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Politik für Alle


mn1217

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vor 11 Stunden schrieb Thofrock:

Unsinn. Der Kündigungsgrund ist die Probezeit selbst.

Aus meiner früheren Betriebsratszeit und meiner aktuellen Funktion als Abteilungsleiter kann ich Dir sagen, dass der AG gegenüber dem Gremium „Kündigung in der Probezeit“ angibt und keine Angabe eines Grundes notwendig ist. Die Probezeit kann schon deshalb kein Kündigungsgrund sein, weil sie einen Zeitraum innerhalb eines Angestelltenverhältnisses bezeichnet, über den das Angestelltenverhältnis auch bei befristeten Arbeitsverträgen hinausreicht.

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vor 12 Stunden schrieb Die Angelika:

Früher gab es beim Jobcenter Bezugskürzungen, wenn die wiederholt fehlten. Seit das nicht mehr so ist, hast du halt das Klientel, das uneinsichtig ist, ohne jegliche Handhabe gegen sie da.

Nochmal im Detail:

Eine Fremdsprache lernen geht nicht ohne intrinsische Motivation. Da geht allenfalls Anwesenheit. (Das kannst du einem Ex-Schüler, der neun Jahre mit Englisch und die Hälfte der Zeit mit Latein gequält wurde ruhig glauben :)) Was bringt es, wenn die Leute da nur rumsitzen aber keine Lust auf Deutsch (mehr) haben?

Für die Anbieter ist es natürlich doof, wenn sie nur für anwesende Schüler bezahlt werden. Aber hat man sie zur Vertragsunterschrift gezwungen?

 

Mein Ansatz wäre: Anrecht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat nur, wer Detuschkenntnisse mindestens im Niveau B2 nachweisen kann - und zwar auch für Familienangehörige! (Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Lernbehinderte oder Kinder unter 10. Aber für eine weiterführende Schule sollte B2 da sein.) Ggf. sollte so ein Kurs auch selbst gezahlt werden, zumindest anteilig - auch für Bildung gibt's beim Bürgergeld einen Anteil.

 

Warum sollte hier jemand deutsch lernen, der in einer engen Flüchtlingsunterkunft sitzt, nicht arbeiten darf, von Landsleuten umgeben ist und außerhalt des Deutschkurses kein Deutsch braucht und eigentlich auch keine Gelegenheit hat, deutsch zu sprechen? (Ja, man kann sich natürlich mit der Kassiererin im Supermarkt im smalltalk üben - bis die Schlange hinter einem anfängt zu murren...)

 

Ansonsten hast du in deiner Aufzählung noch einen wichtigen Punkt vergessen:

14) Muß den Schwager von seine Freundin die Mutter im Dönerladen vertreten, weil selbiger krank ist.

 

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vor 47 Minuten schrieb Thanos:

Aus meiner früheren Betriebsratszeit und meiner aktuellen Funktion als Abteilungsleiter kann ich Dir sagen, dass der AG gegenüber dem Gremium „Kündigung in der Probezeit“ angibt und keine Angabe eines Grundes notwendig ist. Die Probezeit kann schon deshalb kein Kündigungsgrund sein, weil sie einen Zeitraum innerhalb eines Angestelltenverhältnisses bezeichnet, über den das Angestelltenverhältnis auch bei befristeten Arbeitsverträgen hinausreicht.

Ein netter BR schreibt in so einem Fall in das Protokoll: „Kündigung mangels Angabe eines Kündigungsgrundes nicht besprochen.“

 

Ein Krawalliger macht gar nichts und rät dem Betroffenen zur Klage.

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vor 14 Stunden schrieb Die Angelika:

Das Ganze hat "nur" den "kleinen" Haken, dass der Bildungsträger nur tatsächliche anwesende Unterrichtszeiten der TN vom BAMF bezahlt bekommt. Ist es wirklich ein VErstoß gegen die Menschenwürde, wenn die sanktioniert werden, wenn sie zu so einem Kurs nicht regelmäßig hingehen?

 

Das gilt, sofern eine bestimmte Mindestzahl von Teilnehmern (10 bei Alphabetisierungskursen, 15 bei "normalen" Integrationskursen) zu Beginn eines Moduls (=Kursabschnitts) unterschritten wird.

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vor 11 Minuten schrieb Soulman:

Ein netter BR schreibt in so einem Fall in das Protokoll: „Kündigung mangels Angabe eines Kündigungsgrundes nicht besprochen.“

 

Ein Krawalliger macht gar nichts und rät dem Betroffenen zur Klage.


Bei uns hatte der Arbeitgeber geschrieben, dass der MA den Anforderungen nicht genügt.

 

Im Protokoll haben wir festgehalten, dass wir keine Stellungnahme abgeben.

 

Wobei in unserer Firma tatsächlich kaum jemand in der Probezeit gekündigt wurde und bei den Fällen wo es kam, war die Begründung des AG zutreffend.

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vor 1 Stunde schrieb Moriz:

Mein Ansatz wäre: Anrecht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat nur, wer Detuschkenntnisse mindestens im Niveau B2 nachweisen kann - und zwar auch für Familienangehörige! (Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Lernbehinderte oder Kinder unter 10. Aber für eine weiterführende Schule sollte B2 da sein.) Ggf. sollte so ein Kurs auch selbst gezahlt werden, zumindest anteilig - auch für Bildung gibt's beim Bürgergeld einen Anteil.

Meiner auch.

Insbesondere das von mir Markierte.

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vor 5 Stunden schrieb rince:

Nur das grosszügige Verteilen von Geldgeschenken an illegale Migranten und an Staaten, die das Geld gar nicht benötigen, das wird wohl nicht beendet.

 

Man muss natürlich nach innen sparen wenn man weiter nach "außen" zahlen will. Ist doch wohl logisch. Es warten schließlich viele auf Geld. 

 

https://www.facebook.com/100064830484979/posts/pfbid0BzPipRQkpDdXiB6fATsfPZgjhxZsQ7oigCLgNoqR2vRKwCGhEWirbbkcA1mHLv3bl/?app=fbl

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vor 1 Stunde schrieb Thanos:


Bei uns hatte der Arbeitgeber geschrieben, dass der MA den Anforderungen nicht genügt.

 

Im Protokoll haben wir festgehalten, dass wir keine Stellungnahme abgeben.

 

Wobei in unserer Firma tatsächlich kaum jemand in der Probezeit gekündigt wurde und bei den Fällen wo es kam, war die Begründung des AG zutreffend.

Habt ihr abgestimmt? Das ist keine Pflicht, wenn es keine Gründe zu besprechen gibt. Das wird zum Beispiel dann interessant, wenn der AG immer wieder auf die gleiche Stelle einen AN vom Jobcenter holt, um ihn dann am Ende der Probezeit routinemäßig kommentarlos rauszuschmeißen. Bei der Abstimmung sich enthalten ist eine Zustimmung.

bearbeitet von Soulman
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vor 3 Stunden schrieb Soulman:

Ui, unser Vorzeigesozialist kennt den 102 BetrVG nicht. Na das ist ja mal eine Überraschung. Wenn der Grund dem AN ggü nicht genannt werden muss, dann heißt das nicht, dass er dem Arbeitsrichter in der Kündigungsschutzklage oder einem Betriebsrat verschwiegen werden darf. "Probezeit nicht überstanden." ist dabei eine schlechte Idee. Die Hürden sind relativ niedrig, aber vorhanden. Treu und Glauben gilt z.B. in jedem Vertrag. "längere/häufigere Krankheitsausfälle sind zu erwarten" ist legitim bei Kündigung innerhalb der Probezeit.

Hast du mal Details? Das höre ich so nämlich zum ersten mal.

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B2 ist schon eine Hsusnummer.

Wer sich noch an dem eigenen Sprachunterricht erinnert,weiss das.

Und Lernbehinderung muss nachgewiesen sein. Jemand,dessen Sprachbarriere so hoch ist,dass die Untersuchung dazu nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, hat dann ein Problem. 

 

Andererseits: Manche Sprachkurse geben  auch Zertifikate für Anwesenheit. Dann hat der Mensch offiziell A1, A2,B1.. Aber in der Realität ist das nicht so.

 

Übrigens können Jobcenter noch sanktioniert,halt nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Das ist natürlich nicht die erste Massnahme. Ich kenne es aber schon so,dass die Sachbearbeiter säumige Kunden zu sich zitieren. 

 

bearbeitet von mn1217
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vor 12 Minuten schrieb mn1217:

B2 ist schon eine Hsusnummer.

Wer sich noch an dem eigenen Sprachunterricht erinnert,weiss das.

Und Lernbehinderung muss nachgewiesen sein. Jemand,dessen Sprachbarriere so hoch ist,dass die Untersuchung dazu nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, hat dann ein Problem. 

 

Andererseits: Manche Sprachkurse geben  auch Zertifikate für Anwesenheit. Dann hat der Mensch offiziell A1, A2,B1.. Aber in der Realität ist das nicht so.

 

Übrigens können Jobcenter noch sanktioniert,halt nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Das ist natürlich nicht die erste Massnahme. Ich kenne es aber schon so,dass die Sachbearbeiter säumige Kunden zu sich zitieren. 

 

Und? Wie sieht Dein Lösungsansatz aus?

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vor 2 Stunden schrieb mn1217:

B2 ist schon eine Hsusnummer.

Wer sich noch an dem eigenen Sprachunterricht erinnert,weiss das.

Und Lernbehinderung muss nachgewiesen sein. Jemand,dessen Sprachbarriere so hoch ist,dass die Untersuchung dazu nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, hat dann ein Problem. 

 

Andererseits: Manche Sprachkurse geben  auch Zertifikate für Anwesenheit. Dann hat der Mensch offiziell A1, A2,B1.. Aber in der Realität ist das nicht so.

 

Übrigens können Jobcenter noch sanktioniert,halt nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Das ist natürlich nicht die erste Massnahme. Ich kenne es aber schon so,dass die Sachbearbeiter säumige Kunden zu sich zitieren. 

 

Der GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) gibt für das Sprachniveau B2 an:

Zitat

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

 

Ich persönlich käme mir ja sowas von blöd vor, lebte ich in einem Land, dessen Sprache ich nicht mindestens auf diesem Niveau beherrschen würde. Aber gut, ich bin schon längst zu dem Schluss gekommen, dass es sowieso nichts bringt, von sich auf andere zu schließen. Es geht hier aber nicht um irgendwelche Urlaubsreisen zum Zeitvertreib oder Erweitern des Horizonts, sondern um eine Aufenthaltsberechtigung, in der Regel dauerhaft.

 

Ein Sprachkurs gibt kein Zertifikat aus. Das macht in Sachen Anwesenheit bzw. Teilnahme ein Träger. Das Zertifikat für die offiziellen Prüfungen versenden die Prüfinstitute (g.a.s.t., telc, Goethe). Ein Teilnahmezertifikat bescheinigt kein Sprachniveau, das geht nur über die Zertifikate der Institute. Was erzählst du da schon wieder für einen Schmarrn?

 

Das Jobcenter kann nur bei Pflichtverletzungen sanktionieren und nicht aus Jux und Tollerei. Nach Einführung des Bürgergelds gab es bis Mitte 2023 erst einmal ein Sanktions-Moratorium. Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergelds, man denke an die Worte von Scholz und Heil, wurde mehr Respekt und Freiheit versprochen, analog wird bei potenziell sanktionswürdigem Verhalten seitens der Jobcenter gehandelt. Wenn es sich nicht um gröbste Schnitzer handelt, folgt keine Sanktion.

 

Wenn ein JC-Sachbearbeiter einen "säumigen" Kunden (was soll das sein?) zu sich zitiert, dann ist das alles, aber keine Sanktion.

 

Warum schreibst du solche Beiträge? In der Zeit, in der du das tippst, könntest du einfach googlen. Das würde reichen, um deine Meinung zu überprüfen. Denn diese ist, mal wieder, nicht faktenbasiert.

bearbeitet von bw83
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vor 21 Stunden schrieb Thofrock:

Unsinn. Der Kündigungsgrund ist die Probezeit selbst.

Unsinn. Das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten, Probezeit hin oder her, egal ob die 3, 6 oder 9 Monate dauert. Die beeinflusst nur die Kündigungsfrist (innerhalb der Probezeit, aber unter 6 Monaten: 2 Wochen zum 15. oder Ultimo.

nach der Probezeit: gesetzliche bzw. arbeitsvertragliche Kündigungsfrist)

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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vor 10 Stunden schrieb Moriz:

Nochmal im Detail:

Eine Fremdsprache lernen geht nicht ohne intrinsische Motivation. Da geht allenfalls Anwesenheit. (Das kannst du einem Ex-Schüler, der neun Jahre mit Englisch und die Hälfte der Zeit mit Latein gequält wurde ruhig glauben :)) Was bringt es, wenn die Leute da nur rumsitzen aber keine Lust auf Deutsch (mehr) haben?

Für die Anbieter ist es natürlich doof, wenn sie nur für anwesende Schüler bezahlt werden. Aber hat man sie zur Vertragsunterschrift gezwungen

 

Lernen kann sowohl extrinsisch als auch intrinsisch motiviert sein. Extrinsische Motivation führt lediglich zu meist schwächeren und weniger nachhaltigeren Lernleistungen.

Hör auf, mir was vom Lustprinzip zu erzählen. Wenn die Leute keine Lust haben, Deutsch zu lernen, dann sollen sie bitteschön in ihrem Heimatland bleiben, wo sie ihre Sprache sprechen können, anstatt hier anderen Leuten lustlos und lernunwillig auf der Tasche zu liegen. Sprachkurse werden angeboten, Jobcenterregelungen ändern sich völlig unabhängig davon , manchmal auch mitten in laufenden Kursen. 

Nun, Anbieter gehen verstärkt dazu über, solche unmotivierten oder unmotivierbaren Leuten den Rausschmiss aus ihren Kursen anzudrohen und dies dem Jobcenter mitzuteile?. Tja und was passiert dann? Die Jobcenterangestellten jammern, was sie denn mit den Leuten machen sollen.

 

Zitat

Mein Ansatz wäre: Anrecht auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hat nur, wer Detuschkenntnisse mindestens im Niveau B2 nachweisen kann - und zwar auch für Familienangehörige! (Mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Lernbehinderte oder Kinder unter 10. Aber für eine weiterführende Schule sollte B2 da sein.) Ggf. sollte so ein Kurs auch selbst gezahlt werden, zumindest anteilig - auch für Bildung gibt's beim Bürgergeld einen Anteil.

 

Du hast keine Ahnung, was B2Niveau bedeutet, sonst könntest du sowas nicht ernsthaft schreiben.

Der Sprung von B1 zu B2 ist ziemlich heftig.

 

Zitat

Warum sollte hier jemand deutsch lernen, der in einer engen Flüchtlingsunterkunft sitzt, nicht arbeiten darf, von Landsleuten umgeben ist und außerhalt des Deutschkurses kein Deutsch braucht und eigentlich auch keine Gelegenheit hat, deutsch zu sprechen? (Ja, man kann sich natürlich mit der Kassiererin im Supermarkt im smalltalk üben - bis die Schlange hinter einem anfängt zu murren...)

 

Vielleicht sollte er Deutsch lernen, um aus dieser blöden Flüchtlingsunterkunft rauszukommen und arbeiten zu können Auch Spracherwerb ist übrigens Arbeit, oft sogar ziemlich harte Arbeit. Glaub mir, ich weiß das als Ex-Schülerin, die neun Jahre Latein, fünf Jahre Englisch und 3 Jahre Französisch gelernt hat, und als Ex-Lehrkraft, die Alphabetisierungskurse, Durtsch als Fremdsprache, Deutsch für Muttersprachler von Hauptschule bis inklusive Gynmasium unterrichtet hat.

 

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vor 10 Stunden schrieb MartinO:

Das gilt, sofern eine bestimmte Mindestzahl von Teilnehmern (10 bei Alphabetisierungskursen, 15 bei "normalen" Integrationskursen) zu Beginn eines Moduls (=Kursabschnitts) unterschritten wird.

 

Ja.

Und was machst du mit den Unterschriften danach, wenn die nicht anrücken? 

Was machst du mit denen, die dann trotzdem am Ende des Kurses die Prügung schreiben, aber nicht bestehen, daran aber deine Unterrichtsqualität gemessen wird?

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vor 5 Stunden schrieb mn1217:

B2 ist schon eine Hsusnummer.

Wer sich noch an dem eigenen Sprachunterricht erinnert,weiss das.

Und Lernbehinderung muss nachgewiesen sein. Jemand,dessen Sprachbarriere so hoch ist,dass die Untersuchung dazu nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, hat dann ein Problem. 

 

Andererseits: Manche Sprachkurse geben  auch Zertifikate für Anwesenheit. Dann hat der Mensch offiziell A1, A2,B1.. Aber in der Realität ist das nicht so.

 

Übrigens können Jobcenter noch sanktioniert,halt nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Das ist natürlich nicht die erste Massnahme. Ich kenne es aber schon so,dass die Sachbearbeiter säumige Kunden zu sich zitieren. 

 

 

 

Fettung von mir und Nachfrage:

Welche Sprachkurse? Hier in Deutschland?

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vor 19 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Ja.

Und was machst du mit den Unterschriften danach, wenn die nicht anrücken? 

Was machst du mit denen, die dann trotzdem am Ende des Kurses die Prügung schreiben, aber nicht bestehen, daran aber deine Unterrichtsqualität gemessen wird?

Entscheidend sind die Unterschriften am ersten Modultag und die Frage, ob Teilnehmer an mehr als der Hälfte der Tage eines Moduls anwesend waren - letzteres aber weniger für die Förderung als für deren Verbleib.

Die Quote der Erfolgreichen hat mehr innerhalb der Sprachschule als beim Vergleich eine Bedeutung - das BAMF kontrolliert - leider - mehr Formalien als Unterrichtsqualität. 

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vor einer Stunde schrieb Die Angelika:

Du hast keine Ahnung, was B2Niveau bedeutet, sonst könntest du sowas nicht ernsthaft schreiben.

Der Sprung von B1 zu B2 ist ziemlich heftig.

Welches Sprachniveau wir von den Leuten erwarten sollten, die dauerhaft hier leben wollen, darüber können wir gerne diskutieren.

Rein theroetisch scheint mir B2 aber zur Integration schon sinnvoll zu sein.

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vor 9 Stunden schrieb MartinO:

Entscheidend sind die Unterschriften am ersten Modultag und die Frage, ob Teilnehmer an mehr als der Hälfte der Tage eines Moduls anwesend waren - letzteres aber weniger für die Förderung als für deren Verbleib.

Die Quote der Erfolgreichen hat mehr innerhalb der Sprachschule als beim Vergleich eine Bedeutung - das BAMF kontrolliert - leider - mehr Formalien als Unterrichtsqualität. 

Das stimmt. Was aber dazu gesagt werden muss, ist, dass sobald externe Referenten auf Honorarbasis eingesetzt werden, Integrationskurse mit 10 Teilnehmern ein Minusgeschäft sind. Der Träger erhält pro Teilnehmer pro Unterrichtsstunde 4,58 Euro. Da Sprachlehrer aber ein Honorar von über 40 Euro pro Unterrichtsstunde erhalten müssen, kann kein Träger mit 10 Teilnehmern arbeiten. Daher muss man als Träger die Kurse vollstopfen. Rentabel wird das erst ab 20 Teilnehmern.

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vor einer Stunde schrieb bw83:

Das stimmt. Was aber dazu gesagt werden muss, ist, dass sobald externe Referenten auf Honorarbasis eingesetzt werden, Integrationskurse mit 10 Teilnehmern ein Minusgeschäft sind. Der Träger erhält pro Teilnehmer pro Unterrichtsstunde 4,58 Euro. Da Sprachlehrer aber ein Honorar von über 40 Euro pro Unterrichtsstunde erhalten müssen, kann kein Träger mit 10 Teilnehmern arbeiten. Daher muss man als Träger die Kurse vollstopfen. Rentabel wird das erst ab 20 Teilnehmern.

Mit Mathe haben es die Vergütungsfestsetzer nicht so richtig?

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vor einer Stunde schrieb bw83:

Das stimmt. Was aber dazu gesagt werden muss, ist, dass sobald externe Referenten auf Honorarbasis eingesetzt werden, Integrationskurse mit 10 Teilnehmern ein Minusgeschäft sind. Der Träger erhält pro Teilnehmer pro Unterrichtsstunde 4,58 Euro. Da Sprachlehrer aber ein Honorar von über 40 Euro pro Unterrichtsstunde erhalten müssen, kann kein Träger mit 10 Teilnehmern arbeiten. Daher muss man als Träger die Kurse vollstopfen. Rentabel wird das erst ab 20 Teilnehmern.

Bei normalen Integrationskursen ja. Bei Alphabetisierungskursen sieht es etwas anders aus.

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Gerade eben schrieb MartinO:

Bei normalen Integrationskursen ja. Bei Alphabetisierungskursen sieht es etwas anders aus.

Die sind aber nicht die Regel und da finanziert sich kein Träger damit. Auch wenn immer so getan wird, als wären Alphakurse der meistbesuchte Kursstandard, ist das bei weitem nicht so. 

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vor 1 Stunde schrieb bw83:

Die sind aber nicht die Regel und da finanziert sich kein Träger damit. Auch wenn immer so getan wird, als wären Alphakurse der meistbesuchte Kursstandard, ist das bei weitem nicht so. 

Das ist richtig. Ich habe auch nichts anderes gesagt.

 

"Normale" Integrationskurse erhalten die volle Förderung ab 15 TN; die Höchstzahl ist 25. Fällt die Teilnehmerzahl unter 15, wird in größeren Städten zusammengelegt.

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vor 4 Minuten schrieb MartinO:

Das ist richtig. Ich habe auch nichts anderes gesagt.

 

"Normale" Integrationskurse erhalten die volle Förderung ab 15 TN; die Höchstzahl ist 25. Fällt die Teilnehmerzahl unter 15, wird in größeren Städten zusammengelegt.

Was legt man denn da zusammen?

Die Kurse haben doch für die 6 Module (+Orientierungskurs) feste Zeiträume. Da müssten die Kurse ja zum selben Tag gestartet haben, damit die zusammenlegen kann.

 

Und wer legt die zusammen?

Unterschiedliche Träger?

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