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Abtreibungstudie des Herrn Spahn


Shubashi

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vor 16 Stunden schrieb mn1217:

Nein,eben nicht. Es ging in letzter Zeit eigentlich nur um die Möglichkeit der Information,also Paragraf 219  a.

Und irgendwie würde das dann wieder zu einer Diskussion um Abtreibung an sich. Um die es aber NICHT geht. Eine Änderung von Paragraf 218 ist gar nicht geplant.

Für 219 würde ein guter Kompromiss gefunden.  

 

Eine Studie über die psychischen Belastungen könnte aber immerhin zur Folge haben, sich auch damit zu beschäftigen, wie man mit solchen umgeht.

und die sog"Lebensschützer" hoffen auf Einschränkungen das ist mir schon klar den sonst nimmt man sie nicht mehr ernst

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vor 44 Minuten schrieb Spadafora:

nein aber das würde dann glaubwürdiger als der ewige Moralismus der Lebensschützer


Das ist etwas, worüber ich auch immer neu stolpere:
Wann ist der Einsatz für etwas, das einem wichtig ist, eigentlich Moralismus und wann nicht?
Warum ist das Engagement für die Freiheit einer Frau, zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchte oder nicht, glaubwürdiger und weniger moralistisch als das Engagement für das Lebensrecht eines gezeugten Kindes?

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Vor allem: wie kann es "Moralismus" sein, über einen bestimmten, gesellschaftlich sehr umstrittenen Fragenkreis nichts lernen zu wollen.

Sokrates wird folgender Spruch zugeschrieben:

"Es ist keine Schande, etwas nicht zu wissen, aber eine Schande, nicht lernen zu wollen!"

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„Moralismus“ ist nach meinem Verständnis ein affirmativ-imperatives ursupieren von Kollektivinteressen.

 

Beim „Lebensschutz“ geht es um den Schutz antizipierter Individualrechte. 

 

Der Streit geht um deren bestand. M.e. kann ein Naßciturus keinerlei Individualrechte beanspruchen, aber die Kennzeichnung als „Moralismus“ ist ein Kategorienfehler.

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vor 12 Stunden schrieb Xamanoth:

„Moralismus“ ist nach meinem Verständnis ein affirmativ-imperatives ursupieren von Kollektivinteressen.

 

Beim „Lebensschutz“ geht es um den Schutz antizipierter Individualrechte. 

 

Der Streit geht um deren bestand. M.e. kann ein Naßciturus keinerlei Individualrechte beanspruchen, aber die Kennzeichnung als „Moralismus“ ist ein Kategorienfehler.

 

Es fängt ja schon an bei den "". Warum sind Lebensschützer auf einmal "Lebensschützer"? Ist es so, dass sie eigentlich jemanden umbringen wollen? 

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vor 8 Minuten schrieb rorro:

 

Es fängt ja schon an bei den "". Warum sind Lebensschützer auf einmal "Lebensschützer"? Ist es so, dass sie eigentlich jemanden umbringen wollen? 

Quatsch. Die Anführungszeichen sollten schlicht ausdrücken, dass ich die geschätzten Vorredner zitiere. Dies einerseits. Andererseits bin ich der Ansicht, dass der Naßziturus kein schätzenswertes Leben ist; daher die „ legitim sind.

 

Im Grunde ist diese Schlacht aber bereits geschlagen, der Kampf um 219 ein bloßer Nachklang.

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Nun, rein biologisch ist das ungeborene Kind natürlich ein Mensch und das BVerfG sieht das  selbstverständlich auch so (Biologie fällt nicht in die Kompetenz des Gerichts), aber hier soll es ja um die Studie gehen.

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vor 42 Minuten schrieb rorro:

Nun, rein biologisch ist das ungeborene Kind natürlich ein Mensch und das BVerfG sieht das  selbstverständlich auch so (Biologie fällt nicht in die Kompetenz des Gerichts), aber hier soll es ja um die Studie gehen.

Außer dir (und ggf. anderen Medizinern) wird hier kaum jemand die Validität der Studie beurteilen können; was gegen eine Studie an sich spricht, erschließt sich mir nicht. 

 

Ich weise höflich daraufhin, dass "Mensch" im Sinne von "Träger von Menschenrechten" kein biologisches Faktum, sondern ein juristisches Konstrukt ist. 

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Mir erschließt sich auch nicht, was gegen die Studie spricht.

Und ein Mensch ist für mich ein biologisches und kein juristisches Faktum, da letzteres Mehrheiten und Machtverhältnissen unterworfen ist.

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vor 4 Minuten schrieb rorro:

Und ein Mensch ist für mich ein biologisches und kein juristisches Faktum, da letzteres Mehrheiten und Machtverhältnissen unterworfen ist.

Ein "biologisches Faktum" kann aber keine Rechte haben. 

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vor 7 Minuten schrieb rorro:

Mir erschließt sich auch nicht, was gegen die Studie spricht.

Und ein Mensch ist für mich ein biologisches und kein juristisches Faktum, da letzteres Mehrheiten und Machtverhältnissen unterworfen ist.

Ja eben - natürlich sind Rechte jeglicher Art , auch so genannte Menschenrechte, Mehrheiten und Machtverhältnissen unterworfen, natürlich auch die „unantastbaren“.

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vor 8 Minuten schrieb OneAndOnlySon:

Ein "biologisches Faktum" kann aber keine Rechte haben. 

 

Rechte beruhen allerdings auf Beschreibungen. Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung macht nicht erst einen Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zum Kind, sondern umgekehrt.

Nach Deiner Definition hätte demnach ein Kind keine Rechte. Das wirst Du kaum meinen.

bearbeitet von rorro
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vor 4 Minuten schrieb Xamanoth:

Ja eben - natürlich sind Rechte jeglicher Art , auch so genannte Menschenrechte, Mehrheiten und Machtverhältnissen unterworfen, natürlich auch die „unantastbaren“.

 

Dementsprechend gibt es auch keine allgemeingültigen Rechte, auch keine universalen Menschenrechte.

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vor 10 Minuten schrieb rorro:

 

Dementsprechend gibt es auch keine allgemeingültigen Rechte, auch keine universalen Menschenrechte.

 

Menschen sind vor allem ein soziales Faktum, wie deren allgemeingültigen Rechte auch, und „allgemeingültig“ ist vor allem ein Anspruch. Behaupten kann man ihn immer, gültig ist er nur insoweit, wie man ihn durchsetzen kann. Was der Grund ist, daß man sich dafür einsetzen muß.

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vor 58 Minuten schrieb rorro:

 

Dementsprechend gibt es auch keine allgemeingültigen Rechte, auch keine universalen Menschenrechte.

Zumindest nicht in dem Sinn, wie es das Gesetz der Schwerkraft gibt, das macht, dass du unter den richtigen Bedingungen auf die Futterluke fällst, egal wo du dich befindest und egal, ob du dieses Gesetz kennst oder nicht.

 

Darum haben die islamischen Staaten bekanntlich ihre eigene Version der Menschenrechte formuliert, weil es keine universalen Menschenrechte gibt, wenn man sich nicht aktiv und universal auf diese einigt.

bearbeitet von rince
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Wir sind ja völlig OT.

Die Schwerkraft ist kein Gesetz im juristischen Sinn. Hier muss man trennen.

 

Und natürlich lebt ein Kind schon im Mutterleib und ist nach einer Abtreibung tot.

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vor einer Stunde schrieb mn1217:

Wir sind ja völlig OT.

Die Schwerkraft ist kein Gesetz im juristischen Sinn. Hier muss man trennen.

Ich habe dieses Beispiel ja extra gewählt, um zu zeigen, warum mMn die angeblich allgemeingültigen universellen Rechte wie Menschenrechte nur eine schöne Illusion sind.

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vor 6 Minuten schrieb rorro:

Hmm. Das heißt Robinson Crusoe auf der Insel ohne Freitag wäre kein Mensch? 

 

Nein, das heißt nur, daß sich selbst Robinson Crusoe nicht ohne andere Menschen vereinzeln konnte. Ohne sie wäre er nicht geboren worden, nicht auf die Insel gekommen, und auch nicht wieder runter, und ohne den Autor, der seine Geschichte geschrieben hat, den Drucker, der sie gedruckt und die Buchhändler, die sie verkauft haben, hätte niemand von ihm gewußt. Menschen kommen nur im Plural vor.

bearbeitet von Marcellinus
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Was insbesondere egomanische selbsterklaerte Alphamännchen gerne ignorieren.

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Aber das führt eigentlich ab vom Weg. Menschen sind ein soziales Faktum, bedeutet eigentlich nur, daß wir Menschen entscheiden, wer Teil unserer Gruppe ist, nicht irgendwelche physikalischen, biologischen oder medizinischen Eigenschaften. 

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Wir entscheiden es halt anhand von Kriterien. Die wir selbst festlegen, und die oft genug reichlich verquer sind.

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