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Politik für Alle


mn1217

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17 hours ago, Thofrock said:

Wo die Strafbarkeitsgrenze liegt, entscheidest ja glücklicherweise nicht du. Selbstverständlich geht es um die Meldung von Meinungsäußerungen, bei denen eine Strafbarkeit zumindest im Raum steht. Ob das dann einer Überprüfung standhält, weiß der Meldende ja im Zweifel gar nicht.


Selbst wenn es so wäre: solche Dinge gehören, wenn schon, nicht an irgendwelche privaten Internetbürgerwehren ausgelagert.

Im Prinzip beteiligt sich der Staat mit einem sehr fragwürdigen Verfahren an der Aufhetzung der Bürger gegeneinander.

Und über die Strafbarkeitsgrenze entscheidet allein die Justiz - die meist nicht begeistert ist von manischen „Parkverbotsmeldern“, die meinen, das Recht in die eigenen Hände nehmen zu dürfen.

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vor 17 Stunden schrieb Thofrock:

Pförtner war doch nur ein Beispiel für so eine Tätigkeit.

Nein, genau dieser Beruf wurde regelmäßig als Begründung genannt (sagte mir ein Sozialrichter).

vor 17 Stunden schrieb Thofrock:

Gerade die Homeoffice-Modelle haben eine Vielzahl von Tätigkeiten geschaffen, die man bei BU noch ausüben kann.

Welche denn?

Wer wegen eines Rückenleidens nicht mehr einen ganzen (oder wenigstens einen halben) Arbeitstag im Büro sitzen kann, trotz höhenverstellbarem Schreibtisch und Spezialstuhl, der wird das auch zuhause nicht können. Zumal da selten Platz für eine entsprechende Büroausstattung ist. Auch Sehprobleme sind zuhause nicht besser als im Büro.

Mal ganz abgesehen davon, daß man den größten Teil der Jobs eben nicht im Homeoffice machen kann und es bei vielen anderen auch nur tageweise geht.

vor 17 Stunden schrieb Thofrock:

Eine gewisse Qualifikation ist natürlich erforderlich. 

Wohin willst du einen 58-jährigen Bauarbeiter qualifizieren, der wegen Rückenproblemen nicht mehr heben und deswegen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann?

 

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Deutschland verändert sich so toll im Sinne von Frau Göring-Eckart, dass nun ihr Parteichef Nouripour ein Sicherheitsupdate und mehr Mittel für die Polizei fordern muss, weil man in Deutschland wohl inzwischen nicht mehr sicher ist.

 

Genau mein Humor.

 

 

bearbeitet von rince
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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

Nein, genau dieser Beruf wurde regelmäßig als Begründung genannt (sagte mir ein Sozialrichter).

Welche denn?

Wer wegen eines Rückenleidens nicht mehr einen ganzen (oder wenigstens einen halben) Arbeitstag im Büro sitzen kann, trotz höhenverstellbarem Schreibtisch und Spezialstuhl, der wird das auch zuhause nicht können. Zumal da selten Platz für eine entsprechende Büroausstattung ist. Auch Sehprobleme sind zuhause nicht besser als im Büro.

Mal ganz abgesehen davon, daß man den größten Teil der Jobs eben nicht im Homeoffice machen kann und es bei vielen anderen auch nur tageweise geht.

Wohin willst du einen 58-jährigen Bauarbeiter qualifizieren, der wegen Rückenproblemen nicht mehr heben und deswegen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann?

 

Das erarbeitet der zuständige Sachbearbeiter am Besten mit dem Bauarbeiter. 

Oder der/ die Sachbearbeiter* in delegiert das an einen Massnahmeträger.

So pauschal lässt sich das nicht sagen. Es kommt ja auf die Kompetenzen des Bauarbeiters an.

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Mal was ganz anderes:

Die Politik kann keinesfalls über die moderne Kunst oder das Stattfinden der documenta 16 entscheiden, aber wäre es nicht politisch klug, diese Veranstaltung mal komplett ohne öffentliche Gelder zu veranstalten, wenn die Kunstwelt es hinbekommt, Moderne ständig mit antisemitischem Agitprop gleichzusetzen?

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/wie-antisemitisch-ist-der-kunstbetrieb-18175708.html

(Der Artikel ist von 2022)


https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/kultur/die-documenta-muss-endlich-reformiert-werden-19309537.html

 

 

bearbeitet von Shubashi
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vor 6 Stunden schrieb Moriz:

Im Anbetracht der gallopierenden Inflation passt das. Bei meinem Lieblingdiscounter sind die Lebensmittel seitdem um mindestens 50% teurer geworden.

Das ist eine wichtige Frage.

Die Antwort findet man bei den Preisen, nicht bei den Löhnen.

Warum wird das Existenzminimum dann anhand der Löhne und nicht der Preise festgelegt?

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Wird es? Ich dachte, es gibt da einen "Warenkorb"? Oder war das mal bei der Sozialhilfe so?

 

Oder sprichst du gerade von der im weltweiten Vergleich üblichen Hilfskonstruktion von 60% des Durchschnittseinkommens? Das ist halbwegs sinnvoll, um sonst unvergleichbare Länder zu vergleichen, aber nicht unbedingt innerhalb eines Landes angemessen.

bearbeitet von Moriz
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vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Das erarbeitet der zuständige Sachbearbeiter am Besten mit dem Bauarbeiter. 

Oder der/ die Sachbearbeiter* in delegiert das an einen Massnahmeträger.

So pauschal lässt sich das nicht sagen. Es kommt ja auf die Kompetenzen des Bauarbeiters an.

Der zuständige Sachbearbeiter hat überhaupt keine Zeit, da irgendwas Zielführendes mit dem Bauarbeiter zu erarbeiten, weil es i.d.R. nix Zielführendes gibt. Und wenn der Sachbearbeiter das an einen Maßnahmeträger delegiert, dann kann der auch nicht zaubern.

Die Kompetenzen des Bauarbeiters sind, wenn der wegen Rückenproblemen mit 58 Jahren seinen Job an den Nagel hängen musste, komplett egal, da er für den Einstieg in "geistige" Arbeit (oder sich irgendwie dafür qualifizieren oder umschulen zu lassen) zu alt ist und für körperliche Arbeit nicht mehr in Frage kommt.

Du scheinst ja irgendwie auch in der Branche zu arbeiten, dann müsstest du doch wissen, dass unter den Voraussetzungen schlichtweg Essig ist und die Sachbearbeiter den Herrn noch irgendwie "verwalten" werden und ihn dann darauf drängen, sobald es geht Rente zu beantragen.

Wir haben so viele Teilnehmer in den unterschiedlichsten Maßnahmen im Haus, aber die Teilnehmer der letzten drei, vier Jahre, die Ü55 waren/sind, kann ich locker an einer Hand abzählen.

bearbeitet von bw83
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vor 49 Minuten schrieb Moriz:

Wird es? Ich dachte, es gibt da einen "Warenkorb"? Oder war das mal bei der Sozialhilfe so?

 

Oder sprichst du gerade von der im weltweiten Vergleich üblichen Hilfskonstruktion von 60% des Durchschnittseinkommens? Das ist halbwegs sinnvoll, um sonst unvergleichbare Länder zu vergleichen, aber nicht unbedingt innerhalb eines Landes angemessen.

Ich zitiere:

Zitat

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den materiellen Bedarf, der unerlässlich ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu werden Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht. Die für die Höhe dieser Leistungen maßgeblichen Regelbedarfe werden auf der Grundlage statistischer Erhebungen festgelegt. Maßgeblich sind die Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Dabei werden nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden teilweise erhebliche Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand zu schaffen (das sogenannte Lohnabstandsgebot[1]). Kritiker bemängeln, dass infolge von sachlich nicht gerechtfertigten Abschlägen das (real erforderliche) soziokulturelle Existenzminimum erheblich unterschritten werde.[2][3] Des Weiteren sieht § 1a Kürzungen der existenzsichernden Leistungen für Leistungsberechtigte (materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum#Soziokulturelles_Existenzminimum

 

Das, was du meinst, ist das sog. steuerrechtliche Existenzminimum, das wird über einen Warenkorb berechnet. Die Höhe dessen hat jedoch mit den Hartz IV- oder Bürgergeldsätzen nichts zu tun.

 

EDIT:

Sorry, muss mich korrigieren. Die Berechnung der Bürgergeldsätze erfolgt natürlich nicht nur anhand der Löhne, sondern auch. Grundlage ist natürlich die EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe). Es ist also eine Mixtur.

bearbeitet von bw83
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Am 12.11.2023 um 17:07 schrieb Thofrock:

Wo die Strafbarkeitsgrenze liegt, entscheidest ja glücklicherweise nicht du. Selbstverständlich geht es um die Meldung von Meinungsäußerungen, bei denen eine Strafbarkeit zumindest im Raum steht. Ob das dann einer Überprüfung standhält, weiß der Meldende ja im Zweifel gar nicht.

 

Was ist das für ein Staat, der die Bürger zur gegenseitigen Denunziation aufruft? Und was sind das für Menschen, die andere Menschen verpfeifen und "melden"?

 

Naja, beides ist nicht neu. Hatten wir schon im letzten Jahrhundert mehrfach in Deutschland.

 

 

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vor 13 Stunden schrieb bw83:

Der zuständige Sachbearbeiter hat überhaupt keine Zeit, da irgendwas Zielführendes mit dem Bauarbeiter zu erarbeiten, weil es i.d.R. nix Zielführendes gibt. Und wenn der Sachbearbeiter das an einen Maßnahmeträger delegiert, dann kann der auch nicht zaubern.

Die Kompetenzen des Bauarbeiters sind, wenn der wegen Rückenproblemen mit 58 Jahren seinen Job an den Nagel hängen musste, komplett egal, da er für den Einstieg in "geistige" Arbeit (oder sich irgendwie dafür qualifizieren oder umschulen zu lassen) zu alt ist und für körperliche Arbeit nicht mehr in Frage kommt.

Du scheinst ja irgendwie auch in der Branche zu arbeiten, dann müsstest du doch wissen, dass unter den Voraussetzungen schlichtweg Essig ist und die Sachbearbeiter den Herrn noch irgendwie "verwalten" werden und ihn dann darauf drängen, sobald es geht Rente zu beantragen.

Wir haben so viele Teilnehmer in den unterschiedlichsten Maßnahmen im Haus, aber die Teilnehmer der letzten drei, vier Jahre, die Ü55 waren/sind, kann ich locker an einer Hand abzählen.

 

Du beschreibst halt die Praxis, während @mn1217 die Theorie beschreibt.

Die Theorie ist sehr beruhigend für alle, die nicht unmittelbar betroffen sind. In der praktischen Umsetzung schaut es dann bedrohlicher aus, und zwar schon früher als Ü55. Und das auch nicht nur in den Branchen, in denen man körperlich arbeitet.

Wenn die an die 50 gehst, wirst du in irgendwelche Maßnahmen geschickt, und zwar nicht, weil das für den Arbeitssuchenden zielführend ist, sondern für den Sachbearbeiter in Arbeitsagentur/Jobcenter. Für den ist der Betroffene nämlich erstmal aus der Statistik raus und gilt als erfolgreich bearbeitet.

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Nach sechs Monaten eine gemeinnützige Arbeit verrichten zu müssen,( Idee der CDU)hat mMn Fallstricke:

Mebschen mit Sprachbarriere haben in 6 Monaten eher nicht ausreichend Deutsch gelernt. 

Und gemeinnützige Arbeit wird so zu einer Art Strafe,was die ha nicht ist.

 

Und was passiert nach der gemeinnützigen Arbeit? Die qualifiziert ja nicht unbedingt.

 

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vor 14 Stunden schrieb bw83:

Der zuständige Sachbearbeiter hat überhaupt keine Zeit, da irgendwas Zielführendes mit dem Bauarbeiter zu erarbeiten, weil es i.d.R. nix Zielführendes gibt. Und wenn der Sachbearbeiter das an einen Maßnahmeträger delegiert, dann kann der auch nicht zaubern.

Die Kompetenzen des Bauarbeiters sind, wenn der wegen Rückenproblemen mit 58 Jahren seinen Job an den Nagel hängen musste, komplett egal, da er für den Einstieg in "geistige" Arbeit (oder sich irgendwie dafür qualifizieren oder umschulen zu lassen) zu alt ist und für körperliche Arbeit nicht mehr in Frage kommt.

Du scheinst ja irgendwie auch in der Branche zu arbeiten, dann müsstest du doch wissen, dass unter den Voraussetzungen schlichtweg Essig ist und die Sachbearbeiter den Herrn noch irgendwie "verwalten" werden und ihn dann darauf drängen, sobald es geht Rente zu beantragen.

Wir haben so viele Teilnehmer in den unterschiedlichsten Maßnahmen im Haus, aber die Teilnehmer der letzten drei, vier Jahre, die Ü55 waren/sind, kann ich locker an einer Hand abzählen.

 

 

Weil der Sachbearbeiter wenig Zeit hat, schickt er die Leute ja zu den Massnahmen.

Die,wie du sehr richtig sagst, nicht zaubern können.( Wobei es oft nah dran ist. Auf Wunsch wird auch gehext). Aber Dauerteilnehmer gibt es leider genug.

 

Es ging mir aber eher darum, aufzuzeigen,dass die Frage,welche Qualifikation der Bauarbeiter mit Rückenproblemen bekommt,nicht pauschal beantworten ist.

Vermutlich würde erstmal eine Begutachtung erfolgen,inwieweit er noch arbeitsfähig ist.

Wobei die Wahrscheinlichkeit  dass das,was du geschrieben hast herauskommt,recht hoch ist.

 

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vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Nach sechs Monaten eine gemeinnützige Arbeit verrichten zu müssen,( Idee der CDU)hat mMn Fallstricke:

Mebschen mit Sprachbarriere haben in 6 Monaten eher nicht ausreichend Deutsch gelernt. 

Und gemeinnützige Arbeit wird so zu einer Art Strafe,was die ha nicht ist.

 

Und was passiert nach der gemeinnützigen Arbeit? Die qualifiziert ja nicht unbedingt.

 

Bürgergeld bekommen aber nicht nur 'Menschen mit Sprachbarriere'.

 

Und ja, es geht um Sanktionen. Nenne es halt Strafe.

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17 hours ago, bw83 said:

Der zuständige Sachbearbeiter hat überhaupt keine Zeit, da irgendwas Zielführendes mit dem Bauarbeiter zu erarbeiten, weil es i.d.R. nix Zielführendes gibt. Und wenn der Sachbearbeiter das an einen Maßnahmeträger delegiert, dann kann der auch nicht zaubern.

Die Kompetenzen des Bauarbeiters sind, wenn der wegen Rückenproblemen mit 58 Jahren seinen Job an den Nagel hängen musste, komplett egal, da er für den Einstieg in "geistige" Arbeit (oder sich irgendwie dafür qualifizieren oder umschulen zu lassen) zu alt ist und für körperliche Arbeit nicht mehr in Frage kommt.

Du scheinst ja irgendwie auch in der Branche zu arbeiten, dann müsstest du doch wissen, dass unter den Voraussetzungen schlichtweg Essig ist und die Sachbearbeiter den Herrn noch irgendwie "verwalten" werden und ihn dann darauf drängen, sobald es geht Rente zu beantragen.

Wir haben so viele Teilnehmer in den unterschiedlichsten Maßnahmen im Haus, aber die Teilnehmer der letzten drei, vier Jahre, die Ü55 waren/sind, kann ich locker an einer Hand abzählen.

 

Ich kann das natürlich nicht gut beurteilen, weil ich mit der ArGe nur Kontakt wg. ein paar Ratschlägen hatte und keine Leistungen wollte.

Diese Ratschläge fand ich aber doch hilfreich, weil ich nach über 20 Jahren Selbstständigkeit es mit 55 schon etwas „prickelnd“ fand, wieder in einen Job zu gehen, den ich ewig nicht ausgeübt hatte.

Und diese Ermutigung (und ein bisschen wagemutige Beklopptheit) kann einen Unterschied machen - also würde ich doch sagen, dass es vielleicht schon der eine oder andere nutzlose alte Sack es schafft.

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vor 3 Stunden schrieb Shubashi:

Und diese Ermutigung (und ein bisschen wagemutige Beklopptheit) kann einen Unterschied machen - also würde ich doch sagen, dass es vielleicht schon der eine oder andere nutzlose alte Sack es schafft.

(fett durch mich) Definitiv Nein!

Du scheinst Qualitäten (gehabt) zu haben, die gebraucht wurden - und die kein jüngere mitbrachte. Gut für dich! Und du bist damit (hoffentlich) auch nicht alleine.

Aber es gibt eben auch (zu) viele Menschen, die der Arbeitsmarkt nicht mehr brauchen kann.

 

Ein guter Artikel in der Zeit zu Armut und Populismus.

 

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vor 18 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Entschuldige, der Herr spricht zwar von Fakten, auf die man sich besinnen sollte, nur suche ich die in seinem Artikel vergebens.

Ja, er hofft dass sich im Publikum jemand findet, der ihm die Mühe abnimmt konkret zu werden. Das kenne ich von *tusch* Populisten. Der Fratzscher kann H.W. Sinn nicht mal einen Rasierapparat besorgen. 

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vor 4 Stunden schrieb rince:

...

 

Und ja, es geht um Sanktionen. Nenne es halt Strafe.

Gegen Sanktionen hab ich nix,wenn sie sinnvoll sind. Oft bringen sie allerdings absolut nix.

 

Aber ich finde nicht,dass gemeinnützige Arbeit als Strafe gelten sollte.

bearbeitet von mn1217
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vor 10 Stunden schrieb mn1217:

Nach sechs Monaten eine gemeinnützige Arbeit verrichten zu müssen,( Idee der CDU)hat mMn Fallstricke:

Mebschen mit Sprachbarriere haben in 6 Monaten eher nicht ausreichend Deutsch gelernt. 

Und gemeinnützige Arbeit wird so zu einer Art Strafe,was die ha nicht ist.

 

Und was passiert nach der gemeinnützigen Arbeit? Die qualifiziert ja nicht unbedingt.

 

 

Ist das nicht das bereits gescheiterte 1€-Job-Modell?

Ich persönlich halte es ja mittlerweile für falsch, Spracherwerb als Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit zu machen.

Man könnte z.B. Betriebe fördern die Menschen mit schlechten deutschen Sprachkenntnissen anstellen und die Zeit im D-Kurs als Arbeitszeit anrechnen. Zugleich könnte diesen Menschen in Aussicht gestellt werden, dass sie bei erfolgreichem Bestehen der D-Prüfung mehr Gehalt bekommen. 

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vor 36 Minuten schrieb Die Angelika:

Ist das nicht das bereits gescheiterte 1€-Job-Modell?

Ich persönlich halte es ja mittlerweile für falsch, Spracherwerb als Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit zu machen.

Man könnte z.B. Betriebe fördern die Menschen mit schlechten deutschen Sprachkenntnissen anstellen und die Zeit im D-Kurs als Arbeitszeit anrechnen. Zugleich könnte diesen Menschen in Aussicht gestellt werden, dass sie bei erfolgreichem Bestehen der D-Prüfung mehr Gehalt bekommen. 

 

Mir geht dieses ganze Anspruchsdenken so auf die Nerven. Sind wir hier das Sozialamt der Welt?

 

Wer als Ausländer nach Deutschland kommt, der hat sich gefälligst selbst um alle diese Dinge wie Spracherwerb, Qualifikation und Arbeitsplatz zu kümmern. Warum bitte soll ich diesen Leuten ihren Lebensunterhalt über Monate und Jahr finanzieren?

 

Ich kenne auch kein Land auf der Welt, wo das so ist. Insbesondere nicht so klassische Einwanderungsländer wie die USA.

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vor 12 Stunden schrieb mn1217:

Nach sechs Monaten eine gemeinnützige Arbeit verrichten zu müssen,( Idee der CDU)hat mMn Fallstricke:

Mebschen mit Sprachbarriere haben in 6 Monaten eher nicht ausreichend Deutsch gelernt. 

Und gemeinnützige Arbeit wird so zu einer Art Strafe,was die ha nicht ist.

 

Und was passiert nach der gemeinnützigen Arbeit? Die qualifiziert ja nicht unbedingt.

 

Die Union hat nach 16 Jahren Regierungszeit in der Tat erstaunliche Ideen. Und es nützt ja nicht einmal was, weil eine ganz andere Partei sich längst auf diesen unsäglichen Populismus draufgesetzt hat. Folglich kann das nur bei Leuten fruchten, deren Erinnerungsvermögen ausgesprochen kurz ist.

 

Dabei ist es der Union ja durchaus anzurechnen, dass die vergleichsweise geringe Verschuldung unseres Landes dieses gegenseitige Aufhetzen von Bevölkerungsschichten komplett überflüssig macht. 

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vor 10 Stunden schrieb Shubashi:

 

Ich kann das natürlich nicht gut beurteilen, weil ich mit der ArGe nur Kontakt wg. ein paar Ratschlägen hatte und keine Leistungen wollte.

Diese Ratschläge fand ich aber doch hilfreich, weil ich nach über 20 Jahren Selbstständigkeit es mit 55 schon etwas „prickelnd“ fand, wieder in einen Job zu gehen, den ich ewig nicht ausgeübt hatte.

Und diese Ermutigung (und ein bisschen wagemutige Beklopptheit) kann einen Unterschied machen - also würde ich doch sagen, dass es vielleicht schon der eine oder andere nutzlose alte Sack es schafft.

Dein Fall dürfte eine absolute Ausnahmen sein und, wie es so ist, bestätigen Ausnahmen die Regel und ich gehe mal davon aus, dass du mit 55 nicht als Halbinvalide vom Bau gekommen bist, richtig? Denn sonst wäre es bei dir ja nicht nur um Ratschläge gegangen, sondern Leistungen.

 

Ich möchte hier übrigens gerne mal klarstellen, dass meine langjährige Erfahrung zeigt, dass bei der Agentur oder den Jobcentern i.d.R. keine unfähigen Unmenschen in Form fauler Beamter arbeiten, sondern stinknormale Menschen, die massiv Druck "von oben" bekommen, teilweise absolut absurde Gesetze bzw. Arbeitsanweisungen umsetzen müssen, dabei am besten zaubern und hexen können sollten, während sie mit einer unglaublich schwierigen Klientel arbeiten müssen und am Ende sicher vieles sind, aber nicht unfähig und faul. Zudem gibt es dort regelmäßig, von politischer Seite initiiert, massive Aufgabenverdichtung, die teilweise mit dem ursprünglichen Aufgabengebiet nichts zu tun hat.


Aufgrund der Struktur(en) müssen diese Leute schlichtweg priorisieren und dass da der 55-Jährige vom Bau mit Halbinvalidenstatus nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht, ist schlichtweg logisch.

bearbeitet von bw83
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vor 2 Stunden schrieb Guppy:
vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

Ist das nicht das bereits gescheiterte 1€-Job-Modell?

Ich persönlich halte es ja mittlerweile für falsch, Spracherwerb als Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit zu machen.

Man könnte z.B. Betriebe fördern die Menschen mit schlechten deutschen Sprachkenntnissen anstellen und die Zeit im D-Kurs als Arbeitszeit anrechnen. Zugleich könnte diesen Menschen in Aussicht gestellt werden, dass sie bei erfolgreichem Bestehen der D-Prüfung mehr Gehalt bekommen. 

 

Mir geht dieses ganze Anspruchsdenken so auf die Nerven. Sind wir hier das Sozialamt der Welt?

 

Wer als Ausländer nach Deutschland kommt, der hat sich gefälligst selbst um alle diese Dinge wie Spracherwerb, Qualifikation und Arbeitsplatz zu kümmern. Warum bitte soll ich diesen Leuten ihren Lebensunterhalt über Monate und Jahr finanzieren?

 

Ich kenne auch kein Land auf der Welt, wo das so ist. Insbesondere nicht so klassische Einwanderungsländer wie die USA.

 

Wo ist denn bitte in meinem Beitrag das Thema "Anspruchsdenken" enthalten?

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vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Ist das nicht das bereits gescheiterte 1€-Job-Modell?

Ich persönlich halte es ja mittlerweile für falsch, Spracherwerb als Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit zu machen.

Man könnte z.B. Betriebe fördern die Menschen mit schlechten deutschen Sprachkenntnissen anstellen und die Zeit im D-Kurs als Arbeitszeit anrechnen. Zugleich könnte diesen Menschen in Aussicht gestellt werden, dass sie bei erfolgreichem Bestehen der D-Prüfung mehr Gehalt bekommen. 

Ich hatte ja vor einiger Zeit mal die Statistiken zu Langzeitarbeitslosigkeit gepostet. Wenn es um gesunde Personen geht: Langzeitarbeitslosigkeit ging/geht ja statistisch nicht nur mit mangelnden Qualifikationen einher, sondern auch mit nicht vorhandenen oder schlechten Sprachkenntnissen.

Von daher macht allein auf dieser statistischen Basis der vorgeschaltete Spracherwerb durchaus Sinn, zumal jemand, der B1 spricht, ja immer noch meilenweit weg ist von der Sprachfähigkeit eines Muttersprachlers.

Hierzulande wird schon soviel gefördert, wenn man jetzt auch noch Betrieb X für sowas fördert, warum fördert man dann nicht Betrieb Y für was anderes?

 

Wie das mit der Anrechnung von Kurszeit als Arbeitszeit funktionieren soll, ist mir i.Ü. gerade nicht ganz klar. Wer kommt für die Kosten auf?

Und warum soll ein Betrieb irgendwas in Aussicht stellen?

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