Domingo Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 55 Minuten schrieb Flo77: https://oll.libertyfund.org/quote/thomas-jefferson-on-whether-the-american-constitution-is-binding-on-those-who-were-not-born-at-the-time-it-was-signed-and-agreed-to-1789 Jetzt wird es mir klarer, warum die US-Verfassung eine Unveränderlichkeitskeitsgarantie bis zum Jahr 1808 enthält (Art. 5). Das Einzige, was einer Ewigkeitsgarantie nahekommt, ist, dass keinem Bundestaat ohne sein Einverständnis die Gleichbereichtigung im Senat weggenommen werden darf. Und selbst das ist keine richtige Ewigkeitsgarantie, denn der fragliche Bundesstaat kann dem ja theoretisch zustimmen und dann wäre es gültig. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 36 Minuten schrieb rince: Ich halte deren Politik nicht für dumm, sondern schlicht für demokratiegefährdend. Ist das ein Widerspruch? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 1 Stunde schrieb Flo77: https://m.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-die-macht-der-toten-ueber-die-lebenden-1756106.html https://oll.libertyfund.org/quote/thomas-jefferson-on-whether-the-american-constitution-is-binding-on-those-who-were-not-born-at-the-time-it-was-signed-and-agreed-to-1789 vor 38 Minuten schrieb Domingo: Jetzt wird es mir klarer, warum die US-Verfassung eine Unveränderlichkeitskeitsgarantie bis zum Jahr 1808 enthält (Art. 5). Das Einzige, was einer Ewigkeitsgarantie nahekommt, ist, dass keinem Bundestaat ohne sein Einverständnis die Gleichbereichtigung im Senat weggenommen werden darf. Und selbst das ist keine richtige Ewigkeitsgarantie, denn der fragliche Bundesstaat kann dem ja theoretisch zustimmen und dann wäre es gültig. Wenn ich mir jetzt den Einwand von @phyllis und Kristy (wer auch immer das ist) ansehe, dann kann ich sagen, dass die Veränderbarkeit von Verfassungen wie der amerikanischen dem Rechnung trägt. Die Nachkommenschaft ist nicht durch die Verfassung gebunden, weil sie sie ändern kann, wenn die nötige Mehrheiot dafür ist. Man könnte immer noch der Meinung sein, dass das dt. GG zuviele Dinge unter die Ewigkeitsgarantie gebracht hat udn dadurch die Nachkommenschaft zu sehr gebunden hat. Aber im Originalbeitrag ging es darum, was die "Väter und Mütter des GG" intendierten; doch für ihre "Intentionen" gibt es keine Ewigkeitsgarantie, nur für eigentliche Artikel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 16 Minuten schrieb Domingo: Man könnte immer noch der Meinung sein, dass das dt. GG zuviele Dinge unter die Ewigkeitsgarantie gebracht hat udn dadurch die Nachkommenschaft zu sehr gebunden hat. Aber im Originalbeitrag ging es darum, was die "Väter und Mütter des GG" intendierten; doch für ihre "Intentionen" gibt es keine Ewigkeitsgarantie, nur für eigentliche Artikel. Das Grundgesetz war nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern nur für die Zeit, bis daß sich das geamte (wiedervereinigte) deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. Darum heißt es auch Grundgesetz und nicht Verfassung. Aber wie das so mit Bonner Provisorien ist: Sie halten sehr lange. (Was beim Grundgesetz daran liegt, daß es im Grunde genommen einfach gut ist.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 2 Minuten schrieb Moriz: Das Grundgesetz war nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern nur für die Zeit, bis daß sich das geamte (wiedervereinigte) deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. Darum heißt es auch Grundgesetz und nicht Verfassung. Aber wie das so mit Bonner Provisorien ist: Sie halten sehr lange. (Was beim Grundgesetz daran liegt, daß es im Grunde genommen einfach gut ist.) Dafür ist die aktuelle Bundesregierung grottenschlecht. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 32 minutes ago, Domingo said: Wenn ich mir jetzt den Einwand von @phyllis und Kristy (wer auch immer das ist) ansehe, dann kann ich sagen, dass die Veränderbarkeit von Verfassungen wie der amerikanischen dem Rechnung trägt. Die Nachkommenschaft ist nicht durch die Verfassung gebunden, weil sie sie ändern kann, wenn die nötige Mehrheiot dafür ist. Man könnte immer noch der Meinung sein, dass das dt. GG zuviele Dinge unter die Ewigkeitsgarantie gebracht hat udn dadurch die Nachkommenschaft zu sehr gebunden hat. Aber im Originalbeitrag ging es darum, was die "Väter und Mütter des GG" intendierten; doch für ihre "Intentionen" gibt es keine Ewigkeitsgarantie, nur für eigentliche Artikel. Der ehemalige Verfassungsrichter di Fabio hat der Faz interessanterweise gerade ein Interview gegeben, in dem auch der „Übergangscharakter“ des Grundgesetzes angesprochen wird: Quote Aber gerade die letzte Bestimmung des Grundgesetzes, wonach es seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist, gibt doch Anlass zum Nachdenken. Einerseits erscheint diese Regelung selbstverständlich, aber wie darf man sich einen solch revolutionären Akt vorstellen? Art. 146 GG wollte in seiner ursprünglichen Fassung der Wiedervereinigung die Tore auch dadurch öffnen, dass eine völlige Verfassungsneuschöpfung um der Einheit in Freiheit willen projektiert wurde. Man konnte darin auch einen Auftrag zur Herstellung der Einheit sehen. Die geltende Vorschrift enthält keinen solchen Verfassungsauftrag mehr, sondern stellt deklaratorisch die Selbstverständlichkeit fest, dass das Volk seine verfassungsgebende Gewalt neu betätigen kann. Bei der Verfassungsreform im Zuge der Wiedervereinigung hat der Vorschlag, eine vollständig neue Verfassung zu schaffen, keine Mehrheit gefunden. Das war eine – wie ich finde – weise Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Lissabon-Urteil den Artikel 146 GG ausdrücklich angesprochen – für den Fall eines unwiderruflichen Eintritts in einen europäischen Bundesstaat. Dafür müsste die Souveränität aller Mitgliedstaaten, auch der Bundesrepublik, aufgegeben werden. Das indes sei ein Thema unmittelbar für das verfassungsgebende Volk. Ich bin nicht so sicher, ob er damit ganz recht hat - eine in einer gesamtdeutschen Volksabstimmung bestätigte Verfassung hätte möglicherweise heute eine deutlich höhere Autorität als ein reines „Elitenprojekt“, das von einem heimlichen Misstrauen dem Souverän gegenüber bestimmt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 2 Minuten schrieb Shubashi: Ich bin nicht so sicher, ob er damit ganz recht hat - eine in einer gesamtdeutschen Volksabstimmung bestätigte Verfassung hätte möglicherweise heute eine deutlich höhere Autorität als ein reines „Elitenprojekt“, das von einem heimlichen Misstrauen dem Souverän gegenüber bestimmt ist. Vor 30 Jahren, wäre das vielleicht eine Option gewesen, mit der heutigen Bevölkerungszusammensetzung, bewahre uns Gott... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 vor 30 Minuten schrieb Moriz: Das Grundgesetz war nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern nur für die Zeit, bis daß sich das geamte (wiedervereinigte) deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. Dass es am Anfang nur als vorübergehende Interim-Verfassung gedacht war, stimmt. Dennoch habe ich mal in einem Kommentar dazu (den ich aber leider nicht mehr besitze) gelesen, dass seit der Weidervereinigung das GG nunmal die Verfassung der BRD ist. Es könnte zwar durch eine ganz neue Verfassung ersetzt werden, doch nach Ansicht der BVerfG müsste diese neue Verfassung die Grundsätze der Art. 1-19, die von der Ewigkeitsgarantie erfasst sind, beibehalten oder ungültig sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 2. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2023 Zitat Bundespräsident Steinmeier will illegale Migration eindämmen "Wir brauchen eine Begrenzung der Zugänge, das ist keine Frage", sagt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Gelingen soll das durch Kontrollen an den EU-Außengrenzen. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-10/bundespraesident-frank-walter-steinmeier-illegale-migration-beschraenkung Frank-Walter, der alte Schnellchecker. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 (bearbeitet) Die UN-Migrationsorganisation hat eine neue Chefin. Aber auch die scheint eher Teil des Problems zu sein: Zitat Pope will Partnerschaften mit Privatunternehmen aufbauen, um die Migration besser zu steuern. Diese aktuell stattfindende illegale Migration nach Europa über das Mittelmeer muss nicht besser gesteuert, sondern verhindert und gestoppt werden. Dann kann man sich überlegen, wie gezielte und für das Zielland sinnvolle Migration organisiert werden kann. bearbeitet 3. Oktober 2023 von rince 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 10 Stunden schrieb Domingo: Art. 1-19, die von der Ewigkeitsgarantie erfasst sind, Das sind nur Art. 1 (Menschenwürde) und Art.20 (Demokratie). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 3. Oktober 2023 Autor Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 11 Stunden schrieb Shubashi: ... Ich bin nicht so sicher, ob er damit ganz recht hat - eine in einer gesamtdeutschen Volksabstimmung bestätigte Verfassung hätte ... Hätte auch 1990 passieren müssen oder meinetwegen auch 1991,1992. Jetzt ist der Zug abgefahren. ( Vermutlich wäre damals keine große Änderung passiert). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 1 Stunde schrieb mn1217: Hätte auch 1990 passieren müssen oder meinetwegen auch 1991,1992. Jetzt ist der Zug abgefahren. ( Vermutlich wäre damals keine große Änderung passiert). Einerseits hast du recht. Andererseits hätte sich eine neue Verfassung wohl kaum vom damaligen Grundgesetz unterschieden. Ich weiß nicht, ob die Bürger sich da nicht vera.... vorgekommen wären. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 7 Minuten schrieb Moriz: Einerseits hast du recht. Andererseits hätte sich eine neue Verfassung wohl kaum vom damaligen Grundgesetz unterschieden. Ich weiß nicht, ob die Bürger sich da nicht vera.... vorgekommen wären. Vor allem ist das heute egal. 33 Jahre nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung zu beschließen ist nur dann sinnvoll, wenn man wirklich massive Änderungen möchte. Allerdings sehe ich nicht, dass eine Mehrheit dies will (Nb: Für Volksabstimmungen auf Bundesebene oder Wahlrecht ab 16 wären zwar Grundgesetzänderungen nötig, aber keine komplett neue Verfassung). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 Das mit der Einheit wird wohl nix https://www.der-postillon.com/2018/10/koeln-duesseldorf.html 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 (bearbeitet) Ein polnischer Standpunkt zur illegalen Migration in Europa: https://youtu.be/mv8bfh5SMlM?si=fSlsc-kapWe7ITwB bearbeitet 3. Oktober 2023 von rince Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro. Sagt der Landrat. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 27 Minuten schrieb Flo77: Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro. Sagt der Landrat. Ach wir sind doch ein reiches Land. Du musst einfach mehr Überstunden machen! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 37 Minuten schrieb Flo77: Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro. Sagt der Landrat. Wir schaffen das. Und es braucht dringend mehr Familiennachzug! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 45 Minuten schrieb Flo77: Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro. Sagt der Landrat. Von 1300 arbeitsfähigen der Agentur gemeldeten Ukrainern gehen 30 einer regulären Beschäftigung nach. Und die einschlägigen Lobbyvertreter jammern herum, die staatliche Bezahlung für Nichtarbeiten sei viel zu gering Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 18 Minuten schrieb Werner001: Von 1300 arbeitsfähigen der Agentur gemeldeten Ukrainern gehen 30 einer regulären Beschäftigung nach. Und die einschlägigen Lobbyvertreter jammern herum, die staatliche Bezahlung für Nichtarbeiten sei viel zu gering Also sagen wir mal so: mit 5 Personen dürften es wohl nochmal 700 € mehr sein. Das heißt Brutto müsste man rund 6.000 - 6.500 verdienen um daran zu kommen oder drüber zu liegen. Respekt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. rince Geschrieben 3. Oktober 2023 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 Aber natürlich haben die üppigen Leistungen in Deutschland nichts mit der Entscheidung zu tun, wo in Europa man gerne seinen unberechtigten Asylantrag stellt 5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 2 Stunden schrieb Flo77: Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro. Sagt der Landrat. Willst du hier eine Neiddebatte initiieren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 vor 37 Minuten schrieb Die Angelika: Willst du hier eine Neiddebatte initiieren? Aber nicht doch. Ich werde voll Vertrauen in den großen Vorsitzenden meine Kontoauszüge beweinen und den ehrwürdigen weisen Robert im Gebet um Erleuchtung bitten mein Los als Nichtflüchtling demütig anzunehmen und jeden Auswanderungsgedanken weit von mir zu halten. Ich weine auch nur ganz leise. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Oktober 2023 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2023 (bearbeitet) Vielleicht entzünde ich auch noch ein LED-Teelicht an Olaf den Kurzzeitdenkenden und mache meine BoKsás an Christian den Wohltätigen und Annalena die Fliegende. Es käme mir doch nie in den Sinn die Weisheit des Politbüros - pardon - der ehrwürdigen Bundesregierung in Frage zu stellen. Immerhin sorgt das hochedle Quartett doch für jeden in diesem Land und beschenkt uns alle mit günstiger Energie, bezahlbarem Wohnraum und sicheren Arbeitsplätzen. Und wer bin ich, daß ich mich den hohen und edlen Zielen der unbegreiflichen Quartinität widersetzen und mich der Mitarbeit entziehen wollen würde? Vielleicht sollte ich mein Gehalt viel sinnvoller in voller Höhe den unfehlbaren Organen unseres großartigen Staatswesens zur Verfügung stellen und mich mit dem bescheiden, was mir unsere Vertretung des Volkes an ausreichenden Mitteln zu Verfügung zu stellen gedenkt. bearbeitet 3. Oktober 2023 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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