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Synodaler Weg - schon versperrt?


Jan_Duever

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vor 5 Stunden schrieb laura:

Es geht nicht um das "freie Vögeln", sondern darum, dass Menschen in einigen afrikanischen Staaten hierfür mit dem Tod bestraft werden können. Ohne dass die Bischöfe etwas sagen ...

Aber deine Argumentation ist klar: Das Leben von ungeborenen Babys ist unbedingt schützenswert, das von Homosexuellen offensichtlich nicht. 

 

Hast du so guten Einblick in afrikanische Bistümer, dass du beurteilen kannst, ob afrikanische Bischöfe vor Ort in ihren Ländern etwas zur Todesstrafe sagen?

 

Dein Vergleich ist aber schon etwas absurd, weil die ungeborenen Babies völlig unschuldig getötet werden, während bei der Todesstrafe es eben eine rechtliche Konsequenz ist, wenn jemand sich nach dem Gesetz eines Verbrechens schuldig gemacht hat. Der Vergleich zwischen Abtreibung und Todesstrafe ist deshalb schon abwegig.

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vor 19 Stunden schrieb Moriz:

 

Soweit ich weiß ist Homosexualität irgendwann aus dem ICD rausgefolgen, ich weiß nur nicht bei welcher Nummer.

 

Ich glaube @Thanos war schon schneller, aber hier ausführlicher:

 

"In 1973, the American Psychiatric Association (APA) asked all members attending its convention to vote on whether they believed homosexuality to be a mental disorder. 5,854 psychiatrists voted to remove homosexuality from the DSM, and 3,810 to retain it.

The APA then compromised, removing homosexuality from the DSM but replacing it, in effect, with "sexual orientation disturbance" for people "in conflict with" their sexual orientation. Not until 1987 did homosexuality completely fall out of the DSM.

Meanwhile, the World Health Organization (WHO) in Geneva only removed homosexuality from its International Classification of Diseases (ICD) with the publication of ICD-10 in 1992, although ICD-10 still carried the construct of "ego-dystonic sexual orientation." In this "condition," the person is not in doubt about his or her sexual preference, however, "wishes it were different because of associated psychological and behavioural disorders.""

https://www.psychologytoday.com/us/blog/hide-and-seek/201509/when-homosexuality-stopped-being-a-mental-disorder

 

Das Verständnis hinter dem Konzept der psychischen "Störungen" lautet ja eigentlich, dass nur das, was beim Menschen erhebliches Leid oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht, als "gestört" klassifiziert werden sollte. (Also was das direkt verursacht, nicht mittels einer unnötigen negativen gesellschaftlichen Reaktion.)

 

Ansonsten besteht die Gefahr, dass man menschliches Erleben und Erhalten, das ungewöhnlich oder gesellschaftlich schlecht angesehen ist, pathologisiert - was im Effekt ein Missbrauch der Medizin wäre.

 

vor 11 Stunden schrieb Frank:

Ich will niemanden belehren. Dafür nehmen es zu viele Staaten in Europa mit den Rechten von Queeren Menschen nicht genau genug.

 

Es sollten allerdings auch Kritik und "Belehrung" nicht gleichgesetzt werden. Klar, wer kritisiert wird, spricht gerne von "Belehrung", weil das negativ klingt,  aber diesen Schuh muss man sich nicht unbedingt anziehen (lassen).

 

vor 7 Stunden schrieb MartinO:

Und nicht jede Diskriminierung verstößt gegen Menschenrechte.
Es ist auch Diskriminierung, dass ein Rollstuhlfahrer nicht als Dachdecker arbeiten kann. Es ist auch Diskriminierung, dass jemand, der kein Englisch spricht, nicht für eine Stelle infrage kommt, die viel Schrift- und Telefonkontakt in die USA hat. Bei beiden würden aber die arbeitsrechtlichen Klagen scheitern.

 

Da spricht man dann aber gewöhnlich nicht von "Diskriminierung", sondern von "Benachteiligung" bzw. (legitimer) "Ungleichbehandlung". Im Deutschen impliziert der Begriff "Diskriminierung" normalerweise schon das Moment des Ungerechtfertigten.

 

vor 6 Stunden schrieb rorro:

Das entscheidet doch der jeweilige Staat, oder?

[...]

Auch das entscheidet der Staat. Der Staat darf auch sagen, daß unverheiratete Heteros keine Kinder adoptieren dürfen. Er macht die Regeln.

 

vor 5 Stunden schrieb rorro:

Ich sage nicht, daß er das tut. Ich sage, daß er das darf ohne daß das eine negative Diskriminierung darstellt.

 

Ich weiß ehrlich nicht, was Deine Beiträge uns jetzt genau sagen sollen.

 

1) Der Staat hat faktisch die Macht, Gesetze zu machen und durchzusetzen. Das ist wahr, aber trivial.

 

2) In einem rein positiv-rechtlichen Sinne ist es "rechtens", was der Staat etwas tut, solange es eben nach der jeweiligen Rechtsordnung erlaubt ist. Diese Aussage ist wahr, aber geradezu tautologisch und daher belanglos. Wenn ein Staat nach eigener Verfassung und Gesetzgebung berechtigt ist, Homosexuelle, Linkshänder, Schwarze oder Katholiken zu benachteiligen, dann ist genau das eben innerhalb seiner eigenen Rechtsordnung statthaft. Dasselbe gälte sogar, wenn der Staat sich entschließen sollte, all die vorgenannten Menschen in KZs zu stecken oder umzubringen.

 

3) Es gäbe keine moralischen Maßstäbe, denen auch das staatliche Recht und die staatliche Gesetzgebung verpflichtet sind. Daher "darf" der Staat nicht nur in einem rein positiv-rechtlichen Sinne, sondern "überhaupt" und "legitimerweise" alles tun, was nach formalem Recht erlaubt ist. Eine "gesetzmäßige" staatliche Benachteiligung kann dann nie eine illegitime Diskriminierung darstellen; selbst die Behandlung der Juden im Dritten Reich oder der Schwarzen im Südafrika der Apartheid wäre dann keine Diskriminierung gewesen, sondern legitime Ungleichbehandlung. (Und selbst die Tötung etwa der Juden durch das Dritte Reich wäre in jedem relevanten Sinne legitim, sofern sie nur positiv-rechtlich abgesichert war.)

 

Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du Dir Position 3) nicht vertrittst, zumal sie mit der kath. Lehre ganz sicher unvereinbar wäre. Was Du dann aber mit Deinen Äußerungen, dass der Staat die Regeln mache und dies und das tun "dürfe", sagen möchtest, erschließt sich mir nicht.

 

(Abgesehen davon kann man sich natürlich darüber streiten, ob es im Sinne des Kindeswohls sinnvoll und auch hinreichend bedeutsam ist, dass die Adoptiveltern verheiratet sind. Dann könnte es womöglich eine legitime Benachteiligung darstellen, Unverheirateten die Adoption zu verweigern. Zumindest müsste man sich das näher überlegen.)

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vor 12 Minuten schrieb Guppy:

Dein Vergleich ist aber schon etwas absurd, weil die ungeborenen Babies völlig unschuldig getötet werden, während bei der Todesstrafe es eben eine rechtliche Konsequenz ist, wenn jemand sich nach dem Gesetz eines Verbrechens schuldig gemacht hat. Der Vergleich zwischen Abtreibung und Todesstrafe ist deshalb schon abwegig.

Der Vergleich ist polemisch, ja.

Er hinkt auch gewaltig, hier stimme ich dir zu.

 

Aber wo laura recht hat: Wenn einem die Lehre unverkürzt am Herzen liegt,  kann man die Todesstrafe nicht so neutral bewerten wie du es tust und vielleicht kann man dann Abtreibung nicht so differenziert betrachten wie ich es tu.

Denn beides wird von der Lehre strikt abgelehnt.

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vor 7 Minuten schrieb Frank:

Denn beides wird von der Lehre strikt abgelehnt.

 

Bei der Todesstrafe mit Betonung auf inzwischen. Wird inzwischen strikt ablehnt. 

 

Zwar wurde der Einsatz der Todesstrafe auch zuvor durch den Katechismus der Katholischen Kirche nicht als allgemeines Mittel empfohlen, aber sozusagen als ultima ratio weiterhin geduldet (in Anschluß an die theologische Tradition). 

 

Bis zur Änderung dieser Passage des KKK konnte man als Katholik also immer noch für die Todesstrafe argumentieren und das mit der Lehre der Kirche selbst begründen. 

 

[Allerdings hatten die Autoren des KKK hier wohl weniger die menschenrechtlichen Problemstellungen in afrikanischen Staaten und die praktizierte Homosexualität im Sinne] 

bearbeitet von Studiosus
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vor 39 Minuten schrieb Guppy:

Dein Vergleich ist aber schon etwas absurd, weil die ungeborenen Babies völlig unschuldig getötet werden, während bei der Todesstrafe es eben eine rechtliche Konsequenz ist, wenn jemand sich nach dem Gesetz eines Verbrechens schuldig gemacht hat. Der Vergleich zwischen Abtreibung und Todesstrafe ist deshalb schon abwegig.

 

Abwegig ist hier nur eines: Dein Beitrag. Und er ist nicht nur abwegig, sondern auch infam.

 

Mit Deiner menschenfeindlichen Argumentation könnte man es auch rechtfertigen oder zumindest relativieren, wenn ein Staat Gesetze erlassen und umsetzen würde, nach welchen Katholiken, die die hl. Messe besuchen, hingerichtet werden. Diese Leute hätten sich ja nach dem Gesetz eines Verbrechens schuldig gemacht; daher sei es "abwegig", ihre Tötung, die ja Konsequenz ihres Verbrechens sei, mit derjenigen von unschuldigen Menschen zu vergleichen.

 

Jetzt magst Du entgegnen, dass ausgelebte Homosexualität aber unmoralisch sei, nicht jedoch der Besuch einer katholischen Messe.

 

Das Strafrecht hat in einem zivilisierten Landes aber nicht die Aufgabe, angebliche Formen der "Unmoral" zu bestrafen oder sich gar in die intimsten Momente des Privatlebens einzuschalten - sondern es soll (etwas zugespitzt) dafür sorgen, dass die Menschen friedlich und geordnet zusammenleben und sich nicht die Köpfe einschlagen.

 

Würde es um die Moral gehen, so könnte man entsprechend dem kath. Sündenkatalog dann beispielsweise auch vorehelichen Geschlechtsverkehr, Masturbation, nicht-koitale eheliche Akte sowie verhütete Akte schwer bestrafen, und den Ehebruch natürlich sowieso, denn all das ist nach kath. Verständnis ja (schwer) unmoralisch.

Geht es im Strafrecht um die Bekämpfung der angeblichen Unmoral, kann man auch dies noch rechtfertigen:

 

"Wegen einer Umarmung und einem Kuss auf die Stirn drohen Superstar Cristiano Ronaldo nun juristisch veranlasst 99 Peitschenhiebe im Iran."

 

Davon abgesehen empfinden verschiedene Menschen unterschiedliche Dinge als unmoralisch. Manche Leute betrachten gelebte Homosexualität als verwerflich, andere einen Kuss auf die Stirn - und wieder andere empfinden beispielsweise das Verhalten der kath. Kirche als menschenfeindlich und unethisch.

Wenn es im Strafrecht um die Verfolgung des angeblich "Unmoralischen" geht, gibt es keinen Schutz mehr davor, dass die jeweilige Mehrheit die jeweilige Minderheit tyrannisiert und unterdrückt. Und je schwächer die katholische Kirche in Europa wird, desto weniger wird sie den Ton angeben.

 

Egal, was man "moralisch" von homosexuellen Handlungen hält: Die strafrechtliche Ahndung freiwilliger homosexuelle Akte unter konsensfähigen Personen ist absurd und durch nichts zu rechtfertigen, und die Todesstrafe dafür ist schlichtweg ein Justizmord - nicht weniger als die Todesstrafe für den Besuch einer katholischen Messe. In beiden Fällen ist das staatliche Verhalten absolut übergriffig.

 

Dieses Unrecht kleinzureden ist schlichtweg erbärmlich.

bearbeitet von iskander
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vor 3 Minuten schrieb Studiosus:
vor 9 Minuten schrieb Frank:

Denn beides wird von der Lehre strikt abgelehnt.

 

Bei der Todesstrafe mit Betonung auf inzwischen. Wird inzwischen strikt ablehnt. 

 

Zwar wurde der Einsatz der Todesstrafe auch zuvor durch den Katechismus der Katholischen Kirche nicht als allgemeines Mittel empfohlen, aber sozusagen als ultima ratio weiterhin geduldet (in Anschluß an die theologische Tradition). 

 

Bis zur Änderung dieser Passage des KKK konnte man als Katholik also immer noch für die Todesstrafe argumentieren und das mit der Lehre der Kirche selbst begründen. 

Da hast du natürlich recht.

 

Das Beispiel zeigt aber sehr schön das auch eine 180°-Kehre der Lehre möglich ist.

Die Frage ist nicht mehr ob der Katechismus änderbar ist sondern ob die Lehre geändert werden sollte, warum und wie sie geändert werden sollte - oder eben nicht sollte.

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vor 5 Minuten schrieb iskander:

 

"Wegen einer Umarmung und einem Kuss auf die Stirn drohen Superstar Cristiano Ronaldo nun juristisch veranlasst 99 Peitschenhiebe im Iran."

Tja, das kommt, wenn man religiösen Spinnern Einfluss im Staat überlässt 

 

Werner

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vor 13 Minuten schrieb Frank:

Das Beispiel zeigt aber sehr schön das auch eine 180°-Kehre der Lehre möglich ist.

 

180 Grad ist hier vielleicht schon ein bisschen viel gesagt. Aber es gibt ja auch genügend andere Beispiele die verdeutlichen, dass sehr deutliche Veränderungen der kath. Lehre möglich sind.

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vor 11 Minuten schrieb Werner001:

Tja, das kommt, wenn man religiösen Spinnern Einfluss im Staat überlässt 

 

Werner

 

Unter Maria Theresia hattest Du folgende Rechtslage: Wenn eine Frau vergewaltigt wurde, sollte man nach ihrem Leumund forsche.n War er gut, sollte der Täter bestraft werden Wenn nicht, dann nicht.

Das Strafrecht galt hier nicht dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, sondern dem Schutz der Keuschheit. Eine Frau, die nicht im Sinne der offiziellen Moral lebte, durfte dann eben straffrei vergewaltigt werden, denn da gab es dann ja keine Keuschheit mehr zu schützen.

 

Das passiert im Extremfall, wenn man meint, die eigene restriktive Sexualmoral nicht nur verkünden, sondern auch gesetzlich verankern zu müssen.

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vor 21 Minuten schrieb Frank:

Das Beispiel zeigt aber sehr schön das auch eine 180°-Kehre der Lehre möglich ist.

Die Frage ist nicht mehr ob der Katechismus änderbar ist sondern ob die Lehre geändert werden sollte, warum und wie sie geändert werden sollte - oder eben nicht sollte.

 

Großes JEIN. Diese Änderung war nach meinem Verständnis vor allem deshalb recht problemlos möglich, da die Frage nach der moralischen Zulässigkeit der Todesstrafe keine geoffenbarte Glaubenswahrheit im engeren Sinne, revealed doctrine, wie man im anglophonen Raum sagt, betraf. 

 

Andere Lehrinhalte sind geoffenbarte Doktrin bzw. stehen mit der Offenbarung im engstem Zusammenhang. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 9 Minuten schrieb Studiosus:

 

Großes JEIN. Diese Änderung war nach meinem Verständnis vor allem deshalb recht problemlos möglich, da die Frage nach der moralischen Zulässigkeit der Todesstrafe keine geoffenbarte Glaubenswahrheit im engeren Sinne, revealed doctrine, wie man im anglophonen Raum sagt, betraf. 

 

Andere Lehrinhalte sind geoffenbarte Doktrin bzw. stehen mit der Offenbarung im engstem Zusammenhang. 

In der Sexualmoral???

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vor 29 Minuten schrieb Moriz:
vor 39 Minuten schrieb Studiosus:

 

 

Leer 

bearbeitet von Frank
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vor 42 Minuten schrieb Moriz:

In der Sexualmoral???

 

Auch da, ja. 

 

Die christliche Anthropologie beruht in nicht wenigen Aspekten (Binarität, Alterität und Komplementarität der Geschlechter) auf der Hl. Schrift, ebenso die (primäre) Zielbestimmung menschlicher Sexualität, Einzelfragen zum Themenkomplex Ehe, Ehebruch, Ehescheidung und Wiederheirat und natürlich auch die moralische Beurteilung von bestimmten sexuellen Handlungen, so auch der Homosexualität.

 

Es wäre falsch anzunehmen, alles das wären katholische Sonderlehren. Vieles ist in der Schrift oder der Tradition - den beiden wieder in eines fließenden Quellen der Offenbarung - grundgelegt. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 38 Minuten schrieb Moriz:

In der Sexualmoral???

Natürlich.

 

Die Sexualmoral resultiert direkt aus der Offenbarung über die menschliche (Ideal-)Natur wie die Hl. Schrift sie beschreibt.

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vor 39 Minuten schrieb Studiosus:
vor einer Stunde schrieb Frank:

Das Beispiel zeigt aber sehr schön das auch eine 180°-Kehre der Lehre möglich ist.

Die Frage ist nicht mehr ob der Katechismus änderbar ist sondern ob die Lehre geändert werden sollte, warum und wie sie geändert werden sollte - oder eben nicht sollte.

 

Großes JEIN. Diese Änderung war nach meinem Verständnis vor allem deshalb recht problemlos möglich, da die Frage nach der moralischen Zulässigkeit der Todesstrafe keine geoffenbarte Glaubenswahrheit im engeren Sinne, revealed doctrine, wie man im anglophonen Raum sagt, betraf. 

 

Andere Lehrinhalte sind geoffenbarte Doktrin bzw. stehen mit der Offenbarung im engstem Zusammenhang. 

Vorallem haben die Vorgänger von Franziskus die Hürden zur ultima ratio Zulässigkeit der Todesstrafe so hoch gehängt, daß die Änderung des Katechismus nur ein logischer letzter Schritt war. Faktisch galt sie schon vorher als unzulässig. 

Es gab quasi eine Evolution der Lehre. 

 

vor 33 Minuten schrieb Moriz:

In der Sexualmoral???

Da wo es eine ebensolche Evolution bereits gab sollte eine Änderung des Katechismus durchaus möglich sein. Als (vorläufiges) Ende einer Lehrentwicklung.

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vor 2 Minuten schrieb Frank:

eine ebensolche Evolution

 

Um es möglichst verständlich zu formulieren: Dass weltliche Staaten oder das Moralempfinden des gemeinen, nicht zwingend christlichen Bürgers an Abtreibung, Homosexualität und Euthanasie keinen Anstoß (mehr) nehmen, stellt keine "Evolution" der Glaubenslehre im Sinne der katholischen Kirche dar. 

 

Es sollte eher ein Warnsignal sein. 

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vor 4 Minuten schrieb Studiosus:
vor 9 Minuten schrieb Frank:

eine ebensolche Evolution

 

Um es möglichst verständlich zu formulieren: Dass weltliche Staaten oder das Moralempfinden des gemeinen, nicht zwingend christlichen Bürgers an Abtreibung, Homosexualität und Euthanasie keinen Anstoß (mehr) nehmen, stellt keine "Evolution" der Glaubenslehre im Sinne der katholischen Kirche dar. 

 

Es sollte eher ein Warnsignal sein. 

Das meinte ich auch nicht. 

Ich schrieb von Evolution der Lehre und meinte kirchliche Lehrentwicklung. 

bearbeitet von Frank
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vor 11 Minuten schrieb Studiosus:

 

Um es möglichst verständlich zu formulieren: Dass weltliche Staaten oder das Moralempfinden des gemeinen, nicht zwingend christlichen Bürgers an Abtreibung, Homosexualität und Euthanasie keinen Anstoß (mehr) nehmen, stellt keine "Evolution" der Glaubenslehre im Sinne der katholischen Kirche dar. 

 

Es sollte eher ein Warnsignal sein. 

Es stellt eine Evolution des Menschenbildes dar. Dass die Kirche lieber auf primitiven Vorstellungen vergangener Zeiten beharrt, ist einer Gründe, warum sie in der Gegenwart kaum mehr Bedeutung hat, jedenfalls nicht in Gesellschaften, deren Menschenbild nicht mehr im Mittelalter verhaftet ist

 

Werner

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Die Entwicklung der kirchlichen Lehre bzgl. der Todesstrafe ist leider nicht so trivial wie hier dargestellt. Es ist nämlich mitnichten so, daß es "damals" - also als es pos. Äußerungen der Kirche dazu gab, alternative dauerhafte und breit verfügbare Haftmöglichkeiten gab. Die schiere Möglichkeit der lebenslangen Haft war alles andere als gegeben - der dauerhafte Schutz der Gesellschaft vor manchen Straftätern (oder muß ich Straftäter*innen schreiben :D) war nicht gut möglich.

Aus heutiger Sicht ist das ganz anders, nur war die Situation eben nicht so wie heute.

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vor 2 Minuten schrieb Werner001:

Es stellt eine Evolution des Menschenbildes dar. Dass die Kirche lieber auf primitiven Vorstellungen vergangener Zeiten beharrt, ist einer Gründe, warum sie in der Gegenwart kaum mehr Bedeutung hat, jedenfalls nicht in Gesellschaften, deren Menschenbild nicht mehr im Mittelalter verhaftet ist

Ich vermute der Bruch war die Versteinerung des biblischen Kanons und der Moment in dem man ein universal gültiges Gottesbild festschreiben wollte und eine zukünftige Mythik defacto ausgeschlossen hat.

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@rorro

 

Stimmt. Das wäre sozusagen die äußere oder kriminalgeschichtliche Begründung. 

 

Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass der Katechismus der Katholischen Kirche in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts erschienen ist, in denen moderne Strafsicherungsmaßnahmen in den meisten Teilen der Welt schon etabliert waren. Und dennoch wird die moralische Zulässigkeit der Todesstrafe, wenn auch als letztes Mittel, dort noch gelehrt. 

 

Der Sprung, sie immer und unter allen Umständen als unzulässig zu bezeichnen, ist hier zwar konsequent und "organisch", aber durchaus mit Blick auf die beständige Position der Kirche und der Theologen nicht zu gering einzuschätzen. 

 

Aber wie gesagt: Bei allem, was nicht in der Offenbarung selbst niedergelegt ist, gibt es Spielräume, welche die Kirche ausnutzen kann, um ihrer Sendung in der Zeit besser gerecht zu werden. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 1 Minute schrieb Flo77:

Ich vermute der Bruch war die Versteinerung des biblischen Kanons und der Moment in dem man ein universal gültiges Gottesbild festschreiben wollte und eine zukünftige Mythik defacto ausgeschlossen hat.

Nein, nein, wenn man sich die heutige RKK anschaut, dann hatte die Kirche nie Hemmungen, zum Ausbau ihrer Macht „die Schrift“ umzudeuten, neu zu deuten, anders zu deuten, auch völlig ohne Rücksicht darauf, was andere apostolische Kirchen lehrten

 

Werner

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vor 4 Minuten schrieb Studiosus:

Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass der Katechismus der Katholischen Kirche in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts erschienen ist, in denen moderne Strafsicherungsmaßnahmen in den meisten Teilen der Welt schon etabliert waren. Und dennoch wird die moralische Zulässigkeit der Todesstrafe, wenn auch als letztes Mittel, dort noch gelehrt.

 

Ja, aber JP2 hat mehrfach geschrieben (bspw. in Evangelium Vitae, soweit ich mich erinnere), daß es sich da nur um ein theoretisches Konstrukt des "letzten MIttels" handle, da die Bedingungen für die Anwendung faktisch nirgendwo mehr gegeben seien.

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vor 1 Minute schrieb rorro:

 

Ja, aber JP2 hat mehrfach geschrieben (bspw. in Evangelium Vitae, soweit ich mich erinnere), daß es sich da nur um ein theoretisches Konstrukt des "letzten MIttels" handle, da die Bedingungen für die Anwendung faktisch nirgendwo mehr gegeben seien.

 

Genau. So würde ich das oder so sollte man das auch verstehen. Bzw. verstanden haben. 

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vor 36 Minuten schrieb Studiosus:

Die christliche Anthropologie beruht in nicht wenigen Aspekten (Binarität, Alterität und Komplementarität der Geschlechter) auf der Hl. Schrift, ebenso die (primäre) Zielbestimmung menschlicher Sexualität, Einzelfragen zum Themenkomplex Ehe, Ehebruch, Ehescheidung und Wiederheirat und natürlich auch die moralische Beurteilung von bestimmten sexuellen Handlungen, so auch der Homosexualität.

 

Es wäre falsch anzunehmen, alles das wären katholische Sonderlehren. Vieles ist in der Schrift oder der Tradition - den beiden wieder in eines fließenden Quellen der Offenbarung - grundgelegt. 

 

Dir ist, wie ich aus Deinen Antworten an anderem Ort richtig verstehe, allerdings ja selbst bewusst, dass die Kirche auch ihre Sexuallehre bereits grundlegend geändert hat, dazu auch andere Lehren, die man sicherlich als verbindlich und zum eigentlichen bestand der Lehre gehörend betrachtet hätte. Und dass das, wenn man ein entsprechendes Verständnis des Lehramts hat, zu offenen Fragen führen kann.

 

(Hier nochmals ein Beitrag für einige Änderungen der Lehre für Mitlesende:

https://www.mykath.de/topic/26316-aus-dem-vatikan-für-alle/page/41/#comment-2534748 )

 

 

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