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Amoris laetitia - was steht drin?


Chrysologus

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Die Tradition ist noch keine 50 Jahre alt - vor HV ging es um die Naturgemäßheit des Aktes (Ejakulation in die , nicht nur in der Scheide), nicht seine Empfängnisoffenheit.

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Bist Du dir sicher? Mit den 50 Jahren meine ich.

 

Im allgemeinen preußischen Landrecht von 17hundertirgendwas wir der Ehezweck schlicht auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft reduziert. Gut - auch zur gegenseitigen (materiellen?) Unterstützung, aber das schon nur in zweiter Linie.

 

Die Idee von der Ehe als Zeugungsgemeinschaft erscheint mir sehr, sehr alt zu sein.

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Immerhin attestiert Herr Schneider dem Papst, ein Lügner, Simulant und Heuchler zu sein. Das ist doch mal ein klarer Standpunkt - leider hat er nicht die Konsequenzen gezogen, die ein redlicher Mensch ziehen müsste.

Und das wäre was?

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Immerhin attestiert Herr Schneider dem Papst, ein Lügner, Simulant und Heuchler zu sein. Das ist doch mal ein klarer Standpunkt - leider hat er nicht die Konsequenzen gezogen, die ein redlicher Mensch ziehen müsste.

Und das wäre was?

Naja - wer am päpstlichen Lehramt dauerhaft und verharrend und auch nach Ermahnung zweifelt und noch dazu im Namen der Kirche wider das päpstliche Lehramt zu predigen vorgibt ist normalerweise der Sünde der Häresie verfallen.

 

Für Laien bedeutet das die Exkommunikation, für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

bearbeitet von Flo77
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Nein. Er attestiert dem Papst und seinem Stab höchstens, geradezu unglaublich dilettantisch zu sein.

Aus dem Text:

 

Diesen Personen den Empfang der Heiligen Kommunion zu erlauben, bedeutet Simulation, Heuchelei und Lüge.

 

Du hast recht. Ich korrigiere mich.

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Bist Du dir sicher? Mit den 50 Jahren meine ich.

 

Ich bezog mich auf die Bedingung der Empfängnisoffenheit für die sittliche Erlaubtheit des ehelichen Aktes.

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für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

Ich würde mal so weit nicht gehen wollen.

 

Bischof Schneider sollte aber vielleicht seinen Vorwurf an den Papst persönlich mit der Klarheit, die er selber fordert, auch vortragen. Vielleicht ist es ja nun so, dass der Papst dabei ist, häretisch zu werden, und Bischof Schneider ist der einzige, der das noch verhindern kann.

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für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

Ich würde mal so weit nicht gehen wollen.

 

Bischof Schneider sollte aber vielleicht seinen Vorwurf an den Papst persönlich mit der Klarheit, die er selber fordert, auch vortragen. Vielleicht ist es ja nun so, dass der Papst dabei ist, häretisch zu werden, und Bischof Schneider ist der einzige, der das noch verhindern kann.

 

Es ist praktisch unmöglich, daß irgendjemand wirksam feststellen kann ob der Papst ein Häretiker ware. Der Papst unterliegt spätestens seit Vat1 keinerlei Kontrollgremium. Nicht einmal ein pan-katholisches Konzil könnte den Papst absetzen oder Exkommunizieren.

 

Sollte der Fall tatsächlich eintreten und der Papst z.B. die Göttlichkeit Jesu leugnen, wären alle, die dem nicht folgen und wohlmöglich eben jene Göttlichkeit von den Kanzeln und Altären lehren selbst in die Häresie gefallen.

Inwiefern die Gemeinschaft der Bischöfe dann eine Gemeinschaft katholischer Raskolniki gründen würden und ob nach dem Tod des Papa Häreticus die Kathedra Petri wieder an einen katholischen Bischof ginge, ist mir nicht wirklich klar. Zumal es vermutlich genügend Sympathisanten auf den Bischofssitzen gäbe, die der Lehre des Papa Häreticus folgen und einem altgläubigen Papst nicht mehr anhängen würden.

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Zumal es vermutlich genügend Sympathisanten auf den Bischofssitzen gäbe, die der Lehre des Papa Häreticus folgen und einem altgläubigen Papst nicht mehr anhängen würden.

Und wo bleibt dann die seit 2000 Jahren bewahrte Wahrheit?

 

Vermutlich dort, wo sie nach dem Großen Schisma auch geblieben ist...

 

Schon interessant, dass es bei den Orthodoxen teilweise die Sichtweise gibt, dass eine zweite Ehe nach Scheidung durchaus auch sakramental ist. Und der einzige Unterschied, der dahin führt, ist, dass man sagt, die Dinge, die zum Scheitern der Ehe führten, seien sündig, nicht aber die darauf folgende neue Situation.

 

Mich würde hier die Geschichte interessieren - hat das die Orthodoxie selber neu entwickelt oder hat sie das bereits beim Schisma so übernommen?

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Ich habe noch keine orthodoxe Seite gefunden, die eine 2. und 3. Ehe als Sakrament beschrieben hätte.

 

Das Thema scheint also recht unübersichtlich zu sein.

 

Soweit man Wiki trauen darf, war die Ehescheidung bis ins 9./10. Jahrhundert in Europa legal. Erst dann reduzierten sich die Scheidungsraten und schließlich kam ein Scheidungsverbot. Dieses Verbot basierte auf der Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit der Ehe.

 

Ob die lateinische Kirche zu Beginn noch die heutige orthodoxe Regelung angewandt hat oder die Orthodoxie erst später dazu kam, konnte ich noch nicht eruieren.

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Ich habe noch keine orthodoxe Seite gefunden, die eine 2. und 3. Ehe als Sakrament beschrieben hätte.

z.B. hier:

 

http://www.prophet-elias.de/aspektetrauung.html

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Nein. Er attestiert dem Papst und seinem Stab höchstens, geradezu unglaublich dilettantisch zu sein.

 

So sehe ich das auch. Wobei er aus Höflichkeit nicht "dilettantisch" sagt, sondern dies eher als "Unpräzisheit" diagnostiziert.

bearbeitet von Udalricus
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Der Papst verlangt von den Christen, selbst zu denken. Bf. Schneider scheint es zu bevorzugen, denken zu lassen.

Selber Denken kann zu nicht erwünschten Ergebnissen führen. Da es um die ewige Seligkeit vs. ewige Verdammnis geht, ist es sicherer, denken zu lassen.

Ich denke, das sind die Beweggründe von Menschen wie Herrn Schneider.

 

Werner

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Naja - wer am päpstlichen Lehramt dauerhaft und verharrend und auch nach Ermahnung zweifelt und noch dazu im Namen der Kirche wider das päpstliche Lehramt zu predigen vorgibt ist normalerweise der Sünde der Häresie verfallen.

 

Für Laien bedeutet das die Exkommunikation, für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

 

 

Das wäre lustig: Ein Bischof wird vom Papst exkommuniziert, weil er an den Thesen seines noch lebenden Vorgängers festhält.

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Naja - wer am päpstlichen Lehramt dauerhaft und verharrend und auch nach Ermahnung zweifelt und noch dazu im Namen der Kirche wider das päpstliche Lehramt zu predigen vorgibt ist normalerweise der Sünde der Häresie verfallen.

 

Für Laien bedeutet das die Exkommunikation, für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

 

Das wäre lustig: Ein Bischof wird vom Papst exkommuniziert, weil er an den Thesen seines noch lebenden Vorgängers festhält.

Das ware nicht lustig, sondern ein gewichtiger Hinweis, daß sich Vat1 - alias "die Angst vor der Welt-Synode" - geirrt hat als es die bedingungslose Unfehlbarkeit des Papstes und dessen persönliche Schrankenlosigkeit dogmatisierte.

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Vielleicht ist es ja nun so, dass der Papst dabei ist, häretisch zu werden, und Bischof Schneider ist der einzige, der das noch verhindern kann.

 

Wenn dem tatsächlich so wäre, sollte die Vorsehung wohl ihr Übriges tun.

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Hinweis, daß sich Vat1 - alias "die Angst vor der Welt-Synode" - geirrt hat als es die bedingungslose Unfehlbarkeit des Papstes und dessen persönliche Schrankenlosigkeit dogmatisierte.

 

 

Kannst du mir bitte die Stelle aus den Konzilsdokumenten präsentieren, wo das gelehrt wird?

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Hinweis, daß sich Vat1 - alias "die Angst vor der Welt-Synode" - geirrt hat als es die bedingungslose Unfehlbarkeit des Papstes und dessen persönliche Schrankenlosigkeit dogmatisierte.

 

 

Kannst du mir bitte die Stelle aus den Konzilsdokumenten präsentieren, wo das gelehrt wird?

 

Kannst Du mir anhand von Pastor Aeternus belegen, welche Instanz der weltlich verfassten Kirche die dogmatische und jurisdiktionelle Gewalt des Papstes einschränken oder wenigstens kontrollieren soll?

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Dein Gewissen ist die oberste Instanz. Dein Gewissen nicht das des Papstes - als Person - oder des Lehramtes - als Funktion

 

 

Um das geht es doch eigentlich gar nicht.

Es geht um die Frage, ob das Gewissen die letzte Instanz für die Frage nach der Zulassung zu Sakramenten ist.

Meines Wissens wird ja auch nicht jeder geweiht, dessen Gewissen ihm sagt, dass er zum Priester berufen sei .....

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Hinweis, daß sich Vat1 - alias "die Angst vor der Welt-Synode" - geirrt hat als es die bedingungslose Unfehlbarkeit des Papstes und dessen persönliche Schrankenlosigkeit dogmatisierte.

 

 

Kannst du mir bitte die Stelle aus den Konzilsdokumenten präsentieren, wo das gelehrt wird?

 

Kannst Du mir anhand von Pastor Aeternus belegen, welche Instanz der weltlich verfassten Kirche die dogmatische und jurisdiktionelle Gewalt des Papstes einschränken oder wenigstens kontrollieren soll?

 

 

Pastor Aeternus beschränkt die Unfehlbarkeit des Papstes auf "Ex-Cathedra"-Entscheidungen in Fragen des Glaubens und der Sitten.

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Naja - wer am päpstlichen Lehramt dauerhaft und verharrend und auch nach Ermahnung zweifelt und noch dazu im Namen der Kirche wider das päpstliche Lehramt zu predigen vorgibt ist normalerweise der Sünde der Häresie verfallen.

 

Für Laien bedeutet das die Exkommunikation, für Kleriker zunächst mal die Entlassung aus dem klerikalen Stand. Bei guter Reue dann Buße und Re-Integration. Das war zumindest in der "guten alten Zeit" so kurz vor 500 so üblich.

 

Das wäre lustig: Ein Bischof wird vom Papst exkommuniziert, weil er an den Thesen seines noch lebenden Vorgängers festhält.

wenn wir hier schon lustig sind:

 

wer kann einen Papst exkommunizieren?

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Hinweis, daß sich Vat1 - alias "die Angst vor der Welt-Synode" - geirrt hat als es die bedingungslose Unfehlbarkeit des Papstes und dessen persönliche Schrankenlosigkeit dogmatisierte.

Kannst du mir bitte die Stelle aus den Konzilsdokumenten präsentieren, wo das gelehrt wird?
Kannst Du mir anhand von Pastor Aeternus belegen, welche Instanz der weltlich verfassten Kirche die dogmatische und jurisdiktionelle Gewalt des Papstes einschränken oder wenigstens kontrollieren soll?
Pastor Aeternus beschränkt die Unfehlbarkeit des Papstes auf "Ex-Cathedra"-Entscheidungen in Fragen des Glaubens und der Sitten.
Wenn es in AL nicht um eine Frage des Glaubens und der Sitte ginge könnte man F1 wohl kaum Häresie vorwerfen.

 

Was übrigens nichts daran ändert, daß es auch für das außerordentliche Lehramt kein Kontrollgremium über dem Papst gibt.

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Bischof Stefan Oster reagiert auf AL mit einem Brief an die Priester:

http://stefan-oster.de/brief-an-die-priester-im-nachgang-zum-paepstlichen-schreiben-amoris-laetitia/

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