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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Marcellinus:

 

War übrigens auch so eine "Reform" gegen den Willen der breiten Mehrheit. Aber vermutlich waren das auch alles "Staatsfeinde".

Ob sich die"breite Mehrheit" überhaupt genauere Gedanken gemacht hat?

Geschrieben (bearbeitet)
3 hours ago, mn1217 said:

Denn es stimmt nicht. Maskulina sind Maskulina,Feminina sind Feminina,beide sind exklusiv. 

 Völliger Schwachsinn, wie im Gernderthread millionefach nachgewiesen.

bearbeitet von Domingo
  • Like 1
Geschrieben
2 hours ago, mn1217 said:

Es ist nur eine Vereinbarung, die jederzeit geändert werden kann (wie die Trennung von st. Tut ihm ja auch nicht mehr weh).

 

Rechtschreibung ist teilweise eine Vereinbarung, weil man sie ein wenig ändern kann, ohne dass es den Leser stört. Grundzüge der Grammatik sind hingegen nicht einfach änderbar, weil jeder Sprecher sie verinenrlicht hat.

  • Like 3
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Die Angelika:

Ich versuche gerade Aristippos klarzumachen, dass der Ehepartner, der Kinder erzogen hat und daher ein Lücke in der Erwerbsbiografie hat, einen Nachteil hat im Falle einer Scheidung, der nicht mit der Aufteilung der bis dahin erworbenen Rentenansprüche abgegolten ist.

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte. Soll diese Regelung auch gelten, wenn der nicht erwerbstätige Partner seinen Job gegen den Willen des anderen Partners aufgegeben hat? 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Äh,natürlich.

Ist hier OT,aber das ist doch schon passiert. 

Ich habe zwei Rechtschreibreformen mitgemacht.

Zwei?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb mn1217:

Denn es stimmt nicht. Maskulina sind Maskulina,Feminina sind Feminina,beide sind exklusiv. 

Wenn Männer sterben, werden sie also zu Frauen. Denn dann wird aus dem Mann (Maskulinum) die Leiche (Femininum)

  • Haha 1
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Merkur:

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte. Soll diese Regelung auch gelten, wenn der nicht erwerbstätige Partner seinen Job gegen den Willen des anderen Partners aufgegeben hat? 

Gegen einen Ehevertrag, der alle möglichen derartigen Eventualitäten abdecken soll, dürfte eine Patientenverfügung Pipifax sein.

 

Und klar muss dann alles sorgfältig und juristisch einwandfrei dokumentiert sein. Vom Beischlaf angefangen (um den Vorwurf "Vergewaltigung in der Ehe" aus dem Weg zu räumen) bis hin zu Entscheidungen, wer warum welchen Job ausübt oder nicht.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb rince:

Gegen einen Ehevertrag, der alle möglichen derartigen Eventualitäten abdecken soll, dürfte eine Patientenverfügung Pipifax sein.

 

Und klar muss dann alles sorgfältig und juristisch einwandfrei dokumentiert sein. Vom Beischlaf angefangen (um den Vorwurf "Vergewaltigung in der Ehe" aus dem Weg zu räumen) bis hin zu Entscheidungen, wer warum welchen Job ausübt oder nicht.

Und dann kommt eine Pandemie - Mist!

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb rince:

Und klar muss dann alles sorgfältig und juristisch einwandfrei dokumentiert sein. Vom Beischlaf angefangen (um den Vorwurf "Vergewaltigung in der Ehe" aus dem Weg zu räumen)

 

Dafür gibt's in Schweden schon eine App. Ist wie bei jedem Besuch Cookies akzeptieren.

  • Haha 1
Geschrieben

Ja, Romantik, Leidenschaft und Spontaniät werden bekanntlich überbewertet 😎

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb GermanHeretic:
vor 23 Minuten schrieb rince:

Und klar muss dann alles sorgfältig und juristisch einwandfrei dokumentiert sein. Vom Beischlaf angefangen (um den Vorwurf "Vergewaltigung in der Ehe" aus dem Weg zu räumen)

 

Dafür gibt's in Schweden schon eine App. Ist wie bei jedem Besuch Cookies akzeptieren.

 

Interessantes Verhütungsmittel :D

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Merkur:

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte.

Dafür gibt es inzwischen Eheverträge. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb laura:
vor einer Stunde schrieb Merkur:

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte.

Dafür gibt es inzwischen Eheverträge. 

 

Die dann allerdings vor Gericht regelmäßig scheitern. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb laura:

Dafür gibt es inzwischen Eheverträge. 

Wer denkt an einen Ehevertrag, wenn der Himmel voller Geigen hängt. Wenn man einen braucht, ist es zu spät.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Merkur:

Wer denkt an einen Ehevertrag, wenn der Himmel voller Geigen hängt. Wenn man einen braucht, ist es zu spät.

Sag doch gleich, wer heiratet, ist nicht zurechnungsfähig.

  • Haha 1
Geschrieben

Sieh da: Steinmeier hat erkannt, dass das, was Links-Grün in Punkto Zwangsbeglückung bei den Themen Klimamassnahmen und Massenzuwanderung zu planen scheinen, nicht auf allgemeine Gegenliebe stossen wird. Darum werden Gegner zukünftiger Zwangsbeglückungsmassnahmen schon jetzt als antidemokratische Unholde gebrandmarkt:

 

https://www.n-tv.de/23070186

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb rince:

Sieh da: Steinmeier hat erkannt, dass das, was Links-Grün in Punkto Zwangsbeglückung bei den Themen Klimamassnahmen und Massenzuwanderung zu planen scheinen, nicht auf allgemeine Gegenliebe stossen wird. Darum werden Gegner zukünftiger Zwangsbeglückungsmassnahmen schon jetzt als antidemokratische Unholde gebrandmarkt:

 

https://www.n-tv.de/23070186

 

Er setzt doch nur fort, was der Chef vom Verfassungsschutz begonnen hatte. Wer die alternativlose Politik der Regierenden ablehnt, "untergräbt das demokratische Grundvertrauen", als ob nicht Mißtrauen gegenüber den Herrschenden die Grundlage jeder Demokratie wäre.  

  • Like 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb mn1217:

Äh,natürlich.

Ist hier OT,aber das ist doch schon passiert. 

Ich habe zwei Rechtschreibreformen mitgemacht.

 

Ich habe meiner Erinnerung nur eine mitgemacht, nämlich die von 1996.

Wann soll die zweite gewesen sein? Die hätte ich nämlich eigentlich mitbekommen müssen, da ich älter bin als du.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Ich habe meiner Erinnerung nur eine mitgemacht, nämlich die von 1996.

Wann soll die zweite gewesen sein? Die hätte ich nämlich eigentlich mitbekommen müssen, da ich älter bin als du.

Ich denke nicht, daß Du die Orthographische Konferenzen von 1876 und von 1901 oder die gescheiterte Rechtschreibreform von 1944 bewusst als solche miterlebt hast.

 

Die Reform von 1996 basiert übrigens teilweise auf Ideen des 3. Reichs - sie ist daher grundsätzlich abzulehnen.

bearbeitet von Flo77
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Merkur:

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte. Soll diese Regelung auch gelten, wenn der nicht erwerbstätige Partner seinen Job gegen den Willen des anderen Partners aufgegeben hat? 

 

Sorry, ich hab heute Nachmittag mitbekommen, dass das Thema nun anscheinend parallel diskutiert wird, hier und im Thread "Frauen, Männer und alles dazwischen" oder so. Weiß nicht, wer auf diese Idee kam, bin grad am Überlegen, wo ich weitermachen soll, da sich meines Erachtens nun einiges einfach nur doppeln würde.

ICh befürchte, dass es für die Moderation auch zu viel Arbeit wäre, das nun alles in den anderen Thread zu schieben. 

 

 

Man sollte vielleicht deutlicher darauf hinweisen, dass beim Eheschluss ein Partner das Risiko in Kauf nimmt, mit den langfristigen  materiellen Folgen einseitig belastet zu werden? Bisher ist es halt schlichtweg so, dass derjenige, der für gemeinsam erwünschte Kinder auch gemeinsam beschlossen die Erziehungsaufgabe übernimmt, im Falle eines SCheiterns wenigstens die Hauptlast des materiellen Risikos trägt.

Man kann es, natürlich, nun la ziemlich sarkastisch formuliert, auch so sehen, dass damit der eine Ehepartner in Kinder investiert, der andere in seine Karriere. Lustigerweise sind die Krokodilstränen bei dem Partner, der in die Karriere investiert hat, recht groß, wenn genau das dazu führt, dass größere Kinder im Falle einer SCheidung eher wenig mit dem Ehepartner zu tun haben wollen, der in die KArriere investiert hat. Da wird dann regelmäßig dem anderen Partner, der in die Kinder investiert hat, unterstellt, er manipuliere die Kinder und sabotiere die Beziehung zu den gemeinsamen Kindern. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb rince:

Gegen einen Ehevertrag, der alle möglichen derartigen Eventualitäten abdecken soll, dürfte eine Patientenverfügung Pipifax sein.

 

Und klar muss dann alles sorgfältig und juristisch einwandfrei dokumentiert sein. Vom Beischlaf angefangen (um den Vorwurf "Vergewaltigung in der Ehe" aus dem Weg zu räumen) bis hin zu Entscheidungen, wer warum welchen Job ausübt oder nicht.

 

Das denke ich allerdings auch

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Moriz:

 

Interessantes Verhütungsmittel :D

 

Mist, meine App geht grad nicht. Heute bekommst du also aus SIcherheitsgründen leider keinen Sex von mir 🤣

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb laura:
vor 3 Stunden schrieb Merkur:

Wenn man mit einer Ehe gleichzeitig eine Garantie dafür übernimmt, im Falle des Scheiterns den zukünftigen Erwerbsschaden des Partners finanzieren zu müssen, ist das aber ein erhebliches Risiko, auf das bei Eheschließung eindringlich hingewiesen werden sollte.

Dafür gibt es inzwischen Eheverträge. 

 

Was hierbei alles zu regeln wäre, lässt sich nicht mit einem zu Beginn der Ehe geschlossenen Vertrag regeln. Ein solcher Vertrag müsste permanent überprüft und auf dem neuesten Stand der Beziehung angepasst werden. 

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