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Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Moriz:

(Gibt's eigentlich eine Alternative zum Wort 'Alternative'?)

Bin auch auf der Suche ... bisher erfolglos ... :(

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Geschrieben
Gerade eben schrieb UHU:

Bin auch auf der Suche ... bisher erfolglos ... :(

Optionen?

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Moriz:

 

Schreiben die heutzunächtle nicht sowieso einheitlich "Sehr geehrte/r/s Bürger:in"?

Nein, das heißt jetzt „Bürgende“…

 

Werner

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Moriz:

Es gibt einen wichtigen Unterschied:

Wer katholisch getauft wurde, der ist (und bleibt) katholisch (bei Apostasie ggf. exkommuniziert). Das kann bei Bedarf mit einem Taufschein nachgewiesen werden.

In diesem Forum reicht die Behauptung, katholisch zu sein aus, niemand muß einen Taufschein hochladen. Die Gefühle sind dabei übrigens egal.

 

Und es wurde schon gesagt: Der Deutsche Bundestag ist kein x-beliebiger Verein, sondern der Souverän des deutschen Volkes. Deswegen muß seine Geschäftsordnung mit dem Grundgesetz kompatibel sein.

Bei Vereinen etc. ist das was anderes. In vielen Schützenvereinen z.B. dürfen nur christliche Männer Mitglied sein (auch wenn sich das gerade ändert).

 

 

Ich hol mal grad meinen Taufschein 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Moriz:

 

Schreiben die heutzunächtle nicht sowieso einheitlich "Sehr geehrte/r/s Bürger:in"?

 

Bisher habe ich noch nie ein Schreiben mit der Anrede *Sehr geehrte/r/s Bürger*in W. bekommen

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb UHU:

Auf Wahlzetteln der letzten Jahre stand bei mir nirgends die SED.

 

Sie haben zweimal den Namen gewechselt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

 

Ich hol mal grad meinen Taufschein 

 

Reicht auch die Austrittsbescheinigung? ;)

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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Aristippos:

Nein, das muss man nicht. Dieses Forum ist eine fakultative Freizeiteinrichtung. Es gibt kein Recht, hier zu schreiben, und jouaux kann jeden rausschmeißen, einfach so, ohne irgendeinen Grund.

 

Der Bundestag hingegen ist ein Verfassungsorgan, und Bundestagsabgeordnete haben das Recht, dort zu reden, und prinzipiell zu sagen, was sie wollen. Die Mehrheit kann der Opposition nicht willkürlich das Maul stopfen, indem sie irgendwelche Kindergarten-Regeln erlässt.

Bitte immer den Kontext meiner Aussagen beachten, sonst sind Erwiderungen Themaverfehlungen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Es gibt sicher auch Parallelen zu einem selbst-gefühlten Intelligentsein

Das glaube ich nicht, denn die konventionelle Anrede ("Herr" oder "Frau") ist das eine und das Bekenntnis zu einer Lehre ("Katholiksein") das andere, worum es bei meiner Einlassung ging.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Werner001:

„Bürgende“

Nein, das ist was anderes.

 

Es heißt "Bürgernde"! Wobei es natürlich bürgende Bürgernde gibt. Und bürgernde Bürgende auch... *kopfschuss*

 

bearbeitet von Kara
  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Es gibt einen wichtigen Unterschied:

Wer katholisch getauft wurde, der ist (und bleibt) katholisch (bei Apostasie ggf. exkommuniziert). Das kann bei Bedarf mit einem Taufschein nachgewiesen werden.

In diesem Forum reicht die Behauptung, katholisch zu sein aus, niemand muß einen Taufschein hochladen. Die Gefühle sind dabei übrigens egal.

 

Und es wurde schon gesagt: Der Deutsche Bundestag ist kein x-beliebiger Verein, sondern der Souverän des deutschen Volkes. Deswegen muß seine Geschäftsordnung mit dem Grundgesetz kompatibel sein.

Bei Vereinen etc. ist das was anderes. In vielen Schützenvereinen z.B. dürfen nur christliche Männer Mitglied sein (auch wenn sich das gerade ändert).

 

Auch dich muss ich bitten den Kontext meiner Aussagen zu beachten, weil du sonst das Thema verfehlst. Der Kontext ergibt sich im vorliegenden Falle aus meiner ersten Einlassung (vor der du lediglich den ersten Satz zitierst und damit den Kontext ignorierst) und all meinen folgenden Beiträgen dazu, die der Klarstellung infolge von Missverständnissen allzu impulsiver Leser dienten.

In diesem Forum und seiner hier referenzierten Regel geht es ausschließlich um das Selbst-Gefühl, denn selbst wenn das Tauf-Argument gültig wäre, sagst du ja selbst, dass man den Taufschein nicht hochladen muss. Also ist alleine das Selbst-Gefühl des "Katholischseins" ausschlaggebend, wenn sich jemand als Katholik bezeichnet, weil man ihm nicht aufgrund von Aussagen, die der katholischen Lehre widersprechen, das "Katholischsein" absprechen darf. Also darf man sein Selbst-Gefühl nicht verletzen hier im Forum, weil er/sie sich ja als Katholik/in" fühlt. Und genau das gleiche Prinzip ist wirksam,wenn sich der Bundetag Regeln gibt oder geben sollte (ich kenne des Status quo der Geschäftsordnung nicht) , die es verbieten, dass man das Selbst-Gefühl hinsichtlich des eigenen Geschlechtes von anderen Abgeordneten nicht verletzen darf.

bearbeitet von SteRo
Geschrieben
56 minutes ago, Kara said:

Nein, das ist was anderes.

Es heißt "Bürgernde"! Wobei es natürlich bürgende Bürgernde gibt. Und bürgernde Bürgende auch... *kopfschuss*

 

Es gibt aber auch noch den Bürgschaftsgläubiger. Wie drückt man das nun gendergerecht aus? Der bürgende Bürgernde geht gegenüber dem bürgschaftsgläubigenden Bürgernden eine Verpflichtung ein? Oder der bürgende Bürgernde geht gegenüber dem bürgschaftslglaubenden Bürgernden eine Verpflichtung ein? Oder dem bürgschaftsgläubigen Bürgernden? Jetzt wirds auch noch religiös :o

**kopfschuss ^2

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Geschrieben

Ich hab diese Woche mal wieder gebürgt, damit Schatzi ihre Mama für 3 Monate aus der DomRep ins Land holen kann... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb SteRo:

Also darf man sein Selbst-Gefühl nicht verletzen hier im Forum, weil er/sie sich ja als Katholik/in" fühlt. Und genau das gleiche Prinzip ist wirksam,wenn sich der Bundetag Regeln gibt oder geben sollte (ich kenne des Status quo der Geschäftsordnung nicht) , die es verbieten, dass man das Selbst-Gefühl hinsichtlich des eigenen Geschlechtes von anderen Abgeordneten nicht verletzen darf.

Du verkennst beharrlich, dass im Bundestag, was die Freiheit der Rede betrifft, andere Regeln gelten müssen als in einem x-beliebigen privaten Internetforum. 

 

Der Schluss: "Wenn wir hier das so machen können, kann es der Bundestag auch so machen" ist schlicht Schwachsinn. Ein solches "Prinzip" existiert nicht, aus den von mir dargelegten Gründen.

bearbeitet von Aristippos
  • Like 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Aristippos:

Du verkennst beharrlich, dass im Bundestag, was die Freiheit der Rede betrifft, andere Regeln gelten müssen als in einem x-beliebigen Internetforum. 

 

Der Schluss: "Wenn wir hier das so machen können, kann es der Bundestag auch so machen" ist schlicht Schwachsinn. 

Du verkennst beharrlich, dass es hier nur um die Regeln geht, welche sich eine Körperschaft selbst gibt/geben kann. Die Freiheit der Rede steht dann eben nicht über den Regeln, welche sich die Körperschaft selbst gibt und welche für die Mitglieder der Körperschaft verbindlich sind.

Der Schluss, dass das Prinzip der Forenregel hier mit dem Prinzip der Geschäftordnung des Bundestags übereinstimmt ist korrekt (vorbehaltlich des tatsächlichen Wortlautes der Geschäftsordnung): das Selbst-Gefühl der Mitglieder der Körperschaft (hier das Forum, dort der Bundestag) wird als (sprachlich) "zu respektieren" gesetzt (denn was die Leute wirklich denken - möglich ist zB "Nach dem, was der schreibt, ist der nie und nimmer ein Katholik" oder "Der hat nen Penis und möchte Frau sein, so ein Depp") kann natürlich nicht Gegenstand der Regelung sein.

bearbeitet von SteRo
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb SteRo:

Du verkennst beharrlich, dass es hier nur um die Regeln geht, welche sich eine Körperschaft selbst gibt/geben kann. Die Freiheit der Rede steht dann eben nicht über den Regeln, welche sich die Körperschaft selbst gibt und welche für die Mitglieder der Körperschaft verbindlich ist.

Das ist schlicht falsch. Verfassungsorgane dürfen sich keine verfassungswidrigen Regeln geben. Selbstgewählte Regeln der "Körperschaft" stehen nicht über der Verfassung. Etwaige erlassene verfassungswidrige Regeln sind auch nicht verbindlich, sondern nichtig.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Aristippos:

Das ist schlicht falsch. Verfassungsorgane dürfen sich keine verfassungswidrigen Regeln geben. Selbstgewählte Regeln der "Körperschaft" stehen nicht über der Verfassung. Etwaige erlassene verfassungswidrige Regeln sind auch nicht verbindlich, sondern nichtig.

Bitte schreib keinen Nonsens. Grade Verfassungsorgane sind gebunden die Menschenwürde, das Kernstück der Verfassung, zu achten.

Geschrieben (bearbeitet)

Beispiel:

Privat kann ich bei mir zu Hause eine Beachparty veranstalten, den Eingeladenen mitteilen, dass Bademode Pflicht ist, und jedem den Zutritt verweigern, der nicht entsprechend gekleidet ist.

 

Eine mehrheitlich von der "Körperschaft" Bundestag beschlossene Regel, dass alle Abgeordneten in Badehosen zu erscheinen haben, wäre hingegen nichtig.

 

Ich darf das, der Bundestag darf es nicht.

bearbeitet von Aristippos
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Aristippos:

Beispiel:

Privat kann ich bei mir zu Hause eine Beachparty veranstalten, den Eingeladenen mitteilen, dass Bademode Pflicht ist, und jedem den Zutritt verweigern, der nicht entsprechend gekleidet ist.

 

Eine mehrheitlich von der "Körperschaft" Bundestag beschlossene Regel, dass alle Abgeordneten in Badehosen zu erscheinen haben, wäre hingegen nichtig.

 

Ich darf das, der Bundestag darf es nicht.

Du bist keine Körperschaft, menno.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb SteRo:

Bitte schreib keinen Nonsens. Grade Verfassungsorgane sind gebunden die Menschenwürde, das Kernstück der Verfassung, zu achten.

Sicherlich. Nur ist es fraglich, inwiefern es gegen die Menschenwürde verstößt, einen Menschen bei seinem gesetzlichen Namen zu nennen.

 

Umgekehrt ist es im Hinblick auf die Redefreiheit hochproblematisch, die Wahrheit nicht sagen zu dürfen. Die Wahrheit ist nämlich, dass die betreffende Person Markus Ganserer heißt.

 

Und die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. (Ingeborg Bachmann)

 

Selbst im Bundestag...

bearbeitet von Aristippos
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb SteRo:

Du bist keine Körperschaft, menno.

Wenn die Beachparty von der Körperschaft "Aristippos' Partyverein" veranstaltet wird, geht das genauso. Mein Verein darf es auch, aber der Bundestag nicht.

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Geschrieben
Gerade eben schrieb Aristippos:

Sicherlich. Nur ist es fraglich, inwiefern es gegen die Menschenwürde verstößt, einen Menschen bei seinem gesetzlichen Namen zu nennen.

 

Umgekehrt ist es im Hinblick auf die Redefreiheit hochproblematisch, die Wahrheit nicht sagen zu dürfen. Die Wahrheit ist nämlich, dass die betreffende Person Markus Ganserer heißt.

 

Und die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. (Ingeborg Bachmann)

 

Der Name besteht aus Vor- und Nachname, nichts weiter. Die Quelle von Vor- und Nachname ist das Register der Körperschaft.

 

Ich denke es ist hochproblematisch Redefreiheit mit "Wahrheit" in Verbindung zu bringen, weil das alle tun, trotz ihrer widersprüchlichen Äußerungen - besser wäre es Redefreiheit mit "Meinung" zu verknüpfen.

 

Das Selbst-Gefühl als solches ist eine Wahrheit, die nicht geleugnet werden kann.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Aristippos:

Wenn die Beachparty von der Körperschaft "Aristippos' Partyverein" veranstaltet wird, geht das genauso. Mein Verein darf es auch, aber der Bundestag nicht.

Das liegt daran, dass deine Körperschaft einen andern Zweck verfolgt als der Bundestag

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb SteRo:

Bitte schreib keinen Nonsens. Grade Verfassungsorgane sind gebunden die Menschenwürde, das Kernstück der Verfassung, zu achten.

 

Was nicht bedeutet, daß sie es in der Praxis auch tun. Gerade erst hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushalts festgestellt, und das war nicht das erste Mal. Was übrigens auch nicht ehrenrührig ist. Dafür ist die Gewaltenteilung ja da. 

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