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Was ist ein Diakon?


Rosario

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Ich packs mal hier hin:

 

Mir ist ein kurioser Unterschied in den Auswirkungen der Weihe(n) aufgefallen. Normalerweise ist die Weihe ein Hinderungsgrund für eine Ehe. Der Apostolische Stuhl kann aber davon dispensieren. (Was er m.W. aber seltenst tut.)

 

In Todesgefahr kann diese Dispens aber auch durch den Ortsordinarius erfolgen. Dies gilt aber nur für den Diakon, Priesterweihen sind explizit ausgenommen. (CIC 1079 §1)

 

Ich verstehe diese Regel zwar nicht so ganz, aber nun ja. Wer bin ich schon...

Das wüsste ich auch gerne!

 

Das bei Todesgefahr auf gewisse Formalien verzichtet wird mag bei manchen Sakramenten ja sinnvoll sein: Das z.B. während eines Flugzeugabsturzes auch ein gefeuerter Priester nach einem ungültigen Ritus pauschal absolutieren kann hat schon was.

Aber was kann am Sakrament der Ehe so dringend sein, daß es bei Todesgefahr ermöglicht wird ("bis daß der Tod euch scheidet..."!) Stammt diese Regelung noch aus der Zeit, als es einen Unterschied machte, ob Kinder ehelich oder unehelich sind? Oder hat da jemand einfach bei anderen Paragraphen abgeschrieben ohne nachzudenken?

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Aber was kann am Sakrament der Ehe so dringend sein, daß es bei Todesgefahr ermöglicht wird

 

Für die Ehe braucht es keine Todesgefahr, sondern nur den Umstand, dass in vertretbarer Zeit (ca. 6 Wochen) vermutlich kein Trauberechtigter zu erreichen ist. Dann fällt die Formpflicht weg und es genügt der Konsensaustausch.

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Aber was kann am Sakrament der Ehe so dringend sein, daß es bei Todesgefahr ermöglicht wird

Für die Ehe braucht es keine Todesgefahr, sondern nur den Umstand, dass in vertretbarer Zeit (ca. 6 Wochen) vermutlich kein Trauberechtigter zu erreichen ist. Dann fällt die Formpflicht weg und es genügt der Konsensaustausch.

 

Wobei es hier ja um die Dispens vom Ehehindernis Weihe in Todesgefahr (CIC 1079 §1) ging, die eben bei bei Todesgefahr auch ohne den Papst (und bei Nichterreichbarkeit des Bischofs sogar durch den Pfarrer bzw. sogar durch den Diakon) ausgesprochen werden kann. Welchen Sinn soll das machen?

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Aber was kann am Sakrament der Ehe so dringend sein, daß es bei Todesgefahr ermöglicht wird

Für die Ehe braucht es keine Todesgefahr, sondern nur den Umstand, dass in vertretbarer Zeit (ca. 6 Wochen) vermutlich kein Trauberechtigter zu erreichen ist. Dann fällt die Formpflicht weg und es genügt der Konsensaustausch.

 

Wobei es hier ja um die Dispens vom Ehehindernis Weihe in Todesgefahr (CIC 1079 §1) ging, die eben bei bei Todesgefahr auch ohne den Papst (und bei Nichterreichbarkeit des Bischofs sogar durch den Pfarrer bzw. sogar durch den Diakon) ausgesprochen werden kann. Welchen Sinn soll das machen?

 

Mir kam grad als Szenario in den Sinn: Ein Pfarrer nimmt es mit dem Zölibat nicht sooo genau, erleidet einen Unfall und will - damit Frau und Kinder nach seinem Ableben wirtschaftlich abgesichert sind - diese Verbindung und die dazugehörigen Kinder "legalisieren".

Beim schreiben kommt mir aber in den Sinn: Das kann nicht sein, da für Erbansprüche o. ä. weltliches und nicht kirchliches Recht von Bedeutung ist. Dieser Schritt würde also dem Herrn Pfarrer nix bringen

bearbeitet von Frank
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Mir kam grad als Szenario in den Sinn: Ein Pfarrer nimmt es mit dem Zölibat nicht sooo genau, erleidet einen Unfall und will - damit sie nach seinem Ableben wirtschaftlich abgesichert sind - diese Verbindung und die dazugehörigen Kinder "legalisieren".

Beim schreiben kommt mir aber in den Sinn: Das kann nicht sein, da für Erbansprüche o. ä. weltliches und nicht kirchliches Recht von Bedeutung ist. Dieser Schritt würde also dem Herrn Pfarrer nix bringen

Ja, so scheint es. Zumal, wie Moriz richtig bemerkte, die Ehe bei Eintritt des Todes schon wieder zu Ende ist. Außer (wie üblich) den "pastoralen Gründen" fällt mir hier nix ein, wozu das gut sein könnte.

bearbeitet von mbo
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Ihr müsst lernen, etwas katholischer zu denken... :a050:

 

Es geht hier nicht um erbrechtliche Fragen, sondern schlicht um den Wunsch der Betroffenen, eine objektiv irreguläre Situation zu bereinigen. Und in Todesgefahr steht das Wohl des Einzelnen nun einmal über dem Wohl der Kirche.

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Ihr müsst lernen, etwas katholischer zu denken... :a050:

 

Es geht hier nicht um erbrechtliche Fragen, sondern schlicht um den Wunsch der Betroffenen, eine objektiv irreguläre Situation zu bereinigen. Und in Todesgefahr steht das Wohl des Einzelnen nun einmal über dem Wohl der Kirche.

LOL, vermutlich. :D

 

Aber warum dann nur für Diakone?

bearbeitet von mbo
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Ihr müsst lernen, etwas katholischer zu denken... :a050:

 

Es geht hier nicht um erbrechtliche Fragen, sondern schlicht um den Wunsch der Betroffenen, eine objektiv irreguläre Situation zu bereinigen. Und in Todesgefahr steht das Wohl des Einzelnen nun einmal über dem Wohl der Kirche.

LOL, vermutlich. :D

 

Aber warum dann nur für Diakone?

 

Platt gesagt - die sind nicht so heilig und wichtig wie Priester.

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Ihr müsst lernen, etwas katholischer zu denken... :a050:

 

Es geht hier nicht um erbrechtliche Fragen, sondern schlicht um den Wunsch der Betroffenen, eine objektiv irreguläre Situation zu bereinigen. Und in Todesgefahr steht das Wohl des Einzelnen nun einmal über dem Wohl der Kirche.

LOL, vermutlich. :D

 

Aber warum dann nur für Diakone?

 

Platt gesagt - die sind nicht so heilig und wichtig wie Priester.

 

Achso, das Szenario das ich gerade gezeichnet würde nur bei einem zölibatsbrüchigen Diakon, nicht jedoch bei einem - wie konstruiert - Pfarrer funktionieren?

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Gilt eigentlich die Tatsache, dass jemand unehelich geboren wurde, noch immer als Weihehindernis? Im alten Codex war das eine sehr differenzierte Regelung (ging darum, warum die Eltern nicht verheiratet waren) aber jetzt? Was sagen Vorschrift und Dispensmöglichkeiten?

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Einfache Antwort: Gilt nicht mehr.

 

Einer der wenigen Fortschritte im CIC(1983)? *duckundweg*

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Gilt eigentlich die Tatsache, dass jemand unehelich geboren wurde, noch immer als Weihehindernis? Im alten Codex war das eine sehr differenzierte Regelung (ging darum, warum die Eltern nicht verheiratet waren) aber jetzt? Was sagen Vorschrift und Dispensmöglichkeiten?

ergänzende Frage: ist es immer noch ein Weihe-Hindernis, dass der zu Weihende als Kind a-katholischer Eltern geboren wurde?

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ergänzende Frage: ist es immer noch ein Weihe-Hindernis, dass der zu Weihende als Kind a-katholischer Eltern geboren wurde?

Wann soll es das denn gegeben haben?

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ergänzende Frage: ist es immer noch ein Weihe-Hindernis, dass der zu Weihende als Kind a-katholischer Eltern geboren wurde?

Wann soll es das denn gegeben haben?

 

 

Bin zufällig draufgestoßen: CIC (1917) can987 §1: Filii acatholicorum, quandiu parentes in suo errore permanent. (Söhne von Nichtkatholiken, solange deren Eltern in ihrem Irrtum verharren)

 

Allerdings weiß ich von jemandem, der 1953 geweiht wurde, dass sein Vater evangelisch war. Auch der Bischof von Würzburg erzählte, dass er einer konfessionell gemischten Ehe entstamme (und wurde 1969 geweiht ....habe nachgesehen).

bearbeitet von Elima
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ergänzende Frage: ist es immer noch ein Weihe-Hindernis, dass der zu Weihende als Kind a-katholischer Eltern geboren wurde?

 

Wann soll es das denn gegeben haben?

Bin zufällig draufgestoßen: CIC (1917) can987 §1: Filii acatholicorum, quandiu parentes in suo errore permanent. (Söhne von Nichtkatholiken, solange deren Eltern in ihrem Irrtum verharren)

danke, Elima.

 

ich bin ein Sohn von Nichtkatholiken.

 

Meine Eltern habe ich beide begraben. Bis zu ihrem Tod (Gott hab sie selig) sind sie in ihrem Irrtum verharrt.

 

nun aber drängt sich mir eine neue Frage auf.

 

ich bin (auch kirchlich, mit Brautmesse) verheiratet. damit kann ich kein Priester werden.

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Ich habe ja nicht den ganzen can. zitiert, nur auf eure Frage geantwortet.

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Ich habe ja nicht den ganzen can. zitiert, nur auf eure Frage geantwortet.

hallo Elima,

 

danke Dir! für Deine Antwort.

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Papst richtet Studienkommission zu Frauendiakonat ein

Rom (epd). Papst Franziskus hat die Mitglieder der Studienkommission zum Frauendiakonat ernannt. Vatikanangaben vom Dienstag zufolge gehören ihr sechs Frauen und sechs Männer sowie als Präsident der Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer, an. Aus Deutschland berief der Papst den emeritierten Bonner Theologieprofessor Karl-Heinz Menke. Der Papst hatte die Kommission im Mai angekündigt. Sie soll das Frauendiakonat in den ersten christlichen Jahrhunderten untersuchen.

Ziel der Kommission ist es laut Radio Vatikan nicht, eine Einführung der Diakonenweihe für Frauen vorzubereiten. Vielmehr gehe es darum, festzustellen, welche Aufgaben Diakoninnen im frühen Christentum erfüllten. Franziskus hatte im Juni auf dem Rückflug von seiner Armenienreise seinen Unmut über Pressemitteilungen geäußert, denen zufolge die Ankündigung der Studienkommission eine Etappe auf dem Weg zur Weihe von Frauen zu Diakoninnen bedeute.

Befürworter des Frauendiakonats sehen in der Einrichtung die Möglichkeit, dass Frauen eine wichtigere Rolle in der Kirche erhalten. Gegner befürchten, dadurch könne künftig das ausschließlich Männern vorbehaltene Priesteramt auch für weibliche Gläubige geöffnet werden.

epd bg/cez jup

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ergänzende Frage: ist es immer noch ein Weihe-Hindernis, dass der zu Weihende als Kind a-katholischer Eltern geboren wurde?

Wann soll es das denn gegeben haben?
Immer mal wieder? Gerade in Missionsgebieten oder in konfessionell liberaleren Ländern wie dem Rheinland? Oder meintest Du die Vorschrift?
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Papst richtet Studienkommission zu Frauendiakonat ein

Rom (epd). Papst Franziskus hat die Mitglieder der Studienkommission zum Frauendiakonat ernannt. Vatikanangaben vom Dienstag zufolge gehören ihr sechs Frauen und sechs Männer sowie als Präsident der Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer, an. Aus Deutschland berief der Papst den emeritierten Bonner Theologieprofessor Karl-Heinz Menke. Der Papst hatte die Kommission im Mai angekündigt. Sie soll das Frauendiakonat in den ersten christlichen Jahrhunderten untersuchen.

Ziel der Kommission ist es laut Radio Vatikan nicht, eine Einführung der Diakonenweihe für Frauen vorzubereiten. Vielmehr gehe es darum, festzustellen, welche Aufgaben Diakoninnen im frühen Christentum erfüllten. Franziskus hatte im Juni auf dem Rückflug von seiner Armenienreise seinen Unmut über Pressemitteilungen geäußert, denen zufolge die Ankündigung der Studienkommission eine Etappe auf dem Weg zur Weihe von Frauen zu Diakoninnen bedeute.

Befürworter des Frauendiakonats sehen in der Einrichtung die Möglichkeit, dass Frauen eine wichtigere Rolle in der Kirche erhalten. Gegner befürchten, dadurch könne künftig das ausschließlich Männern vorbehaltene Priesteramt auch für weibliche Gläubige geöffnet werden.

epd bg/cez jup

 

hallo Gratia,

 

danke.

 

Deine Quelle ist epd, finde ich seriös.

 

nun aber, was ist in den evangelischen Kirchen der Unterschied (oder die Gemeinsamkeit?) von Diakoninnen und/oder Diakonissen?

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Immer mal wieder? Gerade in Missionsgebieten oder in konfessionell liberaleren Ländern wie dem Rheinland? Oder meintest Du die Vorschrift?

 

C. 987 Nr. 1 CIC/1917 - solange die Eltern sich nicht bekehrt hatten oder tot waren.

 

 

 


meinten Sie "römisch"? Eliza.

 

Ich weiß nicht, wer Eliza ist, aber ich kann zwischen "römisch" und "katholisch" durchaus unterscheiden. zwischen beiden Worten findet sich oft ein "-", aber es gehört gewiss kein "=" dahin.

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nun aber, was ist in den evangelischen Kirchen der Unterschied (oder die Gemeinsamkeit?) von Diakoninnen und/oder Diakonissen?

 

 

Ups. Also jetzt aus dem Stegreif. [Disclaimer: Ich garantiere für nix.] Vielleicht hätte ich noch Wikipedia befragen sollen? Aber das könnt ihr auch selbst.

 

Diakoninnen (und Diakone) haben normalerweise Sozialpädagogik/Sozialarbeit und Theologie an der FH studiert und arbeiten in den Kirchengemeinden oder sozialen Einrichtungen, Kinder-, Jugend-, Alten-, Sozialarbeit, Seelsorge, ... Sie halten auch Andachten. In manchen Landeskirchen geben sie auch Religionsunterricht. Es ist ein normaler kirchlicher Beruf.

 

Selbstständige öffentliche Gottesdienste mit eigener Predigt ("Recht zur freien Wortverkündigung") können sie aber nur halten, wenn sie zugleich auch als Prädikanten beauftragt sind, was häufig der Fall ist. Es ist, je nach Landeskirche unterschiedlich, dann evt. auch eine Beauftragung zur Sakramentsverwaltung möglich.

 

Manche gehören auch diakonischen (normalerweise nicht zusammen lebenden) Gemeinschaften an, aber das ist keine Voraussetzung.

 

Diakonissen sind eine Erscheinung aus der Zeit der Erfindung der "Inneren Mission", Industrialisierung, Verelendung in den Städten, Johann Hinrich Wichern und so. 19. Jahrhundert?

Das sind Frauen, die sich bindend zu gemeinschaftlichem christlichen Leben und Dienst zusammengeschlossen haben. In Diakonissenmutterhäusern, mit einer Oberin als Leitung, ehelos, gehorsam, mit Tracht und gemeinschaftlichem Eigentum, d.h., sie haben normalerweise nur ein Taschengeld. Schwerpunkt ist der Dienst in sozialen Tätigkeitsfeldern, ursprünglich Armen- und Krankenpflege.

Heute stark aussterbend, aber es existieren noch erstaunlich viele Diakonissenmutterhäuser.

 

Diakonissen waren vor der Gründung der ersten evangelischen Kommunitäten (so ab gegen Ende des zweiten Weltkriegs) meines Wissens das ordensähnlichste, was es in der evangelischen Kirche gab. Dergleichen war ja äußerst suspekt weil zu 'katholisch'.

bearbeitet von Gratia
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