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Klima-, Umwelt- und Naturschutz


Shubashi

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:

In konkreten Fall geht es um sieben Personen, denen nach entsprechendem Missbrauch die Benutzung und der Transport von Sekundenkleber in München verboten wurde. Das scheint mir eine harte, aber sinnvolle Maßnahme zu sein. Zumal ich davon ausgehe, daß die Unverletzlichkeit der Wohnung auch hier gilt und die sachgerechte Benutzung von Sekundenkleber in den eigenen vier Wänden nicht verfolgt wird.

Und sollte ein Transport doch mal nötig sein, z.B. weil eine klimaaktivistische Lehrerin Sekundenkleber für ein Schulprojekt benötigt, dann kann sie die Behörden ja mit einem Antrag auf Sondergenehmigung nerven. (Schechtes Beispiel: Wird gleich abgelehnt, können die Schüler selbst mitbringen. Und der Schüler mit Transportverbot muß sich den Sekundenkleber halt vom Kumpel leihen.

Nachtrag: Nochmal nachgelesen, wird nicht abgelehnt sondern eine Transportgenehmigung ist im beruflichen Kontext explizit vorgesehen.)

 

Derzeit sind in Bayern noch Sommerferien.

Mit dem Strafgeldhinweis wollte ich nicht diese Verfügung kritisieren, ich finde sie richtig.

Ich wollte damit sagen, dass diese Brunnenschwärzer sicher rechtlich belangt werden. Alles andere würde mich angesichts der sonstigen bayrischen Maßnahmen gegen Klimaaktivisten sehr wundern 

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Am 3.9.2023 um 08:08 schrieb Die Angelika:

Sowas ärgert mich.

Wenn ich schon besorgt um die Umwelt bin, dann bitte konsequent.

Die ärgern mich schon lange...

... Ich sach mal so: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde mehr.

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Am 3.9.2023 um 08:08 schrieb Die Angelika:

Sowas ärgert mich.

Wenn ich schon besorgt um die Umwelt bin, dann bitte konsequent.

Aber nebenbei:

 

Die tun doch nun wirklich ein gutes Werk. Eine bessere Wahlkampfhilfe können sich die Grünen doch kaum träumen lassen.

 

Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen und die helfen ihrem politischen Arm doch hoffentlich schnell und effektiv beim abnehmen.

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vor einer Stunde schrieb rince:

Hier ein Beitrag zum Thema Windkraft und Bodenversiegelung

 

https://youtu.be/v6nPLLLUFmQ?si=58jIff8-7aGvtWRU

 

Nun sei kein Spielverderber. In den Batterien der Elektrofahrzeuge sind doch auch nur fair gehandelte Rohstoffe, herbeigeschafft von glücklichen schwarzafrikanischen Kindern, die bloß einen Ferienjob haben.

 

Alles Petitessen.

bearbeitet von rorro
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vor 5 Stunden schrieb rince:

Hier ein Beitrag zum Thema Windkraft und Bodenversiegelung

 

https://youtu.be/v6nPLLLUFmQ?si=58jIff8-7aGvtWRU

Besser wäre es natürlich die alten Fundamente wieder mit Windräder zu bestücken.

Aber dass ein Fundament mit 1 Meter Erdabdeckung eine Versiegelung sein soll leuchtet mir nicht ein.

Der Abbau der Fundamente würde viel Geld kosten, Lärm machen und Energie verbrauchen.

Ich bin für als Naturschützer fürs drinlassen.

bearbeitet von ultramontanist
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vor 1 Minute schrieb ultramontanist:

Aber dass ein Fundament mit 1 Meter Erdabdeckung eine Versiegelung sein soll leuchtet mir nicht ein.

Auch ein asphaltierter Radweg mit 3m Breite stellt schon eine Bodenversiegelung da.

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vor 5 Stunden schrieb ultramontanist:

Besser wäre es natürlich die alten Fundamente wieder mit Windräder zu bestücken.

Aber dass ein Fundament mit 1 Meter Erdabdeckung eine Versiegelung sein soll leuchtet mir nicht ein.

Der Abbau der Fundamente würde viel Geld kosten, Lärm machen und Energie verbrauchen.

Ich bin für als Naturschützer fürs drinlassen.

Ohne das Video gesehen zu haben, finde ich es eine ziemliche Frechheit, das Fundament in der Erde zu lassen.

Nach meiner Auffassung ist es eine Versiegelung, weil bspw. Regenwasser in dem Bereich nicht mehr versickern kann. Es läuft dann seitlich runter am Fundament, stelle ich mir als Laie vor, ob das gut ist ???

Auch habe ich keine Ahnung, ob ein Meter Erde wirklich für Ackerbau ausreicht.

Und wenn in fünf Generationen da einer anfängt nach wasauchimmer zu buddeln, wird der auch begeistert sein.

 

(Ich weiß: Ziemlich wenig Ahnung für Meinung aber trotzdem ;))

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vor 7 Stunden schrieb ultramontanist:

Besser wäre es natürlich die alten Fundamente wieder mit Windräder zu bestücken.

Aber dass ein Fundament mit 1 Meter Erdabdeckung eine Versiegelung sein soll leuchtet mir nicht ein.

Der Abbau der Fundamente würde viel Geld kosten, Lärm machen und Energie verbrauchen.

Ich bin für als Naturschützer fürs drinlassen.

Das ist natürlich eine Versiegelung. Warum soll das keine sein?

Ich bin auch "Naturschützer" und finde das zum Kotzen.

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14 hours ago, Moriz said:


Ein sehr interessantes Interview.

Herr Burger hat vor über einem Jahr aber auch ein Interview gegeben, in dem er den Ausbau der Batterie-Speicherung von Solarstrom befürwortete, um im Tagesverlauf einen besseren Ausgleich der Strommengen zu schaffen. Ein europäischer Netzausgleich wäre da natürlich viel besser, aber mir ist noch nicht ganz klar, woher unsere Nachbarn den Strom haben, der uns morgens und abends fehlt.

Zudem schlägt sich das von ihm als „funktionierend“ beschriebene System absolut nicht in günstigeren Strompreisen nieder - zumindest nicht bei uns. Wieso diskutieren wir also gerade über subventionierte Industriestrompreise?

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Zudem schlägt sich das von ihm als „funktionierend“ beschriebene System absolut nicht in günstigeren Strompreisen nieder - zumindest nicht bei uns.

 

Wir sind ja auch Primus bei der staatlichen Gier. Fast die Hälfte des Preises sind Steuern und Abgaben.

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vor 3 Stunden schrieb Shubashi:

Zudem schlägt sich das von ihm als „funktionierend“ beschriebene System absolut nicht in günstigeren Strompreisen nieder

 

Sind nicht die hohen Preise die eigentlich beabsichtigte „Funktion“?

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Ein Windkraftradfundament benötigt eine Fläche von rund 2000 m².

 

Das ist ungefähr die Fläche, die man in unserem Klima benötigt um eine Person ein Jahr lang mit Lebensmitteln zu versorgen.

 

Was glaubt so ein Grüner wo unser Essen eigentlich herkommt?

 

 

Per Rotkreuzspende aus China?

 

(Wenn man diese Platten ja wenigstens zum Bau platzsparender Siedlungen nutzen würde...)

bearbeitet von Flo77
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1 hour ago, Marcellinus said:

 

Sind nicht die hohen Preise die eigentlich beabsichtigte „Funktion“?


Schwer zu sagen - die ideologische Verblendung der Regierung ruht meiner Meinung aus einem völlig verdrehten „Wirtschaftsidealismus“ her - in dem die Konsumenten wie überzeugte Bioladenkunden für Allerweltswaren Premiumpreise bezahlen.

Nur tickt halt die ganz überwiegende Zahl der Menschen nicht so und kann sich diese Art luxuriöser „Nachhaltigkeit“ auch nicht leisten.

bearbeitet von Shubashi
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Mal ein juristischer Gedanke, schon mal präsentiert - doch jetzt ist das neue GEG ja verabschiedet:

 

wenn nach Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung in einem Mietshaus wegen abgelaufener 30 Jahre eine neue Heizung her muss, diese aber nicht schnell zu bekommen ist: muss der Vermieter dann nicht den Mietern mangels Betriebserlaubnis der alten Heizung kündigen?

bearbeitet von rorro
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vor 2 Stunden schrieb rorro:

Mal ein juristischer Gedanke, schon mal präsentiert - doch jetzt ist das neue GEG ja verabschiedet:

 

wenn nach Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung in einem Mietshaus wegen abgelaufener 30 Jahre eine neue Heizung her muss, diese aber nicht schnell zu bekommen ist: muss der Vermieter dann nicht den Mietern mangels Betriebserlaubnis der alten Heizung kündigen?

Er kann/muß Heizstrahler für die Zimmer besorgen. Wie sich dann der Streit um die Stromkosten entscheidet, weiß der Pleitegeier.

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vor 3 Minuten schrieb Soulman:

Er kann/muß Heizstrahler für die Zimmer besorgen. Wie sich dann der Streit um die Stromkosten entscheidet, weiß der Pleitegeier.

 

Die Alternative, die Decken mit versenkten Infrarotstrahlern auszustatten, die dann komplett von den Mietern mit Strom betrieben werden, geht natürlich auch. Stimmt.

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vor 55 Minuten schrieb Wunibald:

Nein, weil schon die alten Römer gewusst haben ultra posse nemo obligatur. rororo kann Latein, den anderen hilft wie immer Wiki.

 

Okay, dann anders gefragt: darf er kündigen, da die Heizung keine Betriebserlaubnis hat?

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4 hours ago, rorro said:

Mal ein juristischer Gedanke, schon mal präsentiert - doch jetzt ist das neue GEG ja verabschiedet:

 

wenn nach Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung in einem Mietshaus wegen abgelaufener 30 Jahre eine neue Heizung her muss, diese aber nicht schnell zu bekommen ist: muss der Vermieter dann nicht den Mietern mangels Betriebserlaubnis der alten Heizung kündigen?

 

Ich hatte das wohl schon mehrmals erwähnt, also sorry für evtl langweilige Wiederholungen:

Hier in Hamburg legt die Verwaltung die Meldung der erloschenen Betriebserlaubnis nach GEG stand 2021 kommentarlos ad acta, da sie es als unmöglich erachtet, das Problem kurzfristig zu lösen und nicht erkleckliche Anteile des Wohnraumes stillegen kann.

Da es anderen rot-grünen oder rot-schwarzen Landesregierungen ähnlich gehen wird, denke ich, dass auch dieses Gesetz aufgrund mangelnder Umsetzbarkeit jeweils ad hoc ignoriert werden wird.

bearbeitet von Shubashi
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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

 

Ich hatte das wohl schon mehrmals erwähnt, also sorry für evtl langweilige Wiederholungen:

Hier in Hamburg legt die Verwaltung die Meldung der erloschenen Betriebserlaubnis nach GEG stand 2021 kommentarlos ad acta, da sie es als unmöglich erachtet, das Problem kurzfristig zu lösen und nicht erkleckliche Anteile des Wohnraumes stillegen kann.

Da es anderen rot-grünen oder rot-schwarzen Landesregierungen ähnlich gehen wird, denke ich, dass auch dieses Gesetz aufgrund mangelder Umsetzbarkeit jeweils ad hoc ignoriert werden wird.

 

Das kollektive Ignorieren von Vorschriften ist auch eine bewährte Vorgehensweise. Können besonders Katholiken gut. 😁

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

Okay, dann anders gefragt: darf er kündigen, da die Heizung keine Betriebserlaubnis hat?

Meine unmaßgebliche Meinung: Der Vermieter nicht, der Mieter schon, der darf dann Mietminderung geltend machen, in welcher Höhe  wird zum Lotteriespiel und dann schillert der Fall auch noch ins Verwaltungsrecht hinein, wo vieles dafür spricht, dass die Behörde die sofortige Stilllegung der Heizung wegen Ablauf der Genehmigungsdauer nicht verlangen kann sondern die Geltungsdauer verlängern muss. Da werden meine Nachfolger Stoff für einige Aufsätze in der NJW haben.

 

Bin ich froh, dass ich schon a.D. bin.

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vor 4 Stunden schrieb Shubashi:

 

Ich hatte das wohl schon mehrmals erwähnt, also sorry für evtl langweilige Wiederholungen:

Hier in Hamburg legt die Verwaltung die Meldung der erloschenen Betriebserlaubnis nach GEG stand 2021 kommentarlos ad acta, da sie es als unmöglich erachtet, das Problem kurzfristig zu lösen und nicht erkleckliche Anteile des Wohnraumes stillegen kann.

Da es anderen rot-grünen oder rot-schwarzen Landesregierungen ähnlich gehen wird, denke ich, dass auch dieses Gesetz aufgrund mangelnder Umsetzbarkeit jeweils ad hoc ignoriert werden wird.

Nur Privatpersonen werden es nicht ignorieren können. Die werden dann mit Mahngebühren und Prozessen beglückt

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