Chrysologus Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 3 Minuten schrieb Mistah Kurtz: Ich würde sagen, je mehr die Kirchen schrumpfen, desto größer werden die Zweifel, ob bei dem, was sie sind und was sie tun, ein öffentliches Interesse besteht. Schließlich kann auch der Verein für Homöopathie oder jener der Kaninchenzüchter sich nicht auf öffentliches Interesse berufen. Es geht nicht um die Größe, sondern um den Rechtsstatus. Rein was die Mitgliederzahlen angeht ist die katholische Kirche sich derzeit größer als Bayern und BaWü zusammen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 Dass sie solche Dinge nicht von vornherein berücksichtigt und regelt, ist einer der handwerklichen Fehler der DSGVO. Dass sie weit über das Ziel hinausschießt ist aber der gravierendste. Gemäß DSGVO ist schon der Gruß der Bäckerin "Guten Morgen Herr Chryso, 2 Weckle und eine Breze, wie immer?" strafwürdig, wenn du ihr nicht vorher die schriftliche Erlaubnis gegeben hast, diese persönlichen Daten geschäftlich zu verwenden. Werner 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mistah Kurtz Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 4 Minuten schrieb Chrysologus: Es geht nicht um die Größe, sondern um den Rechtsstatus. Rein was die Mitgliederzahlen angeht ist die katholische Kirche sich derzeit größer als Bayern und BaWü zusammen. Recht fällt aber nicht vom Himmel, sondern wird gemacht. Und was zum Recht wird, hat seinen Ursprung in den Bedürfnissen der Gesellschaft. Je unbedeutender die Kirchen in der Gesellschaft real werden, desto unbedeutender wird auch das öffentliche Interesse an ihr. Die Kirchen genießen aus historischen Gründen eine Reihe von Privilegien. Die aber werden mit ihrem gesellschaftlichen Bedeutungsschwund weniger und weniger werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 19 minutes ago, kam said: Da hast du recht. Das KDG scheint auf den ersten Blick qualitativ besser, da haben nicht so viele Köche den Brei verdorben. Und die Besetzung der kirchlichen Gerichte bürgt für Qualität. Ich vermute mal, dass in den Ländern, in denen EU-Verordnungen wichtig genommen werden, die Kirchen nicht sonderlich wichtig sind, und in den Ländern, in denen die Kirchen wichtig sind, EU-Verordnungen nicht sonderlich wichtig genommen werden. So kommt dann halt so etwas zustande. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 30 Minuten schrieb kam: Das KDG scheint auf den ersten Blick qualitativ besser Ähm. Das KDG ist (fast) blind abgekupferte DSGVO mit ein paar undurchdachten Verschärfungen. Und ohne Erwägungsgründe veröffentlicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rorro Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor einer Stunde schrieb kam: Das war nur im Arbeitsrecht so. Das liegt daran, daß die deutsche verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen nicht europarechtlich verankert ist. Beim Datenschutz ist die kirchliche Position jedoch europarechtlich geschützt. Abwarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 3 Stunden schrieb gouvernante: Na, auf jedem Fall erschließt sich hier für Gallow ein interessantes neues Betätigungsfeld Wir arbeiten daran, auch wenn wir derzeit eher versuchen, von unseren jeweiligen Bistümern eine offizielle Bestätigung unserer jew. Exkommunikationen zu erhalten Ich hätte meine ja gerne als Schmuckurkunde zum an die Wand hängen, aber die sind so widerspenstig, behaupten zwar weiterhin steif und fest, wir wären exkommuniziert, aber weigern sich, das zu bestätigen 😂😂 Aber ja, als Datenschutzbeauftragter wäre das durchaus einen Gedanken wert.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. Dezember 2018 Autor Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 2 Stunden schrieb Werner001: Dass sie solche Dinge nicht von vornherein berücksichtigt und regelt, ist einer der handwerklichen Fehler der DSGVO. Dass sie weit über das Ziel hinausschießt ist aber der gravierendste. Gemäß DSGVO ist schon der Gruß der Bäckerin "Guten Morgen Herr Chryso, 2 Weckle und eine Breze, wie immer?" strafwürdig, wenn du ihr nicht vorher die schriftliche Erlaubnis gegeben hast, diese persönlichen Daten geschäftlich zu verwenden. Werner Das ist doch nicht wahr. Ähnlich wie die Tatarenmeldung, daß zukünftig keine Namensschilder auf Wohnungsklingeln erlaubt wären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 7 minutes ago, kam said: Das ist doch nicht wahr. Ähnlich wie die Tatarenmeldung, daß zukünftig keine Namensschilder auf Wohnungsklingeln erlaubt wären. Ich kennen namhafte Anwälte, die halten das sehr wohl für wahr. Das mit der Klingel ist ein ganz anderes Thema. Das war auch schon vor DSGVO des Wohnenden Angelegenheit, ob er seinen Namen anschreibt oder nicht. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. Dezember 2018 Autor Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2018 vor 2 Stunden schrieb gouvernante: Ähm. Das KDG ist (fast) blind abgekupferte DSGVO mit ein paar undurchdachten Verschärfungen. Und ohne Erwägungsgründe veröffentlicht. Das ist so nicht richtig. Das zeigt schon die Länge der Texte, KDG hat 58 §§, DS-GVO 99 Artikel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 23. Dezember 2018 Melden Share Geschrieben 23. Dezember 2018 Am 21.12.2018 um 13:34 schrieb Werner001: Ich kennen namhafte Anwälte, die halten das sehr wohl für wahr. Das mit der Klingel ist ein ganz anderes Thema. Das war auch schon vor DSGVO des Wohnenden Angelegenheit, ob er seinen Namen anschreibt oder nicht. Werner An der Wohnung meiner Tochter in Wien ist kein Name. Die hat eine Wohnungsnummer. Ohne die Nummer kommt keine Post an. Schon immer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.