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Wachkoma Patient soll abgeschaltet werden - Urteil


Long John Silver

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vor 2 Minuten schrieb rorro:

 

Und diese Irre führt eben dazu, dass es nicht mehr heisst "in dubio pro vitam", sondern dass die Lebenserhaltung rechenschaftspflichtig wird.

 

Selbst wenn sich Menschen gegen ihre Tötung wehren, droht den ausführenden Ärzten nichts:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96695/Niederlaendische-Aerztin-erhaelt-Ruege-wegen-Sterbehilfe-fuer-Demenzpatientin

 

es muß der Wille des betroffenen zählen und nicht wir erhalten ihm am Leben um jeden Preis

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vor 11 Minuten schrieb rorro:

 

Und diese Irre führt eben dazu, dass es nicht mehr heisst "in dubio pro vitam", sondern dass die Lebenserhaltung rechenschaftspflichtig wird.

 

Selbst wenn sich Menschen gegen ihre Tötung wehren, droht den ausführenden Ärzten nichts:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96695/Niederlaendische-Aerztin-erhaelt-Ruege-wegen-Sterbehilfe-fuer-Demenzpatientin

 

 

Nein, das ist nichts anderes als der Irrtum von der anderen Seite. Auch Ärzte sollten nicht über das Leben anderer Menschen entscheiden, sondern nur die Menschen selbst. Da das bei dementen Menschen schwierig sein kann, ist meine, ausdrücklich meine Meinung und nur im Bezug auf mich selbst, daß ich es zu Demenz bei mir gar nicht erst kommen lassen möchte. 

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vor 25 Minuten schrieb Spadafora:

es muß der Wille des betroffenen zählen und nicht wir erhalten ihm am Leben um jeden Preis

 

der Wille wurde mißachtet, der Mensch gegen seinen deutlich gezeigten Willen getötet und die Ärztin wurde gerügt. Sonst nichts.

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vor 59 Minuten schrieb rorro:

 

Dass er Kardiologie ist, habe ich in der Tat überlesen. Und da die Tagespost ihn in indirekter Rede sprechen lässt "auch wenn das Gehirn schon lange nicht mehr funktioniere", wundere ich mich noch mehr über so einen Lapsus. Ob er von ihm oder dem Autoren des Artikels stammt weiß ich nicht.


Dass Du Leonetti immer noch einen "Lapsus" unterstellst, könnte Folge einer abermals sehr flüchtigen Lektüre des verlinkten Artikels sein. Es steht im Artikel nicht, dass Leonetti in Bezug auf Vincent Lambert von einem "nicht mehr funktionierenden Gehirn" gesprochen hätte. Aber egal, hier kannst Du den "Lapsus" im O-Ton (ab etwa 05:02) suchen.

 

bearbeitet von Julius
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vor 1 Stunde schrieb Julius:


Dass Du Leonetti immer noch einen "Lapsus" unterstellst, könnte Folge einer abermals sehr flüchtigen Lektüre des verlinkten Artikels sein. Es steht im Artikel nicht, dass Leonetti in Bezug auf Vincent Lambert von einem "nicht mehr funktionierenden Gehirn" gesprochen hätte. Aber egal, hier kannst Du den "Lapsus" im O-Ton (ab etwa 05:02) suchen.

 

 

Ich habe geschrieben, daß der Lapsus auch vom Autor sein könnte - und so ist es auch. Ab 06:08 kann man das nachhören, daß sich Hr. Leonetti deutlich differenzierter ausdrückt als im Artikel geschrieben. Für problematisch halte ich weiterhin die Schlußfolgerung, daß ein Verhungernlassen akzeptabel ist, solange man keinen gegenteiligen Patientenwillen kennt.

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vor 2 Stunden schrieb rorro:

Für problematisch halte ich weiterhin die Schlußfolgerung, daß ein Verhungernlassen akzeptabel ist, solange man keinen gegenteiligen Patientenwillen kennt.


Und wer schlussfolgert das? Leonetti jedenfalls nicht.

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

 

 wieso soll etwas Zukünftiges, was möglicherweise eintritt, die Bewertung für das Jetzt beeinflussen? 

 

Dunkle Wolken ziehen auf und Wind kommt auf.

Warum sollte mich auch die Möglichkeit, daß es gleich ein Gewitter gibt, dazu veranlassen meinen Aufbruch vozuziehen oder zu verschieben?

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vor 16 Stunden schrieb Moriz:

 

Dunkle Wolken ziehen auf und Wind kommt auf.

Warum sollte mich auch die Möglichkeit, daß es gleich ein Gewitter gibt, dazu veranlassen meinen Aufbruch vozuziehen oder zu verschieben?

 

Inwiefern Du Wetter ethisch bewertest ist mir noch nicht ganz klar.

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Es mag hoffentlich dazu führen, dass mehr Menschen Patientenverfügungen ausfertigen. Ich habe gerade einen Fall, der dem Lamberts ähnlich ist, nur dass ich da gar keine Anhaltspunkte habe, was mein Klient will. Er reagiert manchmal auf Ansprache, aber nicht so, dass ich einen Willen erkennen könnte. Also muss ich unterschreiben, dass man ihn ggf. mit allen Mitteln am Leben hält oder ins Leben zurück holt.

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Auch ich werde - ausgelöst durch diesen Fall - daran gehen, meine Patientenverfügung zu erstellen.

Inzwischen ist mir klar, dass so etwas sehr sinnvoll ist.

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Da ich heute drauf stieß: klick (Sollte die Moderation das als Werbung empfinden, dann bitte löschen - mir gefällt dieser Ansatz, weil er weltanschaulich recht offen ist).

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