nannyogg57 Geschrieben 21. März 2017 Melden Share Geschrieben 21. März 2017 Es klingt ein Bisserl verrückt, aber momentan interessiere ich mich für das Thema "Impressum". Konkret meine ich das Zeug, was man inzwischen seiner Homepage beifügen muss, sobald man eine Homepage ins Netz stellt, auch wenn man da nur jeden Tag "Jappadabbadu!" postet. Konkreter Anlass: Ich bin neuerdings Redakteurin einer Homepage für eine dauerhafte Veranstaltung in unserer Pfarrei. Mein Team interessierte sich weniger für die von mir hochgeladenen Inhalte als dafür, dass mein Impressum nicht korrekt sei. kam postete in dem Einkaufswagenchipsthread (F&A), das Impressum der einkaufswagenchipgenerierenden Seite von Mandy würde rechtlichen Vorgaben nicht entsprechen. Ich nichts wie hin und habe das Impresum studiert: So, wie es sein soll: Man bekommt beim Lesen Gehirnkrämpfe, aber nicht so doll, wie bei anderen Impressums (oder heißt es Impressa? - Klärt mich auf). Gibt es einen Zusammenhang zwischen Hirnkrämpfen und rechtlichen Vorgaben? Inzwischen habe ich auf "meiner" Homepage ein richtig cooles Impressum erstellt, übrigens. Allein schon deshalb, weil ich inzwischen den Verdacht habe, 90 Prozent an dem ganzen Impressumshype ist heiße Luft. Nicht für Foren, Werbetreibende und Händler. Sondern für Leute, die im kleinen Rahmen im Netz mit ihren Inhalten an die Öffentlichkeit gehen und plötzlich ein Impressum benötigen, das die Gravitation beeinflusst. Abgesehen davon, dass ich für so ein hirnschädigendes Impressum Urheberrechtsverletzung verletzen müsste oder einen Anwalt bräuchte, nur weil ich im Netz einen Termin poste! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 21. März 2017 Melden Share Geschrieben 21. März 2017 Nimm den Impressumgenerator von erecht24. Das tut es für nicht-kommerzielle Seiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 21. März 2017 Autor Melden Share Geschrieben 21. März 2017 O ja, da war ich. Jetzt hat der Typ meine Emailadresse, aber ich bekam nur Werbung. Außerdem geht es mir hier nicht um Hilfe. Mir geht es um den Hype und erecht24 ist da nur irgendetwas, das die Nervosität von Leuten bedient. Das ist mein Eindruck nach der Begegnung mit der Materie. PS: Nachdem ich mein Impressum in die Welt gesetzt hatte, las ich das vom Postillion. Die müssten sich ja eigentlich ganz großkopfert darin äußern. War durchaus lesbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 (bearbeitet) Ähm. Man muss da keine Email-Adresse angeben: das ganze funktioniert auch, wnn man das Feld leer läßt. Ansonsten halte ich ein korrektes Impressum für ein Muss. bearbeitet 22. März 2017 von gouvernante Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 22. März 2017 Autor Melden Share Geschrieben 22. März 2017 (bearbeitet) Aber was ist ein korrektes Impressum? Beispiel: Ich habe ein Naziseite mit einem link auf eine Seite, die den Holocaust leugnet. Im Impressum dazu den Disclaimer. Bin ich dann aus dem Schneider? bearbeitet 22. März 2017 von nannyogg57 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mac Craig Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Was die Disclaimer angeht halte ich es mit Wikipedia: "überflüssig und wirkungslos". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Den Disclaimer kann man rechtlich knicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 22. März 2017 Autor Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Ich habe jetzt das TMG gelesen und Paragraph 55 vom RSTV. Gemerkt habe ich mir, dass eine gut verständliche Sprache beim Impressum gefordert wird. Hmmm ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 22. März 2017 Autor Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Danke. Natürlich habe ich einen Disclaimer formuliert. Was mir peinlich war, denn ich habe einen link auf die katholische und die evangelische Ortsgemeinde. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass der Disclaimer eine Luftnummer ist. Das scheint sich rumzusprechen. Ich werde ihn bei der nächsten Gelegenheit so umformulieren, dass ich ihn zwar nicht bräuchte, aber dass es eine gute Tradition im Netz ist, so was ins Impressum zu schreiben, damit es beeindruckender wird. Nach all den Mühen auf einen Disclaimer zu verzichten - bis ich wusste, was das ist! - dazu bin ich noch nicht bereit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Es ist doch ganz einfach und war schon früher im alten Presserecht so: Der Verantwortliche muß mit Namen und postalischer Adresse genannt sein. So, daß man ihm dort ein Schriftstück zustellen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Es ist doch ganz einfachDas war es mal... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Es ist doch ganz einfachDas war es mal... Und? Willst du sagen, daß es jetzt ohne Namen und zustellfähige Anschrift geht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 22. März 2017 Melden Share Geschrieben 22. März 2017 nimm Dir einen ausländischen Provider, ein domain, die nicht auf .de endet ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 22. März 2017 Autor Melden Share Geschrieben 22. März 2017 Zunächst hatte ich das Ding hochgeladen ohne wertvolle Daten. Insofern war die Reaktion meines Teams verständlich und dass der Gesetzgeber auch von mir, die ich mit einer kleinen Homepage vermutlich keine 1000 Leute erreichen werde, eine Kontaktadresse verlangt, da "Öffentlichkeit und Journalismus" Verantwortlichkeit haben müssen, leuchtet mir ein. Das habe ich sofort geändert. Und dann? ZB wird gerne geschrieben, dass man für falsche Daten, die aus Versehen passieren, keine Haftung übernimmt. Geht klar, wenn das ausdrücklich gesagt werden muss, leuchtet mir das auch ein. Dann warnt man davor, dass man Inhalte an der Homepage verändern oder sogar löschen darf, ohne Grund. Hääää? Kein Problem, aber da springt mein Ironiegen an und es drängt dazu, die Sache ironisch durchzuziehen. Klar, mein gesunder Menschenverstand verrät mir, dass ich das gar nicht müsste. Das Gesetz verlangt es definitiv nicht. Aber mein Gen für ulkige Formulierungen. Der Disclaimer und jetzt - Datenschutz. Das ist ernst. Eigentlich sind unsere Daten von der Homepage in Gefahr. Was will ich nicht? Da habe ich am freiesten formuliert. Zum Schluss noch ein paar phantasievolle Hinweise. Dass die Homepage gluten- und lactosefrei ist, zB. Bin noch auf der Suche nach weiteren kreativen Sachen. Impressum schreiben macht Spaß! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Und? Willst du sagen, daß es jetzt ohne Namen und zustellfähige Anschrift geht?Nein. Es reicht nur leider schon längst nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Falls Du an grundsätzlichen Infos interessiert bist: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skriptum_Internetrecht_April_2017.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Falls Du an grundsätzlichen Infos interessiert bist: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skriptum_Internetrecht_April_2017.pdf Cool, ein Text mit einem Vorwort vom April 2017? Ich wusste, dass Zeitreisen möglich sind! Yeah! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Falls Du an grundsätzlichen Infos interessiert bist: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skriptum_Internetrecht_April_2017.pdf Cool, ein Text mit einem Vorwort vom April 2017? Ich wusste, dass Zeitreisen möglich sind! Yeah! Tardis? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Und? Willst du sagen, daß es jetzt ohne Namen und zustellfähige Anschrift geht?Nein.Es reicht nur leider schon längst nicht mehr. So. Und du schlägst dann gleich ein Internetrechtslehrbuch von 630 Seiten vor, in dessen Inhaltsverzeichnis das Wort Impressum nicht einmal vorkommt. Scheint eine theologische Methode zu sein, erst mal Nebel zu werfen. Also: Ein Impressum ist die Angabe von Vornamen, Nachnamen und zustellfähiger Postanschrift des Verantwortlichen. Das war oben gefragt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Und? Willst du sagen, daß es jetzt ohne Namen und zustellfähige Anschrift geht?Nein.Es reicht nur leider schon längst nicht mehr. So. Und du schlägst dann gleich ein Internetrechtslehrbuch von 630 Seiten vor, in dessen Inhaltsverzeichnis das Wort Impressum nicht einmal vorkommt. Scheint eine theologische Methode zu sein, erst mal Nebel zu werfen. Also: Ein Impressum ist die Angabe von Vornamen, Nachnamen und zustellfähiger Postanschrift des Verantwortlichen. Das war oben gefragt. Das sehen leider nicht alle Richter so - wobei die Bestimmtheit im Urteil meist reziprok zum Kenntnisstand ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 23. März 2017 Melden Share Geschrieben 23. März 2017 Und? Willst du sagen, daß es jetzt ohne Namen und zustellfähige Anschrift geht?Nein.Es reicht nur leider schon längst nicht mehr. So. Und du schlägst dann gleich ein Internetrechtslehrbuch von 630 Seiten vor, in dessen Inhaltsverzeichnis das Wort Impressum nicht einmal vorkommt. Scheint eine theologische Methode zu sein, erst mal Nebel zu werfen. Also: Ein Impressum ist die Angabe von Vornamen, Nachnamen und zustellfähiger Postanschrift des Verantwortlichen. Das war oben gefragt. Das sehen leider nicht alle Richter so - wobei die Bestimmtheit im Urteil meist reziprok zum Kenntnisstand ist. Je weniger Ahnung umso schärfer das Urteil? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 24. März 2017 Melden Share Geschrieben 24. März 2017 Schärfer nicht unbedingt, aber weiter an der Realität vorbei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 24. März 2017 Melden Share Geschrieben 24. März 2017 Schärfer nicht unbedingt, aber weiter an der Realität vorbei. Du wirfst auch nur Nebel. Sag doch mal, was du sonst noch ins Impressum schreiben würdest. - Das Thema weitere Pflichtinformationen bei kommerziellen Seiten, ist ein anderes. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 24. März 2017 Melden Share Geschrieben 24. März 2017 Schärfer nicht unbedingt, aber weiter an der Realität vorbei. Du wirfst auch nur Nebel. Sag doch mal, was du sonst noch ins Impressum schreiben würdest. - Das Thema weitere Pflichtinformationen bei kommerziellen Seiten, ist ein anderes. Aus meiner Sicht genügt eine Mailadresse, an die man sich wenden kann, eventuell noch eine Postanschrift und der Name eines Verantwortlichen (das dürften im Zweifel bei einer Pfarrhomepage der Pfarrer oder der Bischof sein). Aber ich bin kein Amtsgericht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 24. März 2017 Melden Share Geschrieben 24. März 2017 Schärfer nicht unbedingt, aber weiter an der Realität vorbei. Du wirfst auch nur Nebel. Sag doch mal, was du sonst noch ins Impressum schreiben würdest. - Das Thema weitere Pflichtinformationen bei kommerziellen Seiten, ist ein anderes. Aus meiner Sicht genügt eine Mailadresse, an die man sich wenden kann, eventuell noch eine Postanschrift und der Name eines Verantwortlichen (das dürften im Zweifel bei einer Pfarrhomepage der Pfarrer oder der Bischof sein). Aber ich bin kein Amtsgericht. Eine Mailadresse reicht in den allermeisten Fällen nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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