der sich beruflich Pflegende austauschen kamen wir auf das Thema Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Folgendes Szenario: Bewohner wird ohne Vitalzeichen vorgefunden. Inhalt der Patientenverfügung - Verzicht auf Reanimation - ist der Pflege bekannt, jedoch die Berücksichtigung der PV von Seiten des Hausarztes oder des Betreuers, nicht festgelegt. Meine Auffassung war bisher: Eine Patientenverfügung bindet den Arzt, ich muss gemäss ärztlicher Anordnung Handeln. Die Entscheidung ob reanimiert wird oder, der PV folgend, nicht reanimiert wird ist Arztsache. Daraus folgt: Bis ich die AO "nicht reanimieren" habe muss ich, meiner Garantenstellung folgend, trotz Patientenverfügung reanimieren. Einige Kollegen sind nun der Auffassung eine Patientenverfügung bindet mich direkt. Das hiesse das ich in dem Moment wo ich weiss das "Oma Hilde" in ihrer PV festgelegt hat das sie nicht reanimiert werden will, darf ich sie nicht reanimieren. Und wer hat nu recht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 10. November 2018 Autor Melden Share Geschrieben 10. November 2018 Am 7.11.2018 um 18:34 schrieb Frank: Ich habe einen Verdacht. Vielleicht lässt der sich ausräumen, ich befürchte er erhärtet sich. Deshalb eine Frage an euch: Warum liebt ihr euren Beruf? Danke an alle die hierauf geantwortet haben. Interessante Beschreibungen. Auf die Frage: "Warum liebst du deinen Beruf?" bin ich bislang nur auf Facebook unter Kollegen gestossen. Mit meiner Antwort das ich meinen Beruf nicht liebe bekomme ich dort regelmässig Prügel ICh würde meine Frau lieben, wenn ich eine hätte, oder meine Kinder, die ich auch nicht habe, oder mein ebenfalls nicht vorhandenes Haustier. Meinen Beruf Menschen zu helfen, mit Fachkunde und Fachwissen, ihnen bei zu stehen mache ich mit ner gewissen Leidenschaft. Aber nicht weil ich ihn liebe. Mein Verdacht war das außerhalb der Pflege niemand auf die Idee käme seinen Beruf zu lieben. Ich hielt den Gedanke man müsse seinen Beruf lieben - man sollte nicht alles sagen was man denkt, denn auch dafür bekam ich von Kollegen schon Prügel - bislang für eine Wahnvorstellung beruflich Pflegender. Offensichtlich war ich da im Irrtum. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 10. November 2018 Melden Share Geschrieben 10. November 2018 vor 5 Stunden schrieb Frank: Meine Auffassung war bisher: Eine Patientenverfügung bindet den Arzt, ich muss gemäss ärztlicher Anordnung Handeln. Die Entscheidung ob reanimiert wird oder, der PV folgend, nicht reanimiert wird ist Arztsache. Daraus folgt: Bis ich die AO "nicht reanimieren" habe muss ich, meiner Garantenstellung folgend, trotz Patientenverfügung reanimieren. Würde ich jetzt auch so sehen wie Du, bzw. handeln. Es ist mM nach Sache des Arztes zu entscheiden, ob die PV zieht. Also, Reanimation bis der Arzt kommt. Wobei ich schon erlebt habe, dass der Arzt bei der Mutter einer Freundin meinte, er müsse jetzt die PV umsetzen Ernährung und ähnliches einstellen, die Verwandten wehrten sich (die Mutter konnte nur noch sehr rudimentär kommunizieren). Sie verhinderten die Umsetzung und 6 Wochen später war sie so gesund, dass sie auf der Hochzeit ihres Enkels tanzen konnte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. November 2018 Melden Share Geschrieben 11. November 2018 vor 19 Stunden schrieb Frank: Ich brauche mal euer juristisches Schwarmwissen! In einer Facebookgruppe, auf der sich beruflich Pflegende austauschen kamen wir auf das Thema Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Folgendes Szenario: Bewohner wird ohne Vitalzeichen vorgefunden. Inhalt der Patientenverfügung - Verzicht auf Reanimation - ist der Pflege bekannt, jedoch die Berücksichtigung der PV von Seiten des Hausarztes oder des Betreuers, nicht festgelegt. Meine Auffassung war bisher: Eine Patientenverfügung bindet den Arzt, ich muss gemäss ärztlicher Anordnung Handeln. Die Entscheidung ob reanimiert wird oder, der PV folgend, nicht reanimiert wird ist Arztsache. Daraus folgt: Bis ich die AO "nicht reanimieren" habe muss ich, meiner Garantenstellung folgend, trotz Patientenverfügung reanimieren. Einige Kollegen sind nun der Auffassung eine Patientenverfügung bindet mich direkt. Das hiesse das ich in dem Moment wo ich weiss das "Oma Hilde" in ihrer PV festgelegt hat das sie nicht reanimiert werden will, darf ich sie nicht reanimieren. Und wer hat nu recht? Hier sind verschiedene Szenarien durchzuspielen: Der klar geschäftsfähige und orientierte Bewohner, der infolge seiner Erkrankung mit einer solchen Situation rechnet und nicht wiederbelebt werden will. Hier kommt weder dem Arzt noch dem Heim ein Deutungsspielraum zu, die aktuell abgegebene Erklärung, er wolle in keinem Fall reanimiert werden, ist absolut bindend. Aus Sicht der Pflege ist es sinnvoll, das auch beweisbar dokumentiert zu haben und sich beizeiten rückzuversichern, dass Geschäftsfähigkeit vorliegt, also den Hausarzt einzubinden. Wohlgemerkt: Der hat nicht zu entscheiden, ob Reanimiert werden soll, der soll nur bestätigen, dass der Betroffene bei Sinn und Verstand ist. Eine solche Erklärung sollte in regelmäßigen Abständen - also alle ein bis zwei Jahre - aktualisiert werden, damit klar ist, dass sich der Wunsch nicht verändert hat, also einfach mit aktuellem Datum neu unterschreiben und am besten den Hausarzt daneben zeichnen lassen. Wünsche von Angehörigen sind in diesem Fall zu ignorieren! Dem nicht mehr geschäftsfähige Bewohner ohne rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten sollte ein Betreuer an die Seite gestellt werden. Gibt es einen Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten, dann ist klar, dass dann, wenn Arzt und rechtlicher Betreuer gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass die in der Vorsorgevollmacht genannten Bedingungen erfüllt seien, die dort festgelegten Schritte zu unternehmen oder zu unterlassen sind. Das "gemeinsam" ist wichtig, weder der Arzt noch der Betreuer alleine dürfen gegen den Willen des anderen entsprechend verfügen, in solchen Fällen wäre eine Klärung durch das Amtsgericht herbei zu führen. Im Idealfall klärt man das mit dem Heim frühzeitig - auch eine entsprechende Anfrage von Seiten des Heimes empfinde ich als vollkommen in Ordnung. Ich kenne das von Krankenhäusern, da rufen mich die behandelnden Ärzte öfters mal an, ob man diesen Patienten ggf. Reanimieren solle oder nicht, und vermerken das Ergebnis unserer Beratung dann in der Patientenakte. Einer meiner Klienten hatte dann einen eigens abgestellten Pflegeschüler an der Seite, wenn er eine Rauchen ging, denn wenn man im Eingang des Klinikums zusammen bricht, ist das Reanimationsrisiko recht hoch. Daher mein deutlicher Rat: Wenn die Pflege von einer entsprechenden PV weiß, dann sollte sie das zeitnah mit Arzt und Betreuer klären und in der Akte vermerken. Wenn es nun aber - und darauf bezieht sich deine Frage - keine entsprechende Festlegung gibt, dann wird es ein wenig zur Grauzone. Dem klaren Willen des Betroffenen ist Folge zu leisten, das Pflegepersonal darf niemanden gegen dessen Willen behandeln, also auch nicht wiederbeleben. Daher käme bei einer Zuwiderhandlung der Tatbestand der Körperverletzung zumindest entfernt in Betracht. Umgekehrt steht die Frage der unterlassenen Hilfeleistung im Raum, das macht die Sache nicht einfacher. Zu fragen ist daher, wie klar dokumentiert der Patientenwille auf diese Situation beziehbar ist, und hier ist eben Vorsicht geboten. Wenn es eine Unsicherheit gibt, dann würde ich zur Reanimation raten - wenn die Lage aber vollkommen klar ist, dann sehe ich keinen Grund, dem Wunsch des Betroffenen nicht Folge zu leisten. Denn weder der Wunsch des Arztes noch des des Betreuers sind hier maßgeblich, auch diese beiden äußern nur den Wunsch des Betroffenen. Dennoch mag es hier - das liegt nun an den Angehörigen - zu einer Anzeige und in deren Folge zu einer Verfahrenseröffnung kommen, bei einer ordentlichen Dokumentation sollte das Verfahren dann aber alsbald eingestellt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 12. November 2018 Autor Melden Share Geschrieben 12. November 2018 vor 20 Stunden schrieb Chrysologus: Wenn es nun aber - und darauf bezieht sich deine Frage - keine entsprechende Festlegung gibt, dann wird es ein wenig zur Grauzone. Dem klaren Willen des Betroffenen ist Folge zu leisten, das Pflegepersonal darf niemanden gegen dessen Willen behandeln, also auch nicht wiederbeleben. Daher käme bei einer Zuwiderhandlung der Tatbestand der Körperverletzung zumindest entfernt in Betracht. Umgekehrt steht die Frage der unterlassenen Hilfeleistung im Raum, das macht die Sache nicht einfacher. Zu fragen ist daher, wie klar dokumentiert der Patientenwille auf diese Situation beziehbar ist, und hier ist eben Vorsicht geboten. Also bindet mich die Patientenverfügung direkt und nicht erst über den Umweg von Weisungen. Diese Bindung kollidiert mit meiner Pflicht zur Hilfeleistung. Welcher "Trumpf" dann "sticht" wird man im Einzelfall abwägen müssen. Versteh ich das so richtig? Da dann noch eine Anschlussfrage: Aus welcher Vorschrift geht eigentlich die Hilfspflicht hervor? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. November 2018 Melden Share Geschrieben 12. November 2018 vor 2 Stunden schrieb Frank: Also bindet mich die Patientenverfügung direkt und nicht erst über den Umweg von Weisungen. Ja. Die Patientenverfügung bindet jeden, soweit sie eben klar ist - das letztere ist das Problem, nicht das erstere. Ein Beispiel: Krebspatient erklärt, nicht wiederbelebt werden zu wollen, wenn es mit ihm zu Ende geht. Nun verschluckt er sich an einem Stück was auch immer - darf man hier dennoch den Heimlichgriff anwenden und ihm Sauerstoff geben? Wie das dann am Ende juristisch bewertet wird, das weiß ich nun nicht, es hängt sehr an der Frage, ob ich das Verschlucken nun als unabhängiges Unglück oder als Folge der Krankheit deute. Aber wenn die Lage eindeutig ist, dann meine ich, dass die Verfügung jeden bindet. Weder kann sich der Arzt aus der Verantwortung stehlen, indem er sich fern hält und das Personal reanimieren lässt, noch sehe ich ein Recht beim Personal, solche Verfügungen zu ignorieren. vor 2 Stunden schrieb Frank: Diese Bindung kollidiert mit meiner Pflicht zur Hilfeleistung. Nein, denn vor dem abstrakten Wohl des Patienten kommt dessen individueller Wunsch und Wille. Hilfe ist zu leisten in dem Maße und Rahmen, in der der Patient das von sich will oder man mutmaßen darf, dass er es wollen würde, wenn er denn wollen könnte. Diese Mutmaßung ist unzulässig, wenn der Patient einen klaren gegenteiligen Willen formuliert hat. Hilfe ist ja immer subsidiär - ich helfe, indem ich Dinge für den oder am anderen tue, die dieser zwar getan haben möchte, die er aber nicht selbst tun will oder kann. Alles, was der Betroffene ablehnt, ist keine Hilfe, sondern ein Übergriff, für dessen Zulässigkeit es klare Regeln gibt (Stichwort Zwangsbehandlung). Beim Essen reichen darfst du gut zureden, sicherlich auch deutlich zureden, aber du darfst da Essen nicht mit Gewalt in den Mund stecken und dann die Nase zu halten, bis es im Magen ist. Im Fall einer klaren Patientenverfügung ("wenn ich einen Herzinfarkt bekomme, dann möchte ich auch gehen dürfen") besteht Hilfe gerade nicht in der Reanimation, sondern darin, diesem Willen des Betroffenen zur Geltung zu verhelfen. vor 2 Stunden schrieb Frank: Welcher "Trumpf" dann "sticht" wird man im Einzelfall abwägen müssen. Versteh ich das so richtig? Ganz genau - daher möglichst frühzeitig klären, mit dem Betroffenen, den Angehörigen und dem Arzt. Im Zweifel reanimieren. Wenn Ärzte, Betreuer / Vorsorgebevollmächtigte und ggf. Amtsgericht das dann später anders sehen, dann müssen die eben die Geräte abschalten, das geht ja auch. vor 2 Stunden schrieb Frank: Da dann noch eine Anschlussfrage: Aus welcher Vorschrift geht eigentlich die Hilfspflicht hervor? Im Kern dürfte es um §323c StGB - unterlassene Hilfeleistung - ob es im Medizinrecht weitere Bestimmungen gibt, das weiß ich schlicht nicht. Als Theologe reicht es, wenn ich fachkundige Hilfe rufe, der zufällig anwesende Arzt kann sich hingegen schlecht darauf berufen, das er nun nicht wisse, wie er reanimieren solle. Aber woraus das folgt (Gesetz oder Rechtsprechung) - keine Ahnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 30. Dezember 2018 Autor Melden Share Geschrieben 30. Dezember 2018 Ich traue meinen Englischkenntnissen ja nicht weiter als meine kurze Nase lang ist. Entsprechend positiv überrascht war ich das ich diesen Artikel [klick]... na sagen wir Sinnerfassend verstehen konnte. Bei einer Abkürzung haute es mich dann doch immer wieder aus der Kurve. Hier ein Beispielsatz: Zitat If you are being cared for at home or in a care home, your GP has overall responsibility for your care. Community nurses usually visit you at home, and family and friends may be closely involved in caring for you too. Who the fuck ist, im britischen Gesundheitswesen, der oder die oder das GP? Das "care home" entspricht dem deutschen (Alten)Pflegeheim? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 30. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 30. Dezember 2018 vor 4 Stunden schrieb Frank: Ich traue meinen Englischkenntnissen ja nicht weiter als meine kurze Nase lang ist. Entsprechend positiv überrascht war ich das ich diesen Artikel [klick]... na sagen wir Sinnerfassend verstehen konnte. Bei einer Abkürzung haute es mich dann doch immer wieder aus der Kurve. Hier ein Beispielsatz: Who the fuck ist, im britischen Gesundheitswesen, der oder die oder das GP? Das "care home" entspricht dem deutschen (Alten)Pflegeheim? GP : general practitioner = Hausarzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 30. Dezember 2018 Autor Melden Share Geschrieben 30. Dezember 2018 vor 5 Stunden schrieb Gallowglas: GP : general practitioner = Hausarzt 👍 Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 2. Januar 2019 Autor Melden Share Geschrieben 2. Januar 2019 Viel Aufregung um "Schindlers Liste" Ein Kino im Westerwald zeigt "Schindlers Liste" - und erklärt, der Eintritt für AfD-Mitglieder sei frei. Nun hagelt es Lob und Kritik, sogar ein Drohvideo soll es geben. Von Ute Spangenberger, SWR [klick] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 2. Januar 2019 Irgendwie hätte ich jetzt kein Problem mich als AfD-Mitglied auszugeben um ins Kino zu gehen - wenn die Welt betrogen werden will, sollte man sie auch betrügen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 3. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 vor 8 Stunden schrieb Flo77: Irgendwie hätte ich jetzt kein Problem mich als AfD-Mitglied auszugeben um ins Kino zu gehen - wenn die Welt betrogen werden will, sollte man sie auch betrügen... Beichtmaterie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 Da ich eh in die Hölle komme, wenn Gott nicht der ganz andere ist, kommt es auf manche Dinge schlicht nicht mehr an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Januar 2019 Autor Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 Erstens kommt es anderes als zweitens wie man denkt... ... Von daher würde ich mich weder in die eine, noch in die andere Richtung festlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 3. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 vor 54 Minuten schrieb Flo77: Da ich eh in die Hölle komme Na dann munter ran an Mord und Totschlag und Weiteres Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 Ja mei - das alltägliche Sündenpotenzial des Gerechten ist schon mehr als ausreichend. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 3. Januar 2019 Melden Share Geschrieben 3. Januar 2019 vor 1 Stunde schrieb gouvernante: Na dann munter ran an Mord und Totschlag und Weiteres Mord und Totschlag qualifizieren nicht für die Hölle ... (Nächsten-)Liebe und Humanität dagegen durchaus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 6. Januar 2019 Autor Melden Share Geschrieben 6. Januar 2019 Daten im Netz veröffentlicht Wer steckt hinter der Attacke? Die Liste der vom Hackerangriff betroffenen Personen ist lang. Während die AfD verschont blieb, wurden Politiker, Künstler und Journalisten geschädigt, die oft von rechts attackiert werden. Von Patrick Gensing, tagesschau.de [ Von Patrick Gensing, tagesschau.de [klick] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Februar 2019 Autor Melden Share Geschrieben 3. Februar 2019 Irlands Kolleg*Innen machen es vor [klick] wann kapieren es meine Kolleg*Innen hier in Deutschland? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 17. Februar 2019 Autor Melden Share Geschrieben 17. Februar 2019 In einer Facebook-Gruppe, in der sich Pflegende austausche schrieb jemand: Zitat Ein Bekannter schrieb mir, dass seine Mutter in Dresden trotz des höchsten Pflegegrades trotzdem noch 1.300,00 €/Monat aus eigener Tasche bezahlen muss. Ich empfinde das als Unverschämtheit den alten Menschen gegenüber! Warum können die Heime immer mehr Kosten auf die Pflegebedürftigen abwälzen, was macht die Heimaufsicht? Gibt es keine Maximalgrenze der Eigenanteile? Da sind ja die Heime eine Goldquelle für die Betreiber....ich finde keine Worte, sorry.... Liebe Leute, was wollt ihr? Gute Pflege oder billige? Je nach dem wie die Entscheidung ausfällt, spart euch bitte die Krokodilstränen die, angesichts der Gehälter und der Arbeitsbedingungen, gerne vergossen werden, ihr Heuchler! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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