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Gibt es einen Unterschied im Weih-Wasser?


Petrus

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Da würde ich ihm auch völlig zustimmen. Und außerdem: MM, schön, dass Du wieder da bist!

 

Vergelts Gott für Beides- lieben Dank.

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es ist mir noch was zum Thema eingefallen.

 

darf ein Laie Wasser segnen, damit das dann Weih-Wasser wird?

 

Chrysologus, weißt Du da mehr?

bearbeitet von Petrus
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es ist mir noch was zum Thema eingefallen.

 

darf ein Laie Wasser segnen, damit das dann Weih-Wasser wird?

 

Chrysologus, weißt Du da mehr?

 

Petrus: Du weißt ja schon, dass Weihevollmachten und die Verwaltung von Sakramenten und Sakramentalien den geweihten Priestern vorbehalten sind?

 

Daher ist die Antwort klar: Ein Laie kann das Weihwasser nicht weihen. Ein Laie kann aber die ihm Anvertrauten segnen.

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Du weißt ja schon, dass Weihevollmachten und die Verwaltung von Sakramenten und Sakramentalien den geweihten Priestern vorbehalten sind?

 

da bin ich mir noch nicht ganz so sicher, Mariamante.

 

also, auch mir (Laie, beauftragter Kommunionhelfer) ist die Verwaltung des Altarsakraments anvertraut worden.

 

Tabernakel-Reparatur.ich, habe dann das Sakrament ausgesetzt, auf den Altar, zwei Stunden dabeigeblieben (ohne Raucherpause, wer mich kennt, weiß ich meine!) , dann wieder eingesetzt.

 

Weihe-Vollmacht (was immer auch das sein soll) habe ich nicht.

 

 

über "Sakramentalien" können wir uns gerne noch unterhalten. Gehört Weihwasser auch zu den Sakramentalien?

 

übrigens: Du schriebst "geweihte Priester".

 

gibt es auch ungeweihte Priester?

 

neugierig, wie immer.

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Unsere Messnerin hat aufm Kurs gelernt, bis zu welchem Prozentsatz sie Weihwasser mit normalem Wasser verdünnen darf. Muss sie mal fragen.

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Im Zweifel hört die Weihwassereigenschaft erst jenseits aller homöopathischen Verdünnungen auf. -_-

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also, auch mir (Laie, beauftragter Kommunionhelfer) ist die Verwaltung des Altarsakraments anvertraut worden. Tabernakel-Reparatur.ich, habe dann das Sakrament ausgesetzt, auf den Altar, zwei Stunden dabeigeblieben (ohne Raucherpause, wer mich kennt, weiß ich meine!) , dann wieder eingesetzt. Weihe-Vollmacht (was immer auch das sein soll) habe ich nicht. über "Sakramentalien" können wir uns gerne noch unterhalten. Gehört Weihwasser auch zu den Sakramentalien? übrigens: Du schriebst "geweihte Priester". gibt es auch ungeweihte Priester? neugierig, wie immer.

 

Die Beauftragung zum zum Lektorendienst, Ministrantendienst, Kommunionhelfer- Dienst, Gottesdienst-Feierdienst von Laien- ist eine Beauftragung- aber keine Weihe. Damit der römisch- katholische Priester in der Ordnung der Kirche die Sakramente spenden bzw. verwalten darf, wird er vom Bischof zum Priester geweiht.

 

Die Sakramentalien (Weihen von Medaillen, Kerzen, Weihwasser) hängen mit der Vollmacht des kath. Priester, die Sakramente in der RKK zu spenden und zu verwalten - zusammen. Das Weihwasser gehört zu den Sakramentalien.

 

Am Hohepriestertum Christi haben ALLE Getauften Anteil. Damit haben wir zwar am Hohepriestertum Christi einen priesterlichen Anteil- aber nicht in der Form der geweihten Priester.

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Unsere Messnerin hat aufm Kurs gelernt, bis zu welchem Prozentsatz sie Weihwasser mit normalem Wasser verdünnen darf. Muss sie mal fragen.

 

Das könnte man in Notfällen verstehen. Aber wenn jemand z.B. den Wein mit Wasser verdünnt, kann es auch vorkommen, dass er keinen Wein mehr hat. Aber schlimmer ist es sicher, den Glauben auszudünnen und das auszuklammern, was einem nicht mehr passt, unangenehm ist oder Mühen fordert. Aus diesem Grunde könnte man prinzipiell auch gegen Weihwasserverdünnung sein.

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Wenn in jedem Tropfen Weihwasser der ganze Segen ist, dann kann man es bedenkenlos verdünnen.

Wenn der Segen aber dadurch verdünnt würde, wäre der russische Priester zu verstehen, der die Leute klatschnass gemacht hat.

Weil die dann ja auch mehr Segen haben.

 

Werner

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Daher ist die Antwort klar: Ein Laie kann das Weihwasser nicht weihen.
Das Weihwasser wird nicht geweiht, sondern (selbst) gesegnet.

Segnungen können delegiert werden. Ich gehe davon aus, dass auch diese Segnung delegiert werden kann.

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as Weihwasser wird nicht geweiht, sondern (selbst) gesegnet. Segnungen können delegiert werden. Ich gehe davon aus, dass auch diese Segnung delegiert werden kann.

Der Jesuit Dr. Eckard Biegler schreibt:

 

http://www.kath.de/lexika/typisch_katholisch/sakramentalien.html

 

Neben den 7 Sakramenten gibt es weitere Riten, die den Alltag der Katholiken prägen, die Sakramentalien. Sie haben nicht den Ernst von Sakramenten, die Heilzeichen, durch die Gott direkt handelt. So müssen die Sakramentalien eigens geweiht werden, auch das Weihwasser, mit dem dann später Rosenkränze, Eheringe, Kerzen und auch der Sarg im Grab gesegnet werden. Die Weihehandlungen sind geordnet und in einem offiziellen Buch, dem Benediktionale zusammengestellt. Benedicere ist das lateinische Verb für gut-sprechen, es zeigt, dass jeweils Segnungsformeln gebraucht werden. Damit werden eine Vielzahl von Zeichen geweiht: Das ÞWeihwasser, ÞKerzen für den Gebrauch in der Kirche, ÞPalmzweige, die Asche für das ÞAschenkreuz am Aschermittwoch.

 

Hier wird also bezüglich Weih- Wasser eigentlich von einer Weihe gesprochen.

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Eckhard Bieger ist kein Kirchenrechtler.

Der einzige Gegenstand der - neben Personen - geweiht wird, ist der Altar. Für alles andere gilt: Gegenstände werden gesegnet, nicht umsonst heißt das Buch, in dem die Texte dafür stehen, Benediktionale.

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Eckhard Bieger ist kein Kirchenrechtler.

Der einzige Gegenstand der - neben Personen - geweiht wird, ist der Altar. Für alles andere gilt: Gegenstände werden gesegnet, nicht umsonst heißt das Buch, in dem die Texte dafür stehen, Benediktionale.

Der Katechismus sagt unter 1669 u.a.

 

Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihrVollzug demgeweihten Amt (Bischöfen, Priestern und Diakonen)vorbehalten.

 

und das Kirchrecht dazu:

 

Can. 1168Spender der Sakramentalien ist der Kleriker, der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist; einige Sakramentalien können gemäß den liturgischen Büchern nach dem Ermessen des Ortsordinarius auch von Laien gespendet werden, welche die entsprechenden Eigenschaften haben.

 

Can. 1169 — § 1. Weihen und Weihungen können gültig diejenigen vornehmen, welche die Bischof sweihe empfangen haben, sowie Priester, denen es von Rechts wegen oder durch rechtmäßige Ermächtigung gestattet wird.

bearbeitet von Mariamante
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oh - auch das noch.

 

das heißt, dass nach CIC alle von Piusbrüdern gespendete Sakramentalien null und nichtig sind - ohne erforderliche(!) Vollmacht, keine Erlaubnis des Ortsordinarius -

 

nuja.

bearbeitet von Petrus
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Unsere Messnerin hat aufm Kurs gelernt, bis zu welchem Prozentsatz sie Weihwasser mit normalem Wasser verdünnen darf. Muss sie mal fragen.

 

Kann man Weihwasser auch gefriertrocknen? Dann könnte man den Segen per Post verschicken und mit normalem Wasser wieder zu Weihwasser machen.

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oh - auch das noch.

 

das heißt, dass nach CIC alle von Piusbrüdern gespendete Sakramentalien null und nichtig sind - ohne erforderliche(!) Vollmacht, keine Erlaubnis des Ortsordinarius -

 

nuja.

 

Da habe ich durch einen Mitministranten im Stefansdom andere Informationen:

 

http://www.katholisches.info/2015/09/01/papst-franziskus-erklaert-absolution-durch-piusbrueder-fuer-legitim-und-gueltig/

 

(Rom) Beichte bei einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. und Lossprechung durch einen solchen besitzt volle Gültigkeit und Rechtmäßigkeit. Dies gab Papst Franziskus heute bekannt.

 

Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls erklärte, hat Papst Franziskus für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit festgelegt, daß die Verwaltung des Beichtsakramentes durch Piusbrüder rechtmäßig ist und die Lossprechung volle Gültigkeit besitzt.

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oh - auch das noch.

 

das heißt, dass nach CIC alle von Piusbrüdern gespendete Sakramentalien null und nichtig sind - ohne erforderliche(!) Vollmacht, keine Erlaubnis des Ortsordinarius -

 

nuja.

 

Da habe ich durch einen Mitministranten im Stefansdom andere Informationen:

 

http://www.katholisches.info/2015/09/01/papst-franziskus-erklaert-absolution-durch-piusbrueder-fuer-legitim-und-gueltig/

 

(Rom) Beichte bei einem Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. und Lossprechung durch einen solchen besitzt volle Gültigkeit und Rechtmäßigkeit. Dies gab Papst Franziskus heute bekannt.

 

Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls erklärte, hat Papst Franziskus für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit festgelegt, daß die Verwaltung des Beichtsakramentes durch Piusbrüder rechtmäßig ist und die Lossprechung volle Gültigkeit besitzt.

 

uups - die Beichte soll ein Sakramentale sein?

 

nuja.

 

Ecclesia semper reformanda. könnte vielleicht ein neuer Ansatz sein.

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einige Sakramentalien können gemäß den liturgischen Büchern nach dem Ermessen des Ortsordinarius auch von Laien gespendet werden
Deshalb schrieb ich, dass die Segnung von Weihwasser vermutlich delegiert werden kann.
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einige Sakramentalien können gemäß den liturgischen Büchern nach dem Ermessen des Ortsordinarius auch von Laien gespendet werden

Deshalb schrieb ich, dass die Segnung von Weihwasser vermutlich delegiert werden kann.
Weihwasser für dn Hausgebrauch kann doch jeder selbst segnen - oder nicht?
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Weihwasser für dn Hausgebrauch kann doch jeder selbst segnen - oder nicht?
Darüber diskutieren wir hier gerade.

Ich würde argumentieren: ja. Wer Personen segnen kann, kann auch Gegenstände segnen.

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Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls erklärte, hat Papst Franziskus für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit festgelegt, daß die Verwaltung des Beichtsakramentes durch Piusbrüder rechtmäßig ist und die Lossprechung volle Gültigkeit besitzt.

 

Dies ist eine geschickte Fehlinterpretation - der Hl. Vater hat verfügt, dass die Gläubigen, die bei einem Priester der FSSPX beichten, die Vergebung ihrer Sünden erlangen. Ob dazu die Simulation einer Lossprechung durch den FSSPX'ler nötig ist, sagt er keineswegs, und Beichtjurisdiktion hat er hier auch nicht erteilt. Kurz: Dem Pönitenten sind die Sünden vergeben, obwohl der Priester keine Beichtjurisdiktion hat. Ähnliches gilt ja auch dann, wenn Du bei einem ordentlich inkardinierten Priester beichtest, der keine Beichtvollmacht hat (so etwas gibt es - absichtlich und irrtümlich).

 

Zum Weihwasser:

Wie gouvi schon richtig bemerkte, muss man zwischen Weihen im engeren Sinne (consecratio) und den im volkstümlichen Gebrauch Weihen genannten Segnungen (benedictio) unterscheiden. Dazu kommen noch Weihungen von Kirchen, Kapellen und Gegenständen, lateinisch dedicatio dedicatio genannt. C. 1169 stellt in der Tat fest, dass nur Bischöfe und Priester consecrieren und dedizieren können.

 

Sakramentalien können hingegen grundsätzlich Kleriker und Laien spenden, das weitere regelt das Ortsrecht und das Benedictionale. Ein solches habe ich leider nicht da.- das kleine Rituale spricht leider nur vom Zelebranten, ohne Hinweise, welchen Personenstand der zu haben hat.

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Übrigens: Jeder Taufritus beinhaltet ein Gebet über dem Wasser, welches anamnetisch-epikletisch formuliert ist und recht umfangreich sein kann. Deshalb genügt zur Taufe zunächst normales Wasser, wie es uns von den örtlichen Wasserwerken zur Verfügung gestellt wird.

 

Je nach Situation kann es dann vorkommen, dass zB die Eltern des Täuflings das Taufwasser selber mitbringen müssen, so geschehen an einem 15. Dezember, da einer unserer Söhne aus Wasser und dem heiligen Geist wiedergeben werden sollte, jedoch die Wasserleitungen in unserer alten Kirche auf Grund der Wetterlage zugefroren waren.

 

Da wir unsere Sprösslinge durch Immersion taufen lassen, waren das dann doch einige Kanister, natürlich angenehm in Badetemperatur, man will das Kind ja nicht quälen.

 

Was aber anschließend tun mit dem Wasser, das eventuell durch den Urin des Neophyten verunreinigt sein könnte?

 

Bevor Petrus die Krise kriegt: Es wurde in der freien Natur ausgeschüttet.

 

Welchen Weihegrad das Wasser gehabt haben mag?

 

Weniger schön, dass vor ein paar Jahren in unserer Pfarrkirche irgendwelche Personen in die Weihwasserbecken gepinkelt haben. Urin ist zunächst ja steril, dürfte aber die Kriterien für Weihwasser auch bei einer Weihe durch einen Kleriker nicht erfüllen.

bearbeitet von nannyogg57
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uups - die Beichte soll ein Sakramentale sein? nuja. Ecclesia semper reformanda. könnte vielleicht ein neuer Ansatz sein.

 

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Wenn ein Sakrament (die Beichte) gültig ist- und ein Sakramentale immer auf die Sakramente hingeordnet ist, dann ist die Schlußfolgerung klar. Gültige Sakramente, gültige Sakramentale.

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Weihwasser für dn Hausgebrauch kann doch jeder selbst segnen - oder nicht?

Im Kirchenrecht steht unter 1168, dass der bevolllmächtige Kleriker (also Bischof, Priester) weihe- bevollmächtigt ist. Als Laie, der Anteil am Hohepriestertum Christi hat, können wir selbstverständlich alles mögliche segnen- wie z.B. Eheleute sich gegenseitig segnen, Eltern ihre Kinder, fromme Bauern das Brot auch mit Kreuz- -einzeichnungen im Brotlaib segnen. Aber ein Weihwasser können Laien nicht selbst "ersegnen".

bearbeitet von Mariamante
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Gast
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