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Macht das Forum bitte nicht pleite!


Lichtlein

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Liebe Leute,

heut' morgen habe ich Berge von alten Zeitschriften entsorgt, und bin bei der Gelegenheit auf einen Artikel gestoßen zum Urheberrecht.

 

Texte: reinkopieren nur bei eigener Urheberschaft oder eingeholter Genehmigung; auszugsweises Zitieren ist immer erlaubt. Beim Hineinkopieren vollständiger Texte können sonst Gebühren (VG Wort) fällig werden.

 

Bilder: Beim Reinkopieren von Prominenten-Bildern können bis zu 50,- DM pro Tag fällig werden. Bei Kunstwerken etc. sind Verwertungsrechte zu beachten. (Gerichtsurteil hierzu: Eine Schule hatte ein Picasso-Bild auf ihrer HP und wurde zu über 10.000,- DM "Nutzungsentgelt" verurteilt).

 

Also, bitte nicht unüberlegt ins Forum kopieren - meist reicht auch ein Link. Erhaltet das Forum - treibt es nicht in den Ruin!

 

Von der Nachrichtenagentur "Zenit" darf übrigens unbeschränkt kopiert werden.

 

Gruß,

Lucia

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Wenn das in den Nutzungsbedingungen fürs Forum aufgeführt ist darf der Verursacher dafür aber selbst grade stehen.

 

 

Gruß Frank

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Hmmmm, ich erinnere mich da an einige Fotos einer gewissen Frau... IRA, hast du schon gespart? ;)

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Hallo Lucia

 

Gilt das auch mit den Gebühren, wenn man die Bildquelle als Link angibt?

 

fragenden Gruß mtoto

 

(Ich denke an die "Schafe" und den "Papagei")

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Es ist ebenso verboten illegal Musik, Kinofilme und Software runterzuladen, für die die es noch nicht wussten

 

*yeah* bald kommt Scooby Doo ins Kino, d.h. ich werd ihn vielleicht schon vorher in der US Verson sehen und danach in "german"

 

Nana, jetzt nicht böse Gedanken schmieden, die US Version seh ich natrülich live vor Ort in den USA

 

 

(Geändert von IRA um 17:06 - 16.Juli.2002)

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Klingt alles ganz plausibel, liebe Lucia. Was sagt denn unsere Juristenfraktion dazu? Sven, Cano, etc. Ihr werdet gebraucht.

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Hey IRA,

 

sowas nennt man sicherheitskopien. Heutzutage bei den ganzen Naturkatastrophen und so muss man ja immer damit rechnen, dass irgendwo auf der Welt Daten (Filme, Musik, Bilder...) zerstört werden. Deswegen hebe ich bei mir Sicherheitskopien der Daten von kleinen gelben Chinesen auf. Wenn jetzt jemand nen großen Staudamm durch das kleine Wohnzimmer von dem Chinesen baut, kann er sich sicher sein, dass ich noch immer seine Sicherheitskopien habe. Damit ich ihm gegenüber ein gutes Gewissen haben kann, muss ich meine Sicherheitskopien natürlich immer mal wieder sichten, um deren Qualität zu prüfen.

 

Gruß

 

Stefan

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Du verschwendest doch nicht etwa CD-ROMS, oder?, bei mir ist schon lange alles auf der Festplatte, naja für denn Fall, dass ich mal Lust bekomme schnell meine Festplatte zu zerstören .

 

(Geändert von IRA um 17:28 - 16.Juli.2002)

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Was bedeutet "Reinkopieren"?

 

Wenn eine Kopie des Bildes gemacht wurde oder wenn das Bild verlinkt wurde?

 

Meines Wissens darf ein Bild verlinkt - also angezeigt werden. Nur das anfertigen von kopien und das ablegen auf dem kath.de-serverwäre verboten.

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In Rechtsfragen komt man - sehr im Unterschied zu den sonst hier diskutierten Themen ;) - mit "ich glaube, ich denke, ich kann mir vorstellen oder meines Wissens" überhaupt nicht weiter,sondern nur mit juristischen Fakten. Was einer glaubt, denkt oder für richtig hält, ist völlig Wurscht, wenn es anders im Gesetz steht.

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Es sei denn, es gibt einschränkende Verordnungen oder übergeordnete einschränkende Klauseln oder einschränkende Gerichtsentscheidungen. wink2.gif

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>> Was bedeutet "Reinkopieren"? << (Trilo)

 

"Reinkopieren" ist das, Trilo,

 

was Du hier im Forum mit großer Leidenschaft praktizierst. Unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten bekomme ich jedesmal Magengrimmen, wenn ich Deine umfänglichen Bilderserien betrachte.

 

Zulässig ist die Verlinkung auf Bilder. In diesem Fall stehen die Bilder dann nicht sichtbar in diesem Forum, sondern erscheinen nach Anklicken des Links in einem eigenen Rahmen.

 

Wie Lichtlein schon zutreffend bemerkte, ist das auszugsweise Zitieren kürzerer Textpassagen unter Quellenangabe erlaubt. Wenn jemand beispielsweise  aus der Encarta mit schöner Regelmäßigkeit ganze Kapitel ins Forum stellt, dürfte die Grenze des Zulässigen jedoch überschritten sein.

 

Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann von den Moderatoren nicht beurteilt werden. Denkbar wäre ja, daß der Urheber des veröffentlichten Werkes auf seine Rechte verzichtet hat oder die Veröffentlichung im Internet ausdrücklich gestattet.

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Was für Bilderserien?

 

Ach die?

 

Die habe ich schon laaange gelöscht.

 

Und was die Texte betrifft, die sind alle von mir. Da gibts kein copyright drauf.

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Eine nette Seite zum Thema:

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm

 

Und aus dem UrhG:

 

§ 16 - Vervielfältigungsrecht

 

(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel in welchem Verfahren und in welcher Zahl.

 

(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.

 

§ 22

[Recht am eigenen Bilde]

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. ...

 

 

§ 52 - Öffentliche Wiedergabe

 

(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.

 

(2) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines erschienenen Werkes auch bei einem Gottesdienst oder einer kirchlichen Feier der Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Jedoch hat der Veranstalter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

...

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Deine Gesetzestexte haben nix mit dem Internetrecht zu tun, Lucia.

 

Wenn eine genau Quellenangabe angegen ist, dann ist die Sache geritzt .

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>> Es ist ebenso verboten illegal Musik, Kinofilme und Software runterzuladen, für die die es noch nicht wussten << (IRA)

 

Alle illegalen Tätigkeiten sind verboten. Insofern sagst Du uns nichts Neues, IRA. Es ist jedoch nicht generell verboten, Musik und Software aus dem Internet herunterzuladen (ob es zum Download freigegebene Kinofilme gibt, weiß ich nicht). Bisweilen ist das Herunterladen sogar erwünscht.

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Zitat von IRA am 18:34 - 16.Juli.2002

Deine Gesetzestexte haben nix mit dem Internetrecht zu tun, Lucia.

 

Wenn eine genau Quellenangabe angegen ist, dann ist die Sache geritzt .


IRA,

das ist falsch.

Und wenn Du ein Bild von Boris Becker hier reinkopierst, dann wird's teuer für Dich. Frag mal AOL, was die für das Recht am Bild bezahlen ...

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Handhaben wir es in Zukunft mit Bildern so, wie es unser Haus- und Hof-Jurist Cano vorgeschlagen hat.

 

>>Zulässig ist die Verlinkung auf Bilder. In diesem Fall stehen die Bilder dann nicht sichtbar in diesem Forum, sondern erscheinen nach Anklicken des Links in einem eigenen Rahmen. <<

 

Dies ist auch gut für die Ladezeiten, die bei "einkopierten" Bildern in die Höhe gehen und vor allem unsere Modem-User verärgen.

 

Ich möchte auch dringend davor warnen irgendetwas Magentafarbenes mit dem Buchstaben "T" zu verbinden. Bei T-Online scheint man auf den Trichter gekommen zu sein,  mit Abmahnungen seine armen Justiziare zu finanzieren.

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>> Handhaben wir es in Zukunft mit Bildern so, wie es unser Haus- und Hof-Jurist Cano vorgeschlagen hat. << (jouaux)

 

Und ich dachte immer, Sven Stemmildt wäre unser Haus- und Hofjurist.

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In meiner 8 jährigen Onlinezeit ist es mir zweimal passiert, daß es wegen Bildern auf Internet-Seiten juristischen Stess gab. Einmal hat es 10.000 Dollar gekostet (die aber die Auftraggeberfirma bezahlt hat). Ein anderes mal kam eine Kirchengemeinde mit einem blauen Auge davon, da sie ein Fenster der Erbengemeinschaft Chagall abgebildet hatten. (VG Wort/Bild ermahnte zum Glück nur) Seid deshalb auch auf privaten HomePages vorsichtig, was ihr published. Nicht daß die GEMA auf Euch wartet. Meist ist es irgendein Neidhammel aus dem privaten/beruflichen Umfeld der Euch anzeigt.

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