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Klima-, Umwelt- und Naturschutz


Shubashi

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Gerade eben schrieb rince:

Das würde dir auch in einer imaginären Welt ohne Pendlerpauschale niemand verbieten. Deine freie Entscheidung, maximal weit weg von deinem Arbeitsplatz wohnen zu wollen, würde halt nicht mehr subventioniert. Pech gehabt...

 

Lies Dir mal den von mir verlinkten Artikel zur rechtlichen Begründung der Entfernungspauschale durch, der ist sehr gut. Die Gerichte gehen eben vor allem vernünftigerweise davon aus, dass Arbeitnehmer hier nur sehr begrenzte Wahlmöglichkeiten haben, und der Zwang zur Mobilität sich aus objektiven Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Wohnverhältnisse ergibt. Und dazu muss der Staat sich an seine sonstigen Grundsatzentscheidungen zur Besteuerung halten, wenn er das verfassungsrechtlich einwandfrei regeln will.

Kurz: einfach zu verlangen, die Leute sollten halt an ihren Arbeitsplatz ziehen, auch wenn ihnen dann nicht genug Geld zum Leben bleibt, ist nicht.

Und der Stadt darf auch nicht verlangen, dass die Menschen ihre Familen weit entfernt in der Pampa ansiedeln, um günstiger im Achtbett-Zimmer neben der Fabrik zu hausen.

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Aber der Staat darf Anreize bieten, damit Menschen mit ihren Familien 2 Stunden entfernt vom Arbeitsplatz in die Pampa ziehen... is klar... Ich sehe da halt klar einen Webfehler.

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vor 46 Minuten schrieb rince:

Das würde dir auch in einer imaginären Welt ohne Pendlerpauschale niemand verbieten. Deine freie Entscheidung, maximal weit weg von deinem Arbeitsplatz wohnen zu wollen, würde halt nur nicht mehr subventioniert. 

Das ist wie mit der imaginären Besteuerung eines fiktiven Vollzeit-Einkommens bei Teilzeitarbeit. Auch dadurch würde niemandem verboten, Teilzeit zu arbeiten. Es würde halt nur nicht "subventioniert".

 

Entweder stellt man auf das reale Einkommen ab, das jemand dadurch erzielt, dass er arbeitet statt zu Hause zu sitzen, oder man stellt auf das fiktive Einkommen ab, das er erzielen könnte, wenn er so leben und arbeiten würde, wie der Staat sich das wünscht. Unsere Verfassung sieht Ersteres vor. Aber ja doch, man kann die Verfassung diesbezüglich ändern.

bearbeitet von Aristippos
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vor 6 Minuten schrieb rince:

Aber der Staat darf Anreize bieten, damit Menschen mit ihren Familien 2 Stunden entfernt vom Arbeitsplatz in die Pampa ziehen... is klar... Ich sehe da halt klar einen Webfehler.

 

Nein, der Staat setzt keine Anreize dazu, sondern er begrenzt die ökonomischen Nachteile, die sich daraus ergeben, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

1.) Nur so kann er Flexibilität und Mobilität von Arbeitnehmern verlangen. Ohne solche regeln ließem sich Arbeitslose allenfalls in einem 3km-Radius um ihren Wohnort vermitteln.

2.) Es sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht krampfhaft an einem weniger produktiven Arbeitsplatz festhalten oder Arbeitgeber kein Personal bekommen, weil eben jeder Arbeitnehmer erst mal nachrechnet, ob sich der Job im übernächsten Dorf überhaupt lohnt.

Eine moderne Industriegesellschaft kommt ohne solche Regeln schlicht nicht aus.

(Und Anwerbung aus dem Ausland könnte man sich dann komplett schenken. Die Kosten der Umsiedlung wären untragbar.)

 

Anreize zum Umzug wäre eine Pauschale, die echte ökonomische Vorteile verleiht. Sie ist aber im Gegenteil nicht wirklich kostendeckend, um solche Anreize zu vermeiden.)

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vor 16 Stunden schrieb Aristippos:

Zumindest scheinst du die Ansicht zu vertreten, dass die Akzeptanz von Gesetzen durch die, für die sie erlassen werden, entbehrlich ist. Was dann ein paar Fragen aufwirft. Z.B. wer denn entscheidet, welche Gesetze für wen erlassen werden.

Nein,das meine ich nicht.

 

Wobei festzustellen ist, dass es immer Individuen gibt,die manche Gesetze nicht akzeptieren.

 

Und Klima hält sich gar nicht an menschliche Gesetze. Da kannst du so viel erlassen wie du magst.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Aristippos:

Weil "Wohnen" keinen Teil der Erwerbstätigkeit darstellt. Eine Wohnung hat man nicht, um arbeiten gehen zu können, sondern umgekehrt.

 

Wie gesagt, es ist eine Frage des zugrundeliegenden Menschenbildes: Ist es der Zweck des gesamten Lebens (Wohnen, Essen, Schlafen), dass man arbeiten gehen und Steuern zahlen kann? Wenn ja, dann wären die Kosten einer Wohnung konsequenterweise Arbeitskosten. Wenn man aber meint, dass man arbeitet, um wohnen zu können, und nicht wohnt, um arbeiten zu können, dann gilt das nicht.

 

Was ist Herr X? Ein Bürger oder eine staatliche Arbeiterbiene?

Naja,auch eine Wohnung bringt Voraussetzungen für die Arbeit. Arbeitgeber erwarten meistens ausgeschlafene, geduschte Mitarbeiter. Schlafen und Duschen tun die meisten in ihrer Wohnung. Zweitwohnungen lassen sich ja auch steuerlich absetzen. Ob die umweltfreundlicher sind,ist natürlich fraglich.

Im Übrigen wohne ich nicht um zu arbeiten und arbeite auch nicht( nur), um zu wohnen. Wohnung und Beschaeftigung sind zwei Bedürfnisse,die ich aber,weil ich ein Mensch bin.

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vor 3 Stunden schrieb Shubashi:

 

Nein, der Staat setzt keine Anreize dazu, sondern er begrenzt die ökonomischen Nachteile, die sich daraus ergeben, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

1.) Nur so kann er Flexibilität und Mobilität von Arbeitnehmern verlangen. Ohne solche regeln ließem sich Arbeitslose allenfalls in einem 3km-Radius um ihren Wohnort vermitteln.

2.) Es sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht krampfhaft an einem weniger produktiven Arbeitsplatz festhalten oder Arbeitgeber kein Personal bekommen, weil eben jeder Arbeitnehmer erst mal nachrechnet, ob sich der Job im übernächsten Dorf überhaupt lohnt.

Eine moderne Industriegesellschaft kommt ohne solche Regeln schlicht nicht aus.

(Und Anwerbung aus dem Ausland könnte man sich dann komplett schenken. Die Kosten der Umsiedlung wären untragbar.)

 

Anreize zum Umzug wäre eine Pauschale, die echte ökonomische Vorteile verleiht. Sie ist aber im Gegenteil nicht wirklich kostendeckend, um solche Anreize zu vermeiden.)

ein bißchen genauer. die kosten fallen in jdem fall an und müssen bezahlt werden. damit wird selbstverständlich überlegt, ob es sich lohnt. nur der spielraum ist etwas größer.

welche kosten in welcher höhe zu berücksichtigen sind, ist immer dem gesetzgber überlassen, letztendlich auch dem grundgesetzgeber. bei pkw-kosten brauchte man nur eine "vernünftige" grenze der berücksichtigung einführen. z.b. ÖPNV oder opel corsa o.ä.

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vor 21 Stunden schrieb Shubashi:

 

Nein, der Staat setzt keine Anreize dazu, sondern er begrenzt die ökonomischen Nachteile, die sich daraus ergeben, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

1.) Nur so kann er Flexibilität und Mobilität von Arbeitnehmern verlangen. Ohne solche regeln ließem sich Arbeitslose allenfalls in einem 3km-Radius um ihren Wohnort vermitteln.

2.) Es sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht krampfhaft an einem weniger produktiven Arbeitsplatz festhalten oder Arbeitgeber kein Personal bekommen, weil eben jeder Arbeitnehmer erst mal nachrechnet, ob sich der Job im übernächsten Dorf überhaupt lohnt.

Eine moderne Industriegesellschaft kommt ohne solche Regeln schlicht nicht aus.

(Und Anwerbung aus dem Ausland könnte man sich dann komplett schenken. Die Kosten der Umsiedlung wären untragbar.)

 

Anreize zum Umzug wäre eine Pauschale, die echte ökonomische Vorteile verleiht. Sie ist aber im Gegenteil nicht wirklich kostendeckend, um solche Anreize zu vermeiden.)

Ich verdiene 2000 Rinu im Monat

 

Ich kann nun 80km entfernt im Grünen preiswert wohnen, und dabei fallen Fahrtkosten von 200 Rinu im Monat an

Oder ich wohne nah bei der Arbeit, zahle dafür aber 200 Rinu mehr Miete im Monat als im Grünen.

 

In beiden Fällen sind die 200 Rinu weg. Im ersten Fall kann ich die Kosten steuerlich absetzen, im zweiten Fall nicht.

 

Natürlich wird damit vom Staat ein Anreiz für Variante 1 gesetzt.

bearbeitet von rince
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vor einer Stunde schrieb rince:

Ich verdiene 2000 Rinu im Monat

 

Ich kann nun 80km entfernt im Grünen preiswert wohnen, und dabei fallen Fahrtkosten von 200 Rinu im Monat an

Oder ich wohne nah bei der Arbeit, zahle dafür aber 200 Rinu mehr Miete im Monat als im Grünen.

 

In beiden Fällen sind die 200 Rinu weg. Im ersten Fall kann ich die Kosten steuerlich absetzen, im zweiten Fall nicht.

 

Natürlich wird damit vom Staat ein Anreiz für Variante 1 gesetzt.

Wie schon erklärt, ist die Frage, was man als den Fixpunkt betrachtet. Du betrachtest die Arbeitsstelle als den Fixpunkt, und die Wohnung als ein Mittel, arbeiten zu können. Dieses Mittel sollte dann möglichst kostengünstig sein. Man kann aber auch das Wohnen als den Fixpunkt betrachten, und die Arbeit lediglich als ein Mittel, um das Leben zu ermöglichen.

 

Der Unterschied ist eben, dass du in deinem ersten Fall die 200 Rinu nur bezahlst, um arbeiten zu können. Wenn du stattdessen im Grünen vom Erbe deiner Großtante leben würdest, hättest du keine Kosten von 200 Rinu. Im zweiten Fall musst du die 200 Rinu auch bezahlen, wenn du vom Erbe der Großtante lebst. Die zahlst du nicht, um zu arbeiten, sondern um da zu wohnen, wo du wohnen willst.

 

Ersteres sind Aufwendungen für die Arbeit, Letzteres Aufwendungen für das Leben. Sie sind nur Aufwendungen für die Arbeit, wenn man Wohnen und Leben als bloßes Mittel zum Arbeiten betrachtet. Das ist aber das Menschenbild eines Ameisenstaates oder des Borg-Kollektivs, nicht des Grundgesetzes.

bearbeitet von Aristippos
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Den Wohnort derart unabhängig vom Arbeitsort zu betrachten ist für mich eine nette Illusion, zumindest bis ich im Ruhestand bin, da ich mir ohne Arbeit das Wohnen nicht leisten kann.

 

Das erinnert mich an die Berichte zur Situation in diversen Gegenden in Ostdeutschland, wo den jungen Männern (im Gegensatz zu motivierten Frauen) vorgeworfen wird, dass sie nicht bereit sind, ihre Hintern hoch zu bekommen und dort hin zu gehen, wo es Arbeit gibt. Jetzt lerne ich, dass dieser Vorwurf gegen diese Männer vollkommen unberechtigt zu sein scheint, und der Vorwurf vielmehr an die Frauen gehen müsste, dass sie einem Borg-Kollektiv-Weltbild anhängen ;) 

 

p.s.: Ich hätte auch gern das Haus von meinem Opa in Husum übernommen, nur gibt es dort keine Jobs. Also hätte ich mir das nicht leisten können.

bearbeitet von rince
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vor 34 Minuten schrieb tribald:

Rinu???????

 

????????end....................tribald

Der Rhinu ist eine Goldmünze der fiktiven Währung des Achatenen Reiches auf der Scheibenwelt. Der Wert einer solchen Münze wurde mal auf 2 Bezirke der größten Stadt der Scheibenwelt samt Präsidentenpalast geschätzt.

 

Letzteres halte ich zwar für übertrieben (eine "große" Goldmünze dürfte ca. 6 bis max. 10 Gramm Gold haben was bei heutigem Kurs 250-420 € wären), aber als Geldanlage halte ich Rhinu trotzdem für eine gute Idee.

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vor 2 Stunden schrieb rince:

p.s.: Ich hätte auch gern das Haus von meinem Opa in Husum übernommen, nur gibt es dort keine Jobs. Also hätte ich mir das nicht leisten können.

Wieso? Kein Krabbenkutter im Erbe enthalten gewesen?

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vor 26 Minuten schrieb Flo77:

Der Rhinu ist eine Goldmünze der fiktiven Währung des Achatenen Reiches auf der Scheibenwelt. Der Wert einer solchen Münze wurde mal auf 2 Bezirke der größten Stadt der Scheibenwelt samt Präsidentenpalast geschätzt.

 

Letzteres halte ich zwar für übertrieben (eine "große" Goldmünze dürfte ca. 6 bis max. 10 Gramm Gold haben was bei heutigem Kurs 250-420 € wären), aber als Geldanlage halte ich Rhinu trotzdem für eine gute Idee.

ich hätte auch den Ningi oder den Triganischen Pu nehmen können. Ich hatte gehofft, euer Abstraktionsvermögen hätte für das Beispiel gereicht *seuftz*

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vor 31 Minuten schrieb Flo77:

Der Rhinu ist eine Goldmünze der fiktiven Währung des Achatenen Reiches auf der Scheibenwelt. Der Wert einer solchen Münze wurde mal auf 2 Bezirke der größten Stadt der Scheibenwelt samt Präsidentenpalast geschätzt.

 

Letzteres halte ich zwar für übertrieben (eine "große" Goldmünze dürfte ca. 6 bis max. 10 Gramm Gold haben was bei heutigem Kurs 250-420 € wären), aber als Geldanlage halte ich Rhinu trotzdem für eine gute Idee.

Merci für die Erläuterung. Ich sollte echt mal wider die 3 oder 4 Bände lesen, die ich von Pratchett habe. Ist halt schon lange her, dass ich die gelesen habe.

 

sich bedankend...............tribald

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vor 16 Minuten schrieb rince:

ich hätte auch den Ningi oder den Triganischen Pu nehmen können. Ich hatte gehofft, euer Abstraktionsvermögen hätte für das Beispiel gereicht *seuftz*

Also,bei mir hat es funktioniert. Vielleicht eher ein Männerproblem?

Sorry,OT.

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vor 4 Minuten schrieb rince:

ich hätte auch den Ningi oder den Triganischen Pu nehmen können. Ich hatte gehofft, euer Abstraktionsvermögen hätte für das Beispiel gereicht *seuftz*

Ich finde wir sollten den Rhinu durchaus als Währung in der EU einführen.

 

Basierend auf 1 Pfd. Pfennige = 240 Pfennig (á 2 g Silber ~1 €) = 1 Rhinu á 5,5 g Gold (~236 €).

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vor 11 Minuten schrieb Beutelschneider:

 

Hättste mal auf Oma gehört und was Richtiges gelernt...

Wie viele Menschen lassen sich heute noch Schuhe anfertigen? Dann geh doch zu Deichmann!

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vor 2 Minuten schrieb rince:

Wie viele Menschen lassen sich heute noch Schuhe anfertigen? Dann geh doch zu Deichmann!

Kommt wieder. Wenn die Schuhe aus Bangladesh zu teuer werden...

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