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Politik für Alle


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vor 8 Minuten schrieb rince:

Es dürfte auch dir nicht entgangen sein, dass Gesetze geändert werden können.

natürlich und es gibt Instanzen die dafür Sorgen dass die Gesetzte  nicht die Menschenrechte Opfern BVG VFGH und EUGH

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vor 1 Minute schrieb Spadafora:

die Todesstrafe ist unter keinem Umständen akzeptabel

Also bei einem bestimmten österreichischen Gefreiten aus Braunau würde ich das z.B. nicht so formulieren.

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vor 1 Minute schrieb Spadafora:

natürlich und es gibt Instanzen die dafür Sorgen dass die Gesetzte  nicht die Menschenrechte Opfern BVG VFGH und EUGH

Migration ist kein Menschenrecht.

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vor 1 Minute schrieb Spadafora:

natürlich und es gibt Instanzen die dafür Sorgen dass die Gesetzte  nicht die Menschenrechte Opfern BVG VFGH und EUGH

Wo ist das Menschenrecht auf Migration und Niederlassung im Wunschland genauer nachzulesen?

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vor 4 Minuten schrieb rince:

Migration ist kein Menschenrecht.

dann kann ja bei der Überprüfung durch diese Instanzen nichts passieren, den nur diese haben das letzte Wort

bearbeitet von Spadafora
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vor 2 Minuten schrieb bw83:

Wo ist das Menschenrecht auf Migration und Niederlassung im Wunschland genauer nachzulesen?

wer da was hat und darf oder nicht ist Sache der staatlichen Behörden das zu klären und die Gerichte können auf Wunsch diese Entscheidungen überprüfen 

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Gerade eben schrieb Spadafora:

wer da was hat und darf oder nicht ist Sache der staatlichen Behörden das zu klären und die Gerichte können auf Wunsch diese Entscheidungen überprüfen 

Die Behörden tun das doch!

Wenn 50% der Asylanträge abgelehnt werden (2023!), aber trotzdem kaum Konsequenzen in Form von Rückführungen erfolgen, was ist das dann deiner Meinung nach? Funktioniert das so wie gedacht?

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Gerade eben schrieb bw83:

Die Behörden tun das doch!

Wenn 50% der Asylanträge abgelehnt werden (2023!), aber trotzdem kaum Konsequenzen in Form von Rückführungen erfolgen, was ist das dann deiner Meinung nach? Funktioniert das so wie gedacht?

nein und man muß schauen woran das liegt aber deswegebsind die Rechte derer nicht zu beschneiden  die den Antrag stellen und man kann ja Bestimmungen ändern wenn das entsprechend der Verfassung des GG und des Europarechtes geschieht

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vor 4 Minuten schrieb bw83:

Die Behörden tun das doch!

Wenn 50% der Asylanträge abgelehnt werden (2023!), aber trotzdem kaum Konsequenzen in Form von Rückführungen erfolgen, was ist das dann deiner Meinung nach? Funktioniert das so wie gedacht?

Dann muss man zuerst einmal da ansetzen. Warum funktioniert das in so vielen Fällen nicht?

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Gerade eben schrieb Spadafora:

nein und man muß schauen woran das liegt aber deswegebsind die Rechte derer nicht zu beschneiden  die den Antrag stellen und man kann ja Bestimmungen ändern wenn das entsprechend der Verfassung des GG und des Europarechtes geschieht

Es liegt an den nicht vorhandenen Ressourcen! Es gibt schlichtweg kein Personal! Wie oft muss man dir das noch sagen?

 

Und das liegt schlichtweg daran, dass das Recht bzw. die Gesetze nicht für Situationen oder Szenarien wie hunderttausende oder millionen Asylanträge pro Jahr gemacht wurden.

 

Man wird die Behörden auch nie soweit bringen, dass sie das handhaben können. 

 

Daher müssen die Gesetze geändert werden.

 

Ende.

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vor 29 Minuten schrieb bw83:

Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat.

 

Der Kameruner ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nach D geflogen.

Also kann - und muß - man seinen Asylantrag aus genau dem Grund ablehnen. Etwaige Straftaten ändern daran rein gar nichts. Hier stellt sich allenfalls die Frage, ob man ihn vor oder nach Verbüßen seiner Strafe ausweisen soll.

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vor 16 Minuten schrieb rince:
vor 19 Minuten schrieb Spadafora:

die Todesstrafe ist unter keinem Umständen akzeptabel

Also bei einem bestimmten österreichischen Gefreiten aus Braunau würde ich das z.B. nicht so formulieren.

Mal abgesehen davon, daß der schon lange tot ist (und leider keiner der Versuche gelungen ist, ihn vorzeitig in die Hölle zu schicken): Nein, auch da nicht.

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Gerade eben schrieb bw83:

Es liegt an den nicht vorhandenen Ressourcen! Es gibt schlichtweg kein Personal! Wie oft muss man dir das noch sagen?

 

Und das liegt schlichtweg daran, dass das Recht bzw. die Gesetze nicht für Situationen oder Szenarien wie hunderttausende oder millionen Asylanträge pro Jahr gemacht wurden.

 

Man wird die Behörden auch nie soweit bringen, dass sie das handhaben können. 

 

Daher müssen die Gesetze geändert werden.

 

Ende.

völliger Bllödsinn diese Millionen existieren im Hirn rechter *biep*

aber natürlich können gesetzte geändert werden Sie müssen aber dem GG dem Europarecht usw entsprechen  dass das der Fall ist dafür haben Gerichte zu sorgen

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Gerade eben schrieb MartinO:

Dann muss man zuerst einmal da ansetzen. Warum funktioniert das in so vielen Fällen nicht?

Es gibt ja schon gar nicht genug Personal. Weder beim BAMF, noch bei den Ausländerbehörden oder Bundespolizei.

 

Dann nehmen viele Länder ihre Leute gar nicht zurück, das wäre ja zwingende Voraussetzung, dass eine Rückführung funktioniert. 

 

Schon innerhalb der EU haut das nicht hin. 

 

Und dann gibt's ja noch genug Spezialisten, die ihre Pässe wegwerfen, deren Identität aus anderen Gründen nicht feststellbar ist oder was auch immer.

 

Ich hatte ca. 2015 oder 2016 mal das Verhältnis von Asylbewerbern zu BAMF-Mitarbeitern, Polizisten usw. berechnet. Das war komplett absurd! Das vorhandene Personal konnte das einfach gar nicht schaffen.

 

Jetzt sind wir wieder an der gleichen Stelle.

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vor 6 Minuten schrieb Moriz:

Also kann - und muß - man seinen Asylantrag aus genau dem Grund ablehnen. Etwaige Straftaten ändern daran rein gar nichts. Hier stellt sich allenfalls die Frage, ob man ihn vor oder nach Verbüßen seiner Strafe ausweisen soll.

Es werden aus diesem Grund aber keine Asylanträge abgelehnt. Dublin interessiert doch keine S...

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vor 2 Minuten schrieb bw83:

Es gibt ja schon gar nicht genug Personal. Weder beim BAMF, noch bei den Ausländerbehörden oder Bundespolizei.

 

Dann nehmen viele Länder ihre Leute gar nicht zurück, das wäre ja zwingende Voraussetzung, dass eine Rückführung funktioniert. 

 

M.W. nimmt Kamerun seine Staatsbürger sehr wohl zurück. Und bezüglich genug Personal: Sobald ein Asylantrag endgültig abgelehnt ist, wird der Betroffene in Abschiebehaft gebracht und mit dem nächsten Flieger abgeschoben. 
Dass er natürlich, wenn er wieder in seine Unterkunft zurückkehrt und weiß, dass er keine Chance hat, zu bleiben, nach Möglichkeit irgendwo untertaucht, ist völlig klar.

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vor 2 Minuten schrieb bw83:

 

Es werden aus diesem Grund aber keine Asylanträge abgelehnt. Dublin interessiert doch keine S...

Das ist das Problem - sofern sich nachvollziehen lässt, wie der Betreffende nach Deutschland gekommen ist, muss Deutschland ablehnen und der andere Staat zurücknehmen.

 

Natürlich funktioniert das nicht immer. Das tut aber keine Lösung, schon gar keine ohne massive Grundgesetzänderung mögliche.

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vor 3 Minuten schrieb Spadafora:

völliger Bllödsinn diese Millionen existieren im Hirn rechter *biep*

aber natürlich können gesetzte geändert werden Sie müssen aber dem GG dem Europarecht usw entsprechen  dass das der Fall ist dafür haben Gerichte zu sorgen

Willst du mich veräppeln?

2022 haben 970.000 Menschen in der EU Asyl beantragt.

2021 - 630.000

2020 - 470.000

2019 - 745.000

2018 - 665.000

2017 - 710.000

2016 - 1.260.000

2015 - 1.320.000

2014 - 625.000

 

Offizielle (von mir gerundete) Zahlen der EU:

https://www.europarl.europa.eu/infographic/asylum-migration/index_de.html#filter=2022

 

Wo ist denn nun der Blödsinn?

 

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Was ist das jetzt für ein Argument? Eine ordungsgemäße Strafverfolgung ist nun mal Aufgabe des Staates, ein ordnungsgeäßes Asylverfahren auch.

Ich sehe einfach keinen Grund, einen Asylantrag wegen Straffälligkeit abzulehnen und den Deliquenten damit in den sicheren Tod abzuschieben.

 

Bei Geduldeten ist das was anderes, bei Flüchtlingen nach Genfer Konvention evtl. auch. Und Illegale gehören sowieso abgeschoben.

 

ganz besch******enes Thema.....

1) Wie sicher ist der Tod des Delinquenten tatsächlich, wenn er abgeschoben wird?

2) Was machen wir mit Delinquenten, die, wenn sie nicht abgeschoben werden, hier Menschen "den sicheren Tod" bringen?

 

Das klingt jetzt alles sehr theoretisch, ist es aber leider nicht.

Was ist mit dem Afghanen, der 2015 vor den Taliban geflüchtet ist, weil er von den Taliban rekrutiert werden sollte,

der hier in D lebt, schwer traumatisiert ist, weil sein Vater von den Taliban ermordet wurde, weil er in D angekommen, von seinen Verwandten erfahren musste, dass die Taliban an seinem jüngeren Bruder im Dorf ein Exempel statuiert haben, weil er sich ihnen durch die Flucht nach D entzogen hatte, der sich trotz aller Hilfe und Kraftanstrengung nicht nur nicht integriert hat, sondern Drogen vertickert und damit anderen  Menschen den sicheren Tod bringt? 

 

Ob seine von ihm so kommunizierte Lebensgeschichte überhaupt schlüssig ist, muss zunächst in einem aufwändigen Asylverfahren eruiert werden. Das dauerte in diesen Jahren nicht nur Wochen, sondern es vergingen bis da hin schon mal Monate, bis das Asylverfahren überhaupt begann. Bis dahin erhält er zwar Hilfe, aber nicht die Hilfe, die er aufgrund seines psychischen Zustands benötigen würde.

 

Ist es moralisch vertretbar, wenn so ein junger Mann abgeschoben wird? Ich weiß es nicht, ich bin da ratlos. 

Afghanistan galt bis 2020 juristisch als Land, in das abgeschoben werden konnte und wurde. 

Ich schreibe hier nur umrisshaft von einem Fall, der nicht konstruiert ist, sondern den ich selbst mitbekommen habe. Der junge Mann wurde abgeschoben. Ich halte die von ihm erzählte Lebensgeschichte für glaubhaft. Er wurde also, wie du es formulierst, in den sicheren Tod abgeschoben.....

Mich hat das damals sehr betroffen gemacht, als ich von seiner Abschiebung hörte. Ich selbst hatte ihn ein knappes Jahr im Rahmen der BiK-Klassen begleitet. 

 

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vor 3 Minuten schrieb MartinO:

Das ist das Problem - sofern sich nachvollziehen lässt, wie der Betreffende nach Deutschland gekommen ist, muss Deutschland ablehnen und der andere Staat zurücknehmen.

 

Natürlich funktioniert das nicht immer. Das tut aber keine Lösung, schon gar keine ohne massive Grundgesetzänderung mögliche.

Das funktioniert so gut wie nie. Dublin muss innerhalb von 6 Mon. angewendet werden. Bei Straftätern ist die Frist länger. Aber es haut nicht hin.

 

Teilweise "heben" Gerichte ja Dublin selbst "auf", indem sie Rückführungen nach ITA oder GRE als menschenwürdig ansehen.

 

Es kommen bspw. ja auch Flüchtlinge, die im GRE anerkannt sind, nach D und stellen hier noch einen Antrag. Das kommt ja auch noch dazu. 

 

Das ganze Gschmarri kann nicht funktionieren, weil es nicht für diese Mengen an Migrangen gedacht war/ist.

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vor 9 Minuten schrieb MartinO:

Dass er natürlich, wenn er wieder in seine Unterkunft zurückkehrt und weiß, dass er keine Chance hat, zu bleiben, nach Möglichkeit irgendwo untertaucht, ist völlig klar.

Der muss gar nicht groß untertauchen, nach derzeitiger Rechtslage reicht es, wenn er sich im Nachbarzimmer bei seinem Kumpel aufhält. Ist seit vielen Jahren als „Abschiebehindernis“ bekannt, jetzt hat die Ampel angekündigt, da etwas machen zu wollen, schaun mer mal

 

Werner

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vor 11 Minuten schrieb MartinO:

M.W. nimmt Kamerun seine Staatsbürger sehr wohl zurück. Und bezüglich genug Personal: Sobald ein Asylantrag endgültig abgelehnt ist, wird der Betroffene in Abschiebehaft gebracht und mit dem nächsten Flieger abgeschoben. 
Dass er natürlich, wenn er wieder in seine Unterkunft zurückkehrt und weiß, dass er keine Chance hat, zu bleiben, nach Möglichkeit irgendwo untertaucht, ist völlig klar.

Voraussetzung ist ein zur Rücknahme williger Staat. Ob das Kamerun in diesem Fall wäre, weiß ich tatsächlich nicht. Mir geht's auch eher ums Allgemeine und nicht um den Kameruner per se. Es hat eben seinen Grund, warum es dieses Jahr erst weniger als 8.000 Rückführungen gab.

 

Es gibt selten Abschiebehaft. Wie kommst du jetzt auf dieses Thema?

Der Abgelehnte erhält erstmal eine Frist, innerhalb der er "freiwillig" ausreisen darf.

Und dann kann er auch noch dagegen klagen, was das alles wieder in die Länge zieht.

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vor 2 Stunden schrieb Spadafora:

die rechtlichen "Schlupflöcher" sind legitim die gehören zum Rechtsweg😇 das mit der öffentlichen Stimmung ist Politik wie der CSD oder die Märsche für das Leben  prinzipiell ist strikt nach dem geltenden Recht vorzugehen nach beiden Seiten jeder Antragsteller muß den Rechtsweg ausschöpfen können und der Staat muß aber auch wissen wohin er die Leute abschieben kann

 

Die Nutzung von rechtlichen Schlupflöchern mag zwar legitim sein, sie ist aber ( ja da argumentiere ich dann auch moralisch) amoralisch.

Denn rechtliche Schlupflöcher nutzt man im vollen Bewusstsein, dass das Gesetz eigentlich so nicht gedacht ist, 

Das Schließen solcher Schlupflöcher führt genau zu dem, was wir hier in D mMn haben:

eine unsagbar aufgeblähte Bürokratie, die das Leben ausgerechnet denen am schwersten macht, die die geringste kriminelle Energie haben und schon mal gar nicht auf die Idee kommen, nach rechtlichen Schlupflöchern zu suchen.

 

Wenn dann auch noch ausgerechnet Menschen, deren Gehalt letztlich von Steuergeldern bezahlt wird, ganz selbstverständlich nach solchen rechtlichen Schlupflöchern suchen, wird es meiner Meinung nach pervers. Genau das geschieht aber, wenn Soz.päds unendlich viel ihrer Arbeitszeit dafür verwenden, um z.B. Geflüchteten irgendwie doch zu einem Bleiberecht zu verhelfen, obwohl ihnen klar ist, dass die eigentlich keines haben. Da wird dann für Asylverfahren geübt und ihnen eingetrichtert, was sie sagen sollen und was sie auf keinen Fall sagen dürfen, auch wenn es wahr ist.  Da werden dann irgendwelche Beeinträchtigungen konstruiert, die eine Abschiebung verunmöglichen usw. 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Spadafora:

dann muß das möglich gemacht werden Menschenrechte ect sind nicht dem Behördenversagen zu opfern den es geht um Menschen egal wo sie herkommen

 

Dir ist aber schon bewusst, dass auch in Behörden Menschen arbeiten? Falls ja, auch die haben Menschenrechte.

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