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Politik für Alle


mn1217

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vor 3 Minuten schrieb bw83:

Glaube nicht, dass sich an den Leistungen da viel korrigieren lässt. Am Ende kommt wieder "Grundgesetz" und "Menschenwürde" und "räääächts".

Wenn an den Leistungen nichts zu rütteln ist (was ich für vorgeschoben halte), sollte man vielleicht über die Belastungen nachdenken...

 

Geld wächst doch auf der Bank.

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vor 39 Minuten schrieb bw83:

Glaube nicht, dass sich an den Leistungen da viel korrigieren lässt. Am Ende kommt wieder "Grundgesetz" und "Menschenwürde" und "räääächts".

Das Grundgesetz kann man ändern, z.B. indem man den Artikel 16 ersatzlos streicht und den Artikel 4 deutlich ändert. Genau das ist lebensnotwendig. 

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vor 19 Minuten schrieb MartinO:

Das Grundgesetz kann man ändern, z.B. indem man den Artikel 16 ersatzlos streicht und den Artikel 4 deutlich ändert. Genau das ist lebensnotwendig. 

Mit Linksgrün?

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vor 24 Minuten schrieb bw83:

Mit Linksgrün?

Nach der nächsten Wahl mit einer Regierung aus CDU, CSU und AfD mit einem Innenminister Höcke.

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vor 5 Stunden schrieb Flo77:

Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro.

 

Sagt der Landrat.

Und daher bleiben für DEUTSCHE, die 45-50 Jahre (!!!) gearbeitet haben, nur 1060 Euro, von denen sie einen Monat lang leben müssen. Wer weniger gearbeitet hat oder arbeitslos war, hat entsprechend weniger. 

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vor 48 Minuten schrieb MartinO:

Nach der nächsten Wahl mit einer Regierung aus CDU, CSU und AfD mit einem Innenminister Höcke.

Für Änderungen am Grundgesetz oder Gesetze allgemein, reicht aber die Bundesregierung nicht aus.

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vor 9 Minuten schrieb bw83:

Für Änderungen am Grundgesetz oder Gesetze allgemein, reicht aber die Bundesregierung nicht aus.

Für Gesetze allgemein U.U. schon. 

 

Abgesehen davon ist das Grundgesetz sowieso klinisch tot.

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vor 9 Stunden schrieb Moriz:

 

Einerseits hast du recht.

Andererseits hätte sich eine neue Verfassung wohl kaum vom damaligen Grundgesetz unterschieden. Ich weiß nicht, ob die Bürger sich da nicht vera.... vorgekommen wären.

 

Hm,nach 30 Jahren schwer zu sagen ( ich hätte mich,da zu jung, sehr geärgert...)

Aber ich denke,nein. Denn es stand im GG ja so drin und gefragt werden ist doch immer besser.

Etwas zu bestätigen,dass man gut findet,fühlt sich doch auch gut an(?).

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vor 1 Minute schrieb MartinO:

Für Gesetze allgemein U.U. schon. 

 

Abgesehen davon ist das Grundgesetz sowieso klinisch tot.

Totgesagte leben länger.

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vor 6 Stunden schrieb Flo77:

Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro.

 

Sagt der Landrat.

Da sind nicht " zufälliig" Leistungen dabei,die alle unter einer bestimmten Einkommensgrenze beantragen können?

vor 9 Stunden schrieb Moriz:

 

 

 

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Ärmere Menschen gegeneinander auszuspielen ist unter aller Kanone.

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vor 5 Minuten schrieb mn1217:

Ärmere Menschen gegeneinander auszuspielen ist unter aller Kanone.

Die Ressourcen sind nun mal begrenzt. Auch wenn du diese Tatsache ignorierst, verschwindet sie nicht.

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vor einer Stunde schrieb MartinO:

Und daher bleiben für DEUTSCHE, die 45-50 Jahre (!!!) gearbeitet haben, nur 1060 Euro, von denen sie einen Monat lang leben müssen. Wer weniger gearbeitet hat oder arbeitslos war, hat entsprechend weniger. 

Die müssen davon im Allgemeinen keine vierköpfige Familie ernähren.

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vor 6 Stunden schrieb Flo77:

Um in Tübigen den Gegenwert der Leistungen einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie zu erwirtschaften, bedarf es eines NETTO-Einkommens von 3.200 - 3.500 Euro.

 

Sagt der Landrat.

Das dürfte auch für autochtone vierköpfige Familien gelten.

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vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Das dürfte auch für autochtone vierköpfige Familien gelten.

Sofern sie Staatsleistungen bezieht? Mag sein.

 

Jedenfalls würde es einen sehr gut bezahlten oder zwei gut bezahlte Jobs brauchen, damit ein Haushalt diese Summe aus eigener Kraft schafft.

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vor 19 Minuten schrieb Moriz:

Das dürfte auch für autochtone vierköpfige Familien gelten.

Sicher. Nur sind die eben Autochthone und keine Gäste. Bei uns müssen Gäste auch im Gästebett schlafen während wir unser Schlafzimmer haben, und ich finde das keineswegs ungerecht.

 

Dass die Hälfte der Bezieher von Bürgergeld gar keine Bürger sind, zeigt die Schieflage

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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vor 53 Minuten schrieb mn1217:

Ärmere Menschen gegeneinander auszuspielen ist unter aller Kanone.

 

Es ist eine Frage für sich, ob ärmere Menschen gegeneinander ausgespielt werden, wenn man nüchtern Fakten benennt.

Und um 3200 Euro netto heimzubringen, muss man schon ganz ordentlich brutto verdienen. 

Wenn ich eine Familie mit zwei Kindern habe und mir vorstelle, dass ich 3200 netto auch haben kann, ohne eine Stunde in der Woche zu arbeiten, dann wirft das schon Fragen auf, die mE wenig damit zu tun haben, dass man ärmere Menschen gegeneinander ausspielen würde. 

 

Irgendjemand muss ja diese 3200 Euro netto auch zusätzlich erwirtschaften, damit man die den ärmeren Menschen geben kann.

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vor 38 Minuten schrieb Moriz:

Das dürfte auch für autochtone vierköpfige Familien gelten.

Dass für Staatsbürger andere Rechte gelten könnten, ist für dich völlig abwegig?

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vor 39 Minuten schrieb Moriz:

Die müssen davon im Allgemeinen keine vierköpfige Familie ernähren.

Du kannst aber von 3200 Euro netto leichter eine vierköpfige Familie unterhalten als von 1060 Euro dich allein. Denn weder die Mietkosten betragen grad mal ein Viertel von denen einer vierköpfigen Familie noch die allgemeinen Lebenshaltungskosten. 

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vor 38 Minuten schrieb Flo77:

Sofern sie Staatsleistungen bezieht? Mag sein.

 

Jedenfalls würde es einen sehr gut bezahlten oder zwei gut bezahlte Jobs brauchen, damit ein Haushalt diese Summe aus eigener Kraft schafft.

 

Und genau das ist der springende Punkt an der gesamten Diskussion.

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vor 35 Minuten schrieb Moriz:

Das Leben in Deutschland ist halt teuer.

 

Die Sozialabgaben und Steuerlast sind auch nicht grad ohne....

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