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Politik für Alle


mn1217

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vor 8 Minuten schrieb Moriz:
vor 14 Minuten schrieb Aristippos:

Wenn Adolf Eichmann 1960 nicht vom Mossad aufgespürt, sondern von der deutschen Polizei verhaftet worden wäre, wäre es die Pflicht der deutschen Behörden gewesen, ihn vor Strafverfolgung in Israel zu schützen.

Und das ist gut so!

Stimmt, das war gut, dass ihm in Israel der Prozess gemacht worden ist. 

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vor 40 Minuten schrieb Aristippos:

Wenn Adolf Eichmann 1960 nicht vom Mossad aufgespürt, sondern von der deutschen Polizei verhaftet worden wäre, wäre es die Pflicht der deutschen Behörden gewesen, ihn vor Strafverfolgung in Israel zu schützen. Leider ist uns diese Gelegenheit, zu zeigen, wie sehr wir aus unserer Geschichte gelernt haben, genommen worden.

Sie wurde uns nicht genommen, Deutschland wollte erst gar keinen Auslieferungsantrag stellen, weil man Sorge hatte, dass Eichmann Namen nennen würde. Der hessische Generalstaatsanwalt hatte einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung gestellt gehabt, der abgelehnt wurde.

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vor 8 Minuten schrieb Chrysologus:

Sie wurde uns nicht genommen, Deutschland wollte erst gar keinen Auslieferungsantrag stellen, weil man Sorge hatte, dass Eichmann Namen nennen würde. Der hessische Generalstaatsanwalt hatte einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung gestellt gehabt, der abgelehnt wurde.

Du merkst, daß Du es gerade nur noch schlimmer machst?

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18 minutes ago, Chrysologus said:

Sie wurde uns nicht genommen, Deutschland wollte erst gar keinen Auslieferungsantrag stellen, weil man Sorge hatte, dass Eichmann Namen nennen würde. Der hessische Generalstaatsanwalt hatte einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung gestellt gehabt, der abgelehnt wurde.

Warum hätte er in Deutschland Namen nennen sollen, die er warum in Israel nicht nennen konnte? Versteh ich nicht.

 

Werner

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vor einer Stunde schrieb rince:

Stimmt, das war gut, dass ihm in Israel der Prozess gemacht worden ist. 

Mörder!

 

Die Todesstrafe ist weitgehend geächtet, und das ist gut so. Wer meint, einen anderen Menschen umbringen zu müssen ist nicht besser als sein Opfer. Was wurde Eichmann nochmal vorgeworfen? Mord? Darauf wiederum mit Mord zu reagieren ist genauso unzivilisiert wie es das dritte Reich war. Da haben sich die neuen Täter mit den alten gemein gemacht ohne es zu merken.

 

Ich finde es gut, daß Deutschland keine Deutschen ausliefert.

Und ich finde es auch gut, daß Deutschland keine Menschen in Staaten ausliefert, die unmenschliche Strafen wie z.B. die Todesstrafe vollziehen.

 

Wobei, ich muß mich korrigieren. Den Prozess in Israel finde ich nicht mal sooo problematisch. Wohl aber den Vollzug der Todesstrafe.

bearbeitet von Moriz
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vor 56 Minuten schrieb Werner001:

Warum hätte er in Deutschland Namen nennen sollen, die er warum in Israel nicht nennen konnte? Versteh ich nicht.

 

Werner

Es ging um die Zeit vor der Mossad-Aktion. Es gibt Anzeichen dafür, dass der BND ziemlich genau wusste, wo sich Eichmann aufhält, aber keine Schritte zu seiner Ergreifung (egal durch wen) unternommen hat, weil man Hans Globke schützen wollte. Der war maßgeblicher Autor der Nürnberger Rassegesetze und zu der Zeit Adenauers Kanzleramtschef. Die Befürchtung war, dass Eichmann, der mit Globke sehr gut befreundet gewesen war, bisher unbekannte Aktionen oder Wissen Globkes ans Licht bringen könnte.

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Mir war Globke bis gerade kein Begriff, aber irgendwie würde ich gerade gerne wenigstens sämtliche Konrad-Adenauer-Straßen, -Plätze, -Alleen, Ringe und Willy-Brandt-Straßen, -Plätze, -Ringe, -Alleen umbennen.

 

Das ist ja widerlichst.

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vor 9 Minuten schrieb Aristippos:

..... weil man Hans Globke schützen wollte. Der war maßgeblicher Autor der Nürnberger Rassegesetze und zu der Zeit Adenauers Kanzleramtschef......

globke wird nachgesagt, er hätte die rassengesetze humanisiert und deshalb tragbar gewesen. 

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vor 6 Minuten schrieb Werner001:

Ja, auch der nigerianische Kinderschänder hat Menschenrechte, aber wenn ihre konkrete Auslegung dazu führt, dass er am Ende eine größere Chance auf Aufnehme in diesem Land hat als sein Opfer, dann stimmt etwas mit der Auslegung nicht.

Doch, da stimmt alles. Es dient dazu, eine zu erwartende, kommende unmenschliche Behandlung durch den Heimatstaat zu verhindern. Das das Opfer unmenschlich behandelt wurde ist klar. Aber geschehen, nicht mehr rückgängig zu machen. Leider.

Warum sollte das Opfer eine Chance auf Aufnahme in diesem Land haben?

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1 minute ago, Moriz said:

Doch, da stimmt alles. Es dient dazu, eine zu erwartende, kommende unmenschliche Behandlung durch den Heimatstaat zu verhindern. Das das Opfer unmenschlich behandelt wurde ist klar. Aber geschehen, nicht mehr rückgängig zu machen. Leider.

Warum sollte das Opfer eine Chance auf Aufnahme in diesem Land haben?

Das Opfer hat keine, warum sollte der Täter eine haben. Die Aufnahme in diesem Land ist schließlich eine Belohnung, für die viele ihr Leben riskieren, das ist der Punkt. Warum soll der Täter belohnt werden? Da stimmen die Relationen nicht. 

Werner

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:
vor 16 Minuten schrieb Werner001:

Ja, auch der nigerianische Kinderschänder hat Menschenrechte, aber wenn ihre konkrete Auslegung dazu führt, dass er am Ende eine größere Chance auf Aufnehme in diesem Land hat als sein Opfer, dann stimmt etwas mit der Auslegung nicht.

Doch, da stimmt alles. Es dient dazu, eine zu erwartende, kommende unmenschliche Behandlung durch den Heimatstaat zu verhindern. Das das Opfer unmenschlich behandelt wurde ist klar. Aber geschehen, nicht mehr rückgängig zu machen. Leider.

Warum sollte das Opfer eine Chance auf Aufnahme in diesem Land haben?

Wenn Vergewaltigung als Mittel der Verfolgung im Sinne der Menschenrechtserklärung eingesetzt wird, dann sollte dem Opfer Schutz und Asyl zustehen... Oh, Moment mal: Passiert nicht genau das? Flucht vor Krieg hat mit dem Asylbegriff nichts zu tun, drum heißt der Schutzstatus von (Bürger-)Kriegsflüchtlingen auch "subsidiär". Aber da wo Vergewaltigungen als "Kriegstaktik" eingesetzt werden bekommen die Opfer auch den subsidiären Schutz als Kriegsflüchtling.

 

Asyl kann nur das Individuum vor dem Handeln der Gruppe (Staat, Mehrheitsgesellschaft, vergleichbares) schützen, nicht aber vor den Straftaten einzelner. Klingt logisch, ist aber so!

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vor 12 Minuten schrieb Werner001:
vor 16 Minuten schrieb Moriz:

Doch, da stimmt alles. Es dient dazu, eine zu erwartende, kommende unmenschliche Behandlung durch den Heimatstaat zu verhindern. Das das Opfer unmenschlich behandelt wurde ist klar. Aber geschehen, nicht mehr rückgängig zu machen. Leider.

Warum sollte das Opfer eine Chance auf Aufnahme in diesem Land haben?

Das Opfer hat keine, warum sollte der Täter eine haben. Die Aufnahme in diesem Land ist schließlich eine Belohnung, für die viele ihr Leben riskieren, das ist der Punkt. Warum soll der Täter belohnt werden? Da stimmen die Relationen nicht. 

Das Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung und/ oder Krieg als Belohnung?

Bist du dir sicher das bei dir die Relationen noch stimmen?

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1 minute ago, Frank said:

Asyl kann nur das Individuum vor dem Handeln der Gruppe (Staat, Mehrheitsgesellschaft, vergleichbares) schützen, nicht aber vor den Straftaten einzelner. Klingt logisch, ist aber so!

Ja, da steht "Sonne steh still".

Klingt unlogisch, ist aber so. Daher musst du abschwören.

 

Ich halte es wie gesagt für ein falsches Verständnis von Menschenrechten,  wenn man den Täter schützt.

 

Aber ich halte unser Verständnis von Menschenrechten eh für sehr seltsam.

 

Wenn jemand in Afghanistan sagt "mir geht es schlecht, hier ist Krieg und Chaos, habt ihr nicht eure Werte?"  sagen wir "ja, Pech gehabt"

Wenn der gleiche hier auftaucht, sagen wir auf einmal "nein, unsere Werte erlauben nicht, dich dorthin zurückzuschicken, dort geht es dir schlecht, es ist Krieg und Chaos"

 

Seltsame Werte.

 

Werner

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4 minutes ago, Frank said:

Das Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung und/ oder Krieg als Belohnung?

Bist du dir sicher das bei dir die Relationen noch stimmen?

Ich bin es nicht, bei dem die Relationen nicht stimmen. Vor der Kastration in Nigeria wäre der Kinderschänder auch bereits im Niger oder in Libyen sicher.

Natürlich ist Deutschland eine de facto Belohnung  für ihn

 

Werner

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vor 35 Minuten schrieb Flo77:

Mir war Globke bis gerade kein Begriff, aber irgendwie würde ich gerade gerne wenigstens sämtliche Konrad-Adenauer-Straßen, -Plätze, -Alleen, Ringe und Willy-Brandt-Straßen, -Plätze, -Ringe, -Alleen umbennen.

 

Das ist ja widerlichst.

 

🤣😂😅🤣

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vor 29 Minuten schrieb Moriz:

Doch, da stimmt alles. Es dient dazu, eine zu erwartende, kommende unmenschliche Behandlung durch den Heimatstaat zu verhindern. Das das Opfer unmenschlich behandelt wurde ist klar. Aber geschehen, nicht mehr rückgängig zu machen. Leider.

Warum sollte das Opfer eine Chance auf Aufnahme in diesem Land haben?

 

[Sarkasmus] so gesehen wäre es für jeden Nigerianer, der in Europa Bleiberecht haben will, praktisch, ein Kind in Nigeria zu schänden und anschließend nach Deutschland abzuhauen und dort seine Tat zu gestehen [/Sarkasmus] 

bearbeitet von Die Angelika
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vor 9 Minuten schrieb Die Angelika:

 

[Sarkasmus] so gesehen wäre es für jeden Nigerianer, der in Europa Bleiberecht haben will, praktisch, ein Kind in Nigeria zu schänden und anschließend nach Deutschland abzuhauen und dort seine Tat zu gestehen [/Sarkasmus] 

So schlimm ist es nicht, er muss das Kind nicht wirklich schänden. Es reicht, wenn er nach Deutschland kommt und behauptet, er habe eines geschändet. Dann kann man ihn auch nicht mehr abschieben, da wir nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass er nicht vielleicht doch die Wahrheit sagt und sie ihm in Nigeria irgendwann die Eier abschneiden, wenn er abgeschoben wird.

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vor 1 Minute schrieb Werner001:
vor 8 Minuten schrieb Frank:

Das Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgung und/ oder Krieg als Belohnung?

Bist du dir sicher das bei dir die Relationen noch stimmen?

Ich bin es nicht, bei dem die Relationen nicht stimmen. Vor der Kastration in Nigeria wäre der Kinderschänder auch bereits im Niger oder in Libyen sicher.

Natürlich ist Deutschland eine de facto Belohnung  für ihn

Das der Kinderschänder in Nigeria oder Lybien Schutz sucht und ihn womöglich auch erhält ist jetzt so unwahrscheinlich nicht. Laut UNHCR [klick] liegt Deutschland auf Platz fünf der fünf grössten Aufnahmeländer. Die Länder auf Platz eins bis vier liegen nicht einmal in Europa. Wir sollten nicht so tun als Europa oder Deutschland das Flüchtlingslager der Welt wäre. Die meisten Flüchtenden gehen ins sichere Nachbarland.

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vor 13 Minuten schrieb Die Angelika:

 

🤣😂😅🤣

Sorry, vielleicht die ich die "das meine ich völlig ernst"-Tags setzen müssen.

Weder Adenauers Haltung noch Brandts Mauschelei finde ich in irgendeiner Form tolerabel.

 

Vorallem habe ich kein Verständnis dafür, daß diese Herren - und sie sind ja nicht allein - mit so einer Personalie ihre Reputation beschädigen.

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vor 19 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Es ging darum, wie man sich zu Menschen stellt, die einen für ein minderwertige Stück Sch*** halten. 

Tja, ich entscheide, ob ich mir so etwas bieten lasse oder nicht. Und niemand hat mich dann moralisch anzuzählen, wenn ich mit solchen Leuten nichts zu tun haben will. 

Mich auch nicht und doch wird es hier getan.

 

Im direkten Kontakt wird die Haltung oft anders. Sie ändert sich oder man merkt,dass sie garnicht so negativ war. Das lohnt sich.

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vor 5 Stunden schrieb Aristippos:

Eben. Und weil das so ist, bleibt er auf freiem Fuß. Nicht einmal, wenn ihm der deutsche Staatsanwalt zweifelsfrei die Kinderschänderei in Nigeria nachweisen könnte, würde er angeklagt, da Deutschland für die Verfolgung von Straftaten in Nigeria nicht zuständig ist. Deutschland ist nur dafür zuständig, Nigeria an der Verfolgung solcher Straftaten zu hindern.

 

Ja, das ist ja auch richtig...

 

 

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vor 3 Minuten schrieb mn1217:

 

Ja, das ist ja auch richtig...

Entschuldige die Nachfrage, aber habe ich Dich richtig verstanden: Es ist korrekt und wünschenswert, daß Deutschland ausländische Straftäter aufnimmt und vor einer Strafverfolgung schützt, selbst aber keinerlei Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreift und der Täter sich durch Flucht nach Deutschland der Strafverfolgung entzieht.

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Interessanterweise greift §5 StGB, Nr. 8 nur dann, wenn der Täter Deutscher im Ausland war.

 

Kindestmissbrauch fällt nicht unter die internationalen Rechtsgüter aus §6.

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