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Politik für Alle


mn1217

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vor 2 Stunden schrieb Studiosus:

sondern auch Bürgergeldbezieher, die durch kein körperliches oder psychisches Leiden oder sonstige Umstände daran gehindert sind, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und so ihre Lebensgrundlage selbst zu erwirtschaften (nur um diese Gruppe ging es). 

Die gibt es natrülich. Nur, wie groß ist ihr Anteil?

vor 2 Stunden schrieb Studiosus:

Im Übrigen denke ich, dass kaum jemand ein Problem damit hätte, seine Mitbürger (den Begriff müsste man mit Blick auf zehntausende Nichtbürger im Lande auch mal neu definieren) zeitweise oder konstant mit Sozialleistungen zu unterstützen, wenn ein tatsächlicher Grund vorliegt (körperliche/seelische Krankheit, Erziehung von Kindern, jemand findet trotz Bemühen keine Anstellung, hat aber den Willen oder hat meinetwegen mal einen befristeten Durchhänger im Leben).

Und wie groß ist deren Anteil?

Was haben die Diskutanten dazu gesagt?

Ich vermute mal, sie haben sich nicht dazu geäußert und damit indirekt alle Bürgergeldempfänger als üble Faulenzer hingestellt.

Und genau das ist der üble Populistmus, den ich diesen Politikern vorwerfe! Es geht ihnen nicht um das eigentliche Problem, sondern um Stimmungmache.

Sonst könne man ja mal anfangen, sich Gedanken um wirkliche Problemlösungen zu machen. Wäre zwar zielführender, würde aber in Arbeit ausarten und wäre ob der Vielzahl der realen Probleme nicht so einfach zu 'verkaufen'. Denn was würde z.B. der alleinerziehenden Krankenschwester helfen, bei der die Betreuungszeiten der Kindergärten einfach nicht mit potentiellen Arbeitszeiten übereinstimmen wollen?

 

Wisst ihr, ich hatte mal so einen Fall von Langzeitarbeitslosigkeit in der Familie. Der Typ hatte seine Probleme - aber Faulheit war definitiv keins davon! Von daher seht mir bitte nach, wenn ich böse werde, wenn Sozialleistungsempfängern pauschal als Faulenzer hingestellt werden.

 

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vor 31 Minuten schrieb Moriz:

Die gibt es natrülich. Nur, wie groß ist ihr Anteil?

Und wie groß ist deren Anteil?

Was haben die Diskutanten dazu gesagt?

Ich vermute mal, sie haben sich nicht dazu geäußert und damit indirekt alle Bürgergeldempfänger als üble Faulenzer hingestellt.

Und genau das ist der üble Populistmus, den ich diesen Politikern vorwerfe! Es geht ihnen nicht um das eigentliche Problem, sondern um Stimmungmache.

Sonst könne man ja mal anfangen, sich Gedanken um wirkliche Problemlösungen zu machen. Wäre zwar zielführender, würde aber in Arbeit ausarten und wäre ob der Vielzahl der realen Probleme nicht so einfach zu 'verkaufen'. Denn was würde z.B. der alleinerziehenden Krankenschwester helfen, bei der die Betreuungszeiten der Kindergärten einfach nicht mit potentiellen Arbeitszeiten übereinstimmen wollen?

 

Wisst ihr, ich hatte mal so einen Fall von Langzeitarbeitslosigkeit in der Familie. Der Typ hatte seine Probleme - aber Faulheit war definitiv keins davon! Von daher seht mir bitte nach, wenn ich böse werde, wenn Sozialleistungsempfängern pauschal als Faulenzer hingestellt werden.

 

 

 

Also nur mal so:

 

In den Sprachkursen war es früher so, dass die Teilnehmer, die vom Jobcenter hingeschickt wurden, auch verpflichtet waren, regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Bei mangelhafter Teilnahme gab es Bezugskürzungen. Heute ist das nicht mehr der Fall. Die Folge ist, dass die Bildungsträger sich verstärkt mit den Tn rumschlagen dürfen, die nicht regelmäßig zum Kurs kommen, ohne irgendeine Handhabe zu haben. Das Ganze hat "nur" den "kleinen" Haken, dass der Bildungsträger nur tatsächliche anwesende Unterrichtszeiten der TN vom BAMF bezahlt bekommt. Ist es wirklich ein VErstoß gegen die Menschenwürde, wenn die sanktioniert werden, wenn sie zu so einem Kurs nicht regelmäßig hingehen?

 

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vor 36 Minuten schrieb Moriz:
vor 50 Minuten schrieb Die Angelika:

Jeder, der mal Geschichte hatte, muss sich mMn allen Extremisten widersetzen

Wer bleibt denn dann noch über?

 

Tja, da musst du halt genau schauen. 🙂

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vor 4 Minuten schrieb Die Angelika:

 

 

Also nur mal so:

 

In den Sprachkursen war es früher so, dass die Teilnehmer, die vom Jobcenter hingeschickt wurden, auch verpflichtet waren, regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Bei mangelhafter Teilnahme gab es Bezugskürzungen. Heute ist das nicht mehr der Fall. Die Folge ist, dass die Bildungsträger sich verstärkt mit den Tn rumschlagen dürfen, die nicht regelmäßig zum Kurs kommen, ohne irgendeine Handhabe zu haben. Das Ganze hat "nur" den "kleinen" Haken, dass der Bildungsträger nur tatsächliche anwesende Unterrichtszeiten der TN vom BAMF bezahlt bekommt. Ist es wirklich ein VErstoß gegen die Menschenwürde, wenn die sanktioniert werden, wenn sie zu so einem Kurs nicht regelmäßig hingehen?

 

  1. Das war nicht das Thema.
  2. Warum kommen die Leute denn nicht? (Und da sind jetzt vielfältige Antworten möglich...)

 

Du tuts hier genau das, was ich den Populisten vorwerfe: Verurteilen ohne die Gründe zu kennen (oder zu nennen).

 

bearbeitet von Moriz
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vor 2 Minuten schrieb Die Angelika:
vor 39 Minuten schrieb Moriz:
vor 52 Minuten schrieb Die Angelika:

Jeder, der mal Geschichte hatte, muss sich mMn allen Extremisten widersetzen

Wer bleibt denn dann noch über?

 

Tja, da musst du halt genau schauen. 🙂

 

Zentrum. :P

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:

Warum kommen die Leute denn nicht? (Und da sind jetzt vielfältige Antworten möglich...)

Kein Bock, keine Einsicht, wozu der Kurs gut sein soll. Das im Vergleich zu anderen EU-Ländern mehr als großzügige Bürgergeld (Pull-Faktor) wird ja eh gezahlt.

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vor 12 Minuten schrieb Moriz:
  1. Das war nicht das Thema.
  2. Warum kommen die Leute denn nicht? (Und da sind jetzt vielfältige Antworten möglich...)

 

Du tuts hier genau das, was ich den Populisten vorwerfe: Verurteilen ohne die Gründe zu kennen (oder zu nennen).

 

 

Das Thema war, sofern ich das recht verstanden habe, ob es unter Bürgergeldempfängern, Faulenzer gäbe.

Ja gibt es.

Die Gründe sind vielfältig:

1) verschlafen (der Kurs geht allerdings von 8 Uhr bis 12 Uhr, da kann man auch noc verspätet eintrudeln)

2) regnerisches Wetter (da könnte man auf dem Fahrrad nass werden)

3) Arztbesuch mit Frau (geht unmöglich am Nachmittag, wo kein Kurs wäre)

4) keine Lust (O-Ton: ich brauche nur die BEstätigung, dass ich den Kurs besuche, damit ich mein Geld vom Jobcenter bekomme; hat KEINE Konsequenzen, wenn man das dem Jobcenter meldet. WEnn man die Bestätigung verweigert, wird es unschön)

5) Kind krank (ist  ok)

6) Mutter krank

7) Vater krank

9) Ehemann/-frau krank

10) selber krank (kommt auch vor, ist ja auch ok)

11) Hitze

12) Kälte

13) Termin beim Amt (ist ok, geht nicht anders)

bearbeitet von Die Angelika
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Alles Punkte, die ein Arbeitgeber nicht, oder nur im definierten Rahmen, tolerieren muss. Krankheit ist z.B. in der Probezeit ein legitimer Kündigungsgrund.

 

Die Veranstaltung ist also kein Training für die Arbeitswelt, sondern Ringelpietz ohne Anfassen.

bearbeitet von Soulman
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vor 2 Minuten schrieb Soulman:

Alles Punkte, die ein Arbeitgeber nicht tolerieren muss. Krankheit ist z.B. in der Probezeit ein legitimer Kündigungsgrund.

 

Die Veranstaltung ist also kein Training für die Arbeitswelt, sondern Ringelpietz ohne Anfassen.

 

Früher gab es beim Jobcenter Bezugskürzungen, wenn die wiederholt fehlten. Seit das nicht mehr so ist, hast du halt das Klientel, das uneinsichtig ist, ohne jegliche Handhabe gegen sie da. Und wenn du dann noch weißt, dass diese Deutschkurse zu 99% von Frauen geleitet werden, dann kannst du dir vorstellen, was da teilweise abgeht. 

Ich bin, ehrlich gestanden froh, dass ich da raus bin. 

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vor einer Stunde schrieb Soulman:

Krankheit ist z.B. in der Probezeit ein legitimer Kündigungsgrund.

Unsinn. Der Kündigungsgrund ist die Probezeit selbst.

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vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

 

Das Thema war, sofern ich das recht verstanden habe, ob es unter Bürgergeldempfängern, Faulenzer gäbe.

Ja gibt es.

Für eine Pauschaldiskriminierung eignet sich diese Feststellung aber nicht. Faulenzer gibt es auch unter Rechtsanwälten, Steuerberatern und Hühnerzüchtern.

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Wisst ihr, ich hatte mal so einen Fall von Langzeitarbeitslosigkeit in der Familie. Der Typ hatte seine Probleme - aber Faulheit war definitiv keins davon! Von daher seht mir bitte nach, wenn ich böse werde, wenn Sozialleistungsempfängern pauschal als Faulenzer hingestellt werden.

 

Von pauschal kann keine Rede sein. Also weder bei mir, noch bei Hubert Aiwanger. 

 

Ich habe ja gleich zu Beginn die relativ weitläufige Einschränkung der körperlichen, psychischen oder sonstigen Umstände gemacht, die einen eigentlichen arbeitsfähigen Menschen daran hindern, sich selbst zu unterhalten. Oder auch bestimmte Umstände in Erziehung oder Familie. Suchterkrankungen. Oder, oder, oder. Es gibt viele denkbare Entschuldigungsgründe. Manche behebbar, andere nicht. 

 

Von Pauschalität war daher keine Rede. Für blauäugig hielte ich es allerdings, bei jedem Sozialleistungsempfänger ungeprüft anzunehmen, dass es am Können scheitert und nicht am Wollen. Es gibt aber, die Mühe Zahlen zu erheben, hat sich wohl noch keiner gemacht, auch ganz klar Menschen, auch junge Leute, welche unser Sozialsystem ausnutzen und noch, hinter vorgehaltener Hand oder offen, der arbeitenden Bevölkerung ins Gesicht lachen. 

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vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Früher gab es beim Jobcenter Bezugskürzungen, wenn die wiederholt fehlten. Seit das nicht mehr so ist, hast du halt das Klientel, das uneinsichtig ist, ohne jegliche Handhabe gegen sie da. Und wenn du dann noch weißt, dass diese Deutschkurse zu 99% von Frauen geleitet werden, dann kannst du dir vorstellen, was da teilweise abgeht. 

Ich bin, ehrlich gestanden froh, dass ich da raus bin. 

99 Prozent stimmt so nicht - zumindest nicht in dem Bereich, den ich überblicken kann.

Richtig ist, dass man wenig Handhabe gegen Uneinsichtige hat, wenn das Jobcenter nicht sanktioniert. Störenfriede oder Zuspätkommer einfach aus dem Kurs zu werfen ist zumindest unerwünscht.

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vor 2 Stunden schrieb Soulman:

Alles Punkte, die ein Arbeitgeber nicht, oder nur im definierten Rahmen, tolerieren muss. Krankheit ist z.B. in der Probezeit ein legitimer Kündigungsgrund.

 

M.W. auch nur längere Krankheit. Ein Tag ist kein Kündigungsgrund.

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vor 5 Stunden schrieb MartinO:

M.W. auch nur längere Krankheit. Ein Tag ist kein Kündigungsgrund.

In der Probezeit kann beiderseits ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dafür gibt's ja die Probezeit.

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vor 7 Stunden schrieb Thofrock:

Für eine Pauschaldiskriminierung eignet sich diese Feststellung aber nicht. Faulenzer gibt es auch unter Rechtsanwälten, Steuerberatern und Hühnerzüchtern.

Die werden aber nicht vom Steuerzahler grosszügig alimentiert.

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vor 7 Stunden schrieb Thofrock:

Für eine Pauschaldiskriminierung eignet sich diese Feststellung aber nicht. Faulenzer gibt es auch unter Rechtsanwälten, Steuerberatern und Hühnerzüchtern.

 

Für eine Pauschaldiskriminierung eignet sich nichts 

Wenn allerdings ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Hühnerzüchter faulenzt, wird dessen Faulenzerei nicht auch noch durch Bürgergeld begünstigt, es sei denn, der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Hühnerzüchter bezöge aufgrund von längerer Arbeitslosigkeit Bürgergeld und zeige keine Bereitschaft, etwas an seiner Arbeitslosigkeit zu ändern.

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vor 10 Stunden schrieb Moriz:

ich hatte mal so einen Fall von Langzeitarbeitslosigkeit in der Familie. Der Typ hatte seine Probleme - aber Faulheit war definitiv keins davon

 

Meine eigene Schwester war lange arbeitslos, weil sie ihre Arbeit als Pflegefachkraft nicht mehr tun konnte.

Aber, im Unterschied von einigen Bürgergeldbeziehern, die ich so erlebe, hat sie sich mühsam mithilfe von Wiedereingliederungsmaßnahmen (Umschulung usw) herausgekämpft.

Ja, das ist manchmal schwer, sehr schwer, aber seit sich die Mitwirkungspflicht zur Wiedereingliederung im Ausfüllen von Formularen erfüllt, ist es halt leider auch verdammt leicht, sich dieser Anstrengung zu entziehen.

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vor 7 Stunden schrieb Thofrock:

Unsinn. Der Kündigungsgrund ist die Probezeit selbst.

 

Quatsch. Die Probezeit bietet die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu erproben und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ein Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt, tut das aber in den allermeisten Fällen nicht aus Willkür. Ein neuer Arbeitnehmer ist nämlich erstmal weniger wirtschaftlich, weil er eingearbeitet werden muss. 

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Nachdem also der verfassungswidrige Schattenhaushalt der Ampel von Karlsruhe gestoppt wurde, erfahren wir jetzt Ende Dezember 2023, dass das ganze Jahr nachträglich zum Krisenjahr deklariert werden soll, um die Schuldenbremse aushebeln zu können.

 

Nun, die eigentliche Kriese nennt sich aber wohl 'Ampel-Regierung'.

 

Nach dieser Ankündigung kommen nun die nächsten Meldungen: Steuererhöhungen werden nett verklausuliert angekündigt, und Strom- und Gaspreisbremsen werden auch vorzeitig beendet.

 

Nur das grosszügige Verteilen von Geldgeschenken an illegale Migranten und an Staaten, die das Geld gar nicht benötigen, das wird wohl nicht beendet.

bearbeitet von rince
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vor 7 Stunden schrieb MartinO:

99 Prozent stimmt so nicht - zumindest nicht in dem Bereich, den ich überblicken kann.

Richtig ist, dass man wenig Handhabe gegen Uneinsichtige hat, wenn das Jobcenter nicht sanktioniert. Störenfriede oder Zuspätkommer einfach aus dem Kurs zu werfen ist zumindest unerwünscht.

 

Sie aus dem Kurs zu werfen, ist seitens des Jobcenters unerwünscht. Grundlos wiederholt  Nichtkommende werden aber im Gegensatz zu vor einigen Jahren nicht mehr sanktioniert. 

Von Zuspätkommern habe ich  geschrieben, dass das im Gegensatz zum Garnichtkommen wegen Verschlafens besser wäre

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vor 2 Stunden schrieb rince:

Nachdem also der verfassungswidrige Schattenhaushalt der Ampel von Karlsruhe gestoppt wurde, erfahren wir jetzt Ende Dezember 2023, dass das ganze Jahr nachträglich zum Krisenjahr deklariert werden soll, um die Schuldenbremse aushebeln zu können.

 

Damit fliegt die FDP wieder aus dem Bundestag (wenn sie die Koalition nicht durch Mitglieder gezwungen aufkündigt). Selbst schuld.

bearbeitet von rorro
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vor 11 Stunden schrieb Thofrock:

Unsinn. Der Kündigungsgrund ist die Probezeit selbst.

Ui, unser Vorzeigesozialist kennt den 102 BetrVG nicht. Na das ist ja mal eine Überraschung. Wenn der Grund dem AN ggü nicht genannt werden muss, dann heißt das nicht, dass er dem Arbeitsrichter in der Kündigungsschutzklage oder einem Betriebsrat verschwiegen werden darf. "Probezeit nicht überstanden." ist dabei eine schlechte Idee. Die Hürden sind relativ niedrig, aber vorhanden. Treu und Glauben gilt z.B. in jedem Vertrag. "längere/häufigere Krankheitsausfälle sind zu erwarten" ist legitim bei Kündigung innerhalb der Probezeit.

bearbeitet von Soulman
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