Jump to content

Politik für Alle


mn1217

Recommended Posts

Gerade eben schrieb rince:

Was genau plant eigentlich dieser Aiwanger, das unbedingt verhindert werden muss? Außer, erneut mit der CSU zu koalieren?

 

Er gilt den Linken als Rechter, das reicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb rince:

Außer, erneut mit der CSU zu koalieren?

Das ist doch schlimm genug. Frei nach FJS: Es darf keine Regierungsmehrheit rechts der SPD geben

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Er gilt den Linken als Rechter, das reicht.

So wie Lucke, und inzwischen sogar Meuthen, den Rechten als Linker gilt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Moriz:

Hat sich eigentlich der Lehrer, der das jetzt an die Öffentlichkeit gebracht hat, nicht strafbar gemacht? Zumindest, indem er sowohl das Flugblatt als auch eine Facharbeit ohne Zustimmung der Verfasser im Original weitergegeben hat? Wie sonst hätte die Presse feststellen lassen können, daß beides auf der selben Schreibmaschine getippt worden ist? Wie kommt er überhaupt an die Originale ran?

 

Dieses Beispiel zeigt mir einmal mehr, wie wichtig Verjährungsfristen für den Rechtsfrieden sind.

Die Originale, oder eines davon, werden damals wohl beschlagnahmt worden sein. Warum sie dann nicht in der Schule sind, sondern beim pensionierten Lehrer zu Hause, ist eine interessante Frage. 

 

Wenn es, wie behauptet, ein formelles Disziplinarverfahren gab, hat sich der Lehrer garantiert eines Dienstvergehens schuldig gemacht, indem er dessen Inhalt publik gemacht hat. Womöglich sogar einer Straftat, Verletzung von Privatgeheimnissen käme in Betracht (§203 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB).

 

Eine andere interessante Idee, auf die du mich gebracht hast, wäre ein möglicher Urheberrechtsverstoß durch die SZ. Immerhin hat diese ein schriftliches Werk Helmut Aiwangers ohne seine Zustimmung vervielfältigt und zugänglich gemacht. Das hätte aber nur zivilrechtliche Konsequenzen.

bearbeitet von Aristippos
  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Thofrock:

So wie Lucke, und inzwischen sogar Meuthen, den Rechten als Linker gilt?

Nein, rechts ist da, wo der Daumen links ist. Bei links ist es genau andersherum 

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Aristippos:

Die Originale, oder eines davon, werden damals wohl beschlagnahmt worden sein. Warum sie dann nicht in der Schule sind, sondern beim pensionierten Lehrer zu Hause, ist eine interessante Frage. 

Eine weitere Möglichkeit, die einige Details erklären würde: Laut Focus-Artikel hat sich der pensionierte Lehrer an die SZ und den jetzigen Schulleiter gewandt. Warum an den aktuellen Schulleiter? Vielleicht weil das Pamphlet noch im Besitz der Schule war. Der Schulleiter hätte dann in den alten Akten gekramt und es der SZ zukommen lassen.

 

In dem Fall hätte sich natürlich auch der neue Schulleiter strafbar gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Aristippos:

Eine andere interessante Idee, auf die du mich gebracht hast, wäre ein möglicher Urheberrechtsverstoß durch die SZ. Immerhin hat diese ein schriftliches Werk Helmut Aiwangers ohne seine Zustimmung vervielfältigt und zugänglich gemacht. Das hätte aber nur zivilrechtliche Konsequenzen.

Das ist bestimmt auch der Grund, warum es in den Zeiten wo der "Stürmer" so erfolgreich war keine Presseorgane wie die SZ gab. Die hätten das Urheberrecht verletzt.

 

 

In dieses Forum kann man echt nur noch mit Gummistiefeln rein.

 

 

bearbeitet von Thofrock
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein nicht-bayrischer Eindruck ist, daß sich über die ganze Geschichte nur die aufregen, die entweder nicht in Bayern leben oder dort eh nie die FW oder CSU wählen würden.

Oder solche, die noch in der Pubertät eines 16jährigen steckengeblieben sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Thofrock:

Das ist bestimmt auch der Grund, warum es in den Zeiten wo der "Stürmer" so erfolgreich war keine Presseorgane wie die SZ gab. Die hätten das Urheberrecht verletzt.

Ich sagte ja möglicher Verstoß. Die Ausnahme von §51 UrhG könnte greifen.

 

Da stellt sich aber zum einen ein Problem, das auch die Mods hier umtreibt: Wieviel Zitat ist noch OK? Aber auch, wenn man annimmt, die Umstände gerechtfertigten ein Vollzitat, gibt es einen weiteren Punkt: Die Ausnahme greift nur bei Zitaten aus "veröffentlichten" Werken. Wurde das Flugblatt veröffentlicht? In welchem Umfang und an welchen Personenkreis wurde es verteilt? War es tatsächlich für die Allgemeinheit bestimmt?

 

Es fällt jedenfalls auf, dass die meisten Medien in der Berichterstattung das Flugblatt nicht wörtlich zitiert haben. Das wird seinen Grund haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Aristippos:

Ich sagte ja möglicher Verstoß. Die Ausnahme von §51 UrhG könnte greifen.

 

Da stellt sich aber zum einen ein Problem, das auch die Mods hier umtreibt: Wieviel Zitat ist noch OK? Aber auch, wenn man annimmt, die Umstände gerechtfertigten ein Vollzitat, gibt es einen weiteren Punkt: Die Ausnahme greift nur bei Zitaten aus "veröffentlichten" Werken. Wurde das Flugblatt veröffentlicht? In welchem Umfang und an welchen Personenkreis wurde es verteilt? War es tatsächlich für die Allgemeinheit bestimmt?

 

Es fällt jedenfalls auf, dass die meisten Medien in der Berichterstattung das Flugblatt nicht wörtlich zitiert haben. Das wird seinen Grund haben.

Seitdem Frau von Storch von der Maus abgerutscht ist, ist das ja eine beliebte Variante, beim zurückrudern zu sagen, etwas sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. 

 

Aber aus einen 40 Jahre alten Flugblatt eine Urheberrechtsverletzung zu konstruieren, ist auf jeden Fall eine kreative Idee. Da muss man erstmal drauf kommen. 

Man sollte dann aber auch bedenken, dass eine juristische Auseinandersetzung die Berichterstattung sehr in die Länge ziehen würde. Stand jetzt ist diese Nummer nächste Woche vergessen. Mit einer Klage würde man sie zwangsläufig weiß über den Wahltermin hinaus am Leben erhalten. 

 

Außerdem würde sich völlig zurecht die Meinung durchsetzen, dass jemand der so einen Dreck verfasst, nicht auch noch die Juristen beschäftigen sollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ewurde dieses Pamphlet damals eigentlich vervielfältigt? heute hat ja jeder einen Drucker mit Kopierfunktion zuhause, aber in den 80ern? Oder wurden alle Exemplare einzeln geschrieben?

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Thofrock:

Aber aus einen 40 Jahre alten Flugblatt eine Urheberrechtsverletzung zu konstruieren, ist auf jeden Fall eine kreative Idee. Da muss man erstmal drauf kommen. 

Man sollte dann aber auch bedenken, dass eine juristische Auseinandersetzung die Berichterstattung sehr in die Länge ziehen würde. Stand jetzt ist diese Nummer nächste Woche vergessen. Mit einer Klage würde man sie zwangsläufig weiß über den Wahltermin hinaus am Leben erhalten. 

 

Außerdem würde sich völlig zurecht die Meinung durchsetzen, dass jemand der so einen Dreck verfasst, nicht auch noch die Juristen beschäftigen sollte.

Ich sehe nichts, was an der Urheberrechtsverletzung kreativ ist. Der Grundtatbestand ist offensichtlich erfüllt. Die Frage ist nur, ob eine Ausnahme greift - das könnte sein oder auch nicht.

 

Ich merke außerdem noch an, dass es gerade Medienunternehmen wie der SZ ein großes Anliegen ist, die "Schärfe" des Urheberrechts zu bewahren und möglichst auch kleinste Passagen und Textschnipsel als schutzwürdige Werke betrachtet zu wissen. Wenn du einen 40 Jahre alten zehnzeiligen SZ-Artikel ins Internet stellst, hast du sofort deren Anwälte am Hals, soviel ist klar.

 

Zum Rest: An Aiwangers Stelle würde ich bis nach der Bildung der neuen Regierung die Füße stillhalten. Eine Urheberrechtsklage kann man auch in drei Monaten noch anhängig machen, und auch gegen den redseligen Herrn Studienrat kann man noch später vorgehen.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Thofrock:

Aber aus einen 40 Jahre alten Flugblatt eine Urheberrechtsverletzung zu konstruieren, ist auf jeden Fall eine kreative Idee. Da muss man erstmal drauf kommen. 

 

Das ist nichts Kreatives, das sind normale Fragen des Urheberrechts. 70 Jahre nach Ableben des Autors läuft dieses Recht nach meinem Wissen aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Aristippos:

Ich merke außerdem noch an, dass es gerade Medienunternehmen wie der SZ ein großes Anliegen ist, die "Schärfe" des Urheberrechts zu bewahren und möglichst auch kleinste Passagen und Textschnipsel als schutzwürdige Werke betrachtet zu wissen. Wenn du einen 40 Jahre alten zehnzeiligen SZ-Artikel ins Internet stellst, hast du sofort deren Anwälte am Hals, soviel ist klar.

Ja, weil die damit ein Gewerbe betreiben. Aber eine gewerbliche Nutzung können wir beim Verfasser dieses Flugblattes wohl ausschließen. Wie soll der denn bitte einen Schaden geltend machen? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Thofrock:

Wie soll der denn bitte einen Schaden geltend machen? 

Im Allgemeinen geht es in solchen Klagen um Unterlassung. Wenn die SZ gezwungen wäre, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wäre das schon ein Erfolg.

 

Außerdem ist bei Schadensersatz auch das Abschöpfen des Verletzergewinns möglich. Also des Gewinns, den die SZ damit gemacht hat, dass sie Aiwanger Seniors Flugblatt reproduzierte. Der dürfte zwar schwer zu beziffern, aber doch erheblich sein.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 35 Minuten schrieb Werner001:

Wie ewurde dieses Pamphlet damals eigentlich vervielfältigt? heute hat ja jeder einen Drucker mit Kopierfunktion zuhause, aber in den 80ern? Oder wurden alle Exemplare einzeln geschrieben?

 

Werner

Ich hatte dich älter geschätzt. Ich habe jetzt echt gedacht, du wärst in den 70ern schon zur Schule gegangen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Aristippos:

Im Allgemeinen geht es in solchen Klagen um Unterlassung. Wenn die SZ gezwungen wäre, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wäre das schon ein Erfolg.

 

Außerdem ist bei Schadensersatz auch das Abschöpfen des Verletzergewinns möglich. Also des Gewinns, den die SZ damit gemacht hat, dass sie Aiwanger Seniors Flugblatt reproduzierte. Der dürfte zwar schwer zu beziffern, aber doch erheblich sein.

Ich stelle mir gerade vor, die Erben der Mitglieder der Weißen Rose würden alle Redaktionen verklagen, die deren Flugblätter reproduziert haben.

 

bearbeitet von Thofrock
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Thofrock:

Ich stelle mir gerade vor, die Erben der Weißen Rose würden alle Redaktionen verklagen, die deren Flugblätter reproduziert haben.

Ich bin sicher, dass diese Redaktionen damals Lizenzen erworben haben. Mittlerweile sind die Werke ja gemeinfrei.

bearbeitet von Aristippos
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Thofrock:

Ich stelle mir gerade vor, die Erben der Mitglieder der Weißen Rose würden alle Redaktionen verklagen, die deren Flugblätter reproduziert haben.

 

Und ich stelle mit immer noch vor, wie du mit 2 Eimern Farbe in die Oper gehst...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...