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Ist eine kirchliche Trauung möglich?


Lumina

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Hallo liebe Mykath-Foristen,

 

danke für die Freischaltung und ich hoffe, ich darf als Neuling gleich meine Frage stellen:

 

Mein Lebesgefährte und ich sind ein Paar mittleren Alters, das völlig überraschend ein Kind erwartet. Ein Geschenk des Hinmels. Wir wollen heiraten. Er ist Witwer, katholisch und sehr gläubig und ich bin evangelisch getauft, war in ganz jungen Jahren vier Jahre mit einem konfessionslosen ungetauften Mann standesamtlich  verheiratet. Während dieser Ehe bin ich aus der Kriche ausgetreten. Ich fühle mich als Christin und Glaube an Gott, auch ohne Kirchengemeinschaft. Mit dem jetzigen Mann an meiner Seite habe ich häufiger Kontakt zur katholischen Kirche, besuche Gottesdienste. Es fühlt sich gut an.

 

Außer Frage steht, dass unser Kind getauft wird und im christlichen Glauben erzogen wird.

 

Dass mein Mann mich als geschiedene (ehemalige) Protestantin nicht kirchlich heiraten kann, ist mir bekannt. Mich würde interessieren, wie die Lage wäre, wenn ich Katholikin werden würde. Wäre dann eine krichliche Trauung möglich?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Lumina

bearbeitet von Lumina
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vor 29 Minuten schrieb Lumina:

Dass mein Mann mich als geschiedene (ehemalige) Protestantin nicht kirchlich heiraten kann, ist mir bekannt.

Doch. Das ist möglich, wenn Deine Angaben zu Deiner ersten Ehe stimmen, da diese unter den beschriebenen Umständen keine sakramentale Ehe war.

Ob Du jetzt (wieder) evangelisch oder katholisch wirst oder Ausgetretene bleibst, ist diesbezüglich egal.

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Danke Euch für Eure Antworten - und Glückwünsche.

 

Ich hatte auf Katholisch.de das gefunden: 

Zitat: 

"Kann man als Katholik in der katholischen Kirche heiraten, obwohl man schon einmal standesamtlich verheiratet war und die Ehe geschieden wurde?

Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine. Wenn aber einer der Partner konfessionslos oder evangelisch war, als er die erste standesamtliche Trauung einging, dann kann das Paar nach einer Scheidung nicht mehr katholisch heiraten. Denn jemand, der nicht katholisch ist, unterliegt nicht dieser Formpflicht, das Kirchenrecht einzuhalten und kirchlich heiraten zu müssen. Hier wird aber theologisch gedeutet, dass jede Eheschließung (egal ob die Hochzeit vor einer evangelischen Kirche, dem Standesamt oder vor einem Medizinmann stattfand) eine gültige ist, da sie vor Gott geschlossen und damit prinzipiell unauflösbar ist."

Zitat Ende
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Ich verstehe das so, dass alle Nichtkatholiken automatisch für die rk-Ansicht als Naturehe automatisch für immer gültig verheiratet bleiben. 

 

Es ist ja wirklich kompliziert 🤔

bearbeitet von Lumina
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In deinem Fall wäre ein Privileg-Verfahren (so heißt das nun einmal) möglich, in dessen Folge die Erstehe aufgelöst würde und somit eine neue Ehe möglich würde. Bei weiteren Fragen PN an mich, ohne werben zu wollen: Ich mache das von Berufs wegen.

 

Und so oder so: Willkommen im Forum.

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vor 33 Minuten schrieb Flo77:

Wieso sollte eine Ehe zwischen einer Protestantin und einem Nichtchristen nicht gültig sein???

Sie ist gültig aber um des Glaubens willen auflösbar.

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vor 20 Minuten schrieb Chrysologus:

Sie ist gültig aber um des Glaubens willen auflösbar.

Die Privilegium-Lösung hatte ich auch im Hinterkopf, aber bei Gouvi klang das so, als wäre die nicht-sakramentale Ehe von Nichtkatholiken nicht gültig.

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vor 1 Minute schrieb Flo77:

aber bei Gouvi klang das so, als wäre die nicht-sakramentale Ehe von Nichtkatholiken nicht gültig.

Sollte nicht so klingen. Aber bei einer Ehe mit einem Ungetauften ist die nicht-Formpflicht zum Glück kein k.o.-Kriterium.

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vor 20 Stunden schrieb gouvernante:

Ob Du jetzt (wieder) evangelisch oder katholisch wirst oder Ausgetretene bleibst, ist diesbezüglich egal.

Ist eine Auflösung im Privileg-Verfahren nicht an den Glauben gebunden? Das macht doch nur Sinn, wenn der Partner, der um des Glaubens Willen aus der ungläubigen Ehe errettet werden soll, katholisch ist, oder nicht?

 

Dann wäre eine vorherige Konversion der TE Pflicht.

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vor 2 Stunden schrieb Aristippos:

Ist eine Auflösung im Privileg-Verfahren nicht an den Glauben gebunden? Das macht doch nur Sinn, wenn der Partner, der um des Glaubens Willen aus der ungläubigen Ehe errettet werden soll, katholisch ist, oder nicht?

Das hängt davon ab, ob man nun ein privilegium fidei (auch als privilegium paulinum bekannt) Verfahren oder aber ein privilegium petrinum Verfahren führt, In der Sache und im Ergebnis tut sich das aber nichts, es muss in jedem Fall nachgewiesen werden, dass einer der Partner weiterhin ungetauft ist.

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