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Geschrieben (bearbeitet)

Dieses Jahr fällt der Pfingstmontag auf den 5. Juni, den Tag des hl. Bonifatius, der im Bistum Mainz (wie in einigen anderen deutschen Bistümern auch) den liturgischen Rang eines Festes hat. Im Mainzer Direktorium ist für diesen Tag die Messe vom hl. Bonifatius angegeben mit folgender Begründung: "Da der Pfingstmontag keinen eigenen liturgischen Rang besitzt, hat das Fest Vorrang." Ist das in den anderen Bistümern mit Bonfatius-Fest dieses Jahr auch so? Ich kann mir vorstellen, dass sich so mancher wundert, wenn er an Pfingstmontag pflichtgemäß in die Kirche geht und von Pfingsten nichts hört. (Was man am 2. Weihnachtsfeiertag ... äh ... Stephanustag ja eigentlich jährlich erlebt. Und wenigstens passt die liturgische Farbe am Märtyrerfest auch zu Pfingsten ...)

 

P.S.: Gerade lese ich im Ökumenischen Heiligenlexikon, dass seit 2005 der hl. Bonifatius im gesamten deutschen Sprachraum liturgisch Fest-Rang hat. Also könnten es viele aus vielen Diözesen beantworten.

bearbeitet von Rosario
Geschrieben

Weil der Pfingstmontag keinen liturgischen Rang hat, feiern wir seit Jahren fröhlich ökumenisch.

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Geschrieben

War das mit den 2. Feiertagen nicht Ergebnis einer Verhandlung zwischen deutschen Herrschern und dem Papst. Ich war schon oft während der Pfingstferien im europäischen Ausland. Pfingstmontag war nirgends gebotener Feiertag. Ostermontag ist es nicht einmal in Rom dort aber staatlicher Feiertag "paschetta", an dem Ausflüge à la Emmausgang Brauch sind, aber kein "anständiger Gottesdient, nicht einmal in St. Peter im Vatican.

Franciscus non papa
Geschrieben

also im Bistum Limburg entfällt das Fest des hl. Bonifatius lt. Direktorium

Geschrieben

also im Bistum Limburg entfällt das Fest des hl. Bonifatius lt. Direktorium

Danke für die erste Antwort auf meine Frage.

Franciscus non papa
Geschrieben

Die zweite Antwort von mir ist: Die Herren, die das Direktorium erstellt haben, haben hier einen Fehler gemacht. Liturgisch gibt es den Pfingstmontag nicht.

Geschrieben

Gibt es liturgisch eigentlich überhaupt irgendwelche Zweitfeiertage, an denen Sonntagspflicht besteht? Diese Tage sind für die Dienstboten eingeführt worden, weil sie am eigentlichen Feiertag ja die Herrschaften am Fest selber bedienen mussten.

Geschrieben

Gibt es liturgisch eigentlich überhaupt irgendwelche Zweitfeiertage, an denen Sonntagspflicht besteht? Diese Tage sind für die Dienstboten eingeführt worden, weil sie am eigentlichen Feiertag ja die Herrschaften am Fest selber bedienen mussten.

Die "Sonntagspflicht" wurde in Deutschland von den Bischöfen so geregelt, dass die drei zweiten Feiertag alle Pflicht sind, dafür aber drei Feiertage (8.12., 19.3., 29.6.) , die im CIC als Pflicht vorgesehen sind (§1246), in Deutschland keine Pflicht sind. Unterm Strich müssen deutsche Katholiken also nicht mehr und nicht weniger.

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