pedrino Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Zur Erinnerung: 1968: Papst Paul VI. verbietet den Katholiken die Verwendung von Empfängnis-Verhütungsmitteln 48. Jahrestag. Wurde dieses Verbot von einem Papst jemals aufgehoben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Das musste man nicht. Kirchliches Recht ist nicht wie weltliches durchsetzbar. Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden - für die Kirchen Westeuropas dürfte die von Paul6 erlassene Vorschrift damit hinfällig sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden - Echt jetzt? Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg... Mit dieser Argumentation könnte man den Wandschrank mit dem CIC und den Lehrschreiben ziemlich ausmisten und durch ein handliches Regal ersetzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden - Echt jetzt? Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg... Mit dieser Argumentation könnte man den Wandschrank mit dem CIC und den Lehrschreiben ziemlich ausmisten und durch ein handliches Regal ersetzen. Vor allem würden dann Diskussionen um Lehraussagen so sinnvoll wie Gatos "Prominenzdiskussion" "Sachverhalt a und ist nach Enzyklika hier und dort, so und so" - "Ach vergiss doch hier und dort - bedrucktes Papier das eh niemanden interessiert hat" - "Ja sind dann Enzykliken nicht verbindlich" - "Ja doch schon irgendwie... hier un dort ist es aber nicht" ... Hä? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 (bearbeitet) Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden - Echt jetzt? Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg... Mit dieser Argumentation könnte man den Wandschrank mit dem CIC und den Lehrschreiben ziemlich ausmisten und durch ein handliches Regal ersetzen. Vor allem würden dann Diskussionen um Lehraussagen so sinnvoll wie Gatos "Prominenzdiskussion" "Sachverhalt a und ist nach Enzyklika hier und dort, so und so" - "Ach vergiss doch hier und dort - bedrucktes Papier das eh niemanden interessiert hat" - "Ja sind dann Enzykliken nicht verbindlich" - "Ja doch schon irgendwie... hier un dort ist es aber nicht" ... Hä? Naja, genau so ist es aber doch. Wann hast du in der Messe das letzte Mal gregorianische Gesänge gehört? Nach der Enzyklika Musicae Sacrae von 1955 müsstes du das zumindest in den meisten Messen hören. Hast du zumindest einfachere Gregorinische Gesänge gelernt? Müsstest du haben, nach der gleichen Enzyklika. Wieviele Lehrveranstaltungen an den theologischen Fakultäten der Universitäten finden wohl in lateinischer Sprache statt? Nach der apostolischen Konstitution Veterum Sapietia von Johannes XXIII (1962) müsste das in allen wichtigen Fächern der Fall sein. Das sind nur mal zwei Beispiele aus neuerer (nach kirchlichen Maßstäben) Zeit, die nie aufgehoben oder widerrufen wurden. Es schert sich schlichtweg nur kein Mensch darum. Werner bearbeitet 22. Juli 2016 von Werner001 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 (bearbeitet) Es gibt mehrere Rechtssetzungen der ersten 7 ökumenischen Konzilien, die nach einiger Zeit einfach ignoriert wurden. Dazu gehören z.B. das Verbot Sonntags und in der Osterzeit (Ostersonntag bis Pfingsten) im Knien zu beten oder die Einberufung der Metropolitansynoden vor Aschermittwoch und vor dem Advent. Chrysologus hatte das mal mit "aus dem Rechtsleben durch Nichtbeachtung ausgeschieden" kommentiert: http://www.mykath.de/topic/31568-neues-von-papst-franziskus/page-138#entry2144698 bearbeitet 22. Juli 2016 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Also würden interessierte Kreise aufhören das mit dem Eucharistieverbot, bei wiederverheiratet Geschiedenen, in Erinnerung zu rufen, wäre die Kuh schon längst vom Eis? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Also würden interessierte Kreise aufhören das mit dem Eucharistieverbot, bei wiederverheiratet Geschiedenen, in Erinnerung zu rufen, wäre die Kuh schon längst vom Eis?Vorsicht: Hier geht es nicht um eine rein disziplinarische Anweisung. Hier steht die Frage im Raum, ob "unehelicher" Sex immer und grundsätzlich eine der schwere Sünden ist, die vom Empfang der Eucharistie ausschließen. Das ist keine juristische, sondern eine sakramententheologische Frage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 22. Juli 2016 Autor Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Das musste man nicht. Kirchliches Recht ist nicht wie weltliches durchsetzbar. Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden - für die Kirchen Westeuropas dürfte die von Paul6 erlassene Vorschrift damit hinfällig sein. http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschichten/Katholische_Kirche_und_Pille_danach/Humanae_Vitae.pdf hieraus: UNERLAUBTE WEGE DER GEBURTENREGELUNG 14. Gemäss diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung müssen Wir noch einmal öffentlich erklären: Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, sind kein rechtmässiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. 14 Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. 15 Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel. 16 Man darf, um diese absichtlich unfruchtbar gemachten ehelichen Akte zu rechtfertigen, nicht als Argument geltend machen, man müsse das Übel wählen, das als das weniger schwere erscheine; auch nicht, dass solche Akte eine gewisse Einheit darstellen mit früheren oder nachfolgenden fruchtbaren Akten und deshalb an ihrer einen und gleichen Gutheit teilhaben. Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein grösseres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern 17 , so ist es dennoch niemals erlaubt -auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen 18 : das heisst etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muss; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern. Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten. Na ja, auch die "westlichen Kirchen" sind weiterhin an die ENZYKLIKA PAPST PAULS VI. ÜBER DIE RECHTE ORDNUNG DER WEITERGABE MENSCHLICHEN LEBENS AN DIE EHRWÜRDIGEN BRÜDER DIE PATRIARCHEN, DIE ERZBISCHÖFE, BISCHÖFE UND DIE ÜBRIGEN ORTSORDINARIEN, DIE MIT DEM APOSTOLISCHEN STUHL IN FRIEDEN UND GEMEINSCHAFT LEBEN, AN DEN KLERUS UND DIE CHRISTGLÄUBIGEN DES GANZEN KATHOLISCHEN ERDKREISES SOWIE AN ALLE MENSCHEN GUTEN WILLENS gebunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 (bearbeitet) Du willst jetzt das Abtreibungsverbot mit dem Kondomverbot auf eine Stufe stellen? Ernsthaft? bearbeitet 22. Juli 2016 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Du willst jetzt das Abtreibungsverbot mit dem Kondomverbot auf eine Stufe stellen? Ernsthaft? Nicht nur das, sondern auch das Sterilisationsverbot (was mir nicht bekannt war)! "14 Gleicherweise muss, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 (bearbeitet) Ich hatte vor meiner Steri ein Gespräch mit meinem Beichtvater - einfach den Ball flachhalten und offen drüber nachdenken. Wobei ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, warum diese drei Dinge hier so verknüpft werden. Es sind drei Verbote von denen eines (Abtreibung) tatsächlich, ein weiteres teilweise (in den USA fällt die Steri teilweise unter die Weihehindernisse für die ständigen Diakone) und das dritte (Kondome) kaum bis gar nich rezipiert wurden. Die Rezeption des Abtreibungsverbots ist aber nicht zwangsläufig der Indikator für die Rezeption des Kondomverbots. bearbeitet 22. Juli 2016 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 " unsittlicher ehelicher Akt " end.........................tribald Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Man könnte die ganzen Setzungen auf Konzilien oder in päpstlichen Dokumenten fast verlustfrei weglassen. Hinterher entscheidet das Volk ohnehin, ob eine der Setzungen rechtskräftig ist, oder nicht. Man braucht sich keine Mühe mehr bei der Erstellung von Rechtsnormen zu machen. Sollte die Rechtsnorm unpraktisch oder einfach schlecht sein, befolgt sie niemand. Und damit ist sie dann vom Tisch. Aber ist das nicht ein bisschen zu einfach gedacht? Mit dieser Herangehensweise erspart man sich prima die Kritik an schlechten oder unpopulären Rechtsnormen. Man muss nie sagen: "Oha, da haben aber einige Mist gebaut!". Man handelt einfach nicht entsprechend der Rechtsnormen. Und wenn viele andere das ebenso tun, hat man sich jegliche Argumentation und jeden Kritikaufwand erspart. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Zunächst einmal sind weder HV im allgemeinen noch die Frage nach der Zulässigkeit der Empfängnisregelung Gesetze im Sinne von Buch I Titel I des CIC, so dass die Regeln über Rezeption und Anwendung von Gesetzen hier - wenn überhaupt - nur analog angewendet werden können. Flo77 schrie:b Um gültiges - im Sinne von aktiv - Recht zu werden muss es von den Gläubigen auch ausgeübt werden -Echt jetzt? Dafür hätte ich gerne mal einen Beleg... Was die Gesetze angeht wirst Du in Titel II des ersten Buches des CIC fündig - die Frage der Gewohnheit.Wenn ein Gesetz hinreichend lange keinerlei Beachtung findet, dann gilt es als derogiert. Lehrbuchbeispiel ist die Konstitution Veterum sapientia Johannes XXIII., die schlicht derart gründlich ignoriert wurde, dass sie vermutlich nie Rechtskraft erlangt hat. Ein Zitat als Beispiel: Darum müssen die Dozenten dieser Diszipline in den höheren Schulen und in den Priesterseminaren sowohl Latein sprechen als auch lateinische Unterrichtsbücher verwenden. Falls sie persönlich wegen fehlender Lateinkenntnisse nicht in der Lage sind, diesen Vorschriften des Heiligen Stuhles Folge zu leisten, sollen sie nach und nach durch dafür geeignete Lehrer ersetzt werden. Wenn jedoch von den Studenten und von den Professoren Probleme gemeldet werden, müssen sie gelöst werden einerseits konsequent von den Bischöfen und Leitern, andererseits tatkräftig und beherzt von den Dozenten. in den USA fällt die Steri teilweise unter die Weihehindernisse für die ständigen Diakone Das gilt weltweit, c. 1041 Nr. 5 CIC. Grundsätzlich muss aber angesichts der Lehre vom sensus fidelium gefragt werden, welche Folge es hat, dass eine dem Sinn nach klare und mehrfach in allen Formen der Feierlichkeit vorgetragene Lehre des römischen Pontifex weltkirchlich nicht nur auf breite Ablehnung gestoßen ist, sondern auch praktisch ohne jede Relevanz blieb. Man muss heute feststellen, dass es eine sehr kleine Minderheit auch unter "treuen" Katholiken ist, die auf eine Empfängnisregelung vollkommen verzichten. Insofern neige ich der Ansicht zu, dass man zumindest die Aussage zur Empfängnisregelung in HV als nicht-rezipiert und daher heute als nicht-verbindlich ansehen kann. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Demnach ist das so etwas ,was mit in anderen Zusammenhaengen "Abstimmung mit den Fuessen" nennt. In dem Fall "Abstimmung in den Betten" ... *Glucks* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Ich hatte vor meiner Steri ein Gespräch mit meinem Beichtvater - einfach den Ball flachhalten und offen drüber nachdenken. Wobei ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, warum diese drei Dinge hier so verknüpft werden. Es sind drei Verbote von denen eines (Abtreibung) tatsächlich, ein weiteres teilweise (in den USA fällt die Steri teilweise unter die Weihehindernisse für die ständigen Diakone) und das dritte (Kondome) kaum bis gar nich rezipiert wurden. Die Rezeption des Abtreibungsverbots ist aber nicht zwangsläufig der Indikator für die Rezeption des Kondomverbots. Ich hatte vor meiner Steri nur mehrere Gespräche mit meiner Frau und meinem Urologen. Was hätte mein Beichtvater mir wohl raten sollen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 22. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 22. Juli 2016 Soll das Dein Beitrag für den Wettbewerb "blödeste Frage des Tages" sein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 (bearbeitet) Soll das Dein Beitrag für den Wettbewerb "blödeste Frage des Tages" sein? Nun ja. Vielleicht hast du nicht auf dem Schirm, dass es fuer andere Menschen, die nicht so spezifisch katholisch sind wie du, die Frage auf draengt nach der Relevanz des Beichtvaters bei einer solchen Entscheidung. Wenn du solche (Nach)Fragen vermeiden willst, dann ist es von Vorteil, private Dinge erst gar nicht zu posten, sondern sie dann da zu lassen, wo sie eben privat bleiben (naemlich beim Beichtvater, der Familie, dem Arzt). Man kann nicht beides haben - Oeffentlichkeit herstellen durch Informationen und keine (neugierigen) Fragen zu der Information. Ich persoenlich koennte auf solche Infos sowieso verzichten. bearbeitet 23. Juli 2016 von Long John Silver 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 Wenn du solche (Nach)Fragen vermeiden willst, dann ist es von Vorteil, private Dinge erst gar nicht zu posten, sondern sie dann da zu lassen, wo sie eben auch privat bleiben (naemlich beim Beichtvater, der Familie). Ich frage mich allen ernstes was es den Beichtvater angeht ob sich jemand sterilisieren lassen will. PS: Ich muss wg. medizinischer Notwendigkeit demnächst zur Darmspiegelung, sollte ich vorher meinen Beichtvater konsultieren oder besser hinterher die Darmspiegelung beichten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 Den Beichtvater geht es etwas an, sobald sich Flo an ihn wendet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 Soll das Dein Beitrag für den Wettbewerb "blödeste Frage des Tages" sein? Nun ja. Vielleicht hast du nicht auf dem Schirm, dass es fuer andere Menschen, die nicht so spezifisch katholisch sind wie du, die Frage auf draengt nach der Relevanz des Beichtvaters bei einer solchen Entscheidung. Wenn du solche (Nach)Fragen vermeiden willst, dann ist es von Vorteil, private Dinge erst gar nicht zu posten, sondern sie dann da zu lassen, wo sie eben privat bleiben (naemlich beim Beichtvater, der Familie, dem Arzt). Man kann nicht beides haben - Oeffentlichkeit herstellen durch Informationen und keine (neugierigen) Fragen zu der Information. Ich persoenlich koennte auf solche Infos sowieso verzichten. 1. Kannst Du mich gerne auf "ignore" setzen. Du musst meine Beiträge nicht lesen. 2. Ist dies der katholische Bereich. Die Frage warum ein Katholik eine Lebensfrage mit einem Geistlichen bespricht, ist hier völlig sinnfrei. 3. Womit der Unterschied zur Darmspiegelung übrigens auch schon erklärt wäre. Als Lebensfrage würde ich das nämlich nicht bezeichnen. Eher als sinnvolles Übel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 (bearbeitet) Soll das Dein Beitrag für den Wettbewerb "blödeste Frage des Tages" sein? Nun ja. Vielleicht hast du nicht auf dem Schirm, dass es fuer andere Menschen, die nicht so spezifisch katholisch sind wie du, die Frage auf draengt nach der Relevanz des Beichtvaters bei einer solchen Entscheidung. Wenn du solche (Nach)Fragen vermeiden willst, dann ist es von Vorteil, private Dinge erst gar nicht zu posten, sondern sie dann da zu lassen, wo sie eben privat bleiben (naemlich beim Beichtvater, der Familie, dem Arzt). Man kann nicht beides haben - Oeffentlichkeit herstellen durch Informationen und keine (neugierigen) Fragen zu der Information. Ich persoenlich koennte auf solche Infos sowieso verzichten. 1. Kannst Du mich gerne auf "ignore" setzen. Du musst meine Beiträge nicht lesen. 2. Ist dies der katholische Bereich. Die Frage warum ein Katholik eine Lebensfrage mit einem Geistlichen bespricht, ist hier völlig sinnfrei. Warum so giftig? Nur weil Katharer eine Nachfrage hatte? Gehst du davon aus, dass alle Katholiken so handeln wie du? Mich interessiert es nicht, warum du mit deinem Beichtvater ueber was auch immer redest, aber jemand gleich so grob anzumachen, weil er etwas fragt, was kontraer zu dir ist, finde ich nicht gut. Das ist auch nicht der Stil, der in F&A passt. Ausserdem denke ich, dass das durchaus auch den Thread betrifft. Naemlich wie weit waren oder sind Katholiken ueberhaupt bereit, die Meinung der Kirche zur Sexualitaet einzubeziehen bzw. sich nach ihren Empfehlungen zu richten? bearbeitet 23. Juli 2016 von Long John Silver Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 Soll das Dein Beitrag für den Wettbewerb "blödeste Frage des Tages" sein? Nun ja. Vielleicht hast du nicht auf dem Schirm, dass es fuer andere Menschen, die nicht so spezifisch katholisch sind wie du, die Frage auf draengt nach der Relevanz des Beichtvaters bei einer solchen Entscheidung. Wenn du solche (Nach)Fragen vermeiden willst, dann ist es von Vorteil, private Dinge erst gar nicht zu posten, sondern sie dann da zu lassen, wo sie eben privat bleiben (naemlich beim Beichtvater, der Familie, dem Arzt). Man kann nicht beides haben - Oeffentlichkeit herstellen durch Informationen und keine (neugierigen) Fragen zu der Information. Ich persoenlich koennte auf solche Infos sowieso verzichten. 1. Kannst Du mich gerne auf "ignore" setzen. Du musst meine Beiträge nicht lesen. 2. Ist dies der katholische Bereich. Die Frage warum ein Katholik eine Lebensfrage mit einem Geistlichen bespricht, ist hier völlig sinnfrei. 3. Womit der Unterschied zur Darmspiegelung übrigens auch schon erklärt wäre. Als Lebensfrage würde ich das nämlich nicht bezeichnen. Eher als sinnvolles Übel. Eine Darmspiegelung kann durchaus eine Lebensfrage sein, es handelt sich nämlich um eine Präventionsmaßnahme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 23. Juli 2016 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2016 (bearbeitet) Soweit ich weiß, hält die katholische Kirche viele medizinische Untersuchungen(wenn nicht die allermeisten) für erlaubt. gegen Vorsorgeuntersuchungen ist mir keine kirchliche Ablehnung bekannt, aber da weiß Chryso sicherlich besser bescheid. Es gibt aber durchaus eienn Unterschied zwischen medizinischen Untersuchungen, die ich für mich selbst mache, um meine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellenund den diversen Empfängnisverhütungsmethoden. Wenn jemand die Pille aus medizinischen Gründen nimmt(also icht primär zur Verhütung), ist das, glaube ich, sogar krchlicherseits abgesegnet-auch da ein verweis auf Chryso, der das sicher besser weiß. bearbeitet 23. Juli 2016 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts