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Politik für Alle


mn1217

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vor 25 Minuten schrieb bw83:

Eine Mitwirkung wird auch nicht "versendet". Vor allem nicht seitens der Agenturen oder Jobcenter.

Klar,der Brief mit der Aufforderung zur Mitwirkung kommt von Gott in die Briefkästen der Empfänger...

Mag bei euch so sein,hier ist der Absender das Jobcenter.

bearbeitet von mn1217
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vor 12 Minuten schrieb mn1217:

Da verdienen ja meistens 2 Personen.

Es werden oft auch nicht alle Leistungen in Anspruch genommen, die der Familie zustünden.

 

Aber auch hier liegt mMn das  Problem eher am Steuer- Abgaberecht als daran,dass das Bürgergeld hoch wäre.

 

Es mag schon sein, dass da "meistens" 2 Personen verdienen, aber es ist auch nicht so, dass beide immer Vollzeit arbeiten (können). Und genügend alleinerziehende Personen gibt es auch.

 

Wenn eine Familie mit Bürgergeld, ohne dass Mutter oder Vater arbeiten, per Bürgergeld auf über 2.000 € netto kommen kann, dann ist sicher nicht das Steuer- und Abgabenrecht das Problem. Da ist eher das Bürgergeld das Problem.

bearbeitet von bw83
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vor 7 Minuten schrieb mn1217:

Klar,der Brief mit der Aufgorderung zur Mitwirkung kommt von Gott in die Briefkästen der Empfänger...

Mag bei euch so sein,hier ist der Absender das Jobcenter.

Ach, jetzt sind wir auf einmal bei der "Aufforderung zur Mitwirkung". Gerade waren wir nur bei der "Mitwirkung".

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vor 2 Stunden schrieb Marcellinus:

 

 es kommt nicht darauf an, was jemand sagt, sondern was jemand tut.

Es kommt auf Beides an.

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vor 7 Minuten schrieb bw83:

Ach, jetzt sind wir auf einmal bei der "Aufforderung zur Mitwirkung". Gerade waren wir nur bei der "Mitwirkung".

Naja, Berufsslang halt.

Ich habe es ja vorher ausgeschrieben.

 

Korinthen k...kannst du woanders .

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vor 1 Stunde schrieb UHU:

Nur kenne ich einige Bürgergeldempfänger im Ort, die diesbezüglich sehr inaktiv sind und das seit Jahren. Offensichtlich klappt der Bezug auch ohne Mitwirkung. Ja, sogar wenn Unwille und Unlust lautstark kundgetan werden, also stadtbekannt sind.


Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten kann, gehört nicht in den Bürgergeldbezug. Für alle anderen muß an Lösungen gearbeitet werden und das sehe ich einfach ...

 

Wer gesundheitlich unter 3h arbeitsfähig ist, fällt auch aus dem Bezug und bekommt Leistungen nach SGB 12.

 

Allerdings muss dafür ein Gutachten und für das aktuelle Befunde vorliegen.

 

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vor 12 Minuten schrieb bw83:

Es mag schon sein, dass da "meistens" 2 Personen verdienen, aber es ist auch nicht so, dass beide immer Vollzeit arbeiten (können). Und genügend alleinerziehende Personen gibt es auch.

 

Wenn eine Familie mit Bürgergeld, ohne dass Mutter oder Vater arbeiten, per Bürgergeld auf über 2.000 € netto kommen kann, dann ist sicher nicht das Steuer- und Abgabenrecht das Problem. Da ist eher das Bürgergeld das Problem.

Wenn Mutter und Vater (oder 2 Mütter oder 2 Väter oder wie auch immer die Konstellationen ist) arbeiten,kämen sie ka mit niedrigerer Besteuerung auch auf mehr netto.

 

Bürgergeld ist nicht das Problem.

 

Auch wenn die Ausgestaltung  zum Teil anders sein könnte und mMn auch sollte, aber das trifft ja auf viele Rechte zu.

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vor 4 Minuten schrieb mn1217:

 

Wer gesundheitlich unter 3h arbeitsfähig ist, fällt auch aus dem Bezug und bekommt Leistungen nach SGB 12.

 

Allerdings muss dafür ein Gutachten und für das aktuelle Befunde vorliegen.

 

Wer weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, bekommt Erwerbsminderungsrente.

Ich mußte nach SGB 12 googlen - da steht was von Sozialhilfe :blink:

 

Versuch' bitte mal in diesem Land volle EM-Rente (vielleicht sogar unbefristet) zu bekommen, viel Erfolg kann ich da nur wünschen. Bis auf wenige Krankheitsbilder ist das gaaaaaanz schwierig.

 

Vor einiger Zeit hatten wir hier eine ähnlich gelagerte Diskussion. Da hieß es, daß es manche/einige/viele/? Menschen gibt, die zwar aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, aber trotzdem keine EM-Rente erhalten. Auf diese Problematik wollte ich hinweisen.

Natürlich darf bei der Gewährung von EM-Rente kein Unterschied zwischen (jahrelangem) BG-Bezug und bisher voller Berufstätigkeit gemacht werden, wenn der gesundheitliche Schaden ab Punkt X der gleiche ist.

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vor 4 Minuten schrieb UHU:

Wer weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, bekommt Erwerbsminderungsrente.

Ich mußte nach SGB 12 googlen - da steht was von Sozialhilfe :blink:

 

Versuch' bitte mal in diesem Land volle EM-Rente (vielleicht sogar unbefristet) zu bekommen, viel Erfolg kann ich da nur wünschen. Bis auf wenige Krankheitsbilder ist das gaaaaaanz schwierig.

 

Vor einiger Zeit hatten wir hier eine ähnlich gelagerte Diskussion. Da hieß es, daß es manche/einige/viele/? Menschen gibt, die zwar aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, aber trotzdem keine EM-Rente erhalten. Auf diese Problematik wollte ich hinweisen.

Natürlich darf bei der Gewährung von EM-Rente kein Unterschied zwischen (jahrelangem) BG-Bezug und bisher voller Berufstätigkeit gemacht werden, wenn der gesundheitliche Schaden ab Punkt X der gleiche ist.

Gefettet und in kursiv gesetzt von mir: Das stimmt auch, es gibt sehr, sehr viel Bürgergeldempfänger, die de facto "arbeitsunfähig" sind, denen aber keine Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

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vor 13 Minuten schrieb mn1217:

Wenn Mutter und Vater (oder 2 Mütter oder 2 Väter oder wie auch immer die Konstellationen ist) arbeiten,kämen sie ka mit niedrigerer Besteuerung auch auf mehr netto.

 

Bürgergeld ist nicht das Problem.

 

Auch wenn die Ausgestaltung  zum Teil anders sein könnte und mMn auch sollte, aber das trifft ja auf viele Rechte zu.

Wenn Bürgergeld für eine Familie mehr "Einnahmen" generiert als wenn diese Familie einen Alleinverdiener hat, dann ist Bürgergeld das Problem, da es nicht nur falsche Anreize setzt, sondern zu hoch ist.

 

Und dass das so ist, wird unter anderem allein dadurch bewiesen, dass nicht zuletzt die Politiker, die in der Regierung sitzen, keinen Dunst haben, wie hoch Bürgergeld für Familien mit Kindern ist, wie bspw. zuletzt die Vollpfeife Nouripour.

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vor 1 Stunde schrieb bw83:

Mit der Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld ging es weg von "Vermittlung in Beschäftigung" hin zu "nachhaltiger Vermittlung in Beschäftigung".

Was ich auch für sehr sinnvoll halte. Das 'Drehtürmodell' gab es lange genug.

vor 1 Stunde schrieb bw83:

andererseits brauchen zwar landauf landab die Firmen Leute, aber es stellen eben nur wenige neue Mitarbeiter ein, die gar kein oder nur ganz wenig Deutsch können, was ja absolut verständlich ist.

Bleibt die Frage, warum das in den Niederlanden und Dänemark so extrem anders ist. Deren Nischensprachen dürften ja nun nicht sooo viel leichter sein wie Deutsch.

 

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vor 24 Minuten schrieb UHU:

Vor einiger Zeit hatten wir hier eine ähnlich gelagerte Diskussion. Da hieß es, daß es manche/einige/viele/? Menschen gibt, die zwar aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, aber trotzdem keine EM-Rente erhalten. Auf diese Problematik wollte ich hinweisen.

Wer noch irgendeinen Job machen kann, und sei es als Pförtner, der gilt als arbeitsfähig. Daß gar nicht so viele Pförtner gebraucht werden wie es Leute gibt, die das gerade noch könnten, ist eine der Ungereimtheiten dieses Systems. Genau deswegen ist übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente so wichtig, die tritt eben ein, wenn man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

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vor 16 Minuten schrieb bw83:

Wenn Bürgergeld für eine Familie mehr "Einnahmen" generiert als wenn diese Familie einen Alleinverdiener hat, dann ist Bürgergeld das Problem, da es nicht nur falsche Anreize setzt, sondern zu hoch ist.

Nein, dann ist der Lohn für den Alleinverdiener zu niedrig.

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vor 3 Minuten schrieb Moriz:

Nein, dann ist der Lohn für den Alleinverdiener zu niedrig.

Der Arbeitslohn kann sich doch nicht daran ausrichten, was der Staat für Sozialhilfe zahlt.

 

Werner

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vor 20 Minuten schrieb Moriz:
vor 47 Minuten schrieb UHU:

Vor einiger Zeit hatten wir hier eine ähnlich gelagerte Diskussion. Da hieß es, daß es manche/einige/viele/? Menschen gibt, die zwar aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, aber trotzdem keine EM-Rente erhalten. Auf diese Problematik wollte ich hinweisen.

Wer noch irgendeinen Job machen kann, und sei es als Pförtner, der gilt als arbeitsfähig. Daß gar nicht so viele Pförtner gebraucht werden wie es Leute gibt, die das gerade noch könnten, ist eine der Ungereimtheiten dieses Systems. Genau deswegen ist übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente so wichtig, die tritt eben ein, wenn man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Dieses "Pförtner"-Ding ist echt zum Schreien.

Es ist in meinen Augen eine reine Ausrede, um keine EM-Rente gewähren zu müssen.

Völlig realitätsfern, so wenig Pförtnerposten wie es heutzutage noch gibt. Etliche/viele wurden durch Kameras und Schaltanlagen ersetzt. Parallel ist der "Bedarf" an diesen Stellen gestiegen. Das hat schon früher nicht wirklich gepaßt und paßt immer weniger. Ausrede halt ...

 

Berufsunfähigkeitsrente ist für ganz viele Berufe total sinnvoll.

Für Vorgeschädigte und/oder in vermeintlich gesundheitlich harmlosen Berufen gibt es dann nur noch wenige bis keine Alternativen zum Berufswechsel.

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vor 23 Minuten schrieb Werner001:

Der Arbeitslohn kann sich doch nicht daran ausrichten, was der Staat für Sozialhilfe zahlt.

Aber er sollte sich nach dem Existenzminimum richten. Eine Arbeit, die den, der sie tut, nicht ernährt, die ist es nicht wert getan zu werden.

Bleibt das Problem, daß auch Geringverdiener eine Familie haben können.

Also: Entweder existenzsicherndes Bürgergeld auch für wenig verdienende Arbeitnehmer oder Arbeitslohn abhängig vom Familienstand (nee, lieber nicht...)

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vor 1 Minute schrieb Moriz:

Aber er sollte sich nach dem Existenzminimum richten.

Das sollte er. Wenn man sich die Erhöhungen Anfang diesen und Anfang des nächsten Jahres ansieht, wirft das allerdings einige Fragen auf.

Aber gut, lassen wir das, es ist eh eine Diskussion um des Kaisers Bart

 

Werner

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

Was ich auch für sehr sinnvoll halte. Das 'Drehtürmodell' gab es lange genug.

Bleibt die Frage, warum das in den Niederlanden und Dänemark so extrem anders ist. Deren Nischensprachen dürften ja nun nicht sooo viel leichter sein wie Deutsch.

 

Zunächst ist es mal so, dass bspw. die Niederlande bei weitem nicht (mehr) so liberal sind in der Migrationspolitik, wie sie es mal waren. Rutte hat ja seinen Posten nicht zuletzt wegen der Migrationspolitik verloren.

In den Niederlanden bekommen Flüchtlinge schlichtweg wesentlich weniger Geld als in Deutschland. Nachzulesen hier. Einfach runterscrollen zu "How much is the living allowance...". Auch wenn man in den hiesigen Medien schon anderes lesen durfte, und das, obwohl in den Niederlanden die Lebenshaltungskosten nun wirklich nicht viel anders sind als bei uns. In den Niederlanden müssen Ukrainer und Ukrainerinnen, wenn sie einen gewissen Lebensstandard halten wollen, die letzten Rotzjobs annehmen, deswegen ist die Beschäftigungsquote dort derart hoch. In der BRD müssen sie das nicht. In Dänemark ist es ähnlich.  Für die letzten Rotzjobs muss man in der Regel auch keine guten Sprachkenntnisse haben.

 

Es war zumindest in Dänemark vor wenigen Jahren so, ich weiß nicht, ob es immer noch so ist, gehe aber davon aus, dass Flüchtlinge zu einer Art "unbezahltem Praktikum" mehr oder weniger "gezwungen" wurden, weil das ein Teil der "Integrationspolitik" war. Wenn das zu "Beschäftigung" zählt, erklärt sich auch schnell die Diskrepanz in den Zahlen.

 

In Norwegen ist es so, dass es Programme gibt, bei denen der Staat nach der ersten "Integrationsphase" den Unternehmen die Löhne ersetzt, wenn sie Flüchtlinge einstellen.

 

Im Übrigen darf man sich nun wirklich nicht einreden, dass es in den Niederlanden keine Probleme mit den ukrainischen Flüchtlingen geben würde, nur weil deren Beschäftigungsquote höher ist.

 

bearbeitet von bw83
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vor 45 Minuten schrieb Moriz:

Nein, dann ist der Lohn für den Alleinverdiener zu niedrig.

Wenn der Alleinverdiener genug verdient, damit die Familie Wohnung, Essen, usw. hat, ist der Verdienst, ausreichend, wenn auch niedrig.

 

Bürgergeld, das diesen Verdienst übersteigt, ist das Problem.

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vor 58 Minuten schrieb Moriz:

Echt jetzt!

@rince: Kannst du mir eine Bank in der Schweiz empfehlen?

Ich sprach von Migranten, ich glaube nicht, dass du einer bist. ;) Bist du Einheimischer, wird da ggf. etwas genauer hingeschaut, es gab schon die ein oder anderen Urteile, die bestätigten, dass Antragsstellern (damals noch) Hartz IV zurecht verwehrt wurde, weil diese bspw. eine Auslandsimmobilie besaßen. 

Jetzt stell dir aber vor, da kommt ein Syrer oder ein Ukrainer, wie willst du dem nachweisen, dass er eine Auslandsimmobilie oder Vermögen hat? Das weiß kein Mensch, keine Chance, deswegen wird da auch nichts gemacht.

 

Ganz abgesehen davon, dass es seit Einführung des Bürgergelds für Vermögen sowieso eine Karenzzeit von einem Jahr gibt.

bearbeitet von bw83
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vor 3 Minuten schrieb bw83:

Ganz abgesehen davon, dass es seit Einführung des Bürgergelds für Vermögen sowieso eine Karenzzeit von einem Jahr gibt.

Was ausnahmsweise mal was Vernünftiges ist, wenn man davon ausgeht, dass das BG nur der Überbrückung einer Durststrecke dient

 

Werner

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11 hours ago, Moriz said:

Wer noch irgendeinen Job machen kann, und sei es als Pförtner, der gilt als arbeitsfähig. Daß gar nicht so viele Pförtner gebraucht werden wie es Leute gibt, die das gerade noch könnten, ist eine der Ungereimtheiten dieses Systems. Genau deswegen ist übrigens eine Berufsunfähigkeitsrente so wichtig, die tritt eben ein, wenn man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.


Meine eigene Erfahrung bzw. Familie mit der BU-Rente ist da gemischt. Wirklich berufsunfähig zu sein dürfte ähnlich schwer nachweisbar wie erwerbsunfähig. Je nach Jobprofil ist eine BU-Versicherung schlicht zu teuer, oder die Laufzeit ist zu kurz, oder aber der „bezahlbare“ Anbieter hat eine so gute Rechtsabteilung, dass Auszahlungen zur großen Ausnahme werden.

Bei meiner Frau hat sich die BU z.B. „bewährt“, weil der BU-Versicherungsträger die BU schließlich nach Anerkennung der EU durch RV-Träger anerkannt hat. Jetzt besteht eine Absicherung auf Niveau der vorherigen Berufstätigkeit als Krankenschwester. Meine BU lautete allgemein auf „Bürotätigkeiten“ - für den Versicherungsfall hätte also letztlich kompletter Wahnsinn o.ä. eintreten müssen, und für meinen jetzigen Job wäre sie unbezahlbar gewesen.

Ich halte diese Art der Versicherung also eher für beruhigend statt erwerbssichernd.

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Dass viele Bürgergeldempfänger de facto aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind, ist so- zumindest auch meiner Erfahrung nach.

Dass es schwierig ist,EM - Bezüge zu bekommen,auch.

Aber auch schon vorher gibt es oft Hürden.

Manche haben keinen Hausarzt und nicht alle Hausärzte nehmen neue Patienten auf.

As Problem mit Fachärzten kennt ihr ja selbst.

Gerade im psychischen Bereich ganz schwierig,auch wenn nach einer gewissen Zeit auch Ärzte für Privatpatienten genommen werden dürfen.

Und Massnahmen in dem Bereich- die Mitarbeiter bei den Massnahmeträgern sind ja seltenst Ärzte.

Ausserdem ist die Dokumentation der sensiblen Gesundheitsdaten so eine Sache, sie müssen verschlüsselt werden.

 

Ich denke übrigens schon,dass der Staat schauen muss,wie hoch grade der Mindestlohn ist.

Und eben auch für Geringverdiener Möglichkeiten schaffen muss,dass eben doch mehr bleibt als beim Bürgergeld.

Das wirklich niedrig ist, schon für vollwertige Ernährung reicht der  (anteilige) Satz eigentlich nicht. 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb bw83:

Wenn der Alleinverdiener genug verdient, damit die Familie Wohnung, Essen, usw. hat, ist der Verdienst, ausreichend, wenn auch niedrig.

 

Bürgergeld, das diesen Verdienst übersteigt, ist das Problem.

 

Ja.

Es sei denn, die Wohnung ist eine unzumutbare Bruchbude, die Kleidung stammt aus der Altkleidersammlung, daß Essen ist von der Tafel oder aus Containern und mit 'usw.' ist weniger als das soziokulturelle Existenzminimum gemeint.

Am Ende stellt sich auch noch die Frage, ob man das Existenzminimum jeweils aufwändig individuell berechnen oder doch lieber auf einfache Pauschalen zurückgreifen will. Letzteres halte ich für sinnvoller, bedeutet aber auch, daß die Zahlungen (allermeistens) über dem individuellen soziokulturellen Existenzminimum liegen müssen.

 

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