Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Verzeihung, aber ihr scheint den Kirchenaustritt eines Priesteramtskandidaten etwas zu locker zu sehen. Sonst verlangt man in allem "Authentizität". Wie soll ein Priester die Gläubigen in der Kirche halten, wenn bekannt ist, dass er selbst schon ausgetreten war? Und ja, Gott sei Dank habe ich nichts zu entscheiden. In den Schuhen der Bischöfe möchte ich wahrlich nicht stecken. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Wichtig ist doch, dass jemand sich selber treu ist. Und Studiosus ist bei dieser Frage sich selber treu. Jede andere als die hier von ihm geäußerte meinung hätte mich nun sehr gewundert. Und darum käme es auch darauf an, was er zu entscheiden hätte. Er gäbe einen sehr guten Dogmatikprofessor ab, der jede Lehramtsentscheidung seit Petrus zum Papst gekrönt wurde auswendig aufzählen kann. Als Seelsorger wäre er weniger geeignet, aber dafür taugt ein guter Seelsorger vermutlich nicht als Dogmatikprofessor. Ein Problem der Kirche ist, dass bei der Karrieregestaltung der Amtsträger so etwas zu wenig Beachtung findet. Werner (das Posting würde auch in den Müller-Thread passen) 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Legt man dies als Maßstab (zusammen mit der Feststellung, dass die Deutsche Bischofskonferenz den Kirchenaustritt als apostatischen Akt definiert) an, kommen einem die zuvor von mir verbalisierten Zweifel. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Ja, aber zuerst werden sie ja gewählt. Vor ihrer Weihe sind sie episcopi electi. Der modus eligendi variiert, wie wir wissen, regional. Durch das Domkapitel beispielsweise, wie es bei uns in Deutschland oftmals Usus ist. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Ja, aber zuerst werden sie gewählt. Der modus eligendi variiert, wie wir wissen, regional. Saluti cordiali, Studiosus. Aber was soll da ungültig sein? Wenn also das Domkapitel zu St. Gallen einen Bischof wählt, der wird dann geweiht, und dann stellt es sich heraus, dass der schon lange ein Häretiker war, dann wäre seine Wahl zum Bischof von St. Gallen ungültig, aber Bischof wäre er trotzdem, weil die Weihe gültig war? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Ja, aber zuerst werden sie gewählt. Der modus eligendi variiert, wie wir wissen, regional. Saluti cordiali, Studiosus. Aber was soll da ungültig sein? Wenn also das Domkapitel zu St. Gallen einen Bischof wählt, der wird dann geweiht, und dann stellt es sich heraus, dass der schon lange ein Häretiker war, dann wäre seine Wahl zum Bischof von St. Gallen ungültig, aber Bischof wäre er trotzdem, weil die Weihe gültig war? Werner Im engeren Sinne bezieht sich dieses Dokument allerdings ausschließlich auf die Papstwahl. Wurde ein Kandidat vor seiner Wahl zum Papst Häretiker, so kann er nicht gültig gewählt werden. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Ja, aber zuerst werden sie gewählt. Der modus eligendi variiert, wie wir wissen, regional. Saluti cordiali, Studiosus. Aber was soll da ungültig sein? Wenn also das Domkapitel zu St. Gallen einen Bischof wählt, der wird dann geweiht, und dann stellt es sich heraus, dass der schon lange ein Häretiker war, dann wäre seine Wahl zum Bischof von St. Gallen ungültig, aber Bischof wäre er trotzdem, weil die Weihe gültig war? Werner Ja, er wäre dann schlichtweg nicht Bischof der Diözese, die ihn zum Bischof gewählt hat. Da Häretiker keine kirchlichen Ämter innehaben und ausüben können. Bischof wäre er dennoch. Saluti cordiali, Studiosus. Das ist mehr als kurios. Aber gut, wenn das so ist, ist es wohl so. Da aber heutzutage (zu des genannten Pauls Zeiten war das ja noch anders, auch wenn sich ja eigentlich nichts ändert) der Papst nach Belieben Bischöfe ein- ab- und versetzt, hat das heute eh keine praktische Bedeutung mehr. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Das Weiheamt verlangt eine makellose Verwaltungsbiographie, klar. Das Weiheamt kennt solche Voraussetzungen nicht. Allerdings wäre für einen Pfarrer ein vorausgehendes Studium in BWL, Architektur und Jura nicht schlecht. Besser als Pädagogik, Theologie und Pyrotechnik (für die Scheiterhaufen, die man ja sowieso nicht mehr anzünden darf). 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 "An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen" und "Die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen" Wenn dieser Priester wirklich nach Abfall vom Glauben zurück zum Glauben gefunden hat, wird er gerade bei Menschen mit großen Brüchen in der Biografie gute Früchte hervorbringen können. "Gott beruft nicht die qualifizierten, er qualifiziert die Berufenen". Und sollte das doch ein "falscher Prophet" sein... Christus hat uns eine Zusagen geben, auf die können wir vertrauen. Studiosus, Gottvertrauen, mein Junge, wir müssen Gott vertrauen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) hat das heute eh keine praktische Bedeutung mehr. Werner Die Bulle hatte nie praktische Relevanz, da sie - meines Wissens - nie exekutiert wurde. Sie ist allerdings von theoretischem Interesse, insbesondere vor dem Hintergrund der hypothetischen Figur eines Papa hereticus. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Übrigens wird in der - weitgehend ignorierten - Bulle Pauls IV. Cum ex apostolatus officio die These aufgestellt, dass Kardinäle, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl zum Papst vom Glauben abgefallen sind, nicht gültig gewählt werden können. Ebenso ist die Wahl von Bichöfen, Erzbischöfen, Kardinälen und Päpsten null und nichtig, wenn sie vor ihrer Wahl vom Glauben abgewichen waren. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Häretiker kein Amt gültig innehaben können. Saluti cordiali, Studiosus. Was ist denn die Wahl von Bischöfen? Ich dachte, die werden geweiht? Werner Ja, aber zuerst werden sie gewählt. Der modus eligendi variiert, wie wir wissen, regional. Saluti cordiali, Studiosus. Aber was soll da ungültig sein? Wenn also das Domkapitel zu St. Gallen einen Bischof wählt, der wird dann geweiht, und dann stellt es sich heraus, dass der schon lange ein Häretiker war, dann wäre seine Wahl zum Bischof von St. Gallen ungültig, aber Bischof wäre er trotzdem, weil die Weihe gültig war? Werner Im engeren Sinne bezieht sich dieses Dokument allerdings ausschließlich auf die Papstwahl. Wurde ein Kandidat vor seiner Wahl zum Papst Häretiker, so kann er nicht gültig gewählt werden. Saluti cordiali, Studiosus. Du sagst selbst das diese Bulle weitestgehend ignoriert wird. In wie weit kann ein Dokument das keine Sau interessiert Autorität beanspruchen? 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) Du sagst selbst das diese Bulle weitestgehend ignoriert wird. In wie weit kann ein Dokument das keine Sau interessiert Autorität beanspruchen? Dass sie Autorität hat, habe ich nicht behauptet. Da ohnehin so gut wie jeder Papst das Wahlrecht neu ordnet. Ich wollte nur andeuten, dass mein Gedankengang, dass (ehemalige) Apostaten oder Häretiker kein kirchliches Amt innehaben und ausüben können, nicht ohne Vorläufer in der Kirchengeschichte ist. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Häretiker dürfen kein Amt innehaben. Dagegen: Man konnte als Mordbrenner Bischof werden. Als jemand, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, konnte man sogar Evangelist werden. Und als Propagandist für Hetze, Mord und Krieg konnte man es schon in alttestamentlichen Zeiten zum Hagiographen bringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 ich dachte immer die Kirche wäre bei Berufenen relativ streng in der Auswahl das ist richtig. wenn Du zum Priester berufen werden möchtest in der röm.-kath. Konfession, darfst Du keine Frau haben. das ist wichtig. sonst geht gar nix, da. Nun ja, es soll da überaus schräge Vögel geben - solche, die zuvor sogar bei der Konkurrenz Pastor waren - die dürfen ihre Frau sogar behalten, nach der Priesterweihe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 ich dachte immer die Kirche wäre bei Berufenen relativ streng in der Auswahl das ist richtig. wenn Du zum Priester berufen werden möchtest in der röm.-kath. Konfession, darfst Du keine Frau haben. das ist wichtig. sonst geht gar nix, da. Nun ja, es soll da überaus schräge Vögel geben - solche, die zuvor sogar bei der Konkurrenz Pastor waren - die dürfen ihre Frau sogar behalten, nach der Priesterweihe. danke Dir, für die Ergänzung. Einer dieser "überaus schrägen Vögel" hat mich übrigens in die röm.-kath. Kirche aufgenommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 tatsächlich ausgetreten und nicht "kirchenfern"Wo ist denn der qualitative Unterschied, ob einer aus der Kirche austritt oder nur den lieben Gott und den Papst gute Männer sein lässt, aber aus Gewohnheit die Steuer weiter zahlt? Werner Wenn diese Geschichte, wie ich annehme, in Deutschland stattgefunden hat, dann ist das sehr wohl ein qualitativer Unterschied. Der Austritt aus der Körperschaft öffentlichen Rechts Katholische Kirche (um beispielsweise Kirchensteuer zu sparen) hat in Deutschland die Exkommunikation zur Folge. Die deutsche Bischofskonferenz machte klar, dass der Austritt als Apostasie zu werten ist. Der Ausgetretene hat in der Folge kein Recht, Sakramente zu empfangen. Dieser "deutsche Weg" ist zurecht umstritten. Kirchenfern zu sein hingegen und weiter Teil der Körperschaft öffentlichen Rechts zu bleiben, hat keine Konsequenzen (außer geistlicher Art). Also muss man annehmen, dass dieser Priester vor seinem Wiedereintritt und der Weihe 10 Jahre lang exkommuniziert gewesen ist. Also eine Art linker Piusbruder war. Und das ist schon erstaunlich. Außerdem finde ich es merkwürdig, dass sich jemand, der zehn Jahre lang der Gemeinschaft der Kirche entbehrt hat, sich anschließend zum Dienst als Priester für diese Kirche verpflichtet. Saluti cordiali, Studiosus. Wir wissen aufgrund der vorliegenden Informationen überhaupt nichts über den Fall, auch nicht darüber, wie er rechtlich gehandhabt wurde. Du hast Dich einem der Gedenkthreads zu Kardinal Meisner selbst gegen Ferndiagnosen ausgesprochen, und die ist hier zu diesem Thema kaum möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Du hast Dich einem der Gedenkthreads zu Kardinal Meisner selbst gegen Ferndiagnosen ausgesprochen Die natürlich dennoch reichlich und pietätlos gestellt wurden Aber Du hast natürlich recht. Ich spekuliere ja auch nicht über eine konkrete Person, sondern über eine fiktive bei der diese Rahmenbedingungen gegeben wären. Saluti cordiali, Studiosus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) übrigens, wo wir schon bei diesem Thema sind: ist "Sohn akatholischer Eltern" immer noch ein Weihe-Hindernis, für welches man Dispens braucht? (Studiosus: schau doch mal gerne nach, in Deinen Büchern - wenn Du magst). bearbeitet 11. Juli 2017 von Petrus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 (bearbeitet) übrigens, wo wir schon bei diesem Thema sind: ist "Sohn akatholischer Eltern" immer noch ein Weihe-Hindernis, für welches man Dispens braucht? (Studiosus: schau doch mal gerne nach, in Deinen Büchern - wenn Du magst). Nein, ist es nicht. IRREGULARITÄTEN UND ANDERE HINDERNISSE Can. 1040 Vom Empfang der Weihen sind fernzuhalten, die mit irgendeinem Hindernis behaftet sind, sei das Hindernis ein dauerndes, das als Irregularität bezeichnet wird, sei es ein einfaches; es wird jedoch kein Hindernis zugezogen, das in den folgenden Canones nicht enthalten ist. Can. 1041 Irregulär für den Empfang der Weihen ist: 1° wer an irgendeiner Form von Geisteskrankheit oder an einer anderen psychischen Erkrankung leidet, aufgrund derer er nach dem Rat von Sachverständigen als unfähig für die ordnungsgemäße Erfüllung des Dienstes beurteilt wird, 2° wer die Straftat der Apostasie, der Häresie oder des Schismas begangen hat, 3° wer eine Eheschließung, sei es auch nur eine bürgerliche, versucht hat, obwohl entweder er selbst durch ein bestehendes Eheband oder die heilige Weihe oder das öffentliche ewige Gelübde der Keuschheit an einer Eheschließung gehindert war oder die Frau in gültiger Ehe verheiratet oder an das gleiche Gelübde gebunden war; 4° wer vorsätzlich einen Menschen getötet oder eine vollendete Abtreibung vorgenommen hat, sowie alle, die positiv daran mitgewirkt haben; 5° wer sich selbst oder einen anderen schwerwiegend und vorsätzlich verstümmelt oder wer einen Selbstmordversuch unternommen hat, 6° wer eine Bischöfen oder Priestern vorbehaltene Weihehandlung vorgenommen hat, obwohl er entweder die betreffende Weihe nicht empfangen hat oder an deren Ausübung durch eine festgestellte oder verhängte kanonische Strafe gehindert war. Can. 1042 Am Empfang der Weihen einfach gehindert ist: 1° ein verheirateter Mann, sofern er nicht rechtmäßig für den ständigen Diakonat ausersehen ist; 2° wer ein Amt versieht oder einer Verwaltertätigkeit nachgeht, die Klerikern nach Maßgabe der cann. ⇒ 285 und ⇒ 286 verboten sind und mit denen die Pflicht der Rechenschaftsablage verknüpft ist, so lange, bis er nach Aufgabe des Amtes oder der Verwaltertätigkeit Rechenschaft abgelegt hat und frei geworden ist; 3° ein Neugetaufter, sofern er sich nach dem Urteil des Ordinarius nicht ausreichend bewährt hat. Can. 1043 Gläubige, die von Weihehindernissen Kenntnis haben, sind verpflichtet, sie vor der Weihespendung dem Ordinarius oder dem Pfarrer zu eröffnen. Can. 1044 § 1. Für die Ausübung empfangener Weihen ist irregulär: 1° wer, beim Weiheempfang mit einer Irregularität behaftet, die Weihen unrechtmäßig empfangen hat; 2° wer eine in ⇒ can.1041, n. 2 genannte Straftat begangen hat, sofern die Straftat öffentlich bekannt ist, 3° wer eine der in ⇒ can.1041, nn. 3, 4, 5, 6 genannten Straftaten begangen hat. § 2. An der Ausübung der Weihen gehindert ist: 1° wer, beim Weiheempfang mit einem Hindernis behaftet, die Weihen unrechtmäßig empfangen hat, 2° wer an Geisteskrankheit oder einer anderen psychischen Erkrankung nach ⇒ can.1041, n. 1 leidet, bis der Ordinarius nach Konsultation eines Sachverständigen die Ausübung dieser Weihe erlaubt hat. Can. 1045 Unkenntnis von Irregularitäten und Hindernissen befreit nicht von ihnen. Can. 1046 Irregularitäten und Hindernisse werden bei Zusammentreffen verschiedener Tatbestände vermehrfacht, nicht jedoch infolge der Wiederholung desselben Tatbestandes, sofern es sich nicht um die Irregularität aufgrund der vorsätzlichen Tötung eines Menschen oder der vollendeten Abtreibung handelt. Can. 1047 § 1. Die Dispens von allen Irregularitäten ist allein dem Apostolischen Stuhl vorbehalten, wenn die Tatsache, auf der sie gründen, gerichtshängig geworden ist. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 11. Juli 2017 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 übrigens, wo wir schon bei diesem Thema sind: ist "Sohn akatholischer Eltern" immer noch ein Weihe-Hindernis, für welches man Dispens braucht? (Studiosus: schau doch mal gerne nach, in Deinen Büchern - wenn Du magst). Nein, ist es nicht. danke, Studiosus, für Deine schnelle Antwort. d. h. für mich: wenn meine Frau vor mir stirbt, was Gott verhüten möge, brauche ich dafür keinen Dispens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2017 Irregulär, mei, es gibt Dispensen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 12. Juli 2017 übrigens, wo wir schon bei diesem Thema sind: ist "Sohn akatholischer Eltern" immer noch ein Weihe-Hindernis, für welches man Dispens braucht? (Studiosus: schau doch mal gerne nach, in Deinen Büchern - wenn Du magst). Nein, ist es nicht. danke, Studiosus, für Deine schnelle Antwort. d. h. für mich: wenn meine Frau vor mir stirbt, was Gott verhüten möge, brauche ich dafür keinen Dispens. Da gibts aber eine Altersgrenze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 12. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 12. Juli 2017 Da gibts aber eine Altersgrenze. 50 Jahre, ja. Auch davon kann man dispensieren. Vor kurzem wurde in Norwegen ein 65-jähriger zum Priester geweiht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 12. Juli 2017 Melden Share Geschrieben 12. Juli 2017 Frage an die Profis und jene, die sich als Profi berufen fühlen: Ist denn ein Kirchenaustritt nicht eine steuerliche Angelegenheit? Ich dachte immer, einmal katholisch, immer katholisch. Wie tritt man beispielsweise in Spanien aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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