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Unfehlbarkeit und Lehramt


theresa???

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Nö, aber einer aus dem Erzbistum Rom muss es dann schon sein.

Warum? Mann kann doch ohne Probleme einen Priester des Bistums Rottenburg-Stuttgart zum Bischof weihen und gleichzeitig im Bistum Rom einsetzen.

 

Allerdings hätte die Beachtung des Translationsverbotes zur Folge, dass man Kardinäle (die ja Bischöfe sind) nicht mehr zum Papst wählen kann.

 

Und es hätte zur Folge, dass auch die Bischöfe eines Titularbistums auf ewig und drei Tag mit ihrem Bistum verbunden wären. Man könnte sie also nicht auf ein anderes Bistum versetzen (und hätte auch Gaillot nicht nach Partenia versetzen können). Allerdings könnte man sie als Auxiliarbischof von Bistum zu Bistum verschieben.

 

Das wär doch mal ne Sache - ich hätte eine Idee, wie man dann das Problem völlig rechtskonform lösen könnte: Man setzt Bischöfe bei der Bischofsweihe nur noch in virtuelle Diözesen ein und verschiebt sie dann als Bistumsadministrator von Bistum zu Bistum. Das ist dann mit der Unfehlbarkeit in Übereinstimmung.

 

Ich bin begeistert. Ich mach gleich einen Verbesserungsvorschlag, vielleicht kriege ich eine Prämie...

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Wobei bei Titularbischöfen noch der Clou hinzukommt, dass die Bistümer, denen sie formal verbunden sind, teilweise schon seit Jahrhunderten faktisch untergegangen sind und somit nurmehr auf dem Papier existieren.

 

Saluti cordiali,

Studiosus.

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Auch Weihbischöfe sind an ein Bistum gebunden - und letztlich nicht wirklich nötig. Eine Beachtung des Translationsverbotes würde dem Karrierismus Einhalt gebieten.

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Flo will halt nur waschechte Römer als Päpste. Da war schon Petrus als Bischof von Antiochien wohl ein Fehlgriff ...

Wieso "waschechte Römer"? Es muss doch nicht zwangsläufig ein Stadtrömer zum Bischof von Rom gewählt werden.

 

 

Nö, aber einer aus dem Erzbistum Rom muss es dann schon sein. Dessen genaue Ausdehnung kenne ich nicht.

 

Wieso denn das?

 

 

Weil es, wie Du selber zitierst, in Canon 15 Bischöfen und Priestern(!) untersagt ist umherzuwandern. Sie gehören in ihr Bistum und fertig.

 

Das wird auch in diesem interessanten Kommentar (engl. Word-Datei) zu den Canones so beschrieben - da galt Chrysostomus schon als Ausnahme. Angeblich habe auch noch viel später Kardinal Bellarmin gegen die Translation protestiert und der Papst ihm zugestimmt - ohne Folgen.

 

Dennoch sehe ich da keine dogmatische Fixierung - und im Gegensatz zur Ehescheidung gibt es dazu auch keine Stellungnahme des Herrn.

bearbeitet von rorro
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Weil es, wie Du selber zitierst, in Canon 15 Bischöfen und Priestern(!) untersagt ist umherzuwandern. Sie gehören in ihr Bistum und fertig.

 

Dem werde ich auch nicht widersprechen - allerdings ist es dogmatisch keinesfalls nötig, dass man Presbyter sein muss, um Bischof werden zu können. Die Kardinäle könnten (wollten sie sich an Canon 15 Nikaia halten - einen Priester des Bistums Rom ebenso wählen wie einen Laien von sonst wo.

 

 

 


Dennoch sehe ich da keine dogmatische Fixierung - und im Gegensatz zur Ehescheidung gibt es dazu auch keine Stellungnahme des Herrn.

 

Die dogmatische Fixierung liegt aber vor: Das Konzil von Nikaia (und einige andere mehr) lehrt, dass das Band zwischen einem Kleriker und dessen Kirche (= Bistum) wie ein Eheband sei. Und zur Frage der Auflösbarkeit des Ehebandes muss ich wohl nichts ausführen.

 

Man könnte aber nun einwenden, dass die Beziehung zwischen Klerikern und deren Kirchen ja nie vollzogen werde, und da der Papst bekanntlich sakramentale Ehebänder unvollzogener Art auflösen kann (was klar gegen das Wort des Herrn verstößt), könne er das auch hier tun. Und während es bei der Ehe bekanntlich nur um die sexuelle Lustbefriedigung von Laien geht, wechseln Kleriker den Inkardinationsverband niemals aus Gründen der Eitelkeit, der Karriere oder der Bequemlichkeit, sondern immer nur demütig im Dienst am Reich Gottes.

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Ich kann Deine berechtigten Einwände verstehen. Dennoch: wie ein Eheband bedeutet nicht gleich einem Eheband.

Pflegst Du auch dann, wenn es zu Deiner eigenen Meinung kritisch ist, eine solch tiefsinnige Differenzierung zu Lasten Deiner Ansicht?

Wenn ja, habe ich nichts dagegen. Wenn nicht...

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Und während es bei der Ehe bekanntlich nur um die sexuelle Lustbefriedigung von Laien geht

 

hmm...

 

bei verheirateten röm.-kath. Diakonen,

bei verheirateten unierten Priestern

und auch bei verheirateten konvertierten ehemals evang.-luth. Pfarrern, die zu röm.-kath Priestern geweiht wurden,

 

handelt es sich um Laien?

 

nein, das werde ich dem Gerhard Betzner nicht erzählen. Nicht, dass er an einem Lach-Anfall erstickt.

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ich hätte eine Idee, wie man dann das Problem völlig rechtskonform lösen könnte: Man setzt Bischöfe bei der Bischofsweihe nur noch in virtuelle Diözesen ein und verschiebt sie dann als Bistumsadministrator von Bistum zu Bistum. Das ist dann mit der Unfehlbarkeit in Übereinstimmung.Ich bin begeistert. Ich mach gleich einen Verbesserungsvorschlag, vielleicht kriege ich eine Prämie...

Deinen "Verbesserungsvorschlag" haben Bischöfe, was die Ernennung von Pfarrern betrifft, schon realisiert.

 

In einigen (deutschen, römisch-katholischen) Bistümern werden keine Pfarrer mehr ernannt, sondern nur noch Pfarradministratoren bestellt. Dies hat einen Riesenvorteil für den bestellenden Bischof: Einen Pfarrer kriegst Du ohne sein Einverständnis nicht so leicht von der Pfarrei weg. Einem Pfarradminstrator muß der Bischof nur sagen: Ab morgen bist Du nicht mehr da.

 

Manche Menschen meinen, bei dieser "Lösung" würde es sich um einen Mißbrauch des röm.-kath. Kirchenrechts handeln.

 

Klaus Mörsdorf kann ich (leider) nicht mehr dazu fragen.

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