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Politik für Alle


mn1217

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vor 19 Minuten schrieb Flo77:

Entschuldige die Nachfrage, aber habe ich Dich richtig verstanden: Es ist korrekt und wünschenswert, daß Deutschland ausländische Straftäter aufnimmt und vor einer Strafverfolgung schützt, selbst aber keinerlei Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreift und der Täter sich durch Flucht nach Deutschland der Strafverfolgung entzieht.

 Für korrekt, nicht unbedingt wünschenswert ,wenn das juristisch so geregelt ist,ja. 

Straftaten,die in D begangen werden,können ja hier verfolgt werden. 

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vor einer Stunde schrieb Frank:

Das der Kinderschänder in Nigeria oder Lybien Schutz sucht und ihn womöglich auch erhält ist jetzt so unwahrscheinlich nicht. Laut UNHCR [klick] liegt Deutschland auf Platz fünf der fünf grössten Aufnahmeländer. Die Länder auf Platz eins bis vier liegen nicht einmal in Europa. Wir sollten nicht so tun als Europa oder Deutschland das Flüchtlingslager der Welt wäre. Die meisten Flüchtenden gehen ins sichere Nachbarland.

 

Die Statistik zeigt aber schon wie anormal die deutsche Rolle in dieser Hinsicht ist. Deutschland ist eben kein Land, das primär aus humanitären Schutzerwägungen aufgesucht wird, sondern um dort eine langfristige Lebensperspektive aus wirtschaftlichen Gründen zu gewinnen. Deutschland erzeugt auf diesem Weg massiv irreguläre Migration und die damit verbundenen sozialen Probleme.

Z.B. findet/fand ein Gutteil Migration aus Nordafrika oder Afghanistan über die Türkei statt, weil eben Migranten in die Türkei einreisten, um von dort eben einfacher nach Deutschland zu kommen. Was bitte ist zudem humanitär vorbildlich an einer Politik, die praktisch signalisiert: „Lüge, stehle, foltere, morde, raube und betrüge, um zu uns zu kommen - unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass Du weitgehend vor den Folgen dieser (vielleicht nur behaupten) Handlungen geschützt wirst, wenn Du (zumindest angeblich) aus einem Staat kommst, dessen Rechtssystem mit dem unseren als inkompatibel gilt.“ 

So ein System ist in meinen Augen schlicht dysfunktional, und kümmert sich zusätzlich nicht um die tlw. gravierenden Folgen, die es den Transitstaaten auferlegt. Zudem verlockt es -ähnlich den div. Goldräuschen- Menschen zu Abenteurertum und entzieht unterentwickelten Staaten oft die am besten ausgebildeten und unternehmungslustigsten jungen Menschen, die vielleicht wirkungsvoll zur Entwicklung des eigenen Landes hätten beitragen können.

 

Ich halte unser Asyl und Zuwanderungssystem für inzwischen hoch irrational, unberechenbar und politisch insgesamt schädlich.

Humanitäre Hilfe ist eine kostbare und prinzipiell begrenzte Ressource, daher sollte ihre Allokation überprüf- und hinterfragbaren Regeln folgen.

Die Fiktion ihrer Unbegrenztheit bei gleichzeitigem Territorialprinzip führt nur zu Heuchelei und Fehlallokationen zu Lasten der Bedürftigsten.

bearbeitet von Shubashi
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vor 2 Minuten schrieb mn1217:
vor 24 Minuten schrieb Flo77:

Entschuldige die Nachfrage, aber habe ich Dich richtig verstanden: Es ist korrekt und wünschenswert, daß Deutschland ausländische Straftäter aufnimmt und vor einer Strafverfolgung schützt, selbst aber keinerlei Maßnahmen zur Strafverfolgung ergreift und der Täter sich durch Flucht nach Deutschland der Strafverfolgung entzieht.

 Für korrekt, nicht unbedingt wünschenswert ,wenn das juristisch so geregelt ist,ja. 

Straftaten,die in D begangen werden,können ja hier verfolgt werden. 

Menschenreche verwirkt man nicht in dem man Straftaten begeht. Ich finde es korrekt und richtig wenn ein Straftäter, dem eine menschenrechtswidrige Bestrafung droht, vor dieser menschenrechtswidrigen Bestrafung geschützt wird.

Natürlich, darf eine Straftat nicht ungestraft bleiben. Von daher fände ich es ebenso korrekt und richtig, wenn der Aufnahmestaat die Bestrafung übernimmt. Wie man das rechtsstaatlich hinbekommt die Strafe Kastration in Nigeria in eine Haftstrafe in Deutschland umzuwandeln weiss ich nicht. Aber dafür gibt es ja Fachleute.

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1 hour ago, Frank said:

Laut UNHCR [klick] liegt Deutschland auf Platz fünf der fünf grössten Aufnahmeländer.

Ja, ziemlich bemerkenswert für ein Land, das nach Fläche auf Platz 62 weltweit liegt, nach Bevölkerungsdichte aber auf Platz 16 der Flächenstaaten, und von dem die nächste kriegerische Auseinandersetzung ein paar tausend Kilometer entfernt stattfindet

 

Werner

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vor 6 Minuten schrieb Shubashi:
vor einer Stunde schrieb Frank:

Das der Kinderschänder in Nigeria oder Lybien Schutz sucht und ihn womöglich auch erhält ist jetzt so unwahrscheinlich nicht. Laut UNHCR [klick] liegt Deutschland auf Platz fünf der fünf grössten Aufnahmeländer. Die Länder auf Platz eins bis vier liegen nicht einmal in Europa. Wir sollten nicht so tun als Europa oder Deutschland das Flüchtlingslager der Welt wäre. Die meisten Flüchtenden gehen ins sichere Nachbarland.

 

Die Statistik zeigt aber schon wie anormal die deutsche Rolle in dieser Hinsicht. Deutschland ist eben kein Land, das primär aus humanitären Schutzerwägungen aufgesucht wird, sondern um dort eine langfristige Lebensperspektive aus wirtschaftlichen Gründen zu gewinnen. Deutschland erzeugt auf diesem Weg massiv irreguläre Migration und die damit verbundenen sozialen Probleme.

Z.B. findet/fand ein Gutteil Migration aus Nordafrika oder Afghanistan über die Türkei statt, weil eben Migranten in die Türkei einreisten, um von dort eben einfacher nach Deutschland zu kommen. Was bitte ist zudem humanitär vorbildlich an einer Politik, die praktisch signalisiert: „Lüge, stehle, foltere, morde, raube und betrüge, um zu uns zu kommen - unser Rechtssystem ist so ausgelegt, dass Du weitgehend vor den Folgen dieser (vielleicht nur behaupten) Handlungen geschützt wirst, wenn Du (zumindest angeblich) aus einem Staat kommst, dessen Rechtssystem mit dem unseren als inkompatibel gilt.“ 

So ein System ist in meinen Augen schlicht dysfunktional, und kümmert sich zusätzlich nicht um die tlw. gravierenden Folgen, die es den Transitstaaten auferlegt. Zudem verlockt es -ähnlich den div. Goldräuschen- Menschen zu Abenteurertum und entzieht unterentwickelten Staaten oft die am besten ausgebildeten und unternehmungslustigsten jungen Menschen, die vielleicht wirkungsvoll zur Entwicklung des eigenen Landes hätten beitragen können.

 

Ich halte unser Asyl und Zuwanderungssystem für inzwischen hoch irrational, unberechenbar und politisch insgesamt schädlich.

Humanitäre Hilfe ist eine kostbare und prinzipiell begrenzte Ressource, daher sollte ihre Allokation überprüf- und hinterfragbaren Regeln folgen.

Die Fiktion ihrer Unbegrenztheit bei gleichzeitigem Territorialprinzip führt nur zu Heuchelei und Fehlallokationen zu Lasten der Bedürftigsten.

Nur, was ist die praktische Alternative?

"Moria und ähnliche Lager hatten und haben ja eine Funktion. Sie sagten und sagen unmissverständlich. Sterbt wo anders. Europa hilft nicht." schreibt das BR-Magazin "Quer" auf Facebook [klick]. Allerdings hat diese Abschreckungspolitik nicht so überzeugende Erfolge vorzuweisen. Weder hat sich das Leid der Menschen gelindert noch hat das dazu geführt das keine Flüchtlinge mehr nachkommen. Mir kommt diese Forderung nach der "Festung Europa" teilweise vor wie die deutsche Drogenpolitik - Sie führt zwar nicht dazu das sie weniger werden, wir kriminalisieren die Junkies dennoch weiter.

Welche Anhaltspunkte hast du das "Festung Europa" jemals funktionieren wird?

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vor 21 Minuten schrieb Frank:

Weder hat sich das Leid der Menschen gelindert noch hat das dazu geführt das keine Flüchtlinge mehr nachkommen.

Es kommen 90% weniger als 2015. Ist doch schon mal was. Natürlich ist die "Festung" nicht optimal, aber sie funktioniert um Längen besser als die von den Gutmenschen geforderte Alternative.

bearbeitet von Aristippos
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vor 2 Stunden schrieb Aristippos:

Es gibt Anzeichen dafür, dass der BND ziemlich genau wusste, wo sich Eichmann aufhält, aber keine Schritte zu seiner Ergreifung (egal durch wen) unternommen hat, weil man Hans Globke schützen wollte. Der war maßgeblicher Autor der Nürnberger Rassegesetze und zu der Zeit Adenauers Kanzleramtschef. Die Befürchtung war, dass Eichmann, der mit Globke sehr gut befreundet gewesen war, bisher unbekannte Aktionen oder Wissen Globkes ans Licht bringen könnte. 

 

Es ging nicht primär um Globke, den hatte man zwar vorgeschoben, aber den alleine hätte man geopfert. Man kannte ihn bereits ziemlich genau als juristischen Macher der entsprechenden Gesetze, wer es wissen wollte in der Öffentlichkeit, wusste es auch. Es ging primär um die etwas niedrigeren Chargen, die eng mit Eichmann zusammengearbeitet hatten, stellvertretend nenne ich das "ehrenwerte CDU-Mitglied Arnold Strippel", und bei ihm insbesondere der Kindermord am Bullenhuser Damm, aber auch "ehrenwerte Politiker" der jeweiligen Landesregierungen. Da waren viel mehr Leute betroffen, die wollte man aus den Diskussionen raushalten.

 

Der Hintergrund ist aber wesentlich komplizierter: Sowohl Israel als auch Deutschland waren an einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen interessiert, in Vorbereitung derselben wurde 1952 das "Luxemburger Abkommen" zur Regelung von Entschädigungsfragen geschlossen. Im März 1960 trafen sich Adenauer und Ben Gurion persönlich in New York zum ersten Treffen zur Vorbereitung der Beziehungsaufnahme. Unmittelbar danach, im April 1960, wurde Eichmann in Buenos Aires verhaftet. Der BND wusste seit der Enttarnung Eichmanns 1957 durch Lothar Hermann genau über Eichmann Bescheid und vermutlich wusste das Auswärtige Amt ebenfalls Bescheid, weil dem Sohn von Eichmann, Ricardo Eichmann, ein Reisepass auf dessen richtigen Namen unter Angabe der richtigen Namen der Eltern in der argentinischen Botschaft ausgestellt wurde. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der Vorläufer des BND, die "Organisation Gehlen" bereits seit der Flucht Eichmanns über dessen genauen Wohnort informiert war.

 

Die israelischen Behörden wussten ebenfalls seit 1958 Bescheid, Lothar Hermann hatte sie benachrichtigt, sie waren aber damals an einer Verfolgung nicht interessiert. 

 

Es gibt Aussagen von mündlichen Vereinbarungen zwischen Adenauer und Ben Gurion, dass Israel auf die Verfolgung von bundesdeutschen politischen Nazi-Verbrechern verzichten würde, wenn sie Eichmann bekommen könnten. Und nachdem bereits 1-2 Jahre vorher zwischen den beiden Verteidigungsministern Peres und Strauß eine militärische Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland vereinbart war, konnte man die neue Aktion da einfach integrieren.

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vor 2 Stunden schrieb Frank:

Das der Kinderschänder in Nigeria oder Lybien Schutz sucht und ihn womöglich auch erhält ist jetzt so unwahrscheinlich nicht. Laut UNHCR [klick] liegt Deutschland auf Platz fünf der fünf grössten Aufnahmeländer. Die Länder auf Platz eins bis vier liegen nicht einmal in Europa. Wir sollten nicht so tun als Europa oder Deutschland das Flüchtlingslager der Welt wäre. Die meisten Flüchtenden gehen ins sichere Nachbarland.

Zumindest wäre damit der Vorwurf entkräftet, Deutschland wäre hartherzig, unmenschlich und würde zu wenig helfen. Platz 5, und das obwohl wir an keine Krisenregion angrenzen. Und Platz 1 ist eher kritisch zu sehen, da es für viele nur als Transit dient. Auf dem Weg zu uns. Und nur ein schmutziger Deal hindert sie daran. 

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vor 50 Minuten schrieb Frank:

 Wie man das rechtsstaatlich hinbekommt die Strafe Kastration in Nigeria in eine Haftstrafe in Deutschland umzuwandeln weiss ich nicht.

 

Das geht nicht. In den meisten Fällen wird es nicht möglich sein, eine Beweisaufnahme mit einer solchen Qualität hinzubekommen, dass der Täter auch tatsächlich verurteilt werden kann.

 

Es darf nicht sein, dass eine im Ausland verübte schwere Straftat (damit meine ich Straftaten gegen das Leben oder solche Straftaten, die auch in Deutschland mit einer höheren Strafe belegt sind) ein Asylgrund ist.

 

Eigentlich müsste dieser Fall entsprechend ausgenommen werden. Ebenso halte ich es für eine nicht optimale Lösung, wenn man einen Drittstaatsangehörigen, der hier eine schwere Straftat begeht und zu diesem Zeitpunkt keine unbefristete Niederlassungserlaubnis hat, nach der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe nach Deutschland entlässt (nein, ohne Strafe ausschaffen will ich nicht, womöglich ist er dann im Herkunftsland ein Held und kommt als Wiedergänger).

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vor 14 Minuten schrieb Lothar1962:

Es darf nicht sein, dass eine im Ausland verübte schwere Straftat (damit meine ich Straftaten gegen das Leben oder solche Straftaten, die auch in Deutschland mit einer höheren Strafe belegt sind) ein Asylgrund ist.

Die Straftat ist ja nicht der Asylgrund. Im Gegenteil, da ist die Menschenrechtserklärung eindeutig. Wer vor Strafverfolgung flieht, hat kein Recht auf Asyl.

Wo die Menschenrechtserklärung aber auch eindeutig ist, das niemand grausam und unmenschlich bestraft werden darf. Vergewaltigung mit Kastration zu bestrafen ist eine Menschenrechtsverletzung. Und diese Menschenrechtsverletzung ist ein Asylgrund. Der Asylgrund würde allerdings wieder wegfallen wenn das Heimatland sagt: Gut, diesem Vergewaltiger schneiden wir nicht die Eier ab, wir stecken ihn für 20 Jahre in den Knast" und eine solche Erklärung auch noch glaubwürdig ist.

 

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vor 1 Minute schrieb Frank:

Die Straftat ist ja nicht der Asylgrund.

 

Wie würdest Du es denn nennen, wenn jemand vor der Strafverfolgung flieht und aufgrund der gegebenen Situation im Herkunftsland hier nicht verfolgt werden kann und dort eine unmenschliche Behandlung erfährt, die auch aufgrund der Unzuverlässigkeit des Herkunftsstaates nicht verhindert werden kann? Man kann ihn nicht zurückschicken, hier verurteilen geht auch nicht. Also warten wir und hoffen, dass er nichts anstellt. Dann war die Straftat der Grund, warum er hier verbleiben kann.

 

Irgendwie habe ich hier den Eindruck, dass man hier auch mit den Begriffen der Verantwortungsethik und Gesinnungsethik umgehen muss, zumindest, was den Begriff der "Menschenrechte" anbelangt. Da geht ansonsten eine Büchse der Pandora auf.

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vor 4 Minuten schrieb Lothar1962:
vor 11 Minuten schrieb Frank:

Die Straftat ist ja nicht der Asylgrund.

 

Wie würdest Du es denn nennen, wenn jemand vor der Strafverfolgung flieht und aufgrund der gegebenen Situation im Herkunftsland hier nicht verfolgt werden kann und dort eine unmenschliche Behandlung erfährt, die auch aufgrund der Unzuverlässigkeit des Herkunftsstaates nicht verhindert werden kann? Man kann ihn nicht zurückschicken, hier verurteilen geht auch nicht. Also warten wir und hoffen, dass er nichts anstellt. Dann war die Straftat der Grund, warum er hier verbleiben kann.

Faktisch hast du so unrecht nicht. Aber dann musst du so konsequent sein und den Art 5 aus der AEMR rausschmeissen. Dann müssen wir auch Folter oder andere Körperstrafen (zum Beispiel auspeitschen nach Scharia-Recht) hinnehmen.

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vor 1 Minute schrieb Frank:

 Dann müssen wir auch Folter oder andere Körperstrafen (zum Beispiel auspeitschen nach Scharia-Recht) hinnehmen.

 

Ich weiß. Es ist ein Unterschied, ob jemand dort oder hier ist. Wenn er hier angekommen ist, untersteht er unserer Gesetzgebung. So lange er dort ist, untersteht er unserer Gesetzgebung nicht. Ich weiß auch nicht, was man da machen kann. Doch: Zumauern. Dann stellt sich die Frage nicht mehr. Aber so einfach ist das nicht, sonst hätte man es ja schon gemacht. Derzeit werden ja nur 90% abgehalten (was aber durchaus ein Erfolg ist).

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vor 21 Minuten schrieb Frank:

Vergewaltigung mit Kastration zu bestrafen ist eine Menschenrechtsverletzung.

Warum?

 

In Polen ist die chemische Kastration von Kinderschändern seit 2009 die Anschlussbehandlung an die Haftstrafe.

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vor 19 Minuten schrieb Lothar1962:

 

Wie würdest Du es denn nennen, wenn jemand vor der Strafverfolgung flieht und aufgrund der gegebenen Situation im Herkunftsland hier nicht verfolgt werden kann und dort eine unmenschliche Behandlung erfährt, die auch aufgrund der Unzuverlässigkeit des Herkunftsstaates nicht verhindert werden kann? Man kann ihn nicht zurückschicken, hier verurteilen geht auch nicht. Also warten wir und hoffen, dass er nichts anstellt. Dann war die Straftat der Grund, warum er hier verbleiben kann.

 

Irgendwie habe ich hier den Eindruck, dass man hier auch mit den Begriffen der Verantwortungsethik und Gesinnungsethik umgehen muss, zumindest, was den Begriff der "Menschenrechte" anbelangt. Da geht ansonsten eine Büchse der Pandora auf.

 

Du schreibst selbst,er flieht vor der Strafverfolgung. Das ist der springende Punkt.

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vor 22 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Zu 1) viel zu ungenau. Es sollte auch klar sein, dass ein B1 für nahezu keinen etwas qualifizierten Beruf reicht. Außerdem sollte klar sein, dass man im Regelfall nicht innerhalb von zwei Jahren auf ordentlichem B2 ist, insbesondere nicht, wenn man auch noch irgendwelche Hilfsjobs macht. 

Daraus ergibt sich von selbst, was zu 2) zu sagen wäre. 

 

Hier haben zwei Afrikaner nach 1,5 Jahren Intensivkurs vor kurzem die C1 abgelegt.

 

Besonders schlimm finde ich unzureichende Kenntnisse in der Pflege. Sie können die nuschelnden von ihnen abhängigen Menschen nicht verstehen und sich den Schwerhörigen oder Dementen nicht austeichend verständlich machen. Schlimm.

bearbeitet von Gratia
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vor 6 Stunden schrieb Frank:

Nur, was ist die praktische Alternative?

"Moria und ähnliche Lager hatten und haben ja eine Funktion. Sie sagten und sagen unmissverständlich. Sterbt wo anders. Europa hilft nicht." schreibt das BR-Magazin "Quer" auf Facebook [klick]. Allerdings hat diese Abschreckungspolitik nicht so überzeugende Erfolge vorzuweisen. Weder hat sich das Leid der Menschen gelindert noch hat das dazu geführt das keine Flüchtlinge mehr nachkommen. Mir kommt diese Forderung nach der "Festung Europa" teilweise vor wie die deutsche Drogenpolitik - Sie führt zwar nicht dazu das sie weniger werden, wir kriminalisieren die Junkies dennoch weiter.

Welche Anhaltspunkte hast du das "Festung Europa" jemals funktionieren wird?

 

Es ist natürlich ein schwieriges Problem, ich denke aber, dass auch Asylrecht durchführbar sein muss. Z.B. ist das Refoulmentverbot der der Europäischen Menschenrechtskovention absolut. Diesen Paragraphen sollte man möglichwerweise ändern, um zu verhindern, dass eben schwere Straftaten nur als Vorwand behauptet werden oder tatsächliche massive Sicherheitsrisiken ins Land gelassen werden. Die Genfer Kovention ist da realistischer.

Ansonsten ist eben das Abschiebeproblem gravierend, die Gesamtschutzquote beträgt gut 40%; wie würden wir mit einer anderen staatlichen Leistung verfahren, die zu 60% ohne Rechtsanspruch genutzt wird?

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vor 5 Stunden schrieb mn1217:

Du schreibst selbst, er flieht vor der Strafverfolgung. Das ist der springende Punkt.

 

Genau. Er hätte eigentlich kein Asyl bekommen dürfen und bekommt es auch nicht. Eigentlich hätte er überhaupt nicht in unser Land kommen dürfen, er hätte an der Grenze abgewiesen werden müssen. Nur ist er aber da. Er bekommt eine Duldung, da er nicht ohne Gefahr für Leib und Leben abgeschoben werden kann. Natürlich hast Du recht. Er ist kein Asylbewerber und anerkannt ist er nicht und wird er (erst einmal) nicht, sondern nur geduldet. Nur was hilft das? Wenn jemand lang genug mit Duldungen hier lebt, ersitzt er sich damit ein Bleiberecht. Das ist völlig unbefriedigend.

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vor 5 Stunden schrieb Flo77:
vor 5 Stunden schrieb Frank:

Vergewaltigung mit Kastration zu bestrafen ist eine Menschenrechtsverletzung.

Warum?

 

 

Weil diese Bestrafung so primitiv ist wie das schariagemäße Handabhacken nach Diebstahl.

bearbeitet von Abaelard
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Warum geht die UN eigentlich nicht gegen Länder vor, die menschenrechtswidrig bestrafen? Wir sollen die Betroffenen aufgrund irgendwelcher UN- Konventionen aufnehmen, aber dass es dies Den UN-Konventionen widersprechenden Zustände überhaupt gibt, juckt die UN nicht.

 

Naja, die UN sind eh ein ziemlich unsinniger Verein 

 

Werner

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vor 28 Minuten schrieb helmut:
Am 16.9.2020 um 21:30 schrieb Die Angelika:

 

du glaubst doch nicht, dass ich ZJ'lern Zutritt in meine Wohnung gewähre

 

Ob Du ZJ´lern Zutritt in deine Wohnung gewährst oder nicht, ist deiner persönlichen Entscheidung überlassen.

Erinnert sei aber daran, dass viele ZJ unter den Nazis weit mehr Rückgrat bewiesen als unzählige getaufte Mitglieder der Großkirchen.

 

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vor 17 Minuten schrieb Abaelard:
vor 5 Stunden schrieb Flo77:
vor 5 Stunden schrieb Frank:

Vergewaltigung mit Kastration zu bestrafen ist eine Menschenrechtsverletzung.

Warum?

 

 

Weil diese Bestrafung so primitiv ist wie das schariagemäße Handabhacken nach Diebstahl.

Nein, weil die AEMR die körperliche Unversehrtheit garantiert.

Wenn ich mich richtig erinnere wurde die chemische Kastration in den 1990er Jahren auch hier in Deutschland diskutiert und aus gutem Grund verworfen.

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vor 4 Minuten schrieb Frank:

Nein, weil die AEMR die körperliche Unversehrtheit garantiert.

 

Ja, aber dann stellt sich immer noch die Frage: Warum soll es fraglos gut sein, die körperliche Unversehrtheit in jedem Fall zu garantieren?

bearbeitet von Abaelard
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vor 2 Minuten schrieb Abaelard:
vor 6 Minuten schrieb Frank:

Nein, weil die AEMR die körperliche Unversehrtheit garantiert.

 

Ja, aber dann stellt sich immer noch die Frage: Warum soll es fraglos gut sein, die körperliche Unversehrtheit in jedem Fall zu garantieren?

Weil du immer in die Willkür rein rennst, wenn du versuchst Ausnahmen zu definieren. Wie begründest du Ausnahmen Und wie begründest du Ausnahme-Kriterien?

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vor 1 Minute schrieb Frank:

Wie begründest du Ausnahmen Und wie begründest du Ausnahme-Kriterien?

 

Mit dem Verweis auf Epikie, also situationsgerechte Moral, die eine Abweichung vom allgemeinen Moralgesetz nötig machen kann.

 

Allgemein gilt: Du sollst nicht töten.

 

Eine Ausnahme davon werde ich aber im Extremfall dennoch für geboten erachten: Wenn ich als Verkehrspolizist Zeuge eines Unfalls werde, bei dem der LKW-Lenker im brennenden Führerhaus ausweglos eingeklemmt ist, werde ich als ultima ratio mir eine Ausnahme vom allg. Tötungsverbot gewähren und aus Gewissensgründen den Fahrer mit einem Schuss aus der Dienstpistole töten. Ich jedenfalls könnte nicht tatenlos mit ansehen, dass ein Mensch bei lebendigem Leib verbrennt.

 

 

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