Michal Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 Wenn man getauft wird, stellt die Kirche einen Taufschein aus. Wenn man konvertiert, stellt die Kirche – ja, was aus? Ich wurde vor Jahrzehnten im Alter von drei Monaten evangelisch-lutherisch getauft und konvertierte vor einigen Jahren an Ostern in die Katholische Kirche. Die Gemeinde übergab mir damals ein kleines Willkommensgeschenk und die Osterkerze habe ich auch noch. Einige Wochen später erhielt ich von der Gemeinde ein Schreiben bezüglich der Veranlagung zur Kirchensteuer, welches ich bei meinem damaligen Arbeitgeber einreichte. Dass war das einzige offizielle Schriftstück zu meinem Eintritt, das ich von der Kirche erhielt. Im Gegensatz zu den Täuflingen, die damals neben mir in derselben Ostermesse in die Kirche aufgenommen wurden, haben ich also keinen schriftlichen "Nachweis" über meine Zugehörigkeit. Der Pfarrer, der damals die Ostermesse leitete sowie ein anderer Pfarrer, den ich darauf ansprach, wussten keine Antwort. Was ist, wenn ich in eine andere Stadt, womöglich in ein anderes Land, ziehe? Wenn ich dort an der Kommunion teilnehmen oder heiraten will? Die Pfarrer antworteten mir ausweichend, man würde dann schon weitergeben, dass ich katholisch sei. Was ist aber, wenn der Pfarrer, der mich damals firmte, nicht mehr in der Gemeinde tätig ist oder gar nicht mehr lebt? Ich vermisse einfach so was wie eine Firmungsbestätigung analog des Taufscheins. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 (bearbeitet) Gemäß den Vorgaben, wie sie im Buch Die Feier der Aufnahme gültig Getaufter in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche (1973) nachzulesen sind, sollen die Kovertiten in ein eigens geführtes Buch, das Konvertitenbuch, eingetragen werden. Ein solches wird allerdings nicht in allen Diözesen Deutschlands einheitlich geführt, sodass die Konvertierten, obgleich schon getauft, mitunter in die vorhandenen Taufmatrikel eingetragen werden. Ähnlich eines Personenstandsregisters. Wenn es dich danach verlangt, einen Nachweis deiner Kirchenzugehörigkeit oder einen Nachweis der Firmung "am Mann" zu tragen, so kannst Du beim Pfarrsekretariat deiner Pfarrei eine Tauf- bzw. Firmbescheinigung erbitten. Ich selbst habe aus anderen Gründen ein solches Dokument gebraucht. Das dürfte problemlos möglich sein. Saluti cordiali, Studiosus. bearbeitet 6. Mai 2019 von Studiosus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 vor 31 Minuten schrieb Michal: Was ist, wenn ich in eine andere Stadt, womöglich in ein anderes Land, ziehe? Wenn ich dort an der Kommunion teilnehmen oder heiraten will? Die Pfarrer antworteten mir ausweichend, man würde dann schon weitergeben, dass ich katholisch sei. Was ist aber, wenn der Pfarrer, der mich damals firmte, nicht mehr in der Gemeinde tätig ist oder gar nicht mehr lebt? Ich vermisse einfach so was wie eine Firmungsbestätigung analog des Taufscheins. Solange Du innerhalb Deutschlands umziehst zieht der Vermerk vom Einwohnermeldeamt mit um. Im Zuge des Melderegisterabgleichs werden den Gemeinden jährlich(?) Zuzüge und Abgänge gemeldet. Solltest Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche benötigen um z.B. ein Patenamt zu übernehmen, kirchlich zu heiraten, zur Vorlage bei einem kirchlichen Arbeitgeber oder zu einem kirchlichen Amt zugelassen zu werden, können Dir deine Wohnortemeinde oder die Gemeinde in der Du konvertiert bist jederzeit eine solche ausstellen, auch wenn von dem Personal, daß dich damals begleitet hat, niemand mehr dort arbeitet. Seit dem Konzil von Trient sind sämtliche Pfarrer weltweit dazu verpflichtet Register über die vorgenommenen Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle zu führen. Analog werden auch Kommunionbücher, Firmbücher und Konvertitenbücher geführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Studiosus Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 Offenbar hat sich diese Trienter Neuerung noch nicht so weit rumgesprochen, wenn die oben genannten Pfarrer keine Auskunft geben konnten. Das stimmt bedenklich. Saluti cordiali, Studiosus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 Ich gehe eher davon aus, daß das für die Herren derart banal ist, daß sie sich um die Hintergründe des Melderegisterabgleichs noch nie Gedanken gemacht haben. Hätte ich nicht so einen engen Bezug zu dem Taufbuch in dem auch meine Erstkommunion, meine Firmung und meine Eheschließung vermerkt wurden (obwohl keins dieser Ereignisse dort stattgefunden hat), wüsste ich das auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 6. Mai 2019 Melden Share Geschrieben 6. Mai 2019 Die Pfarrsekretärin ist in der Regel die qualifizierte(re) Ansprechpartnerin für solche Fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michal Geschrieben 8. Mai 2019 Autor Melden Share Geschrieben 8. Mai 2019 Vielen Dank für die Antworten, sie helfen mir schon mal weiter! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Michal Geschrieben 23. Juni 2019 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2019 Inzwischen habe ich vom Pfarrsekretariat eine Bestätigung erhalten, dass ich Mitglied der Kirche geworden bin. Nochmal danke für alle Antworten. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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