Jump to content

Synodaler Weg - schon versperrt?


Recommended Posts

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb Flo77:

Kindesmissbrauch war auch in den 60ern kein neues Phänomen.

 

Und im Fall Zollitsch sprechen wir ja auch nicht über die 60er Jahre, sondern die aktuelle Zeit, und da jedenfalls gab es klare Regeln.

 

Auch an @Studiosus

 

Ich weiß nicht, ob ein Gremium, welches unabhängig vom Bischof ist und ggf. Meldung nach Rom machen soll, hierarchisch wirklich "über" dem  Bischof steht, in einem Sinne, der mit dem derzeitigen Hierarchie-Verständnis unvereinbar ist. "Über" jemandem stehen hieße m.E., eine direkte Weisungsbefugnis gegenüber über dem Betroffenen oder ihren Entscheidungsbereich zu haben. Entsprechend steht der Rechnungshof ja auch nicht "über" der Regierung in der Weise, wie etwa der Bundeskanzler "über" seinen Ministern steht.

 

Im Übrigen sollte ein Mitarbeiter der Kirche, vom Laien bis zum Weihbischof, fromm ausgedrückt, ja erst einmal Gott und der Kirche als ganzer, und - in dem nun einmal absolut monokratisch verfassten System seit dem 1. Vatikanum - dem Papst verpflichtet sein, und dann erst dem Bischof. Das sollte wahrscheinlich nicht heißen, dass man beispielsweise einen Bischof, der eine Laienpredigt erlaubt, in Rom denunzieren sollte - aber hier geht es ja um Fragen von einem ganz anderen Kaliber. Wenn ein Bischof in schwerwiegenden Fällen seine Pflicht versäumt, so dass entweder ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit vorliegt und/oder der Kirche schwerer Schaden droht, müsste die Loyalitäts-Pflicht gegenüber diesem Bischof doch hintenanstehen, weil dann höhere Loyalitäts-Pflichten ins Spiel kommen.

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MartinO:

Geändert hat sich seit zehn Jahren nichts mehr. 

 

Das ist zwar falsch, aber das stört Dich meistens nicht besonders.

Geschrieben
Gerade eben schrieb rorro:

 

Das ist zwar falsch, aber das stört Dich meistens nicht besonders.

Was genau hat sich, seit Benedikt XVI. die Meldung nach Rom befahl, im Kirchenrecht geändert?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Flo77:

Kindesmissbrauch war auch in den 60ern kein neues Phänomen.

 

Damals war man eher zeitgeistig unterwegs und hielt es nicht immer für Missbrauch.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MartinO:

Was genau hat sich, seit Benedikt XVI. die Meldung nach Rom befahl, im Kirchenrecht geändert?

 

Die DBK hat sich, auch für die eigenen Bischöfe verbindlich, neue Regeln gegeben. Habe ich schon geschrieben.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb rorro:

 

Die DBK hat sich, auch für die eigenen Bischöfe verbindlich, neue Regeln gegeben. Habe ich schon geschrieben.

Tut mir leid, das habe ich tatsächlich überlesen.


Allerdings hat die DBK - anders als der Papst - keine Möglichkeit, einen Bischof, der dagegen verstößt, zu sanktionieren.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb rorro:

 

Damals war man eher zeitgeistig unterwegs und hielt es nicht immer für Missbrauch.

 

Wenn Du damit sagen möchtest, dass die "sexuelle Revolution" oder der sie begleitende Zeitgeist in diesem Punkt etscheidend, und zwar in dem Sinne, dass die Kirche diesem Geist erlegen sei, dann darf ich Dich auf diesen Thread verweisen. Dort haben viele Leute dargelegt, dass diese Sicht mit vielen und erheblichen Problemen zu kämpfen hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb rorro:

Die DBK hat sich, auch für die eigenen Bischöfe verbindlich, neue Regeln gegeben. Habe ich schon geschrieben.

Eben nicht verbindlich. Die Bischofskonferenzen sind kirchenrechtlich irrelevant; dort getroffene Vereinbarungen haben den Rang eines Gentelmens Agreement daß jeder einelne Bischof nach Belieben verlassen darf. Das mag ihm öffentlichen Ärger mit seinen Amtsbrüdern einbringen und einen Shitstorm, mehr aber auch nicht.

 

bearbeitet von Moriz
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Guppy:

Dann hat der Bischof vielleicht gedacht:"Gut, nach einer geistlichen Auszeit und Zeit der Buße, versetze ich den Priester in eine andere Pfarrei, wo er neu anfangen kann."

Ich kann mir vorstellen, daß jahrzehntelang viele Bischöfe - nach bestem Wissen und Gewissen - genau so gehandelt haben (was natürlich nicht mehr für Zollitsch und Co. gilt, die hätten es besser wissen müssen). Welchen Grund hätte ein Bischof in den 60er, 70er und 80er Jahren gehabt, strenger zu sein? (Und: Bitte nur die Kenntnisse von damals voraussetzen, nicht die von heute!)

Wiederholte Versetzungen hätte es allerdings auch damals nicht geben dürfen.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Studiosus:

Da standen sich plötzlich zwei konkurrierende Konzepte von Kirche, die alte Rechtskirche und die neue Liebeskirche, gegenüber. In die "Liebeskirche", die man mit dem Aufbruch des Konzils identifizierte, wollten so restriktive Dinge wie Gesetz und Strafrecht nicht mehr hinein passen, was in der Folge zu einem Niedergang des kircheneigenen Strafwesens führte. 

(…) Dieser Ansatz erklärt freilich nicht alles, aber er ist ein Mosaikstein, der das Bild komplettiert. 

Nein, das ist kein Mosaikstein, m.E., sondern eine willkürliche Sicht: warum hat die von Dir postulierte Liebeskirche diese Liebe nur in erster Linie den Tätern zukommen lassen, aber die Opfer mit Missachtung gestraft? Da wirfst Du mehr Fragen auf, reißt größere Löcher in das Bild, als Du zu schließen meinst.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb o_aus_h:

Nein, das ist kein Mosaikstein, m.E., sondern eine willkürliche Sicht: warum hat die von Dir postulierte Liebeskirche diese Liebe nur in erster Linie den Tätern zukommen lassen, aber die Opfer mit Missachtung gestraft? Da wirfst Du mehr Fragen auf, reißt größere Löcher in das Bild, als Du zu schließen meinst.

Es geht doch gar nicht um den Missbrauch sondern darum Vat2 zu delegitimieren. Dafür braucht er einen Mosaikstein und da ist auch jedes Mittel recht.

 

Allein der Gegensatz "Rechtskirche" und "Liebeskirche" stellt schon einiges in den Schatten, was ich sonst schon von der Kirche gehört habe.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Guppy:

Ein solches Vorgehen muss doch auch nicht zwingend schlecht sein, solange man sich gemeinsam gut um das Wohl des Opfers kümmert und man dafür sorgt, dass der Täter keine Gefahr für andere mehr darstellt.

Fettung von mir: Und wenn genau dafür nicht gesorgt wurde, ist es die Verantwortung, ja: die Schuld des Bischofs.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Flo77:

Du hältst Schweigegeldangebote für ein adäquates Vorgehen eines Bischofs?

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Eltern eines missbrauchten Kindes ein Interesse daran haben, diesen Missbrauch im ganzen Ort an die grosse Glocke zu hängen. Das ist doch eher ein Thema, was man sehr diskret behandelt wissen möchte. Wofür also "Schweigegeld"?

 

Die relavanten Fragen sind doch eher: Wie kann dem Opfer geholfen werden? Wie kann es psychisch stabilisiert werden? Wie kann es auch wieder Vertrauen in die Kirche bekommen? Wie kann man der Familie helfen? Und natürlich auch wie geht man mit dem Täter um?

 

Wenn Bistum und Opfer bzw. Angehörige da gemeinsam eine gute Lösungen finden, mit der alle einverstanden sind, ist das doch in Ordnung.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb o_aus_h:

Fettung von mir: Und wenn genau dafür nicht gesorgt wurde, ist es die Verantwortung, ja: die Schuld des Bischofs.

 

Dazu eine Frage von mir: Wie würdest du dafür sorgen, dass der Täter keinen Schaden mehr anrichtet? Ein Risiko für Wiederholungstaten hat man doch immer, ausser man sperrt den Täter für immer weg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Guppy:

Dazu eine Frage von mir: Wie würdest du dafür sorgen, dass der Täter keinen Schaden mehr anrichtet? Ein Risiko für Wiederholungstaten hat man doch immer, ausser man sperrt den Täter für immer weg.

Ich würde ihn dienstlich von der Gruppe seines Begehrens fernhalten, und alle Verantwortlichen eines neuen Einsatzbereiches hinweisen, dass die Beschränkung auf bestimmte Einsatzbereiche richtig und notwendig ist. Außerdem würde ich eine direkte Kommunikation in jedwedem neuen Verdachtsfall ermöglichen. Ein überführter Täter (auch hier gilt grundsätzlich w/m/d) kann eben nur auf Bewährung, das heißt unter Auflagen neu eingesetzt werden. Das heißt eben nicht (sofort) „für immer wegsperren“, aber auch nicht: unbeaufsichtigt weitermachen lassen, als sei nichts gewesen.

bearbeitet von o_aus_h
Geschrieben
Am 19.4.2023 um 19:53 schrieb Studiosus:

Mir hängt von der gestern veröffentlichten Freiburger Studie vor allem noch der Satz Saiers/Zollitschs nach "Über meine Priester lasse ich nichts kommen!" Ich kann nicht abstreiten, dass mich diese Äußerung, auch wenn sie im Kontext von Missbrauchstaten fast zynisch klingt, auf eine gewisse Weise auch berührt hat. Natürlich war diese Haltung u. a. der Anlass für Vertuschung, aber so spricht auch ein Bischof, der wirklich (geistlicher) Vater seiner Priestersöhne sein will. So spräche wohl auch ein leiblicher Vater über seine Kinder.

 

Ich habe etwas gewartet, das zu kommentieren, weil ich mir erst überlegen wollte, wie ich die Sache sehe, wenn ich mich geistig in die Position des "rechtgläubigen Katholiken" versetze. Aber auch unter dieser Prämisse bin ich kritisch. Denn entweder ist der Satz "Über meine Priester lasse ich nichts kommen!" sehr naiv. Der Bischof würde dann ehrlichen Herzens glauben, dass alle Vorwürfe falsch sind oder falsch sein müssen. Ist das in der Zeit, in der Saier und Zollitsch gewirkt haben, aber wirklich realistisch anzunehmen?

 

Oder aber der Bischof ist nicht naiv, und im Effekt läuft es dann mehr oder weniger auf folgende Haltung hinaus: "Auch berechtigte Vorwürfe sind mir egal, ich stelle mich immer hinter meine Priester und lasse die Opfer Opfer sein!"

Das wäre dann ähnlich, wie wenn ein Schulleiter sagt: "Egal ob ein Lehrer die Kinder missbraucht oder nicht - ich halte zu meinen Lehrern!"

Oder wenn ein Vater sagt: "Mag mein Sohn auch seine kleine Schwester, meine Tochter, missbrauchen, das kümmert mich wenig; über meinen Sohn lasse ich nichts kommen!"

Man kann sich auch schlecht vorstellen, dass der "Jesus des Evangeliums" eine entsprechende Haltung angenommen hätte, wenn einer seiner Jünger sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht hätte.

 

Was man aus meiner Sicht durchaus erwarten kann ist, dass ein Bischof gerecht gegenüber dem Priester ist, und großzügig auf eine Weise ist, welche nicht unvereinbar mit dem Respekt vor dem Opfer und dem Opferschutz ist; dass er also keine Vorverurteilung praktiziert, dass er sich um eine sinnvolle Perspektive für den Priester bemüht usw. (Gibt es erfolgversprechende Therapiemöglichkeiten? Ist ev. eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich möglich, ohne Dritte unangemessen zu gefährden? Etc.)

 

Die gleiche Art von Gerechtigkeit und mindestens die gleiche Großherzigkeit sollten aber auch die Opfer erwarten dürfen.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb o_aus_h:
vor 3 Stunden schrieb Guppy:

Ein solches Vorgehen muss doch auch nicht zwingend schlecht sein, solange man sich gemeinsam gut um das Wohl des Opfers kümmert und man dafür sorgt, dass der Täter keine Gefahr für andere mehr darstellt.

Fettung von mir: Und wenn genau dafür nicht gesorgt wurde, ist es die Verantwortung, ja: die Schuld des Bischofs.

Ergänzend dazu: gleiches gilt für das "solange man sich gemeinsam gut um das Wohl des Opfers kümmert". Das blieb genauso aus.

Ob die Unterstützung ausreichend sind vermag ich nicht zu beurteilen. Jedoch gibt es die "Anerkennungsleistungen" sowohl lange ja noch nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb o_aus_h:

Nein, das ist kein Mosaikstein, m.E., sondern eine willkürliche Sicht: warum hat die von Dir postulierte Liebeskirche diese Liebe nur in erster Linie den Tätern zukommen lassen, aber die Opfer mit Missachtung gestraft? Da wirfst Du mehr Fragen auf, reißt größere Löcher in das Bild, als Du zu schließen meinst.

 

vor 55 Minuten schrieb Flo77:

Es geht doch gar nicht um den Missbrauch sondern darum Vat2 zu delegitimieren. Dafür braucht er einen Mosaikstein und da ist auch jedes Mittel recht.

 

Allein der Gegensatz "Rechtskirche" und "Liebeskirche" stellt schon einiges in den Schatten, was ich sonst schon von der Kirche gehört habe.

 

Also jetzt macht bitte mal beide halblang, ehe ihr mir (und meinen Gewährsleuten) Intentionen unterstellt, die ich nicht habe: 

 

1. Diesen Erklärungsversuch habe nicht ich mir ausgedacht. Ich nenne im Beitrag ja sogar ausdrücklich. Diesen Gedanken findet man bei Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. und Markus Graulich zitiert ihn beispielsweise im Vorwort zu seinem Strafrechtskommentar. Die Gegenüberstellung Kirche der Liebe/Kirche des Rechts ist ein komplett fremder Gedanke, den ich hier nur übernommen habe. Vielleicht zitiere ich gleich mit Quellenangabe. 

 

2. Damit ist keine "Delegitimierung" des Zweiten Vatikanischen Konzils verbunden, wie das so schön ausgedrückt wurde. Das hat Ratzinger/Benedikt XVI. nie getan und auch Graulich tut das nicht. Es wird auch eine historischen Korrelation verwiesen, keine direkte Kausalität behauptet. Wenn Benedikt XVI. und auch ich geschrieben haben, die Liebeskirche werde mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil identifiziert, dann ist damit eine theologische Engführung des Konzils, mithin eine sachlich falsche Interpretation desselben gemeint. 

bearbeitet von Studiosus
Geschrieben (bearbeitet)

"Seit Mitte der 60er Jahre wurde es [sc. das kanonische Strafrecht] einfach nicht mehr angewandt. Es herrschte das Bewusstsein, die Kirche dürfe nicht Rechtskirche, sondern müsse Liebeskirche sein; sie dürfe nicht strafen. So war das Bewusstsein dafür, dass Strafe ein Akt der Liebe sein kann, erloschen. Damals kam es auch bei ganz guten Leuten zu einer merkwürdigen Verdunkelung des Denkens."

 

Graulich leitet das Benedikt-Zitat wie folgt ein: "Die nach dem Konzil um sich greifende Rechtsverdrossenheit wirkte sich besonders im Strafrecht aus." 

 

Das Zitat ist im Ganzen länger und findet sich ursprünglich in Benedikt XVI./Joseph Ratzinger, Licht der Welt, Freiburg 2010, 43 und wird von Markus Graulich im Artikel Die große Strafrechtsreform der Päpste Benedikt XVI. und Franziskus (2017) auf Seite 11 gebracht. 

 

Und schon in den frühen 2000ern spielt ein von Ludger Müller mitherausgegebener Sammelband auf den Kontrast von Rechts- und Liebeskirche an: „Strafrecht“ in einer Kirche der Liebe? Notwendigkeit oder Widerspruch? (Kirchenrechtliche Bibliothek 9), Berlin 2006. 

 

bearbeitet von Studiosus
Geschrieben (bearbeitet)

@Guppy

 

Und sonst bist Du immer sehr kritisch bei "Normverstößen". Hier aber scheinst Du selbst bei schwerwiegendes Fehlverhalten, das im Raum steht, nur Milde zu kennen. Ich habe den Eindruck, Du hast gar nicht gelesen, worum es geht. Ich zitiere für Dich:

 

"Der am Dienstag vorgelegte Bericht wirft Zollitsch vielfachen Rechtsbruch vor. Die Studie konzentriert sich vor allem auf das Kirchenrecht. Die katholische Kirche hat ein weltweit gültiges Gesetzeswerk - mit eigenen Gerichten und Sanktionsmöglichkeiten. [...]

Laut Bericht hat es Zollitsch bewusst unterlassen, kirchliche Strafprozesse gegen beschuldigte Priester durch Anzeigen anzustoßen - selbst bei staatlich verurteilten Tätern. Am schwersten wiegt der Vorwurf, Zollitsch habe weitere sexualisierte Gewalt und Missbrauch durch sein Handeln erst ermöglicht. Eben indem er es unterlassen hat, beschuldigte oder überführte Priester zu stoppen. Und sie stattdessen stillschweigend in andere Pfarreien versetzte, wo erneut Minderjährige zu Opfern wurden.

Für den aktuellen Freiburger Erzbischof Stephan Burger, einen ausgewiesenen Kirchenrechtsexperten, reichten die im Bericht zusammengetragenen Belege, um seinen Amtsvorgänger bereits vor längerer Zeit im Vatikan anzuzeigen. [....]

Grundlage für Burgers Anzeige ist der päpstliche Erlass "Ihr seid das Licht der Welt", der seit 2019 gilt. Demnach muss sich jeder Priester sofort an seinen Bischof wenden, wenn er Hinweise auf Missbrauch oder dessen Vertuschung erhält. Wenn sich der Verdacht gegen einen Bischof richtet, muss der Vatikan eingeschaltet werden."

https://www.kirche-und-leben.de/artikel/was-droht-zollitsch-staat-und-kirche-pruefen-nach-missbrauchsstudie

 

Wenn diese Anschuldigungen stimmen, und das scheint leider so zu sein, haben wir es hier rechtlich und moralisch mit einem schwerwiegenden Versagen zu tun. Gerade auch, weil wir heute nicht mehr in den 60er Jahren sind. Es gibt heute ein andere Bewusstsein in Öffentlichkeit und Kirche, und es gibt klare kirchliche Vorschriften.

 

Es geht übrigens durchaus auch anders:


"Während der Sedisvakanz nach der Emeritierung von Saier, in der Weihbischof Paul Wehrle die Diözese bis zu Wahl von Zollitsch leitete, wurde kein Fehlverhalten festgestellt. Endress hob die integre Amtsführung des von Wehrle ernannten Missbrauchsbeauftragten, Domkapitular Eugen Maier, hervor. Anders als vor und nach der Amtszeit Wehrles wurde ein Fall, der in die einjährige Amtszeit fällt, ordnungsgemäß nach Rom weitergeleitet."

https://katholisch.de/artikel/44599-freiburger-missbrauchsstudie-belastet-zollitsch-und-saier-schwer

bearbeitet von iskander
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Studiosus:

"Seit Mitte der 60er Jahre wurde es einfach nicht mehr angewandt. Es herrschte das Bewusstsein, die Kirche dürfe nicht Rechtskirche, sondern müsse Liebeskirche sein; sie dürfe nicht strafen. So war das Bewusstsein dafür, dass Strafe ein Akt der Liebe sein kann, erloschen."

 

Das Zitat ist im Ganzen länger und findet sich ursprünglich in Joseph Ratzinger, Licht der Welt, Freiburg 2010, 43 und wird von Markus Graulich im Artikel Die große Strafrechtsreform der Päpste Benedikt XVI. und Franziskus auf Seite 17 gebracht. 

Und das ausgerechnet von der "Bulldogge Gottes" (an dieser Stelle meine Apologies an alle Hunde).

 

Aber ich sach da nix mehr zu, das ist in die nächste Instanz gegangen.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb iskander:

@Guppy

 

Und sonst bist Du immer sehr kritisch bei "Normverstößen". Hier aber scheinst Du selbst bei schwerwiegendes Fehlverhalten, das im Raum steht, nur Milde zu kennen. Ich habe den Eindruck, Du hast gar nicht gelesen, worum es geht. Ich zitiere für Dich:

 

"Der am Dienstag vorgelegte Bericht wirft Zollitsch vielfachen Rechtsbruch vor. Die Studie konzentriert sich vor allem auf das Kirchenrecht. Die katholische Kirche hat ein weltweit gültiges Gesetzeswerk - mit eigenen Gerichten und Sanktionsmöglichkeiten. [...]

Laut Bericht hat es Zollitsch bewusst unterlassen, kirchliche Strafprozesse gegen beschuldigte Priester durch Anzeigen anzustoßen - selbst bei staatlich verurteilten Tätern. Am schwersten wiegt der Vorwurf, Zollitsch habe weitere sexualisierte Gewalt und Missbrauch durch sein Handeln erst ermöglicht. Eben indem er es unterlassen hat, beschuldigte oder überführte Priester zu stoppen. Und sie stattdessen stillschweigend in andere Pfarreien versetzte, wo erneut Minderjährige zu Opfern wurden.

Für den aktuellen Freiburger Erzbischof Stephan Burger, einen ausgewiesenen Kirchenrechtsexperten, reichten die im Bericht zusammengetragenen Belege, um seinen Amtsvorgänger bereits vor längerer Zeit im Vatikan anzuzeigen. [....]

Grundlage für Burgers Anzeige ist der päpstliche Erlass "Ihr seid das Licht der Welt", der seit 2019 gilt. Demnach muss sich jeder Priester sofort an seinen Bischof wenden, wenn er Hinweise auf Missbrauch oder dessen Vertuschung erhält. Wenn sich der Verdacht gegen einen Bischof richtet, muss der Vatikan eingeschaltet werden."

https://www.kirche-und-leben.de/artikel/was-droht-zollitsch-staat-und-kirche-pruefen-nach-missbrauchsstudie

 

Wenn diese Anschuldigungen stimmen, und das scheint leider so zu sein, haben wir es hier rechtlich und moralisch mit einem schwerwiegenden Versagen zu tun. Gerade auch, weil wir heute nicht mehr in den 60er Jahren sind. Es gibt heute ein andere Bewusstsein in Öffentlichkeit und Kirche, und es gibt klare kirchliche Vorschriften.

 

Es geht übrigens durchaus auch anders:


"Während der Sedisvakanz nach der Emeritierung von Saier, in der Weihbischof Paul Wehrle die Diözese bis zu Wahl von Zollitsch leitete, wurde kein Fehlverhalten festgestellt. Endress hob die integre Amtsführung des von Wehrle ernannten Missbrauchsbeauftragten, Domkapitular Eugen Maier, hervor. Anders als vor und nach der Amtszeit Wehrles wurde ein Fall, der in die einjährige Amtszeit fällt, ordnungsgemäß nach Rom weitergeleitet."

https://katholisch.de/artikel/44599-freiburger-missbrauchsstudie-belastet-zollitsch-und-saier-schwer

 

Also das Problem ist nicht die Kirche, das Problem sind einzelne Personen, die sich nicht an das Kirchenrecht halten.

 

Wie kann man das nun verhindern? Gibt es dafür konkrete Vorschläge? Oder noch besser gefragt, was genau hat der SW jetzt für Ergebnisse gebracht für genau solche Fälle wie den von Erzbischof Zollitsch?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Guppy:

Wie kann man das nun verhindern? Gibt es dafür konkrete Vorschläge? Oder noch besser gefragt, was genau hat der SW jetzt für Ergebnisse gebracht für genau solche Fälle wie den von Erzbischof Zollitsch?

 

Bisher noch nichts wirklich Substanzielles. 

 

Das ist, was ebenfalls der Freiburger Bericht nahelegt, auch gar nicht unbedingt nötig, um Missbrauch und Vertuschung zu verhindern. Der Synodale Weg laboriert viel an Fragen der Sexualität, der Mitbestimmung und des Priesterbildes herum. Dass es für eine deutliche und faktische (!) Verbesserung der Missbrauchsproblematik in einem Bistum hingegen schon ausreicht und zielführender ist, wenn ein Mann Bischof wird, der sozusagen kirchenrechtlich keine Tomaten auf den Augen hat, zeigt der Wechsel von Zollitsch zu Burger. Das war 2014 und damit lange vor MHG-Studie und Synodalem Weg. 

 

Das wird auch der Weg der Zukunft sein: Geeignetere Bischofskandidaten und eine konsequente Rechtsanwendung. Dieses, verbunden mit den allerorten schon lange laufenden Präventionsmaßnahmen, wird Missbrauch sicher effektiver bekämpfen und aufarbeiten als die Luftschlösser des Synodalen Weges. 

bearbeitet von Studiosus
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Guppy:

 

Also das Problem ist nicht die Kirche, das Problem sind einzelne Personen, die sich nicht an das Kirchenrecht halten.

 

Wie kann man das nun verhindern? Gibt es dafür konkrete Vorschläge? Oder noch besser gefragt, was genau hat der SW jetzt für Ergebnisse gebracht für genau solche Fälle wie den von Erzbischof Zollitsch?

Die Kirchengeschichte ist voll von päpstlichen Fehlleistungen gegen angeblichen Häretikern wie den Hugenotten, gegen Galileo Galilei, Kopernikus usw. 

An welchem Kirchenrecht haben sich die Päpste orientiert. Erlaubte es ihnen, Menschen töten zu lassen?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Studiosus:

Dass es für eine deutliche und faktische (!) Verbesserung der Missbrauchsproblematik in einem Bistum hingegen schon ausreicht und zielführender ist, wenn ein Mann Bischof wird, der sozusagen kirchenrechtlich keine Tomaten auf den Augen hat, zeigt der Wechsel von Zollitsch zu Burger.

 

Dummerweise ist nur a priori nicht klar, wie verlässlich, pflichtbewusst und rechtstreu der Kandidat als künftiger Bischof sein. Man kann sich da übel täuschen.

 

vor 8 Minuten schrieb Studiosus:

Das wird auch der Weg der Zukunft sein: Geeignetere Bischofskandidaten und eine konsequente Rechtsanwendung.

 

Ich gehe davon aus, dass man sich schon in der Vergangenheit Mühe gegeben hat, geeignete Leute zu finden, und dennoch sieht man, wie viele Bischöfe da versagt haben. Und konsequente Rechtsanwendung ist schön und gut, aber man braucht auch institutionelle Mechanismen, die dafür sorgen, dass das Recht auch wirklich konsequent zur Anwendung kommt.

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...