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Klima-, Umwelt- und Naturschutz


Shubashi

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vor 6 Minuten schrieb o_aus_h:

Warum nehmen wir das so schulterzuckend hin, und warum regt sich die Öffentlichkeit dann (in Teilen) so auf, wenn ein paar Kilometer weiter eine Demonstration die Straße versperrt? 

Das wird nicht schulterzuckend hingenommen, da gibt es unzählige Strafverfahren.

 

Interessanterweise hat der BGH vor ein paar Jahren Neuland betreten, indem er beim Überfahren einer roten Ampel innerorts mit 150 Sachen und anschließendem Todesfall auf Mord entschied. Also nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz: Wer das tut, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass er jemanden umbringt. Wenn man die Aktionen der Klimakleber unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, stellen sich interessante Fragen: Was nimmt eigentlich derjenige, der eine Hauptverkehrsachse in einer Großstadt lahmlegt, alles billigend in Kauf?

bearbeitet von Aristippos
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vor 4 Minuten schrieb Aristippos:

Interessanterweise hat der BGH vor ein paar Jahren Neuland betreten, indem er beim Überfahren einer roten Ampel innerorts mit 150 Sachen und anschließendem Todesfall auf Mord entschied. Also nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz: Wer das tut, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass er jemanden umbringt. Wenn man die Aktionen der Klimakleber unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, stellen sich interessante Fragen: Was nimmt eigentlich derjenige, der eine Hauptverkehrsachse in einer Großstadt lahmlegt, alles billigend in Kauf?

Das kann man -leider! - auch noch weiter treiben, und dann wird 'alles' zum potentiellen Mord. Ich halte dieses Vorgehen nicht für sinnvoll. Wenn der Bundestag beschließt, vorsätzliches innerstädtisches zu-schnell-fahren ab einer gewissen Grenze als Mord zu werten, dann ist das OK; diese Konstruktion eines Gerichtes halte ich für problematisch.

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vor 26 Minuten schrieb Moriz:

Das kann man -leider! - auch noch weiter treiben, und dann wird 'alles' zum potentiellen Mord. Ich halte dieses Vorgehen nicht für sinnvoll.

Zustimmung.

Jeder, der mit dem Auto schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, riskiert jemanden zu überfahren.

Mit der Geschwindigkeit steigt nur die Wahrscheinlichkeit.

 

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vor 2 Stunden schrieb o_aus_h:

Kann man Pendler, die bewusst während der Hauptverkehrszeiten ins Auto steigen vor Gericht bringen?

Die Hauptverkehrszeiten sind Hauptverkehrszeiten, weil da die Pendler ins Auto steigen.

Insofern war Corona vielleicht auch ein Geschenk des Himmels, weil es das Homeoffice von der Ausnahme für einige Privilegierte zur Normalität für viele gemacht hat. Es pendeln trotzdem noch mehr als die Infrastruktur verkraftet

 

Werner

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vor 1 Minute schrieb UHU:

Warum?

Nach 17:00 Uhr finde ich noch unpässlicher ... :unsure:

weil die Werktätigen da Mittagspause haben. Zwischen 17:00 und 19:00 ist eh zuviel los, gut ist nach 19:00

 

Werner

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vor 5 Minuten schrieb Werner001:

weil die Werktätigen da Mittagspause haben. Zwischen 17:00 und 19:00 ist eh zuviel los, gut ist nach 19:00

 

Werner

Schon, aber gehen so viele Werktätige wirklich in der Mittagspause einkaufen???

Wenn man die Rentner zwischen 17:00 und 19:00 Uhr rausrechnet, ginge es schon ganz gut. Wobei ich 18:00 bis 19:00 eigentlich nicht beurteilen kann, da war ich vermutlich noch nie einkaufen. Danach ist es definitiv leer(er). DO und FR haben alle vier Lebensmitteläden in uhu-town bis 20:00 Uhr auf und MO - MI + SA nur drei der vier. Der vierte macht dann schon um 19:00 Uhr (MO - MI) und SA schon um 18:00 Uhr zu.

Daher würde es mich (persönlich!) nicht stören, wenn Herr Habeck statt 22:00 schon 20:00 Uhr als Schließzeit empfehlen würde. Irgendwas war mit Energiesparen vor wenigen Wochen, aber ich habe nicht genau hingehört da irrelevant.

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vor einer Stunde schrieb Werner001:

Es pendeln trotzdem noch mehr als die Infrastruktur verkraftet

Das ist ein Naturgesetz.

Die Leute ziehen so weit raus ins Grüne, daß die Fahrzeiten so gerade noch erträglich sind.

Sobal eine neue Straße gebaut ist, ziehen sie entsprechend weiter raus.

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vor 3 Stunden schrieb Aristippos:

Interessanterweise hat der BGH vor ein paar Jahren Neuland betreten, indem er beim Überfahren einer roten Ampel innerorts mit 150 Sachen und anschließendem Todesfall auf Mord entschied. Also nicht nur Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz: Wer das tut, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass er jemanden umbringt.

 

Ist das eine Art Grundsatzurteil oder bezieht sich die Wertung des Tötens als vorsätzlich nur auf den Einzelfall? Da könnte es nämlich Hinweise geben, dass der Täter wirklich billigend in Kauf genommen hat, dass er jemanden umbringen könnte. Aber als allgemine Regel schient sie mir sehr problematisch, wie andere bereits geschrieben haben.

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vor 13 Stunden schrieb Domingo:

die Wertung des Tötens als vorsätzlich nur auf den Einzelfall? 

 

Ich habe den Eindruck, dass man das Urteil immer häufiger als Grundsatzurteil für die Feststellung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes heranzieht, nicht jedoch für die Qualifikation als Mord. Aktuell kenne ich mehrere Urteile, bei denen das als Totschlag angesehen wurde  (mit entsprechend niedrigeren Strafen - in einem konkreten Einzelfall sind mir 7 Jahre Freiheitsstrafe im Gedächtnis, das passt weder zu Mord, noch zu einer fahrlässigen Tötung). 

 

Ergänzung dazu: Vor ca. 5 Jahren wurde in Baden-Württemberg eine Frau wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 3,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die mit 180 km/h auf der Überholspur gefahren ist (nicht im Rahmen eines auf Geschwindigkeit ausgelegten "Rennens") und auf ein deutlich langsameres Auto, welches in die Überholspur gefahren ist, aufgefahren ist. Hierbei sind zwei Personen im angefahrenen Auto ums Leben gekommen. Das Gericht wertete dies noch als (grob) fahrlässige Tötung, unterstellte jedoch, dass bei dieser Geschwindigkeit zum einen der langsamere Autofahrer prinzipiell nicht mehr in der Lage sei, die Entfernung des schnellen Autos korrekt abzuschätzen und zum anderen bei der hohen Geschwindigkeit von 180 km/h Reaktions- und Bremsweg zusammen zu lange sind, um innerhalb einer notwendig kurzen Strecke anhalten zu können. Das Fahren mit einer solchen Geschwindigkeit sei eine außerordentlich grobe Fahrlässigkeit, die eine entsprechend hohe Strafe notwendig mache.

 

Ich habe den Eindruck, dass immer dann auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt abgestellt wird, wenn die hohe Geschwindigkeit bewusst der Geschwindigkeit wegen gefahren wird (z.B. im Rahmen eines Rennens oder als "Austesten der Höchstgeschwindigkeit"), im anderen Falle (wenn, wie üblich, die Geschwindigkeit dazu genutzt wird, schnell ans Ziel zu kommen) jedoch die Fahrlässigkeit eher angenommen wird. Was auch zu unangenehm hohen Strafen führen kann.

bearbeitet von Lothar1962
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vor 3 Stunden schrieb Lothar1962:

 

Ich habe den Eindruck, dass man das Urteil immer häufiger als Grundsatzurteil für die Feststellung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes heranzieht, nicht jedoch für die Qualifikation als Mord. Aktuell kenne ich mehrere Urteile, bei denen das als Totschlag angesehen wurde  (mit entsprechend niedrigeren Strafen - in einem konkreten Einzelfall sind mir 7 Jahre Freiheitsstrafe im Gedächtnis, das passt weder zu Mord, noch zu einer fahrlässigen Tötung). 

Ich verstehe nicht, wie man da zu Totschlag gelangt. Wenn es Vorsatz war, war es ohne Weiteres Mord, weil zumindest ein gemeingefährliches Mittel (rasendes Auto) verwendet wurde. War es kein Vorsatz, war es nur fahrlässige Tötung.

bearbeitet von Aristippos
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vor 15 Stunden schrieb Domingo:

 

Ist das eine Art Grundsatzurteil oder bezieht sich die Wertung des Tötens als vorsätzlich nur auf den Einzelfall? Da könnte es nämlich Hinweise geben, dass der Täter wirklich billigend in Kauf genommen hat, dass er jemanden umbringen könnte.

Unter den gegebenen Bedingungen wird das grundsätzlich angenommen. Also belebte Gegend innerorts, stark überhöhte Geschwindigkeit. Auf einem gottverlassenen Waldweg oder Sonntagmorgen im Gewerbegebiet würde man es bestimmt anders werten. Aber da passiert es ja auch nicht.

bearbeitet von Aristippos
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vor 38 Minuten schrieb Aristippos:

Ich verstehe nicht, wie man da zu Totschlag gelangt. Wenn es Vorsatz war, war es ohne Weiteres Mord, weil zumindest ein gemeingefährliches Mittel (rasendes Auto) verwendet wurde. War es kein Vorsatz, war es nur fahrlässige Tötung.

reicht ein Mordmerkmal?

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vor einer Stunde schrieb Werner001:
vor einer Stunde schrieb Soulman:

reicht ein Mordmerkmal?

Der Vorsatz ist das zweite, oder?

Hat jemand, der mit 180 über die Autobahn rast, wirklch den Vorsatz, andere umzubringen???

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vor 1 Stunde schrieb Werner001:

Der Vorsatz ist das zweite, oder?

 

Werner

Ich meine nicht. Totschlag ist ja auch immer Vorsatz. Ohne Vorsatz ist es Körperverletzung mit Todesfolge. "Ich will dir weh tun, ups" vs. "Ich will dich tot sehen". Der Kinnhaken mit Sturz und Genickbruch vs. der Baseballschläger auf den Kopf/Messer in die Brust.

 

Ich meine, dass erst mehrere Mordmerkmale einen Totschlag zu einem Mord machen. Deshalb frug ich. 

 

Die besondere Qualität eines Stadtrasers fällt ein wenig durch dieses Raster. "Ich will niemandem weh tun. Es ist mir nur scheyssegal, ob jemand dabei stirbt, wenn er mir vor die Karre rennt." Ich tendiere da auch eher zum Totschlag, weil einem Führerscheininhaber zugetraut wird zu wissen, dass kein ungeschützter Unfallgegner so etwas überlebt. Davon lassen sich aber Raser anscheinend nicht abschrecken. Damit ist der Mordvorwurf vielleicht generalpräventiv begründet, aber was die Mordmerkmale angeht mMn nicht ganz schlüssig. 

 

Der Autobahnraser ist wieder eine Nuance anders.

bearbeitet von Soulman
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vor 4 Stunden schrieb Werner001:

Der Vorsatz ist das zweite, oder?

 

Werner

Nein. Vorsatz braucht man sowohl für Totschlag als auch für Mord. Wenn der Vorsatz fehlt, wird es eine ganz andere Baustelle.

 

Mord ist dann Totschlag + 1 Mordmerkmal.

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vor 2 Stunden schrieb Soulman:

Ich meine nicht. Totschlag ist ja auch immer Vorsatz. Ohne Vorsatz ist es Körperverletzung mit Todesfolge.

Im Straßenverkehr im Normalfall fahrlässige Tötung. Körperverletzung mit Todesfolge erfordert Vorsatz zumindest für die Körperverletzung.

 

Der Fall, wo ein Fahrer sich denkt: "Ich schubs den Fußgänger ein wenig an, damit er sich die Haxn bricht," dürften selten sein.

bearbeitet von Aristippos
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vor 6 Stunden schrieb Soulman:

reicht ein Mordmerkmal?

Ja.

 

Zitat

 Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

 

bearbeitet von Domingo
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vor 6 Stunden schrieb Werner001:

Der Vorsatz ist das zweite, oder?

 Nein. Die Mordmerkmale habe ich gerade zitiert.

 

Vorsatz ist ein Merkmal des subjektiven Tatnestands des Totschlags (und aller anderen Straftaten, sofern sie keine Fahrlässigkeitdelikte sind). Mordmerkmale sind solche, die den bereits gegebenen Totschlag um eine weitere Ebene zum Mord erhöhen.

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52 minutes ago, Domingo said:

 Nein. Die Mordmerkmale habe ich gerade zitiert.

 

Vorsatz ist ein Merkmal des subjektiven Tatnestands des Totschlags (und aller anderen Straftaten, sofern sie keine Fahrlässigkeitdelikte sind). Mordmerkmale sind solche, die den bereits gegebenen Totschlag um eine weitere Ebene zum Mord erhöhen.

Danke für die Erklärung. Ich hab mal was von "Eventualvorsatz" gehört und dem gegenüber von "bewusster Fahrlässigkeit" und ich hab keine Ahnung wie man das überhaupt abgrenzen kann. Weiss das jemand? Und genügt die Feststellung eines "Eventualvorsatzes" für ein Mord-Urteil?

 

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vor 7 Minuten schrieb phyllis:

Danke für die Erklärung. Ich hab mal was von "Eventualvorsatz" gehört und dem gegenüber von "bewusster Fahrlässigkeit" und ich hab keine Ahnung wie man das überhaupt abgrenzen kann. Weiss das jemand? Und genügt die Feststellung eines "Eventualvorsatzes" für ein Mord-Urteil?

 

(Eventual-)Vorsatz bedeutet, der Täter "nimmt den Erfolg (Anwaltssprech für "Ergebnis der Tat," also in dem Fall jemandes Tod) billigend in Kauf", also: "Ich weiß, jemand könnte sterben, ich tue die Tat aber trotzdem und wenn jemand stirbt, ist halt Pech." Bewusste Fahrlässigkeit: "Ich weiß, dass was ich gerade tue eigentlich sehr gefährlich, nämlich todgefährlich ist, aber es wird schon gut gehen."

 

Eventualvorsatz reicht immer aus, wo das Gesetz nicht explizit eine höhere Form des Vorsatzes zur Bedingung macht. Also reicht er beim Totschlag, wo eben keine solche Einschränkung steht, und folglich auch beim Mord aus.

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JUGENDLICHE MÜSSTEN LAUT AUF KLIMAWANDEL HINWEISEN UND ERWACHSENE NERVEN

Kardinal Marx äußert Verständnis für Klimaproteste

katholisch.de, 13.11.2022 [klick]

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