Petrus Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 zur Diskussion gestellt. These. gemäß CIC dürfen Christen anderer christlichen Gemeinschaften die Kommunion empfangen. wenn sie daran glauben. (nö, nicht an die Unfehlbarkeit des Papstes) wenn sie wissen, dass das Leib und Blut Christi ist. Gegenrede? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Josepha Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Ich präzisiere: Codex Iuris Canonici sagt darüber Folgendes: Can. 844 § 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente [d. h. die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung - Josepha] erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Ich sehe das Problem eher im Gesamtpaket. Grundsätzlich muss "jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist" zugelassen werden. Was nun "rechtlich gehindert" konkret heißt müsste man nachlesen. Ich rechne allerdings damit, daß schon die Mitgliedschaft in einer Kirche bzw. kirchlichen Gemeinschaft die nicht unter dem päpstlichen Primat und damit in Communio mit der Katholischen Kirche steht ein solches rechtliches Hindernis darstellt. Weiters dürfen nicht zugelassen werden die Exkommunizierten und die öffentlichen Sünder. Nun sind die Orthodoxen nicht mehr exkommuniziert - ob das auch für die Lutheraner gilt weiß ich nicht. Die Verpflichtung zur Beichte nach schwerer Sünde ist ein weiterer Knackpunkt. Luther selbst hat die Beichte noch durchaus praktiziert. Die Praxis der lutherischen Kirchen ist da wohl eher abweichend. Dazu kommt, daß sich die Frage stellt, ob eine Beichte nach lutherischem Ritus nach Katholischem Recht Gültigkeit entfaltet. Die Beichte eines Lutheraners bei einem Katholischen Priester dürfte ein weiteres Fass sein. Die eucharistische Nüchternheit ist eh weitgehend ausgestorben. Insofern müsste man sich den Ökumenischen Gottesdienst des Papstes nochmal ansehen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 (bearbeitet) Lutheraner im Petersdom zur Kommunion genötigt: http://www.kath.net/news/53765 Daraus noch ein besonderes Schmankerl: "es ein Hindernis für den Kommunionempfang sei, wenn man in einer anderen Beziehung lebe als in einer echten sakramentalen Ehe." Ob Herr Tervaportti Theologie studiert hat? bearbeitet 3. Februar 2016 von Flo77 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Josepha Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 https://fi.wikipedia.org/wiki/Marko_Tervaportti Am Angelicum hat er studiert, aber ob Theologie ... Auch ich zweifle daran. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucie Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Das mit der Beichte würde mich auch mal interessieren. Darf ein rk.Priester das Sakrament der Versöhnung Christen anderer Konfessionen spenden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Die eucharistische Nüchternheit ist eh weitgehend ausgestorben. Nein, die geforderte Stunde bekommt man allein aus Anfahrt zur Kirche und Dauer der Hl. Messe bis zur Kommunion locker hin. Naja, es mag Leute geben, die unterwegs noch frühstücken.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Das mit der Beichte würde mich auch mal interessieren. Darf ein rk.Priester das Sakrament der Versöhnung Christen anderer Konfessionen spenden?Das ist im CIC nicht geregelt *staun* Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Empfang der Beichte bei einem Katholischen Priester den Pönitenten (der ja anscheinend nur getauft sein muss) unabhängig von seiner Gemeinschaft in die Katholische Kirche inkorporiert. Dazu kommt, das nach CIC can. 991 die Wahl des Beichtvaters dem Gläubigen freistellt. Was die Frage aufwirft, ob die lutherischen Kirchen Kirchen eigenen Rechts und eigenen Ritus' sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Die eucharistische Nüchternheit ist eh weitgehend ausgestorben.Nein, die geforderte Stunde bekommt man allein aus Anfahrt zur Kirche und Dauer der Hl. Messe bis zur Kommunion locker hin. Naja, es mag Leute geben, die unterwegs noch frühstücken....Ich fahre zur Kirche 5 Minuten und bei uns galt früher 1 Stunde vor Beginn der Messe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 eucharistische Nüchternheit Darf man trinken? Beispielsweise ungezuckerten Espresso? Unserer früher Pfarrer hielt sich immer an die eucharistische Nüchternheit - allerdings konsumierte er in der letzten halben Stunde vor dem Gottesdienst mehrere Espresso, damit er seine gewohnte Nervosität aufrechterhalten konnte. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Erlaubt sind Wasser und Medikamente. Für Alte und Kranke gilt die Nüchternheit gar nicht. Priester mit mehreren Messen am Tag müssen nach der ersten Messe nicht mehr die Nüchternheit einhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Erlaubt sind Wasser und Medikamente. Für Alte und Kranke gilt die Nüchternheit gar nicht. Priester mit mehreren Messen am Tag müssen nach der ersten Messe nicht mehr die Nüchternheit einhalten. Kaffee ist auch sowas ähnliches wie Wasser... nur halt mit Farbe und Geschmack Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2016 Erlaubt sind Wasser und Medikamente. Für Alte und Kranke gilt die Nüchternheit gar nicht. Priester mit mehreren Messen am Tag müssen nach der ersten Messe nicht mehr die Nüchternheit einhalten. Kaffee ist auch sowas ähnliches wie Wasser... nur halt mit Farbe und GeschmackBrötchen auch, da ist nur die Konsistenz was fester. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 4. Februar 2016 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 danke, für Eure Beiträge. ich fasse als Zwischenergebnis mal für mich kurz zusammen: vor der röm.-kath. Kommunion darf man Wasser trinken, Brötchen essen, Medikamente zu sich nehmen, Espresso auch, Alte und Kranke dürfen vorher essen und trinken. Und Autofahren auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 4. Februar 2016 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 https://fi.wikipedia.org/wiki/Marko_Tervaportti En ymmärrä mitään - puhuteko saksa? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 zur Diskussion gestellt. These. gemäß CIC dürfen Christen anderer christlichen Gemeinschaften die Kommunion empfangen. wenn sie daran glauben. (nö, nicht an die Unfehlbarkeit des Papstes) wenn sie wissen, dass das Leib und Blut Christi ist. Gegenrede? Die Causa Hasenhüttl lehrt was anderes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Die Causa Hasenhüttl lehrt was anderes. Und die vielen Menschen, die als Nichtkatholiken regelmäßig zur Kommunion gehen (z.B. weil sie evangelische Ehepartner von Katholiken sind), lehren wieder etwas anderes. Denn über diese Situation wissen sicherlich alle Pfarrer und alle Bischöfe Bescheid - und wenn sie es nicht wissen, dann erfahren sie es sicher sehr bald, wenn irgend ein selbsternannter Dreckwerfer solche "schweren Verfehlungen des Pfarrers" dem Bischof mitteilen (wobei der Pfarrer ja eigentlich hier überhaupt nichts machen darf - selbst wenn er das weiß). Es besteht ein pauschaler Unterschied, ob jemand zur offenen Kommunion einlädt, oder ob eine Person selber zur Kommunion geht, weil sie sich dafür als disponiert sieht. Insofern würde ich gerne einen Unterschied machen zwischen Hasenhüttl und der generellen Frage, ob jemand zur Kommunion gehen darf. Oder nicht. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses. Die Kirche als Gemeinschaft aller Getauften müsste grundsätzlich auch die Sakramente jedem Getauften (der entsprechend unterrichtet wurde bzw. dem Sakrament inhaltlich zustimmt) spenden. Und das unabhängig von der nominellen Jurisdiktion der ein Getaufter angehört. Aber ich sehr das vermutlich etwas zu transzendent. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Die Causa Hasenhüttl lehrt was anderes. Und die vielen Menschen, die als Nichtkatholiken regelmäßig zur Kommunion gehen (z.B. weil sie evangelische Ehepartner von Katholiken sind), lehren wieder etwas anderes. Denn über diese Situation wissen sicherlich alle Pfarrer und alle Bischöfe Bescheid - und wenn sie es nicht wissen, dann erfahren sie es sicher sehr bald, wenn irgend ein selbsternannter Dreckwerfer solche "schweren Verfehlungen des Pfarrers" dem Bischof mitteilen (wobei der Pfarrer ja eigentlich hier überhaupt nichts machen darf - selbst wenn er das weiß). Es besteht ein pauschaler Unterschied, ob jemand zur offenen Kommunion einlädt, oder ob eine Person selber zur Kommunion geht, weil sie sich dafür als disponiert sieht. Insofern würde ich gerne einen Unterschied machen zwischen Hasenhüttl und der generellen Frage, ob jemand zur Kommunion gehen darf. Oder nicht. Da würde ich Dir jetzt gerne Recht geben, nur Petrus bemüht den CIC, versuchts also auf legitimen Weg. Und zum anderen, hat der Fall Hasenhüttl dazu geführt, dass die gegeseitige natürliche (unausgesprochene) Einladung zur gemeinsamen Kommunion und Abendmahl in unserer Studentengemeinde beendet wurde, bei der man nur vom jeweiligen vorstehenden Pfarrer die Konfession kannte. Die Studenten waren eine Gemeinde. Und beendet wurde damit auch das, was diese Gemeinde ausmachte. Das, was da heute übrig ist, ist ein Trauerspiel. (Nein, das waren keine ökumenischen Gottesdienste. Das war im wöchentlichen Wechsel katholische Messe und evangelischer Gottesdienst, letzteres gewöhnlich als Lima-Liturgie.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses. Die Kirche als Gemeinschaft aller Getauften müsste grundsätzlich auch die Sakramente jedem Getauften (der entsprechend unterrichtet wurde bzw. dem Sakrament inhaltlich zustimmt) spenden. Und das unabhängig von der nominellen Jurisdiktion der ein Getaufter angehört. Aber ich sehr das vermutlich etwas zu transzendent. Was noch viel kritischer ist: Darf ein Katholik zum Abendmahl? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 (bearbeitet) Da würde ich Dir jetzt gerne Recht geben, nur Petrus bemüht den CIC, versuchts also auf legitimen Weg. Ist die Teilnahme eines Nichtkatholiken an der katholischen Kommunion pauschal illegitim? Und zum anderen, hat der Fall Hasenhüttl dazu geführt, dass die gegeseitige natürliche (unausgesprochene) Einladung zur gemeinsamen Kommunion und Abendmahl in unserer Studentengemeinde beendet wurde, bei der man nur vom jeweiligen vorstehenden Pfarrer die Konfession kannte. Die Studenten waren eine Gemeinde. Und beendet wurde damit auch das, was diese Gemeinde ausmachte. Unfähigkeit, verbunden mit Angst, vor Ort. Was will man da machen. Wo anders ging jedenfalls dennoch alles wie gehabt weiter, trotz Hasenhüttl. bearbeitet 4. Februar 2016 von Lothar1962 Zitierfehler beseitigt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Was noch viel kritischer ist: Darf ein Katholik zum Abendmahl? Warum soll er nicht dürfen, wenn er will? Meines Wissens ist das nicht verboten - das könnte ja auch nur die evangelische Kirche verbieten, und die tut es nicht. Man erfüllt halt damit die Sonntagspflicht nicht bzw. - genauer gesagt - man hat nicht die Zusage der katholischen Kirche, dass es sich dabei um ein tatsächlich sakramentales Ereignis handelt. Wenn man das nicht benötigt? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses. Die Kirche als Gemeinschaft aller Getauften müsste grundsätzlich auch die Sakramente jedem Getauften (der entsprechend unterrichtet wurde bzw. dem Sakrament inhaltlich zustimmt) spenden. Und das unabhängig von der nominellen Jurisdiktion der ein Getaufter angehört. Aber ich sehr das vermutlich etwas zu transzendent. Was noch viel kritischer ist: Darf ein Katholik zum Abendmahl?Warum sollte ein Katholik das tun? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 4. Februar 2016 Autor Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 (bearbeitet) Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses. Die Kirche als Gemeinschaft aller Getauften müsste grundsätzlich auch die Sakramente jedem Getauften (der entsprechend unterrichtet wurde bzw. dem Sakrament inhaltlich zustimmt) spenden. Und das unabhängig von der nominellen Jurisdiktion der ein Getaufter angehört. Aber ich sehr das vermutlich etwas zu transzendent. Was noch viel kritischer ist: Darf ein Katholik zum Abendmahl? nö, ist nicht kritisch. Nach der Weisung der Kirche ist die oberste Instanz mein Gewissen. ich bin römisch-katholischer Christ. natürlich bin ich bei meiner Goldenen Konfirmation, die ich 2015 gefeiert habe, zum Abendmahl gegangen. mehr als Brot und Wein. bearbeitet 4. Februar 2016 von Petrus 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 4. Februar 2016 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2016 Was noch viel kritischer ist: Darf ein Katholik zum Abendmahl?Warum sollte ein Katholik das tun? Weil er mit einer evangelischen Ehepartnerin verheiratet ist, die Kinder evangelisch sind? Weil man sonntags zu Besuch bei evangelischen Freunden ist, die Kirchgänger sind und an jenem Tag Abendmahl ist und man meint, daran teilnehmen zu wollen? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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