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Politik für Alle


mn1217

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vor 11 Minuten schrieb Flo77:

Das Inzesttabu ist eine anthropologische Konstante und für mögliche Nachkommen aus solchen Beziehungen besteht ein hohes Risiko an genetisch bedingten Krankheiten.

 

Was heisst anthropologische Konstante? Es gab viele Kulturen, wo Inzest erlaubt und akzeptiert war.

 

Das mit dem Risiko genetisch bedingter Krankheiten ist in meinen Augen ein Scheinargument. Das Verbot gilt ja z.b. auch, wenn die Beteiligten unfruchtbar sind. Ausserdem ist es anderen Menschen mit Erbkrankheiten auch erlaubt sich fortzupflanzen, selbst wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit kranke Kinder zeugen.

 

Der einzige Grund, warum Inzest heute immer noch verboten ist und Homosexualität nicht ist doch der, dass Homosexualität heute ein Trend ist und Inzest von den meisten immer noch als eklig angesehen wird. Also wieder das "Volksempfinden", was du bei den Paragraph 175 kritisiert hast.

bearbeitet von Guppy
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Gesetzlich verboten ist, wenn ich mich nicht sehr irre, inzestmäßig nur, was zu Nachwuchs führen kann. Es geht also ausschließlich um das Thema Erbkrankheiten und rein gar nicht um Moral.

 

Beim Thema Homosexualität geht es dagegen ausschließlich um Moral. Oder fällt irgendjemandem noch etwas anderes ein?

 

Werner

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vor 4 Stunden schrieb mn1217:

Da die Bibel von Personen geschrieben wurde,tut sie es aber durchaus.

 

Nein, tut sie nicht.

Wenn du einen Beschwerdebrief schreibst, dann beschwert sich auch nicht dein Brief, sondern du.

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vor 1 Minute schrieb Werner001:

Beim Thema Homosexualität geht es dagegen ausschließlich um Moral. Oder fällt irgendjemandem noch etwas anderes ein?

Vielleicht die Angst, dass Menschen reihenweise homosexuell werden, wenn sie das als "normal" überall in der Öffentlichkeit vorgelebt bekommen und ein Volk als letzte Konsequenz damit aussterben kann.

 

(Ich möchte vorsichtshalber hinzufügen, dass mein Beitrag ironisch gemeint ist).

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Da muss ich meinem Vorschreiber (Werner) recht geben. Das staatliche Recht interessiert sich - ich unterstreiche: heute - nicht mehr für Moral, vor allem nicht für eine exklusiv religiöse Moral. Höchstrichterliche Urteile, so des BVerfG, wie in der Ära Adenauer zu Homosexualität o. a. wären heute schlichtweg nicht mehr denkbar. 

 

Der Staat trifft aufgrund von Abwägungen (von Grundrechten, Individualrechten etc.) Entscheidungen, die allerdings keine moralischen Implikaturen aufweisen, sondern säkulare (Rechts-)Güter schützen. So wird dem Inzestpaar die Fortpflanzung verboten, den Homosexuellen ihr Tun nicht. Sie dürfen sogar "heiraten". 

bearbeitet von Studiosus
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vor 1 Minute schrieb Studiosus:

Sie dürfen sogar "heiraten".

Sie dürfen sogar richtig heiraten. Nur die kirchliche „Ehe“ bleibt ihnen verwehrt

 

Werner

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In einem muss ich @Guppy rechtgeben: Von der Sache her ist es nicht einsichtig, warum sich Menschen mit Erbkrankheiten (deren Nachkommen teilweise SICHER krank sein werden) fortpflanzen dürfen, Blutsverwandte aber nicht. 

 

vor 44 Minuten schrieb Guppy:

Was heisst anthropologische Konstante? Es gab viele Kulturen, wo Inzest erlaubt und akzeptiert war.

Bzw. Verbindungen von Menschen unter Inzest fielen, die nicht miteinander verwandt waren, wie Pate und Patenkind.

bearbeitet von Kara
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vor 7 Minuten schrieb Werner001:

Gesetzlich verboten ist, wenn ich mich nicht sehr irre, inzestmäßig nur, was zu Nachwuchs führen kann.

 

Im Gesetz steht nur, dass der Beischlaf zwischen Verwandten strafbar ist. Von Nachwuchs steht da nichts. Auch wenn die Betreffenden unfruchtbar sind, wäre allein der Beischlaf strafbar.

 

Das Argument mit den Erbkrankheiten fände ich auch nicht überzeugend. Wenn man wirklich Beischlaf verbieten wollen würde, bei dem eine höhere Wahrscheinlichkeit der Zeugung erbkranker Kinder besteht, müsste man doch logisch gesehen allen Menschen mit genetischen Dispositionen das verbieten und nicht nur Menschen, die Inzest betreiben.

 

Am Ende wären wir dann wohl wieder bei der Zwangssterilisation zur "Verhinderung erbkranken Nachwuchses"?

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vor 2 Minuten schrieb Guppy:

 

Im Gesetz steht nur, dass der Beischlaf zwischen Verwandten strafbar ist. Von Nachwuchs steht da nichts. Auch wenn die Betreffenden unfruchtbar sind, wäre allein der Beischlaf strafbar.

 

Das Argument mit den Erbkrankheiten fände ich auch nicht überzeugend. Wenn man wirklich Beischlaf verbieten wollen würde, bei dem eine höhere Wahrscheinlichkeit der Zeugung erbkranker Kinder besteht, müsste man doch logisch gesehen allen Menschen mit genetischen Dispositionen das verbieten und nicht nur Menschen, die Inzest betreiben.

 

Am Ende wären wir dann wohl wieder bei der Zwangssterilisation zur "Verhinderung erbkranken Nachwuchses"?

Juristisch definiert bedeutet Beischlaf die Vereinigung der Geschlechtsorgane von Mann und Frau durch Einführung des männlichen Glieds in die Vagina der Frau.

 

Werner

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vor 1 Minute schrieb Guppy:

Das Argument mit den Erbkrankheiten fände ich auch nicht überzeugend. Wenn man wirklich Beischlaf verbieten wollen würde, bei dem eine höhere Wahrscheinlichkeit der Zeugung erbkranker Kinder besteht, müsste man doch logisch gesehen allen Menschen mit genetischen Dispositionen das verbieten und nicht nur Menschen, die Inzest betreiben.

 

Der Wikipedia-Artikel zu Inzest ist ganz interessant. Daraus:

 

"In Saudi-Arabien müssen heiratswillige Paare, ob verwandt oder nicht, Gen-Tests machen lassen, die Aufschluss geben über die mögliche Gefährdung der künftigen Nachkommenschaft durch eine genetisch bedingte Sichelzellen- oder Mittelmeeranämie (Thalassämie). Bei Gefährdung wird die Eheschließung verhindert."

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vor 1 Minute schrieb Werner001:

 

Und? Wenn der Mann oder die Frau unfruchtbar ist, ist eine Schwangerschaft biologisch unmöglich. Strafbar wäre es aber trotzdem, wenn z.B. ein Mann und unfruchtbare Schwester Beischlaf vollziehen. Warum? Aus moralischen Gründen und sonst nichts.

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vor 14 Minuten schrieb Werner001:

Sie dürfen sogar richtig heiraten. Nur die kirchliche „Ehe“ bleibt ihnen verwehrt

 

Werner

 

Es wird dich jetzt nicht wundern, dass es mir recht schwer fällt, diese Konstellationen als "Ehen", gleich nach welcher Deutungsweise, zu betrachten. Aber das ist nicht weiter schlimm. 

 

Was ich zur Kenntnis nehmen kann, ist hingegen das Faktum, dass Staaten, meist im Westen lokalisiert, es mit ihrem Recht und ihrem Menschen- und Familienbild als vereinbar angesehen haben, zwei Personen desselben Geschlechts vor dem Gesetz zu verheiraten und das dann "Ehe" zu nennen. Mehr muss ich nicht wissen. 

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vor 4 Minuten schrieb Guppy:

 Warum? Aus moralischen Gründen und sonst nichts.

Das wäre ein gutes Argument dafür, diese Vorschrift abzuschaffen. Opferlose Straftatbestände sind m.E. ohnehin schwer zu rechtfertigen.

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vor 8 Minuten schrieb Guppy:

 

Und? Wenn der Mann oder die Frau unfruchtbar ist, ist eine Schwangerschaft biologisch unmöglich. Strafbar wäre es aber trotzdem, wenn z.B. ein Mann und unfruchtbare Schwester Beischlaf vollziehen. Warum? Aus moralischen Gründen und sonst nichts.

Das ist halt wie bei der heiligen römisch-katholischen Kirche. Da ist such egal, ob de facto ein Kind gezeugt werden kann, das muss nur theoretisch möglich sein

😂🤣

 

Werner

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vor 9 Minuten schrieb Guppy:

 

Und? Wenn der Mann oder die Frau unfruchtbar ist, ist eine Schwangerschaft biologisch unmöglich. Strafbar wäre es aber trotzdem, wenn z.B. ein Mann und unfruchtbare Schwester Beischlaf vollziehen. Warum? Aus moralischen Gründen und sonst nichts.

das bis zur letzten Instanz durchzufechten wäre spannend  ein Verbot von etwas nur wegen der Moral darf es nicht geben 

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vor 10 Minuten schrieb Studiosus:

 

Es wird dich jetzt nicht wundern, dass es mir recht schwer fällt, diese Konstellationen als "Ehen", gleich nach welcher Deutungsweise, zu betrachten. Aber das ist nicht weiter schlimm. 

Ach komm schon, soviel Ehe wie euer komisches „Sakrament“ ist es allemal. Schon Paulus hat über euer „Sakrament“ geschrieben, es diene hauptsächlich zur geregelten Triebbefriedigung

 

Werner

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vor 5 Minuten schrieb Merkur:

Das wäre ein gutes Argument dafür, diese Vorschrift abzuschaffen. Opferlose Straftatbestände sind m.E. ohnehin schwer zu rechtfertigen.

Ein schönes Thema für einen Ethikrat, der sich den Namen verdient.

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vor einer Stunde schrieb Guppy:

 

Der Staat den die Väter den Grundgesetzes wollten gab es in den 50er und 60er Jahren.

 

Das das linke/grüne "Irrenhaus" in dem wir heute leben hat eher wenig bis nichts mit dem Land von Konrad Adenauer zu tun.

 

 

 

 

Dass du den §175 zurück haben möchtest, sagtest du schon. Dass du gerne hättest, dass Frauen wieder die Genehmigung ihrer Männer benötigen, wenn sie arbeiten möchten, kannst du ja dann noch separat beantragen. Beides wird in dem linken grünen Irrenhaus aber nicht durchzusetzen sein. Letzteres wird sogar nicht mal die AfD mitmachen.

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Und dass Gott in den 10 Geboten die Ehefrau(en) bei Hausrat und Viehzeug auflistet spricht auch nicht besonders für das „Ehesakrament“.

Wenn zwei Männer heiraten sind sie wenigstens gleichberechtigt, wir das in einer Ehe sein soll

 

Werner

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vor 8 Minuten schrieb Werner001:

Ach komm schon, soviel Ehe wie euer komisches „Sakrament“ ist es allemal. Schon Paulus hat über euer „Sakrament“ geschrieben, es diene hauptsächlich zur geregelten Triebbefriedigung

 

Werner

 

Ich habe da keinerlei Animositäten. Für mich persönlich, nach allem was Menschen je gedacht und was menschliche Zivilisationen je praktiziert haben, ist das keine Ehe. Nicht einmal in einem äußert weit gefassten, analogen Sinn. Für mich ist der Umstand, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe vor dem (staatlichen) Gesetz existiert, eher ein Anzeichen für die letzten dekadenten Zuckungen sterbender Gesellschaften. Sozusagen das Delirium vor dem Exitus. 

 

Ich hüte mich natürlich, so etwas öffentlich zu sagen (habe auch keinen Anlass dazu, ich komme mit solchen "Ehen" nicht in Berührung). 

bearbeitet von Studiosus
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Warum hat man das eigentlich "Ehe für alle" genannt? Bruder und Schwester dürfen doch auch weiterhin nicht heiraten. Und Menschen, die mit mehreren Personen zusammenleben, dürfen auch weiterhin nicht ihre Partner heiraten. Eigentlich ist die "Ehe für alle" doch gar nicht "für alle", sondern ein exklusives Sonderrecht für "Homosexuelle".

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vor 10 Minuten schrieb Guppy:

Warum hat man das eigentlich "Ehe für alle" genannt? Bruder und Schwester dürfen doch auch weiterhin nicht heiraten. Und Menschen, die mit mehreren Personen zusammenleben, dürfen auch weiterhin nicht ihre Partner heiraten. Eigentlich ist die "Ehe für alle" doch gar nicht "für alle", sondern ein exklusives Sonderrecht für "Homosexuelle".

Stimmt, katholische Priester müssen auch immer noch unverheiratet zusammenleben!

 

Werner

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vor 13 Minuten schrieb Guppy:

Warum hat man das eigentlich "Ehe für alle" genannt? Bruder und Schwester dürfen doch auch weiterhin nicht heiraten. Und Menschen, die mit mehreren Personen zusammenleben, dürfen auch weiterhin nicht ihre Partner heiraten. Eigentlich ist die "Ehe für alle" doch gar nicht "für alle", sondern ein exklusives Sonderrecht für "Homosexuelle".

in einige Bereichen kann man die"Ehe für Alle" als ersten Schritt sehen 

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Eben. Alles halb so wild. 

 

Wahnsinnige Kaiser haben Esel zu Konsuln ernannt und moderne Staaten verheiraten halt Angehörige desselben Geschlechts. Da sehe ich jetzt auch keinen wesentlichen Unterschied.

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vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

 

Nein, tut sie nicht.

Wenn du einen Beschwerdebrief schreibst, dann beschwert sich auch nicht dein Brief, sondern du.

 

Doch,mein Brief beschwert sich- mich sieht der Empfänger ja gar nicht.

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