rince Geschrieben 7. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 7. Dezember 2021 Gut Ding will Weile haben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 8. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 8. Dezember 2021 Mal wieder ein bisschen politische Grundsatzkritik, klassisch liberal, von Josef Joffe, und überraschenderweise nicht in der „Zeit“ (ist er da weg?) https://www.nzz.ch/feuilleton/josej-joffe-ueber-wokness-wohlfahrtsstaat-und-liberalismus-ld.1608066 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 8. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 8. Dezember 2021 vor 9 Minuten schrieb Shubashi: Mal wieder ein bisschen politische Grundsatzkritik, klassisch liberal, von Josef Joffe, und überraschenderweise nicht in der „Zeit“ (ist er da weg?) https://www.nzz.ch/feuilleton/josej-joffe-ueber-wokness-wohlfahrtsstaat-und-liberalismus-ld.1608066 Das wundert einige Kommentatoren auch. Die ZEIT scheint nicht nur mir als ein Teil des Problems. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 9. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2021 vor 15 Stunden schrieb Shubashi: Mal wieder ein bisschen politische Grundsatzkritik, klassisch liberal, von Josef Joffe, und überraschenderweise nicht in der „Zeit“ (ist er da weg?) https://www.nzz.ch/feuilleton/josej-joffe-ueber-wokness-wohlfahrtsstaat-und-liberalismus-ld.1608066 Die letzte lesenswerte deutschsprachige Zeitung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 10. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2021 (bearbeitet) Putin bereitet verbal schon mal die Invasion vor. 'Völkermord' an Russen meint er in der Ostukraine erkennen zu können... könnte ein heisser Winter werden. bearbeitet 10. Dezember 2021 von rince Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Frau Harris' Umfragewerte kennen in den USA aktuell bekanntlich nur eine Richtung: Nach unten. Ihre Erwiderung klingt fast genau so, wie die Verteidigungsreden von Trump: Alles nur Schuld der pösen Presse, quasi Fake-News... «Lächerlich!»: Kamala Harris reagiert auf Negativ-Schlagzeilen - Blick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Russland soll Entschädigung zahlen meint der EGMR in Straßburg. Was macht der EGMR eigentlich, wenn in den VAE die Hand aufgrund der Scharia abhanden kommt? Befehl zum Einmarsch? Haben die alle Lack gesoffen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 vor 3 Minuten schrieb Soulman: Russland soll Entschädigung zahlen meint der EGMR in Straßburg. Was macht der EGMR eigentlich, wenn in den VAE die Hand aufgrund der Scharia abhanden kommt? Befehl zum Einmarsch? Haben die alle Lack gesoffen? Naja, wenn man den Artikel liest, geht es nicht um die abgehakten Hände. Die sind ja nur das extreme Ergebnis nach der unglaublichen polizeilichen Untätigkeit. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 13 Minuten schrieb Werner001: Naja, wenn man den Artikel liest, geht es nicht um die abgehakten Hände. Die sind ja nur das extreme Ergebnis nach der unglaublichen polizeilichen Untätigkeit. Werner Ok, worum geht es? Dass die EU z.B. Ohrfeigen zählt und z.B. bei Rohstofflieferungen aus Kackstaaten den akkumulierten Schadenersatz treuhänderisch einbehält? bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Gerade eben schrieb Soulman: Ok, worum geht es? Nicht um barbarische Rechtsakte. Die Körperstrafen in den VAE mögen uns archaisch, grausam und unzivilisiert erscheinen, sie sind aber letztlich im dortigen Rechtsrahmen verankert und unterliegen trotzallem bestimmten Regeln. Soweit ich das Problem in Russland verstehe, hat dort die Polizei den Rechtsrahmen eben nicht eingehalten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 2 Minuten schrieb Flo77: Nicht um barbarische Rechtsakte. Die Körperstrafen in den VAE mögen uns archaisch, grausam und unzivilisiert erscheinen, sie sind aber letztlich im dortigen Rechtsrahmen verankert und unterliegen trotzallem bestimmten Regeln. Soweit ich das Problem in Russland verstehe, hat dort die Polizei den Rechtsrahmen eben nicht eingehalten Wessen Rechtsrahmen? Nicht ohne Grund fanden die Nürnberger Prozesse nicht in Nuremberg, Pennsylvania statt. bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Gerade eben schrieb Soulman: Wessen Rechtsrahmen? Dem russischen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Es geht auch um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der ist keine Institution der EU Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 vor 5 Minuten schrieb Werner001: Es geht auch um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der ist keine Institution der EU Werner Ja, dann ist alles in Ordnung. Wieviel muss GB an Assange zahlen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Gerade eben schrieb Soulman: Ja, dann ist alles in Ordnung. Wieviel muss GB an Assange zahlen? Keine Ahnung. Russland wird auch nichts zahlen, nehme ich an. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 42 Minuten schrieb Werner001: Keine Ahnung. Russland wird auch nichts zahlen, nehme ich an. Werner Sie haben stattdessen den Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt. Hier gäbe es maximal 10 Jahre nach §226 StGB. Eigentlich hätt ich jetzt Lust die ganzen Versäumnisse in den Missbrauchsskandalen nach Geld umzurechnen. Meine Laune wird dadurch aber nicht besser. Also, was soll so ein Scheiß? Irgendwann könnte ich mich sogar darüber freuen, wenn uns die rote Armee nochmal von unserer Weltschmerzzuständigkeit erlöst. bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 vor 34 Minuten schrieb Soulman: Sie haben stattdessen den Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt. Hier gäbe es maximal 10 Jahre nach §226 StGB. Eigentlich hätt ich jetzt Lust die ganzen Versäumnisse in den Missbrauchsskandalen nach Geld umzurechnen. Meine Laune wird dadurch aber nicht besser. Also, was soll so ein Scheiß? Irgendwann könnte ich mich sogar darüber freuen, wenn uns die rote Armee nochmal von unserer Weltschmerzzuständigkeit erlöst. Ja wie gesagt, da hätte man viel früher eingreifen können und müssen. Und weil man das nicht getan hat, dafür gab es den Schadenersatz. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 "Man" kann so eine Justiz nicht mehr für voll nehmen. Für mich ein starkes Indiz für kommende Probleme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 Ich bin sicher, Herr Putin ist määääächtig beeindruckt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) 46 minutes ago, Soulman said: Hier gäbe es maximal 10 Jahre nach §226 StGB. ? Es handelt sich um eine Körperverletzung gem. Absatz 2. Das müssten dann bis zu 15 Jahre Haft sein (§ 38 Abs. 2), es sei denn, es handelt sich um einen minder schweren Fall gem. Abs. 3. Warum sollte das aber ein minder schwerer Fall sein? bearbeitet 14. Dezember 2021 von Domingo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Domingo: ? Es handelt sich um eine Körperverletzung gem. Absatz 2. Das müssten dann 3-15 Jahre Haft sein, es sei denn, es handelt sich um einen minder schweren Fall gem. Abs. 3. Warum sollte das aber ein minder schwerer Fall sein? ? § 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Macht bei mir 3-10. Mit Anerkennung der kulturellen Eigenarten maximal 5. (§ 38 Abs. 2)? bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) 9 minutes ago, Soulman said: ? § 226 Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Macht bei mir 3-10. Mit Anerkennung der kulturellen Eigenarten maximal 5. "Bis zu zehn Jahren" steht in Abs. 1. Da es sich hier (nehme ich an nach dem, was ich im verlinkten Artikel gelesen habe) um eine absichtliche Verstümmelung, greift hier nicht Abs. 1, sondern 2. Paragraph 38 Abs. 2 besagt, dass Quote Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat. Da in § 226 Abs. 2 kein Höchstmaß der Freiheitsstrafe angegeben ist, gehe ich doch stark davon aus, dass es bei 15 Jahren liegt, wie der allgemeine Strafzumessungsparagraph bestimmt. bearbeitet 14. Dezember 2021 von Domingo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) Abs. 2 ändert die untere Schranke aus Abs. 1, ich denke nicht die obere. Wenn ich heute noch was lernen kann, gerne. bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 15 minutes ago, Soulman said: Abs. 2 ändert die untere Schranke aus Abs. 1, ich denke nicht die obere. Es würde aber mMn kaum Sinn machen, wenn der besonders schwere Fall kein erhöhtes Höchstmaß nach sich ziehen würde... Eine wirklich wasserdichte Begründung kann ich im Moment aber zugegebenermaßen nicht liefern; im Tröndle/Fischer (StGB-Kommentar) steht unter § 38: "Wenn die einzelne Strafdrohung kein (Mindest-) Maß bestimmt, so gilt das des Abs. II (von § 38)." § 226 Abs. 2 enthält nun eine "einzelne Strafdrohung". Keine Ahnung aber, warum sie "(Mindest-)" hinzufügen. Mit anderen Worten: Ich habe keine wasserdichte Begründung. Aber irgendwo muss das Problem schon behandelt worden sein, ich weiß nur nicht, wo. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Dezember 2021 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2021 (bearbeitet) Ich denke, dass eine Erhöhung der oberen Schranke niemals durch weglassen erfolgen kann. Der 38 regelt nur, was lebenslang konkret bedeutet. Ohne die Konkretisierung wäre lebenslang nicht art1 konform. bearbeitet 14. Dezember 2021 von Soulman Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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