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Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe wieder einstellen


Frank

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Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe wieder einstellen

Ein Caritas-Mitarbeiter heiratete nach seiner Scheidung erneut. Der katholische Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht erklärte die Entlassung für ungültig. [klick]

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vor 10 Minuten schrieb Frank:

Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe wieder einstellen

Ein Caritas-Mitarbeiter heiratete nach seiner Scheidung erneut. Der katholische Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht erklärte die Entlassung für ungültig. [klick]

Nicht spannend. Wenn man als Arbeitgeber sich nicht Mühe macht, eine Kündigung ordentlich zu begründen, fliegt man auf. Und ich kann hier auch nicht erkennen, inwiefern die zweite Zivilehe hier verkündigungsrelevant sein soll. Die Klientel in der Behindertenwerkstatt bekommt das doch gar nicht mit. 

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Ich halte solche Urteile für ein wichtiges Moment, näher zu bestimmen und zu begründen, wer, wann, wo einen kirchlichen Verkündigungsauftrag in dem Ausmaß wahrnimmt, dass er zwingend den erweiterten Loyolitätspflichten unterliegt.
Ich denke aber, in dem Maße, in dem „Kirche“ darauf setzt, in Zukunft ihren Verkündigungsauftrag verstärkt durch Getaufte und Gefirmte wahrzunehmen, wird das noch „lustige“ Debatten geben.

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vor 50 Minuten schrieb Frank:

Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe wieder einstellen

Ein Caritas-Mitarbeiter heiratete nach seiner Scheidung erneut. Der katholische Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos. Das Arbeitsgericht erklärte die Entlassung für ungültig. [klick]

 

Dieser Artikel ist sehr mager, es fehlen zum Verständnis doch ein paar nicht ganz unwesentliche Details. Beispielsweise jenes, dass dem Caritasverband Hagen, respektive seiner Führungsetage, bescheinigt wurde, die 2016 in Kraft gesetzte Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wohl nicht genau gelesen bzw. bei der Kündigung des Mitarbeiters offensichtlich nicht berücksichtig zu haben. Die Richterin hat den Herrschaften die entscheidenden Sätze vorgelesen. Ganz schön blamabel für einen Arbeitgeber von ca. 1200 bis 1300 Beschäftigten.

Unangenehm aufgefallen ist auch die Vorstandsvorsitzende des Caritasverbandes - sie ist trotz zweimaliger Ladung nicht vor dem Arbeitsgericht erschienen. Auch hierzu hat die Richterin noch eine Anmerkung gemacht.

Auch wird in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt, dass es da eine Vorgeschichte gibt, die ich zusammenfassend jetzt mal so deute, dass die zweite Heirat des Mannes der willkommene Anlass gewesen sein könnte, den Mann - der übrigens schon seit mehr als 25 Jahren bei der Caritas beschäftigt war - loszuwerden (damit, dass er zuvor aus einer leitenden Funktion in einer Behinderteneinrichtung geschasst und zu irgendeiner Schreibtischtätigkeit abgeschoben worden war, hatte er sich bereits erfolgreich vor dem Arbeitsgericht zur Wehr gesetzt).

Nachhilfeunterricht für die Personalverantwortlichen ...

bearbeitet von Julius
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Das sehe ich ähnlich. Gerade das Zweite Vatikanische Konzil betont nochmals ausdrücklich das Apostolat der Laien. Dass sich auf diese dann auch die berüchtigten "Loyalitätsobliegenheiten" in toto auswirken, wenn sie in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, finde ich nur folgerichtig. 

 

Man kann natürlich einen pragmatischen Ansatz vertreten: Der Arzt, der eben zufällig in einem Krankenhaus katholischer Trägerschaft praktiziert, wäre dann ausschließlich in seiner Funktion als Mediziner gefragt. Sein Privat- und Glaubensleben nicht Gegenstand arbeitsrechtlicher Beanstandungen. Ob das allerdings dem Grundgedanken noch entspricht lasse ich dahingestellt.

 

Und die vielleicht wichtigste Frage: Worin würden sich katholische Einrichtungen noch unterscheiden, wenn in denselben die gleichen Regularien wie in der freien Wirtschaft gelten?

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 5 Stunden schrieb Studiosus:

Man kann natürlich einen pragmatischen Ansatz vertreten: Der Arzt, der eben zufällig in einem Krankenhaus katholischer Trägerschaft praktiziert, wäre dann ausschließlich in seiner Funktion als Mediziner gefragt. Sein Privat- und Glaubensleben nicht Gegenstand arbeitsrechtlicher Beanstandungen. Ob das allerdings dem Grundgedanken noch entspricht lasse ich dahingestellt.

 

Das ist er auch. Die Zeiten, in denen der leitende Arzt eines katholischen Krankenhauses katholisch sein musste, liegen eh schon Jahrzehnte zurück. Ab dem Augenblick aber, ab dem katholische Krankenhäuser den nicht-katholischen qualifizierteren Bewerber dem weniger qualifizierten katholischen Bewerber vorgezogen haben, haben sie sich auch - zumindest potentiell - das Problem eingehandelt, dass ein nicht-katholischer leitender Angestellter kirchenrechtlich eben doch nicht ganz mit denselben Maßstäben zu messen war wie der katholische: der evangelische Chefarzt konnte sich scheiden lassen, ohne sich bei Wiederheirat Sanktionen seiner Kirche einzuhandeln. Schwer einzusehen, dass er dann - wohlgemerkt: als Nichtkatholik - vom katholischen Arbeitgeber wie ein Katholik sanktioniert - in dem Falle dann entlassen - wurde/wird.

Ich persönlich suche mir das Krankenhaus, in dem ich mich behandeln lasse,  in erster Linie nach der Qualität der medizinischen Versorgung aus, die ist u.a. wesentlich von der medizinischen Kompetenz der Ärzte und medizinischen Mitarbeiter abhängig. Ich vergesse deswegen auch regelmäßig, mir in der Notaufnahme eine katholisch-kirchenrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von leitenden ÄrztInnen und/oder Pflegekräften vorlegen zu lassen. Deren "Privat- und Glaubensleben" ist mir schlicht einerlei.

 

Zitat

Ob das allerdings dem Grundgedanken noch entspricht lasse ich dahingestellt.

 

Was hältst Du denn für den "Grundgedanken" eines Krankenhauses?

 

Und - um nochmal Bezug auf den aktuellen Fall zu nehmen - inwiefern ist der "Grundgedanke" einer Behinderteneinrichtung davon tangiert, wenn deren Leiter sieben Jahre nach seiner Scheidung erneut heiratet?

 

bearbeitet von Julius
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vor 9 Minuten schrieb Julius:

Deren "Privat- und Glaubensleben" ist mir schlicht einerlei.

 

Da sind wir sogar einer Meinung. In solchen Situationen sind mir Konfession und Frömmigkeit auch egal. Hier sind vor allem Kompetenz und Empathie entscheidend.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 6 Stunden schrieb gouvernante:

Ich halte solche Urteile für ein wichtiges Moment, näher zu bestimmen und zu begründen, wer, wann, wo einen kirchlichen Verkündigungsauftrag in dem Ausmaß wahrnimmt, dass er zwingend den erweiterten Loyolitätspflichten unterliegt.
Ich denke aber, in dem Maße, in dem „Kirche“ darauf setzt, in Zukunft ihren Verkündigungsauftrag verstärkt durch Getaufte und Gefirmte wahrzunehmen, wird das noch „lustige“ Debatten geben.

Nein, das glaube ich nicht. Die Kirche wird in D. auf je nach Region 5-15 % der Bevölkerung schrumpfen. Damit können die großen Sozialkonzerne nicht mehr weitergeführt werden. Und es wäre nicht schade darum. Die urchristliche Diakonie wird in neuer Form leben und die Bereiche abdecken, die sonst niemand angeht. 

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vor 51 Minuten schrieb kam:

Die urchristliche Diakonie wird in neuer Form leben und die Bereiche abdecken, die sonst niemand angeht. 

 

Und in der "urchristlichen Diakonie", in Bereichen, "die sonst niemand angeht", darf sich dann nur engagieren, wem kein kirchenrechtlicher Makel anhaftet? Wiederverheiratete Geschiedene bleiben in den Bereichen, "die sonst niemand angeht" aussen vor? Oder wie soll ich das verstehen?

bearbeitet von Julius
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vor 7 Minuten schrieb Julius:

Und in der "urchristlichen Diakonie", in Bereichen, "die sonst niemand angeht", darf sich dann nur engagieren, wem kein kirchenrechtlicher Makel anhaftet? Wiederverheiratete Geschiedene bleiben in den Bereichen, "die sonst niemand angeht" aussen vor? Oder wie soll ich das verstehen?

 Na ja, das wäre die Konsequenz, wenn man auf das (erwartete) Engagement der Getauften dieselben Kriterien anlegt wie zZ an Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen.
Wie gesagt: ich denke, diesen Aspekt hat die organisierte Kirche überhaupt noch nicht auf dem Schirm.

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vor 6 Minuten schrieb gouvernante:

Wie gesagt: ich denke, diesen Aspekt hat die organisierte Kirche überhaupt noch nicht auf dem Schirm.

 

Jetzt wo Du es ansprichst: ich fürchte, Du hast recht.

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vor 8 Stunden schrieb Studiosus:

Und die vielleicht wichtigste Frage: Worin würden sich katholische Einrichtungen noch unterscheiden, wenn in denselben die gleichen Regularien wie in der freien Wirtschaft gelten? 

Durch aufgehängte Kreuze.

Zumindest das sollte Kirche aus den Missbrauchsfällen gelernt haben. Es ist ganz sicher nicht mehr zeitgemäß, einen Mitarbeiter wegen einer zweiten Ehe rauszuwerfen, wenn kinderschändende Priester in der Vergangenheit ihren Job behalten durften.

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vor 8 Minuten schrieb Thofrock:

Durch aufgehängte Kreuze.

Zumindest das sollte Kirche aus den Missbrauchsfällen gelernt haben. Es ist ganz sicher nicht mehr zeitgemäß, einen Mitarbeiter wegen einer zweiten Ehe rauszuwerfen, wenn kinderschändende Priester in der Vergangenheit ihren Job behalten durften.

 

Beides ist nicht statthaft, wobei der Missbrauch Schutzbefohlener in meinen Augen erheblich schwerer wiegt. Dass Priester,  die sich derartig schuldig machen, nicht tragbar sind dürfte wohl klar sein.

 

Allerdings haben beide Dinge erst einmal nichts miteinander zu tun, weshalb ich mich frage, warum Du sie in Beziehung setzst.

 

Wenn überdies das Aufhängen eines Kreuzes ausreicht, dann sind mittlerweile viele bayerische Amtsstube kirchliche Unternehmen.

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

 

bearbeitet von Studiosus
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vor einer Stunde schrieb Julius:

 

Und in der "urchristlichen Diakonie", in Bereichen, "die sonst niemand angeht", darf sich dann nur engagieren, wem kein kirchenrechtlicher Makel anhaftet? Wiederverheiratete Geschiedene bleiben in den Bereichen, "die sonst niemand angeht" aussen vor? Oder wie soll ich das verstehen?

Ich glaube, daß in der zukünftig hierzulande bestehenden Kirche Gläubige da sein werden, denen kirchliche Gebote nicht am A**** vorbeigehen. Der im jüngsten Beispiel betroffene Pfleger hätte sich auch um eine Eheaufhebung bemühen können. 

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vor 3 Stunden schrieb kam:

Ich glaube, daß in der zukünftig hierzulande bestehenden Kirche Gläubige da sein werden, denen kirchliche Gebote nicht am A**** vorbeigehen. Der im jüngsten Beispiel betroffene Pfleger hätte sich auch um eine Eheaufhebung bemühen können. 

 

Ich weiss zwar nicht, was Dir als "zukünftig hierzulande bestehende Kirche" vorschwebt (das ist im Augenblick auch unerheblich),

aber erstens ist der Mann nicht "Pfleger", sondern studierter Sozialarbeiter,

und abgesehen davon, dass ich Dein locker dahingeworfenes "er hätte sich doch um eine Eheaufhebung bemühen können" als zynisch empfinde (woher weisst Du denn, dass er das nicht getan hat?), wird nicht jede Ehe, um deren "Aufhebung" sich jemand bemüht, auch annulliert und gibt es tatsächlich respektable Katholiken, die keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, sich nach 20 Jahren Ehe und mit sieben Kindern einen Grund einfallen zu lassen, aus dem diese Ehe dann möglicherweise als nicht gültig zustande gekommen befunden werden könnte. Die bekämen eventuell ein Problem damit, sich morgens im Spiegel anzuschauen.
Angesichts des von Dir angeschlagenen Zynismus drängt sich mir beinahe die Frage auf, was eigentlich dabei herauskäme, wenn nach 20 oder 25 Jahren ALLE katholisch geschlossenen Ehen auf den kirchenrechtlichen Prüfstand gestellt würden: ob sich nicht so manche Paare, die ihre Ehe nicht einen Tag in Frage gestellt haben, erstaunt die Augen reiben und erfahren müssten, dass sie 25 Jahre ungültig verheiratet waren, ohne es zu wissen. Auch solche aus dem Kreis der Gläubigen Deiner mutgemaßten "zukünftig hierzulande bestehenden Kirche".  :rolleyes:

 

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vor 3 Stunden schrieb Julius:

 

Ich weiss zwar nicht, was Dir als "zukünftig hierzulande bestehende Kirche" vorschwebt (das ist im Augenblick auch unerheblich),

aber erstens ist der Mann nicht "Pfleger", sondern studierter Sozialarbeiter,

und abgesehen davon, dass ich Dein locker dahingeworfenes "er hätte sich doch um eine Eheaufhebung bemühen können" als zynisch empfinde (woher weisst Du denn, dass er das nicht getan hat?), wird nicht jede Ehe, um deren "Aufhebung" sich jemand bemüht, auch annulliert und gibt es tatsächlich respektable Katholiken, die keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, sich nach 20 Jahren Ehe und mit sieben Kindern einen Grund einfallen zu lassen, aus dem diese Ehe dann möglicherweise als nicht gültig zustande gekommen befunden werden könnte. Die bekämen eventuell ein Problem damit, sich morgens im Spiegel anzuschauen.
Angesichts des von Dir angeschlagenen Zynismus drängt sich mir beinahe die Frage auf, was eigentlich dabei herauskäme, wenn nach 20 oder 25 Jahren ALLE katholisch geschlossenen Ehen auf den kirchenrechtlichen Prüfstand gestellt würden: ob sich nicht so manche Paare, die ihre Ehe nicht einen Tag in Frage gestellt haben, erstaunt die Augen reiben und erfahren müssten, dass sie 25 Jahre ungültig verheiratet waren, ohne es zu wissen. Auch solche aus dem Kreis der Gläubigen Deiner mutgemaßten "zukünftig hierzulande bestehenden Kirche".  :rolleyes:

 

Du hast außer deiner Beschimpfung nichts Erhebliches vorzutragen. Ich finde, daß man von einem Katholiken, der bei der Kirche gutes Geld verdient, Regeltreue erwarten kann. 

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vor 11 Minuten schrieb kam:

Du hast außer deiner Beschimpfung nichts Erhebliches vorzutragen. Ich finde, daß man von einem Katholiken, der bei der Kirche gutes Geld verdient, Regeltreue erwarten kann. 

Da stellt sich mir die Frage:  Wie viel 'Kirche' ist bei der Caritas tatsächlich drin?    Konkret welcher %-Satz der Ausgaben wird tatsächlich von der Kirche getragen?   Bisher hat mir diese Frage niemand beantworten können  (oder wollen).  Mir kommt es oft eher so vor, als ob die Kirche in vielen Bereichen zwar die Autorität beansprucht, aber in Wirklichkeit sich alles von gesellschaftlichen bzw. staatlichen Stellen  refinanzieren lässt   und in manchen sozialen Bereichen noch kräftig verdient. 

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vor 44 Minuten schrieb kam:

Ich finde, daß man von einem Katholiken, der bei der Kirche gutes Geld verdient, Regeltreue erwarten kann. 

 

Es tut mir leid, wenn Du Dich durch meine Meinungsäusserung, dass Dein Einwurf (er hätte seine Ehe ja aufheben lassen können) zynisch sei, "beschimpft" fühlst. Ich kann sie aber nicht zurücknehmen, in meinen Augen ist es halt purer Zynismus, einem Familienvater mit sieben Kindern nach 20-jähriger Ehe und sieben Jahre nach der Scheidung einen solchen Brocken hinzuwerfen.

Das gute Geld verdient der bei katholischen Einrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer in der Regel für gute Arbeit, und wie weit die Regeltreue im Privaten reicht, die "man" von einem bei der katholischen Kirche als Arbeitnehmer beschäftigten Katholiken erwartet, ist in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse umrissen. Ein Sozialarbeiter, der eine Behindertenwohneinrichtung leitet und sieben Jahre nach seiner Scheidung noch einmal heiratet, scheint mir den Rahmen dieser Grundordnung nicht zu sprengen, auch wenn die 2016 in Kraft getretene Neuerung "an vielen Stellen unklar" bleibt (Kirchenrechtler Bier, dem, wie er zitiert wird, die Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes nicht weit genug gegangen ist).

 

bearbeitet von Julius
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vor 6 Stunden schrieb Julius:

--- und gibt es tatsächlich respektable Katholiken, die keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, sich nach 20 Jahren Ehe und mit sieben Kindern einen Grund einfallen zu lassen, aus dem diese Ehe dann möglicherweise als nicht gültig zustande gekommen befunden werden könnte. Die bekämen eventuell ein Problem damit, sich morgens im Spiegel anzuschauen.

Aber das gebrochene Eheversprechen stört den Spiegel nicht?

 

(Wobei ich irgendwie annehme, daß eine Ehe eher seltenst gerade nach 20 Jahren und mit sieben Kindern zerbricht. Wenn, dann weit vorher.)

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vor 8 Minuten schrieb Moriz:

Aber das gebrochene Eheversprechen stört den Spiegel nicht?

 

Ehen scheitern nun mal. Sich das nach 20 Jahren (ich bleibe jetzt mal bei dem Beispiel) dieses Scheitern einzugestehen ist aufrichtiger als irgendeinen "Formfehler" oder dergleichen auszugraben und mir einzureden, ich sei die ganzen zwanzig Jahre nicht verheiratet gewesen.

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vor 2 Stunden schrieb sofan:

Da stellt sich mir die Frage:  Wie viel 'Kirche' ist bei der Caritas tatsächlich drin?    Konkret welcher %-Satz der Ausgaben wird tatsächlich von der Kirche getragen?   Bisher hat mir diese Frage niemand beantworten können  (oder wollen).  Mir kommt es oft eher so vor, als ob die Kirche in vielen Bereichen zwar die Autorität beansprucht, aber in Wirklichkeit sich alles von gesellschaftlichen bzw. staatlichen Stellen  refinanzieren lässt   und in manchen sozialen Bereichen noch kräftig verdient. 

Soweit ich weiß haben die kirchlichen Träger die (nicht unerheblichen) Investitionskosten zu tragen. Die Betriebskosten werden inzwischen (weitgehend) refinanziert. Und viele karitative Einrichtungen sind 'traditionell' kirchlich. Manch katholisches Krankenhaus ist zu einer Zeit gebaut worden, als der Staat es noch nicht als seine Aufgabe ansah, eine adäquate Krankenversorgung für alle Bürger zur Verfügung zu stellen. Was Kindergärten angeht ist diese Zeit noch gar nicht so lange her.

Derzeit ist der Staat lustig dabei, Objekte der Daseinsfürsorge (und dazu gehören karitative Einrichtungen) abzustoßen. Und dann ist mir ein kirchliches Krankenhaus tausend mal lieber als ein privatisiertes Krankenhaus, welches von einem gewinnorientierten Krankenhauskonzern übernommen worden ist. Da wird zwar niemand wegen Zweitheirat gefeuert, aber dafür so ziemlich alle Arbeitnehmer übelst ausgebeutet.

 

Ich fürchte, die hier durchscheinende Idee, auf kirchliche Träger zu verzichten würde zu Situationen führen, die aus anderen Gründen noch weniger gewünscht sind.

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An meiner Art zu pflegen zu machen sollte man, bin ich im Dienst, erkennen das ich Christ bin. Hoffentlich tut man das. Ob und wie, das müssen andere beurteilen - spielt hier auch keine Rolle.

An meiner Art zu pflegen zu machen sollte man, bin ich im Dienst, erkennen das ich Christ bin. - Nach dem ich für einen freien Träger arbeite interessiert das (auch arbeitsrechtlich) keine Sau.

An meiner Art zu pflegen zu machen sollte man, bin ich im Dienst, erkennen das ich Christ bin. - Würde ich für einen kirchlichen Träger arbeiten sollte das allerdings (auch arbeitsrechtlich) interessieren. Daran wie die Kollegen arbeiten sollte man dem kirchlichen Haus ansehen das es ein Kirchliches Haus ist.

 

Das ich Single bin, oder wäre ich es nicht ob ich Frauen oder Männerr schnacksel, wäre ich kein Single: ob ich in einer Patchworkfamilie lebe, in zweiter Ehe lebe oder schön das traditionelle Modell - das ist kein Kriterium abzulesen ob man an meiner Arbeit erkennt das ich Christ bin. Den Bewohnern wird das nicht interessieren, den Angehörigen auch nicht (für Gewöhnlich diskutiere ich mit beiden nicht mein Liebesleben) - Warum sollte das meinen Chef arbeitsrechtlich interessieren?

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vor 14 Stunden schrieb Studiosus:

Allerdings haben beide Dinge erst einmal nichts miteinander zu tun, weshalb ich mich frage, warum Du sie in Beziehung setzst.

 

Die Beziehung drängt sich geradezu auf, weil es ja darum geht, dass ähnliche arbeitsrechtliche Sanktionen im Raum stehen.

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Ich denke "Skandal" ist hier ein wichtiges Stichwort. Sollten sich kirchliche Bedienstete in Lebensverhältnissen befinden oder privat Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind Skandal unter dem  gläubigen Volk auszulösen, müssen sie zur Klärung des Verhältnisses angehalten oder entlassen werden. Ich phantasiere mal: Ein Ehe- und Paartherapeut in einer katholischen Sozialstation oder Praxis, der selbst geschieden und wiederverheiratet ist. Oder eine Angestellte einer Beratungsstelle in kirchlicher Trägerschaft, die werdende Mütter begleitet, die privat einen Verein betreibt, der sich für die Wahlfreiheit der Frau im Falle des Schwangerschaftsabbruchs politisch engagiert. Das würde erstens ihre Tätigkeit im Rahmen der katholischen Kirche konterkarieren und wäre zweitens geeignet Skandal unter den Gläubigen auszulösen. Auch Personen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geben Skandal, da sich ihre manifestierte Lebensweise mit der Morallehre der Kirche nicht vereinbaren lässt. Natürlich muss dabei graduell nach der jeweiligen Unmittelbarkeit des Verkündigungsauftrages entschieden werden.

 

 

 

Saluti cordiali, 

Studiosus. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 1 Stunde schrieb Studiosus:

Ein Ehe- und Paartherapeut in einer katholischen Sozialstation oder Praxis, der selbst geschieden und wiederverheiratet ist.

 

Also bei unseren Sozialstationen sind keine Ehe- und Paartherapeuten beschäftigt, die bieten Pflegeleistungen und ggf. Unterstützung bei der Führung eines Haushalts an. Es sind Einrichtungen, die es Menschen ermöglichen, noch einige Zeit länger selbständig zu wohnen und zu leben anstatt in ein ein Heim übersiedeln zu müssen.

Einem geschiedenen Ehe- und Paartherapeuten bei einer katholischen Lebensberatungseinrichtung ist aus der Scheidung kein arbeitsrechtlicher Strick zu drehen. Nicht die Scheidung wird kirchenrechtlich sanktioniert, sondern die erneute Heirat.

Weswegen es der Arbeit eines Ehe- und Paartherapeuten abträglich sein soll, wenn er selbst das Zerbrechen einer Ehe durchlebt und durchlitten (und dies verarbeitet hat), ist dann nochmal eine andere Frage.

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