Merkur Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 16:34 schrieb Xamanoth: Zudem verstehen Frauen oft weniger von Kleidung als Männer, von Stoffqualitäten, Farbharmonien und anlassangemessener Kleidung. Expand Dafür nimmt die Phase der Entscheidungsfindung und des Abgleichs verschiedener Angebote erfahrungsgemäß oft einen unangemessen breiten Raum ein. Ganz schwierig wird es auf großen Messen mit entsprechend vielen Ständen verschiedener Anbieter in verschiedenen Hallen. Zitieren
rorro Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 23.2.2019 um 19:39 schrieb Xamanoth: Naßzituren sind keine „Mitglieder der Gesellschaft“. Expand Laut BVerfG schon. Argumentiert wurde mit Art. 1 GG. Zitieren
Xamanoth Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 19:10 schrieb rorro: Laut BVerfG schon. Argumentiert wurde mit Art. 1 GG. Expand Ja, sagtest du schon. Find ich immer noch nicht überzeugend; und geht immer noch nicht aus jener Entscheidung hervor Zitieren
tribald Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 24.2.2019 um 11:20 schrieb kam: Warum? Sind die Frauen heute dümmer? Expand Für eine bestimmte Sorte Männer wohl nicht dumm genug. Sehr zum Leidwesen derselben. feststellend....................tribald Zitieren
rorro Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 19:31 schrieb Xamanoth: Ja, sagtest du schon. Find ich immer noch nicht überzeugend; und geht immer noch nicht aus jener Entscheidung hervor Expand Steht halt drin. Außerdem macht es wenig Sinn, Gesetze für den Schutz von Nichtmitgliedern der Gesellschaft zu machen. Das MuSchG dient allerdings genau dem (auch teilweise gegen den Willen der Schwangeren!). Zitieren
Xamanoth Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 (bearbeitet) Am 25.2.2019 um 21:18 schrieb rorro: Steht halt drin. Außerdem macht es wenig Sinn, Gesetze für den Schutz von Nichtmitgliedern der Gesellschaft zu machen. Das MuSchG dient allerdings genau dem (auch teilweise gegen den Willen der Schwangeren!). Expand 1. Nein steht es nicht; bzw ich weiß man kann die Entscheidung so interpretieren, dann ist sie falsch. edit: Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen . Das BVerfG lässt ausdrücklich offen, ob der Naßciturus Grundrechtströger ist oder nur von objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehslt profitiert. Deine Aussage, aus jener Entscheidung ergäbe sich, dass ein Naßciturus Mitglied der Gesellschaft ist, ist jedenfalls falsch. 2. Das MuSchG dient primär den Interessen der Mutter. 3. Tiere sind auch nicht Mitglied der Gesellschaft. Dennoch gibt es Tier/ und sogar Pflanzenschutzgesetze. bearbeitet 25. Februar 2019 von Xamanoth Zitieren
Werner001 Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Zwar ist ein Ungeborenes noch nicht trocken hinter den Ohren, trotzdem heißt es Nasciturus, nicht Naßciturus... Werner Zitieren
Xamanoth Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 21:43 schrieb Werner001: Zwar ist ein Ungeborenes noch nicht trocken hinter den Ohren, trotzdem heißt es Nasciturus, nicht Naßciturus... Werner Expand Streberleiche. Grammanazi. Zitieren
rorro Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 (bearbeitet) Am 25.2.2019 um 21:23 schrieb Xamanoth: 1. Nein steht es nicht; bzw ich weiß man kann die Entscheidung so interpretieren, dann ist sie falsch. edit: Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen . Das BVerfG lässt ausdrücklich offen, ob der Naßciturus Grundrechtströger ist oder nur von objektiv-rechtlichen Grundrechtsgehslt profitiert. Deine Aussage, aus jener Entscheidung ergäbe sich, dass ein Naßciturus Mitglied der Gesellschaft ist, ist jedenfalls falsch. 2. Das MuSchG dient primär den Interessen der Mutter. 3. Tiere sind auch nicht Mitglied der Gesellschaft. Dennoch gibt es Tier/ und sogar Pflanzenschutzgesetze. Expand ad 1: ich zitiere den ersten Leitsatz des nachwievor gültigen Urteiles vom Mai 1993: 1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. Wieso ist meine Interpretation falsch? ad 2: ich zitiere den ersten Satz des MuSchG in der aktuellen Fassung: Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Somit dienst es beiden gleichermaßen und eindeutig nicht primär der Mutter (ist auch sonst im Gesetz nichts dergleichen zu finden). Übrigens benutzt das MuSchG immer nur das Wort "Kind" ohne den Zusatz "ungeboren", es kennt nur "Kind". ad 3: das würden Tierhalter anders sehen. bearbeitet 25. Februar 2019 von rorro Zitieren
Werner001 Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 (bearbeitet) Am 25.2.2019 um 21:47 schrieb Xamanoth: Streberleiche. Grammanazi. Expand Errare humanum, sed in errore perseverare stultum est. Werner bearbeitet 25. Februar 2019 von Werner001 Zitieren
nannyogg57 Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen. Das Martyrium besteht darin, dass, wenn alle für einen Familiengeburtstag ein weißes Hemd und gute Schuhe brauchen, sich herausstellt, dass im Extremfall alle im Wechsel sich ein gutes Hemd und ein gutes Paar Schuhe geteilt haben, der Erzeuger inbegriffen. Es besteht darin, dass Kleiderschränke voll sind mit nicht aussortierten Kleidungsleichen und das Aussortieren derselben als unzumutbare Folter und Freizeitsberaubung angesehen wird. 1 Zitieren
Xamanoth Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 22:24 schrieb nannyogg57: Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen. Das Martyrium besteht darin, dass, wenn alle für einen Familiengeburtstag ein weißes Hemd und gute Schuhe brauchen, sich herausstellt, dass im Extremfall alle im Wechsel sich ein gutes Hemd und ein gutes Paar Schuhe geteilt haben, der Erzeuger inbegriffen. Es besteht darin, dass Kleiderschränke voll sind mit nicht aussortierten Kleidungsleichen und das Aussortieren derselben als unzumutbare Folter und Freizeitsberaubung angesehen wird. Expand Du weißt ja was ein kürzlich verstorbener Philosoph über Jogginghosen geschrieben hat. Und Kleidung die nicht verschlossen ist, auszusortieren ist in der Tat Folter, weil es die Arbeit des aussuchens und Erwerbens- und die Anschaffungskosten nivelliert. Vermittel dem Jungen den Wert von selbstbestimmte Schönheit. Das es Spaß macht gut auszusehen. Den meisten Hautzönen steht Ross übrigens besser als weiß. Zitieren
Xamanoth Geschrieben 25. Februar 2019 Melden Geschrieben 25. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 21:59 schrieb rorro: ad 1: ich zitiere den ersten Leitsatz des nachwievor gültigen Urteiles vom Mai 1993: 1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. Wieso ist meine Interpretation falsch? ad 2: ich zitiere den ersten Satz des MuSchG in der aktuellen Fassung: Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Somit dienst es beiden gleichermaßen und eindeutig nicht primär der Mutter (ist auch sonst im Gesetz nichts dergleichen zu finden). Übrigens benutzt das MuSchG immer nur das Wort "Kind" ohne den Zusatz "ungeboren", es kennt nur "Kind". ad 3: das würden Tierhalter anders sehen. Expand 1. der Nasciturus ist Träger der Menschenwürde. Das verbietet weder eine Abtreibung noch macht es ihn zum Mitglied der Gesellschaft - oder zum Menschen. 2. Es ist egal wie Tierhalter das sehen. Wenn es anders wäre, gäbe es im Supermarkt keine Schnitzel. Zitieren
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Göring-Eckardt heute bei Hart aber fair: Dazu gehört, wer da ist. Wer derart offen ist, kann schlicht nicht ganz dicht sein. 1 Zitieren
Werner001 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 22:24 schrieb nannyogg57: Ich sehe das Martyrium bei der Frau und liebenden Mutter, die mit ihren unmotivierten Sprösslingen Klamotten einkaufen muss. Man würde sonst in Jogginghosen zum Vorstellungsgespräch gehen. Expand Hältst du dich für besser als Gott? Du weißt doch, dass der freie Wille so wichtig ist, dass man die Leute auch in die Ewige Verdammnis gehen lassen muss. Außer der Ermahnung über Propheten ist keine Einflussnahme erlaubt. Du wirst dich dereinst dafür rechtfertigen müssen. Gott sei deiner Seele gnädig. Werner Zitieren
rorro Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 (bearbeitet) Am 25.2.2019 um 22:32 schrieb Xamanoth: 1. der Nasciturus ist Träger der Menschenwürde. Das verbietet weder eine Abtreibung noch macht es ihn zum Mitglied der Gesellschaft - oder zum Menschen. Expand Ein Träger der Menschenwürde nach Art. 1 GG (bekanntlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar") ist kein Mensch? Also Nichtmenschen können Menschenwürde besitzen? Wie kommst Du denn auf so was? bearbeitet 26. Februar 2019 von rorro Zitieren
Werner001 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Naja, wenn ich mir ansehe, was alles mit der "Würde des Menschen" begründet wird, und sehe, dass es keinerlei Definition gibt, was die "Würde des Menschen" eigentlich ist, dann kann auch das sein. Werner Zitieren
mn1217 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Am 25.2.2019 um 21:47 schrieb Xamanoth: Streberleiche. Grammanazi. Expand Unnötig. Wortwahl? ! Zitieren
Werner001 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Am 26.2.2019 um 10:13 schrieb mn1217: Unnötig. Wortwahl? ! Expand Ich habe mich geschmeichelt gefühlt. Lass gut sein. Werner (bekennender Klugscheißer) Zitieren
Xamanoth Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Am 26.2.2019 um 10:13 schrieb mn1217: Unnötig. Wortwahl? ! Expand Lustig oder? Zitieren
Xamanoth Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Am 26.2.2019 um 09:59 schrieb rorro: Ein Träger der Menschenwürde nach Art. 1 GG (bekanntlich "Die Würde des Menschen ist unantastbar") ist kein Mensch? Also Nichtmenschen können Menschenwürde besitzen? Wie kommst Du denn auf so was? Expand Hab ich mal so in einer Vorlesung gelernt. Dieses obskur-esoterische Grundrecht hat mit Logik und sauberer Rechtsdogmatik nichts zu tun. Zitieren
rorro Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Ich habe auch viel Blödsinn in Vorlesungen gehört. Zitieren
Werner001 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Nur ist das, was in Vorlesungen erzählt wird, allenfalls für die anstehende Prüfung von Relevanz. Man kann sich in etwa vorstellen, was die Damen und Herren auf Herrenchiemsee wohl gemeint haben, als sie das formuliert haben. Nur haben sie das leider nicht klipp und klar dazugeschrieben, was sie gemeint haben, so dass heute jeder, der die Macht dazu hat (also im Wesentlichen Höchstgerichte) das auslegen kann, wie er es für richtig hält. Heute wird das recht weit ausgelegt, aber der Schuss kann eines Tages auch nach hinten losgehen, wenn ein anderer Zeitgeist weht. Ich glaube nicht, dass z. B. Freisler ein Problem damit gehabt hätte, das halt so auszulegen, dass mit "Menschen" Juden nicht gemeint seien. Insofern stimme ich nach reiflicher Überlegung, die der anfänglichen Verstörtheit gefolgt ist, Xamanoths negativer Bewertung dieses Grundgesetz-Artikels zu. Werner Zitieren
rorro Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 Natürlich hat Xamanoth mit seiner Einschätzung Recht, daß dieser Artikel bei einer Willkür-Definition des Menschen vollkommen inhaltsleer ist. Zitieren
Werner001 Geschrieben 26. Februar 2019 Melden Geschrieben 26. Februar 2019 So ist es. Da wir auch hier und heute schon ernsthafte Diskussionen darüber führen können, ob z. B. ich vor 10:20 an einem Frühlingstag vor N Jahren ein Mensch war oder nicht, klingt dieser Artikel von der Würde des Menschen zwar ehrwürdig und feierlich, ist bei näherer Betrachtung aber letztlich nichts wert. Werner Zitieren
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