Moriz Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 8 Stunden schrieb rince: Wie auch immer, dann gibt es ja auch keinen Grund gegen ein Tempolimit Das nicht, aber das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb rince: Genau so wenig bist du aber dazu verpflichtet, maximal weit entfernt von deinem Arbeitsplatz zu wohnen. Deine freie Wahl, deine Entscheidungen. Dann leb aber auch mit den Konsequenzen... Mit demselben Argument kann man auch Unternehmen verweigern, Transportkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Wer in Stuttgart produziert und dann in Hamburg verkaufen will, ist selber schuld. Soll er halt eine Fabrik in Hamburg bauen. Oder alles in Stuttgart verkaufen. Wenn er das nicht macht, hat er seine Transportkosten zu versteuern. 🙄 bearbeitet 18. Dezember 2019 von Aristippos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 43 Minuten schrieb Moriz: Das nicht, aber das. Nun, dann soll sich die Marketing-Abteilung langsam einen anderen USP aus den Fingern saugen. bearbeitet 18. Dezember 2019 von rince 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 27 Minuten schrieb Aristippos: Mit demselben Argument kann man auch Unternehmen verweigern, Transportkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Wer in Stuttgart produziert und dann in Hamburg verkaufen will, ist selber schuld. Soll er halt eine Fabrik in Hamburg bauen. Oder alles in Stuttgart verkaufen. Wenn er das nicht macht, hat er seine Transportkosten zu versteuern. 🙄 Nein, kann man nicht, da du Äpfel mit Birnen vergleichst bearbeitet 18. Dezember 2019 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 28 Minuten schrieb rince: Nein, kann man nicht, da du Äpfel mit Birnen vergleichst Das magst du so sehen, das Bundesverfassungsgericht sieht es anders. Lies dir mal die Begründung zur zweiten Pendlerpauschale-Entscheidung durch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 Dann sieht es das Bundesverfassungsgericht anders, damit kann ich durchaus leben. Auch dieses Gremium kann bekanntlich seine Ansichten durchaus ändern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 16 Stunden schrieb Moriz: Die deutsche Automobilindustrie stellt teure Fahrzeuge der gehobenen Klasse her. Klein und billig kann Korea besser. Ein nicht unerhebliches Verkaufsargument für Porsche, Mercedes, BMW und Audi im Ausland ist bei entsprechenden Käuferschichten, daß diese Fahrzeuge für 'German Autobahns' konstruiert wurden. Auch wenn man selbst nicht so schnell fahren darf, möchte man doch gerne ein Auto fahren, was das könnte (wenn man es sich denn leisten kann). Von daher könnte ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen langfristig erhebliche Auswirkungen auf unseren Automobilexport haben. (Wenn der Mercedes nur noch 130 kann dann tuts auch ein Chevrolet aus heimischer Produktion.) Und da die deutsche Automobilindustrie für ein Siebtel unserer Wirtschaftsleistung verantwortlich ist halte ich dieses (selten laut genannte) Argument für recht wichtig. (Nebenbei: Ein Scheibenwischer, der auch bei 250 Sachen noch sicher funktioniert ist derartig stabil gebaut, daß er nahezu ewig hält.) Gegen streckenbezogene Tempolimits habe ich nichts einzuwenden. Auf der A3 zwischen Köln und Frankfurt darf man kaum mal schneller als 130 km/h fahren. Auf der anderen Seite: Nur ein sehr kleiner Teil der Fahrleistung in D wird bei hohen Geschwindigkeiten erbracht, und auch Unfälle sind auf Autobahnen vergleichsweise selten. Der Nutzen eines generellen Tempolimits wäre also recht überschaubar. (Ich meine, ich las mal was von 2%) (Viel mehr würde es bringen, wenn sich auch die *biep* hinterm Steuer an die Regeln halten würden: Hauptunfallursachen sind nicht angepasste Geschwindigkeit und Alkohol.) Zum Mitschreiben: Irgendjemand kauft ein Auto,weil es theoretisch schnell fahren kann? Selbst schuld. Kein Argument gegen ein Tempolimit. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 1 Stunde schrieb Aristippos: Mit demselben Argument kann man auch Unternehmen verweigern, Transportkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Wer in Stuttgart produziert und dann in Hamburg verkaufen will, ist selber schuld. Soll er halt eine Fabrik in Hamburg bauen. Oder alles in Stuttgart verkaufen. Wenn er das nicht macht, hat er seine Transportkosten zu versteuern. 🙄 Im Prinzip ja,warum nicht. Auch beim Arbeitsweg: Wenn ich weiter weg arbeite,egal aus welchem Grund,muss das nicht das Problem des Staates sein. Für Aussendienstler bzw deren Firmen könnte sowas allerdings lustig werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) Als ich meinen Job in der Schweiz angenommen habe, war auch klar, dass ich nicht in Münster wohnen bleiben kann. Natürlich könnte ich nun behaupten, dass der Staat die Verpflichtung hätte, mir gefälligst den täglichen Flug im Privat-Jet zu zahlen, damit ich 600km entfernt vom Arbeitsort in Münster wohnen bleiben kann. Wäre aber schon irgendwie realitätsfern und albern. bearbeitet 18. Dezember 2019 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 2 Stunden schrieb Aristippos: Mit demselben Argument kann man auch Unternehmen verweigern, Transportkosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Wer in Stuttgart produziert und dann in Hamburg verkaufen will, ist selber schuld. Soll er halt eine Fabrik in Hamburg bauen. Oder alles in Stuttgart verkaufen. Wenn er das nicht macht, hat er seine Transportkosten zu versteuern. 🙄 ich verstehe dich schon. aber steuerrecht hat keine ewigkeitsgarantie. ich bin für grundlegende änderungen, du eher nicht. wir werden sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 1 Stunde schrieb Aristippos: Das magst du so sehen, das Bundesverfassungsgericht sieht es anders. Lies dir mal die Begründung zur zweiten Pendlerpauschale-Entscheidung durch! wie gesagt, keine ewigkeitsgarantie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 37 Minuten schrieb mn1217: Auch beim Arbeitsweg: Wenn ich weiter weg arbeite,egal aus welchem Grund,muss das nicht das Problem des Staates sein. Ich will mal an einem Beispiel verdeutlichen, wie das BVerfG die Sache sieht und worauf die "Absetzbarkeit" der Fahrtkosten beruht: Herr X arbeitet als Angestellter 40 h pro Woche. Sein Arbeitsplatz liegt um die Ecke und ist von seiner Wohnung fußläufig erreichbar. Nun trifft Herr X eine persönliche Entscheidung. Wir betrachten 3 Szenarien, in denen die Entscheidung jeweils anders ist. In Szenario 1 beschließt Herr X, sein persönliches Wohlbefinden zu steigern, indem er mit Zustimmung seines Arbeitgebers seine Arbeitszeit auf 20 h reduziert. Er findet es schöner, vormittags zu Hause herumzuhängen, als zu arbeiten. Das reicht immer noch zum Leben (wir wollen keinen Fall für den Sozialstaat daraus machen). Allerdings verdient Herr X jetzt brutto nur noch halb soviel, und auf Grund der Freibeträge reduziert sich seine Steuerlast um 75%. Darf Herr X das? Kann er einfach so, auf Grund einer persönlichen Vorliebe, eine Entscheidung treffen, die den Staat um viele Tausend Euro Steuern bringt? Was geht es den Staat an, was Herr X vormittags tun möchte? Kann das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen, indem dieselbe Steuer wie vorher festgesetzt wird, mit der Begründung: "Du hättest deinen 40h-Job behalten können, dann würdest du genauso viel verdienen wie vorher. Dass du vormittags lieber ausschläfst und dann deine Frau vögelst, statt zu arbeiten, geht nur dich etwas an, und nicht den Staat. Warum sollten wir das mit einer Steuerersparnis subventionieren? Nene, du zahlst das Gleiche wie vorher. Wenn du faulenzen möchtest, tust du das auf eigene Kosten!" Nein, das kann das Finanzamt nicht. Und warum nicht? Weil Herr X kein Leibeigener oder Steuersklave des Staates ist, dessen Lebenszweck darin besteht, eine möglichst hohe Steuerzahlung zu ermöglichen, sondern ein freier Bürger mit Grundrechten. Der Staat kann das Einkommen von Herr X besteuern, aber er kann ihm nicht vorschreiben, wann er wo was für wieviel arbeiten soll. Diese Entscheidung kann Herr X auf Grund seiner persönlichen Vorlieben treffen, das nennt man Berufsfreiheit. Verringerungen der Steuereinnahmen auf Grund dieser persönlichen Entscheidungen muss der Staat hinnehmen. In Szenario 2 beschließt Herr X, sein persönliches Wohlbefinden zu steigern, indem er seinen Job wechselt, weil ihn eine neue Tätigkeit reizt. Der neue Arbeitsplatz liegt genauso nah, und er verdient auch brutto gleich viel. Allerdings muss er sich die ersten Jahre intensiv fortbilden, was er aus eigener Tasche zahlen muss. Die Kosten für die Fortbildungen macht er in der Steuererklärung geltend und verringert dadurch erheblich seine Steuerlast. Darf Herr X das? Kann er einfach so, auf Grund einer persönlichen Vorliebe, eine Entscheidung treffen, die den Staat um viele Tausend Euro Steuern bringt? Was geht es den Staat an, welche Arbeit Herr X interessant findet? Kann das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen, indem dieselbe Steuer wie vorher festgesetzt wird, mit der Begründung: "Du hättest deinen alten Job behalten können, dann hättest du keine Fortbildungskosten. Dass du lieber was anderes arbeitest, geht nur dich etwas an, und nicht den Staat. Warum sollten wir das mit einer Steuerersparnis subventionieren? Nene, du zahlst das Gleiche wie vorher. Wenn du interessantere Arbeit verrichten möchtest, tust du das auf eigene Kosten!" Nein, das kann das Finanzamt nicht. Und warum nicht? Weil Herr X kein Leibeigener oder Steuersklave des Staates ist, dessen Lebenszweck darin besteht, eine möglichst hohe Steuerzahlung zu ermöglichen, sondern ein freier Bürger mit Grundrechten. Der Staat kann das Einkommen von Herr X besteuern, aber er kann ihm nicht vorschreiben, wann er wo was für wieviel arbeiten soll. Diese Entscheidung kann Herr X auf Grund seiner persönlichen Vorlieben treffen, das nennt man Berufsfreiheit. Verringerungen der Steuereinnahmen auf Grund dieser persönlichen Entscheidungen muss der Staat hinnehmen. In Szenario 3 beschließt Herr X, sein persönliches Wohlbefinden zu steigern, indem er seinen Job wechselt, weil ihn eine neue Tätigkeit reizt. Fortbilden muss er sich nicht, und er verdient auch brutto gleich viel. Allerdings ist der neue Arbeitsplatz 30 km entfernt. Die Fahrtkosten macht er in der Steuererklärung geltend und verringert dadurch seine Steuerlast. Darf Herr X das? Kann er einfach so, auf Grund einer persönlichen Vorliebe, eine Entscheidung treffen, die den Staat um ein paar Hundert Euro Steuern bringt? Was geht es den Staat an, welche Arbeit Herr X interessant findet, und wo er arbeitet? Kann das Finanzamt einen Steuerbescheid erlassen, indem dieselbe Steuer wie vorher festgesetzt wird, mit der Begründung: "Du hättest deinen alten Job behalten können, dann hättest du keine Fahrtkosten. Dass du lieber anderswo arbeitest, geht nur dich etwas an, und nicht den Staat. Warum sollten wir das mit einer Steuerersparnis subventionieren? Nene, du zahlst das Gleiche wie vorher. Wenn du pendeln möchtest, tust du das auf eigene Kosten!" Nein, das kann das Finanzamt nicht. Und warum nicht? Weil Herr X kein Leibeigener oder Steuersklave des Staates ist, dessen Lebenszweck darin besteht, eine möglichst hohe Steuerzahlung zu ermöglichen, sondern ein freier Bürger mit Grundrechten. Der Staat kann das Einkommen von Herr X besteuern, aber er kann ihm nicht vorschreiben, wann er wo was für wieviel arbeiten soll. Diese Entscheidung kann Herr X auf Grund seiner persönlichen Vorlieben treffen, das nennt man Berufsfreiheit. Verringerungen der Steuereinnahmen auf Grund dieser persönlichen Entscheidungen muss der Staat hinnehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 21 Minuten schrieb rince: Als ich meinen Job in der Schweiz angenommen habe, war auch klar, dass ich nicht in Münster wohnen bleiben kann. Natürlich könnte ich nun behaupten, dass der Staat die Verpflichtung hätte, mir gefälligst den täglichen Flug im Privat-Jet zu zahlen, damit ich 600km entfernt vom Arbeitsort in Münster wohnen bleiben kann. Wäre aber schon irgendwie realitätsfern und albern. Dass du den Unterschied zwischen "das zu versteuernde Einkommen mindern" und "vom Staat bezahlt kriegen" nicht kennst, erklärt deine Einlassungen zum Thema. Und natürlich hättest du in Münster wohnen bleiben und mit dem Privatjet pendeln können. Dafür hättest du auch Pendlerpauschale ansetzen können. Hätte sich halt nur nicht gelohnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 11 Minuten schrieb Aristippos: Dafür hättest du auch Pendlerpauschale ansetzen können. Hätte sich halt nur nicht gelohnt. Nicht notwendigerweise. Steuerrecht speziell bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist komplexer als man annehmen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 15 Minuten schrieb Aristippos: Ich will mal an einem Beispiel verdeutlichen, wie das BVerfG die Sache sieht und worauf die "Absetzbarkeit" der Fahrtkosten beruht: ..... heute so, morgen so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 17 Minuten schrieb Aristippos: .....das nennt man Berufsfreiheit. Verringerungen der Steuereinnahmen auf Grund dieser persönlichen Entscheidungen muss der Staat hinnehmen. berufsfreiheit heißt: du kannst einen beruf nach belieben, nein nach regularien ausüben. du bist aber nicht verpflichtet so viel wie möglich zu verdienen. wenn du nichts verdienst tangiert es ihn auch nicht. du kannst dich unterhalten lassen. bei hartzern wird es schon problematischer. dass das steuerrecht keine ewigkeitsgarantie hat solltest du bedenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 7 Minuten schrieb helmut: heute so, morgen so. Natürlich. Ich wollte nur verdeutlichen, dass man für die Abschaffung der Pendlerpauschale an die Berufsfreiheit und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz ran muss. Klar kann man die aushebeln. In der DDR gab's das ja auch nicht, und es hat trotzdem funktioniert (man musste nur ab und zu ein paar Leute erschießen, denen das nicht gefiel, aber nicht sehr viele). So ist das halt, wenn man ein Arbeiter- und Bauernparadies erschafft. Vielleicht erfordert die Erschaffung des Klimaparadieses dieselben Maßnahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 22 Minuten schrieb rince: Als ich meinen Job in der Schweiz angenommen habe, war auch klar, dass ich nicht in Münster wohnen bleiben kann. Natürlich könnte ich nun behaupten, dass der Staat die Verpflichtung hätte, mir gefälligst den täglichen Flug im Privat-Jet zu zahlen, damit ich 600km entfernt vom Arbeitsort in Münster wohnen bleiben kann. Wäre aber schon irgendwie realitätsfern und albern. Wärest Du noch verheiratet, hättest Du eventuell noch doppelte Haushaltsführung geltend machen können. Wäre unser Steuerrecht nicht derart auf Kante gezimmert und hätte unsere Regierung einen Plan von solider Haushaltsführung, könnten wir ganz anders diskutieren. Ich bin ja ein Fan der negativen Einkommensteuer und würde im Gegenzug allerdings sämtliche Absetzungsmöglichkeiten für Privatpersonen streichen und für Gewerbetreibende stark vereinfachen. Daß hieße allerdings, daß ich Stand heute gar keine Steuern mehr zahlen müsste und stattdessen eine Zahlung erhielte erhalten würde (man muss bei uns ja noch(!) 5 Personen zugrunde legen). Ob Aristippos in einem solchen System mehr oder weniger zahlen würde als bisher, kann ich nicht sagen. Für 2 Personen ohne Kinder läge der Steuersatz bei Einkommen >200k€ bei ca. 38% bis max. 48% für Einkommen > 960k€. Bei 2 Kindern zusätzlich lägen die Grenzen bei 26% bzw. 1,38 M€ mit 47%. Dann könnte man auch darüber reden, ob man für Kinder nicht standardmäßig mindestens 100 € Schulgeld zahlen sollte um Essen, Klassenfahrten, Schulmaterial, Bücher, etc. direkt abzudecken. Und man könnte sich solche Maßnahmen zur Ermittlung von Sozialbetrug wie letztens in Krefeld auch gleich schenken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) Jetzt sind wir bei Politik gelandet. Dass Einkommenssteuern proportional ( naja, nicht ganz,es gibt Ober und Untergrenzen) zum Einkommen erhoben werden,ist irgendwie logisch. Wie weit mein Arbeitsplatz aber von meinem Wohnort entfernt liegt,ist aber meine Entscheidung. Ich finde übrigens die Formulierung " k€" furchtbar. Damit wird so getan,als ob es um kleine Beträge gingen. Zurück zum Umweltschutz... Esxmuss doch noch andere Steuerungselemente geben als Geld?! bearbeitet 18. Dezember 2019 von mn1217 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 5 Minuten schrieb mn1217: Dass Einkommenssteuern proportional ( naja, nicht ganz,es gibt Ober und Untergrenzen) zum Einkommen erhoben werden,ist irgendwie logisch. Einkommenssteuern werden nicht proportional zum Einkommen erhoben, sondern mit einer Progression. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 18. Dezember 2019 Autor Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 21 Minuten schrieb Aristippos: Natürlich. Ich wollte nur verdeutlichen, dass man für die Abschaffung der Pendlerpauschale an die Berufsfreiheit und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz ran muss. Klar kann man die aushebeln. In der DDR gab's das ja auch nicht, und es hat trotzdem funktioniert (man musste nur ab und zu ein paar Leute erschießen, denen das nicht gefiel, aber nicht sehr viele). So ist das halt, wenn man ein Arbeiter- und Bauernparadies erschafft. Vielleicht erfordert die Erschaffung des Klimaparadieses dieselben Maßnahmen. So eine Vision (bis auf das Erschießen) hatte gerade Bruno Kern, Ökosozialist und Theologe, formuliert: "Das Märchen vom grünen Wachstum" Ein solidarischer Staat, in dem praktisch alle äußerst mager auf einem Ressourcen- und Energieminimum leben. Was natürlich wie üblich fehlt, ist eine realistische Idee zur politischen Umsetzung. Sprich: wie verhindert man, dass die Menschen massenhaft aus der planwirtschaftlichen Mangelwirtschaft türmen und in die Freiheit und den Wohlstand flüchten? So ganz und ohne ein bisschen erschießen wird das leider nicht gehen. Die Leute vergessen immer, dass Utopia eine Insel war, in der niemand große chinesische Gummiboote verkaufte. https://diefreiheitsliebe.de/politik/bruno-kern-das-maerchen-vom-wachstum/ https://www.ardaudiothek.de/andruck/bruno-kern-das-maerchen-vom-gruenen-wachstum/70027398 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb mn1217: Wie weit mein Arbeitsplatz aber von meinem Wohnort entfernt liegt,ist aber meine Entscheidung. Wieviel du arbeitest, ist auch deine Entscheidung. Warum sollte man aber mit der Entscheidung, wenig zu arbeiten, "Steuern sparen" dürfen, mit der Entscheidung, höhere Arbeitskosten in Kauf zu nehmen, aber nicht? Ist wenig arbeiten sozial irgendwie besonders wertvoll? P.S.: Dass Arbeitsplatz und Wohnort auseinanderliegen, ist natürlich nicht immer eine völlig freie Entscheidung. Manchmal lässt sich das nicht zusammenbringen. Ebenso wie es Leute gibt, die gegen ihren Willen in Teilzeit arbeiten. bearbeitet 18. Dezember 2019 von Aristippos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 8 Minuten schrieb Beutelschneider: Einkommenssteuern werden nicht proportional zum Einkommen erhoben, sondern mit einer Progression. Ist ja gut. Wer mehr verdient,zahlt mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 vor 7 Minuten schrieb mn1217: Wie weit mein Arbeitsplatz aber von meinem Wohnort entfernt liegt,ist aber meine Entscheidung. ... Esxmuss doch noch andere Steuerungselemente geben als Geld?! Zu 1: Nein. Nicht zwangsläufig. Ich würde sehr gerne bei uns in der Stadt arbeiten, finde aber keinen adäquaten Job. Umgekehrt kann ich aber auch nicht zu meiner Arbeitsstelle ziehen, da ich damit zum einen das Umfeld meiner Kinder auflösen würde und zum anderen mir die Mieten und Kaufpreise hier oben schlicht nicht leisten kann. Gerade letzteres dürfte ein elementares Problem sein. Zu 2: Nein gibt es nicht. Zumindest nicht, wenn Du nicht auf eine massive Umerziehung der gesamten Bevölkerung setzt. Und nein: eine Gesellschaft, die das Christentum nicht mehr als moralischen Kompass akzeptiert und es permanent in die Privatsphäre abdrängen will hat KEINERLEI Recht seinen Bürgern jetzt eine Klimaideologie aufzuzwingen, die wohlmöglich noch mit den gleichen Methoden von sozialem Zwang und sozialer Ächtung arbeitet wie das Establishment der 50er/60er Jahre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 18. Dezember 2019 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2019 Keine Antwort zu politischen Fragen hier mehr von mir. Gerne im Politikfaden Und unfreundlich dürft ihr zueinander sein,wenn ihr es so dringend braucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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